ESTW-UZ Bornholmer Straße Neubau ESTW-A Berlin Karow Fernbahn (BKAX)
II.1.2.
CPV-Code Hauptteil 34632000 Ausrüstung für die Eisenbahnverkehrssteuerung
II.1.3.
Art des Auftrags Lieferauftrag
II.2.
Beschreibung
II.2.1.
Bezeichnung des Auftrags
ESTW-UZ Bornholmer Straße Neubau ESTW-A Berlin Karow Fernbahn (BKAX)
II.2.3.
Erfüllungsort
NUTS-Code: DE30 Berlin
Hauptort der Ausführung:
ESTW-UZ Bornholmer Straße
Neubau ESTW-A Berlin Karow Fernbahn (BKAX)
II.2.4.
Beschreibung der Beschaffung zum Zeitpunkt des Abschlusses des Vertrags
ESTW-UZ Bornholmer Straße
Neubau ESTW-A Berlin Karow Fernbahn (BKAX).
II.2.7.
Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung, des dynamischen Beschaffungssystems oder der Konzession Beginn: 19/10/2018Ende: 31/12/2020
II.2.13.
Angaben zu Mitteln der Europäischen Union Der Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm, das aus Mitteln der EU finanziert wird: nein
Abschnitt V: Auftragsvergabe/Konzessionsvergabe
Auftrags-Nr.: 18FEI33287
Bezeichnung des Auftrags:
ESTW-UZ Bornholmer Straße Neubau ESTW-A Berlin Karow Fernbahn (BKAX)
V.2.
Auftragsvergabe/Konzessionsvergabe
V.2.1.
Tag des Abschlusses des Vertrags/der Entscheidung über die Konzessionsvergabe 19/10/2018
V.2.2.
Angaben zu den Angeboten Der Auftrag/Die Konzession wurde an einen Zusammenschluss aus Wirtschaftsteilnehmern vergeben: nein
V.2.3.
Name und Anschrift des Auftragnehmers/Konzessionärs Offizielle Bezeichnung: Siemens AG
Beschreibung der Änderungen Art und Umfang der Änderungen (mit Angabe möglicher früherer Vertragsänderungen):
NT 16_Nach Neugestaltung des Spurplans mit dem Bz. 5.1 (Inbetriebnahme vsl. am 2.10.2021) ist der Endzustand erreicht (mit Ausnahme der Kabelanlage). zu diesem Zeitpunkt ist die Funktionsfähigkeit der Weichendiagnose herzustellen.
VII.2.2.
Gründe für die Änderung Notwendigkeit zusätzlicher Bauarbeiten, Dienstleistungen oder Lieferungen durch den ursprünglichen Auftragnehmer/Konzessionär (Artikel 43 Absatz 1 Buchstabe b der Richtlinie 2014/23/EU, Artikel 72 Absatz 1 Buchstabe b der Richtlinie 2014/24/EU, Artikel 89 Absatz 1 Buchstabe b der Richtlinie 2014/25/EU)Beschreibung der wirtschaftlichen oder technischen Gründe und der Unannehmlichkeiten oder beträchtlichen Zusatzkosten, durch die ein Auftragnehmerwechsel verhindert wird:
Zur Herstellung der Funktionsfähigkeit der Weichendiagnose muss durch die SiemensMobility GmbH die Schnittstelle mit den Daten aus der Anlage heraus (Planung, Lieferung der Hardware und Montage) bereitgestellt werden. Die zur Bauausführung freigegebene Ausführungsplanung lag zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses (Hauptvertrag) noch nicht vor, so dass die Bereitstellung der Schnittstelle zur Übergabe der Daten an die DB Netz AG eine zusätzliche Leistung (Nachtrag) zum bestehenden Modulvertrag darstellt.
VII.2.3.
Preiserhöhung
Aktualisierter Gesamtauftragswert vor den Änderungen (unter Berücksichtigung möglicher früherer Vertragsänderungen und Preisanpassungen sowie im Falle der Richtlinie 2014/23/EU der durchschnittlichen Inflation im betreffenden Mitgliedstaat)