5.1.1.
Zweck
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Haupteinstufung (cpv): 90910000 Reinigungsdienste
Zusätzliche Einstufung (cpv): 90919300 Reinigung von Schulen
5.1.2.
Erfüllungsort
Land, Gliederung (NUTS): München, Kreisfreie Stadt (DE212)
Land: Deutschland
5.1.3.
Geschätzte Dauer
Datum des Beginns: 01/08/2025
Enddatum der Laufzeit: 31/07/2029
5.1.4.
Verlängerung
Maximale Verlängerungen: 2
Weitere Informationen zur Verlängerung: Zweimalige Verlängerungsoption über jeweils weitere 12 Monate gemäß Vertrag (Vergabeunterlage D.1).
5.1.6.
Allgemeine Informationen
Vorbehaltene Teilnahme:
Teilnahme ist nicht vorbehalten.
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
Die Beschaffung fällt unter das Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesen: nein
Diese Auftragsvergabe ist auch für kleine und mittlere Unternehmen (KMU) geeignet: ja
5.1.7.
Strategische Auftragsvergabe
Ziel der strategischen Auftragsvergabe: Keine strategische Beschaffung
5.1.9.
Eignungskriterien
Kriterium:
Art: Eignung zur Berufsausübung
Bezeichnung: Eignung zur Berufsausübung
Beschreibung des Eignungskriteriums: A) Basisinformation zum Unternehmen des Bieters (Name, Sitz, Rechtsform, Gründungsjahr, wirtschaftliche Daten, Kontaktdaten) bzw. zu den an der Bietergemeinschaft beteiligten Unternehmen (Name, Sitz, Rechtsform, Gründungsjahr, wirtschaftliche Daten, Kontaktdaten, Leistungsanteil) (soweit zutreffend) (Formblatt B.2.). B) Eigenerklärung des Bieters, dass die in §§ 123, 124 GWB bzw. die in § 21 AEntG, § 98c AufenthG, § 19 MiLoG, § 21 SchwarzArbG und § 22 LkSG genannten Ausschlusskriterien nicht vorliegen; bzw. Eigenerklärung für ausländische Bieter, dass keine Ausschlusskriterien vorliegen, die nach den Rechtsvorschriften des jeweiligen Landes mit §§ 123, 124 GWB bzw. § 21 AEntG, § 98c AufenthG, § 19 MiLoG, § 21 SchwarzArbG und § 22 LkSG vergleichbar sind (Formblatt B.3.). C) Eigenerklärung (soweit erforderlich) der Bietergemeinschaftsmitglieder zur gesamtschuldnerischen Haftung und Benennung desjenigen, der die Bietergemeinschaft vertritt einschließlich Nachweis der Vertretungsmacht. (Formblatt B.4.). Bei Bietergemeinschaften sind die gem. Ziffer 5.1.9 Buchstaben A bis B und E bis H geforderten Erklärungen und Nachweise sowie die Russlanderklärung von jedem Mitglied gesondert zu erbringen. Dies ist teilweise in den Formblättern bereits vorgesehen. D) Angaben zu einer Eintragung ins Handelsregister oder anderen Berufsregistern, soweit die Eintragung für den Bieter bzw. für die an der Bietergemeinschaft beteiligten Unternehmen gesetzlich vorgeschrieben ist, mit Ende der Angebotsfrist nicht älter als sechs Monate; sowie Nachweis der Eintragung in das Berufsregister. (Formblatt B.5.). E) Im Fall einer Eignungsleihe (soweit zutreffend): Eigenerklärung zur Eignungsleihe, einschließlich Verpflichtungserklärung des Unterauftragnehmers/sonstigen Dritten (Formblatt B.6.). Im Falle der Eignungsleihe (= Inanspruchnahme der Fachkunde oder Leistungsfähigkeit eines Unterauftragnehmers oder sonstigen Dritten) hat der Bieter eine verbindliche Verpflichtungserklärung des jeweiligen Unternehmens vorzulegen, dass ihm die Mittel zur Verfügung stehen werden bzw. dass der Dritte die Leistung ausführen wird (§ 47 Abs. 1 VgV). Jedes Unternehmen, dessen Kapazitäten der Bieter für die Erfüllung eines oder mehrerer Eignungskriterien in Anspruch nehmen will, muss folgende Erklärungen vorlegen: a) Erklärungen, dass die in §§ 123, 124 GWB bzw. die in § 21 AEntG, § 98c AEntG, § 98c AufenthG, § 19 MiLoG, § 21 SchwarzArbG und § 22 LkSG genannten Ausschlusskriterien nicht vorliegen; bzw. Eigenerklärung für ausländische Bieter, dass keine Ausschlusskriterien vorliegen, die nach den Rechtsvorschriften des jeweiligen Landes mit §§ 123, 124 GWB bzw. § 21 AEntG, § 98c AufenthG, § 19 MiLoG, § 21 SchwarzArbG und § 22 LkSG vergleichbar sind. b) Nachweis der Eignung des Unternehmens, dessen Kapazitäten der Bieter für die Erfüllung eines oder mehrerer Eignungskriterien in Anspruch nehmen will, in Bezug auf die Eignungskriterien entsprechend dem Umfang der Eignungsleihe (Verwendung des entsprechenden Formblatts (soweit vorhanden) je nachdem, welche Eignung in Anspruch genommen werden soll). Auf § 47 Abs. 1 Satz 3 VgV wird ausdrücklich hingewiesen. E) Erklärung zum Unterauftragnehmereinsatz (soweit zutreffend), Formblatt B.10.
Anwendung dieses Kriteriums: Verwendet
Kriterium:
Art: Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Bezeichnung: Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Beschreibung des Eignungskriteriums: F) Ein Nachweis der Betriebshaftpflichtversicherungsdeckung mit folgenden Deckungssummen (zweifach maximiert, siehe unten): - Personenschäden: 5.000.000,00 EUR - Sach- und Vermögensschäden: 5.000.000,00 EUR - Bearbeitungsschäden: 500.000 EUR - Schlüssel-/Transponderrisiko: 500.000 EUR gem. § 45 Abs. 4 S. 1 Nr. 2 VgV bzw. eine schriftliche Erklärung des Versicherers zur Erhöhung der Betriebshaftpflichtversicherung im Auftragsfall muss den Angebotsunterlagen beiliegen. (Formblatt B.7.). Die genannten Risiken werden in der jeweils genannten Höhe pro Schadensfall abgedeckt, wobei eine Versicherungsdeckung pro Versicherungsjahr jeweils bis zum zweifachen der oben genannten Deckungssummen erforderlich ist. Bei Bietergemeinschaften ist der Nