112094-2026 - Vorankündigung – Direktvergabe
Deutschland – Dienstleistungen von Architektur-, Konstruktions- und Ingenieurbüros und Prüfstellen – Planungsleistungen Kita Gropiusring
OJ S 33/2026 17/02/2026
Freiwillige Ex-ante-Transparenzbekanntmachung
Dienstleistungen
1. Beschaffer
1.1.
Beschaffer
Offizielle BezeichnungElbkinder Vereinigung Hamburger Kitas gGmbH
E-Mailinfo@elbkinder-kitas.de
Rechtsform des ErwerbersÖffentliches Unternehmen
2. Verfahren
2.1.
Verfahren
TitelPlanungsleistungen Kita Gropiusring
BeschreibungDie Elbkinder Vereinigung Hamburger Kitas gGmbH sind ein öffentliches Unternehmen der Freien und Hansestadt Hamburg, welches der Träger von 170 Kindestagesstätten ist. Aufgrund eines Beschlusses von der Geschäftsführung und dem Vorstand soll die Kita Erich-Ziegel-Ring zum 31.12.2026 geschlossen werden. Sämtliche zu betreuende Kinder sollen daher zweistufig in der Kita Gropiusring aufgenommen werden. Vor diesem Hintergrund soll die Kita Gropiusring kurzfristig umgebaut werden. Um dieses Vorhaben zu realisieren, will die Auftraggeberin kurzfristig Planungsleistungen im Bereich der Objektplanung (LPH 8-9) beschaffen.
Kennung des Verfahrens62ee7484-f706-4d6e-86c5-88425268b646
Interne Kennungek-2026-01
VerfahrensartVerhandlungsverfahren ohne Aufruf zum Wettbewerb
2.1.1.
Zweck
Art des AuftragsDienstleistungen
Haupteinstufung (cpv): 71000000 Dienstleistungen von Architektur-, Konstruktions- und Ingenieurbüros und Prüfstellen
2.1.2.
Erfüllungsort
StadtHamburg
Land, Gliederung (NUTS)Hamburg (DE600)
LandDeutschland
2.1.4.
Allgemeine Informationen
Zusätzliche Informationen#Bekanntmachungs-ID: CXP4DBTMBBN# Als Auftragnehmer ist das Unternehmen Niemann Architekten, Louise-Schroeder Straße 31, 22767 Hamburg vorgesehen.
Rechtsgrundlage
Richtlinie 2014/24/EU
vgv -
5. Los
5.1.
LosLOT-0001
TitelPlanungsleistungen Kita Gropiusring
BeschreibungPlanungsleistungen der LPH 8-9 gemäß § 34 Abs. 3, 4 i.V.m. Anlage 10.1 HOAI
Interne Kennungek-2026-01
5.1.1.
Zweck
Art des AuftragsDienstleistungen
Haupteinstufung (cpv): 71000000 Dienstleistungen von Architektur-, Konstruktions- und Ingenieurbüros und Prüfstellen
5.1.2.
Erfüllungsort
StadtHamburg
Land, Gliederung (NUTS)Hamburg (DE600)
LandDeutschland
5.1.6.
Allgemeine Informationen
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
Die Beschaffung fällt unter das Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesennein
5.1.7.
Strategische Auftragsvergabe
Ziel der strategischen AuftragsvergabeKeine strategische Beschaffung
5.1.10.
Zuschlagskriterien
Kriterium
ArtQualität
BezeichnungQualität
BeschreibungQualität
Kategorie des Gewicht-ZuschlagskriteriumsGewichtung (Prozentanteil, genau)
Zuschlagskriterium — Zahl50
Kriterium
ArtPreis
BezeichnungPreis
BeschreibungPreis
Kategorie des Gewicht-ZuschlagskriteriumsGewichtung (Prozentanteil, genau)
Zuschlagskriterium — Zahl50
5.1.15.
Techniken
Rahmenvereinbarung
Keine Rahmenvereinbarung
Informationen über das dynamische Beschaffungssystem
Kein dynamisches Beschaffungssystem
5.1.16.
Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung
ÜberprüfungsstelleVergabekammer Behörde für Stadtentwicklung und Wohnen
Informationen über die Überprüfungsfristen: Informationen über die Überprüfungsfristen: Hinsichtlich der Einlegung von Rechtsbehelfen wird auf folgende Rechtsvorschriften verwiesen: § 134 GWB Informations- und Wartepflicht, § 135 GWB Unwirksamkeit und § 160 GWB Einleitung, Antrag. Besonders hervorzuheben ist dabei: "134 Abs. II GWB: Ein Vertrag darf erst 15 Kalendertage nach Absendung der Information nach Absatz 1 geschlossen werden. Wird die Information auf elektronischem Weg oder per Fax versendet, verkürzt sich die Frist auf 10 Kalendertage. Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den Auftraggeber; auf den Tag des Zugangs beim betroffenen Bieter und Bewerber kommt es nicht an. § 135 GWB Unwirksamkeit: (1) Ein öffentlicher Auftrag ist von Anfang an unwirksam, wenn der öffentliche Auftraggeber 1. gegen § 134 verstoßen hat oder 2. den Auftrag ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union vergeben hat, ohne dass dies aufgrund Gesetzes gestattet ist, und dieser Verstoß in einem Nachprüfungsverfahren festgestellt worden ist. (2) Die Unwirksamkeit nach Absatz 1 kann nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags, jedoch nicht später als 6 Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekanntgemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union; (3) Die Unwirksamkeit nach Absatz 1 Nummer 2 tritt nicht ein, wenn: 1. der öffentliche Auftraggeber der Ansicht ist, dass die Auftragsvergabe ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union zulässig ist, 2. der öffentliche Auftraggeber eine Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union veröffentlicht hat, mit der er die Absicht bekundet, den Vertrag abzuschließen, und 3. der Vertrag nicht vor Ablauf einer Frist von mindestens 10 Kalendertagen, gerechnet ab dem Tag nach der Veröffentlichung dieser Bekanntmachung, abgeschlossen wurde. [...] § 160 GWB Einleitung, Antrag: (1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. (2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften
Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstelltElbkinder Vereinigung Hamburger Kitas gGmbH
Organisation, die weitere Informationen für die Nachprüfungsverfahren bereitstelltVergabekammer Behörde für Stadtentwicklung und Wohnen
6. Ergebnisse
Direktvergabe
Begründung der DirektvergabeDringende Gründe im Zusammenhang mit für den Beschaffer unvorhersehbaren Ereignissen
Sonstige BegründungDie Auftragserteilung ist als Interimsvergabe nach § 14 Abs. 4 Nr. 3 VgV aufgrund einer zwingenden Dringlichkeit im Bereich der Daseinsvorsorge gerechtfertigt. Nach § 14 Abs. 4 Nr. 3 VgV ist die Auftragsvergabe im Rahmen eines Verhandlungsverfahrens ohne vorgeschalteten Teilnahmewettbewerb zulässig, wenn äußerst dringliche, zwingende Gründe im Zusammenhang mit Ereignissen, die der betreffende öffentliche Auftraggeber nicht voraussehen konnte, es nicht zulassen, die Mindestfristen einzuhalten, die für das offene und das nicht offene Verfahren sowie für das Verhandlungsverfahren mit Teilnahmewettbewerb vorgeschrieben sind. Zudem dürfen die Umstände zur Begründung der äußersten Dringlichkeit dem öffentlichen Auftraggeber nicht zuzurechnen sein. Aufgrund eines Beschlusses von der Geschäftsführung und dem Vorstand soll die Kita Erich-Ziegel Ring zum 31.12.2026 geschlossen werden. Sämtliche zu betreuende Kinder sollen sodann zweistufig in der Kita Gropiusring aufgenommen werden. Vorliegend ist mit dem Umbau der Kita Gropiusring die Beeinträchtigung der Daseinsvorsorge in Form der Kindertagesbetreuung als kommunale Selbstverwaltungsaufgabe zu befürchten, da die Kinder, die aktuell in der zu schließenden Kita betreut werden ab dem Zeitpunkt der Schließung nur dann in der Kita Gropiusring untergebracht werden können, wenn die vorhandenen Räumlichkeiten dementsprechend umgebaut werden, um die Anzahl an Betreuungsplätzen gewährleisten zu können. Zwar dürfen grundsätzlich die Umstände, die die Dringlichkeit begründen, nicht in der Sphäre des Auftraggebers liegen. Das OLG Düsseldorf hat zur besonderen Rolle von Interimsvergaben im Rahmen der Daseinsvorsorge jedoch anerkannt, dass im Falle äußerster Dringlichkeit die Vergabe des der Daseinsvorsorge dienenden öffentlichen Auftrags auch dann erfolgen kann, wenn das Ereignis für den öffentlichen Auftraggeber voraussehbar und ihm die Umstände zur Begründung der äußersten Dringlichkeit zuzuschreiben sind. Der Aspekt der Zurechenbarkeit und Vorhersehbarkeit trete dann hinter die Notwendigkeit und Kontinuität der Leistungsberingung zurück (OLG Düsseldorf Aussetzungs- und Vorlagebeschl. v. 15.2.2023 - Verg 9/22, BeckRS 2023, 3362). Eine solche Ausnahmesituation im Rahmen der Daseinsvorsorge liegt vor. Da sich die zu beauftragenden Leistungen gleichwohl auf einen relativ kurzen Zeitraum beschränken bzw. auf die Fertigstellung des zügig zu realisierenden Umbaus limitiert ist, ist dem Gesetzeszweck des § 14 Abs. 4 Nr. 3 VgV, nämlich auf Dauer angelegte Direktvergaben zu verhindern, ausreichend Rechnung getragen, denn der Interimsauftrag soll zum Zweck der Daseinsvorsorge für einen kurz bemessenen Zeitraum an den vorgesehenen Auftragnehmer vergeben werden.
Direktvergabe
Begründung der DirektvergabeBesondere Ausnahmen für Dienstleistungsaufträge
Sonstige BegründungHilfsweise ergibt sich die Begründung für die beabsichtigte Beauftragung der Leistungsphasen 8 und 9 aus § 3 Abs. 9 VgV, wonach der Auftraggeber bei der Vergabe einzelner Lose von der Schätzung des Gesamtauftragswerts absehen kann, wenn der geschätzte Nettowert des betreffenden Loses bei Liefer- und Dienstleistungen unter 80.000 EUR und die Summe der Nettowerte dieser Lose nicht 20 % des Gesamtwertes aller Lose übersteigen. Der vorliegend geschätzte Nettowert der gegenständlichen Leistungen erfüllt insoweit die Anforderungen für Liefer- und Dienstleistungen nach § 3 Abs. 9 VgV , sodass sich die gesetzlichen Bestimmungen für dieses Los nach den Vorschriften der UVgO richten. § 50 UVgO sieht insoweit vor, dass auch freiberufliche Leistungen grundsätzlich im Wettbewerb zu vergeben sind, dies jedoch ohne Bindung an die übrigen Vorschriften der UVgO. Bei den gegenständlichen Leistungen handelt es sich um freiberufliche Planungsleistungen, sodass der Anwendungsbereich eröffnet ist. Zwar ist der Auftraggeber grundsätzlich gehalten, Vergleichsangebote einzuholen; auf diese musste jedoch aufgrund der akuten Dringlichkeit verzichtet werden. Die Dringlichkeit der direkten Beauftragung der gegenständlichen Planungsleistungen ergibt sich vorliegend daraus, dass einerseits die Daseinsvorsorge in Form der Kindertagesbetreuung bedroht ist und sich die Baumaßnahme zudem bereits in der Ausführungsphase befindet bzw. diese unmittelbar bevorsteht. Die Einholung weiterer Angebote würde demnach zu Verzögerungen führen, die angesichts der äußerst knapp bemessenen Zeit des Gesamtvorhabens nicht hinnehmbar sind.
6.1.
Ergebnis, Los-– KennungLOT-0001
6.1.2.
Informationen über die Gewinner
Wettbewerbsgewinner
Offizielle BezeichnungNiemann Architekten
Angebot
Kennung des Angebots2026/01
Kennung des Loses oder der Gruppe von LosenLOT-0001
Informationen zum Auftrag
Kennung des Auftrags2026/01
8. Organisationen
8.1.
ORG-0001
Offizielle BezeichnungElbkinder Vereinigung Hamburger Kitas gGmbH
RegistrierungsnummerDE 232832946 B
PostanschriftOberstraße 14 b
StadtHamburg
Postleitzahl20144
Land, Gliederung (NUTS)Hamburg (DE600)
LandDeutschland
E-Mailinfo@elbkinder-kitas.de
Telefon040-42109-0
Rollen dieser Organisation
Beschaffer
Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstellt
8.1.
ORG-0002
Offizielle BezeichnungVergabekammer Behörde für Stadtentwicklung und Wohnen
Registrierungsnummer+49 40 42840-3230
PostanschriftNeuenfelder Straße 19
StadtHamburg
Postleitzahl21109
Land, Gliederung (NUTS)Hamburg (DE600)
LandDeutschland
E-Mailvergabekammer@bsw.hamburg.de
Telefon+49 40428403230
Fax+49 40427940997
Rollen dieser Organisation
Überprüfungsstelle
Organisation, die weitere Informationen für die Nachprüfungsverfahren bereitstellt
8.1.
ORG-0003
Offizielle BezeichnungNiemann Architekten
Größe des WirtschaftsteilnehmersKleines Unternehmen
Registrierungsnummert: 49 (0)40 856 763
StadtHamburg
Postleitzahl22767
Land, Gliederung (NUTS)Hamburg (DE600)
LandDeutschland
Rollen dieser Organisation
Bieter
Wirtschaftlicher Eigentümer
Staatsangehörigkeit des EigentümersDeutschland
Gewinner dieser LoseLOT-0001
8.1.
ORG-0004
Offizielle BezeichnungDatenservice Öffentlicher Einkauf (in Verantwortung des Beschaffungsamts des BMI)
Registrierungsnummer0204:994-DOEVD-83
StadtBonn
Postleitzahl53119
Land, Gliederung (NUTS)Bonn, Kreisfreie Stadt (DEA22)
LandDeutschland
E-Mailnoreply.esender_hub@bescha.bund.de
Telefon+49228996100
Rollen dieser Organisation
TED eSender
Informationen zur Bekanntmachung
Kennung/Fassung der Bekanntmachung7d8bfabe-23e2-4d35-b7b3-d2d31cc38428  -  01
FormulartypVorankündigung – Direktvergabe
Art der BekanntmachungFreiwillige Ex-ante-Transparenzbekanntmachung
Unterart der Bekanntmachung25
Datum der Übermittlung der Bekanntmachung13/02/2026 15:18:29 (UTC+01:00) Mitteleuropäische Zeit, Westeuropäische Sommerzeit
Sprachen, in denen diese Bekanntmachung offiziell verfügbar istDeutsch
Veröffentlichungsnummer der Bekanntmachung112094-2026
ABl. S – Nummer der Ausgabe33/2026
Datum der Veröffentlichung17/02/2026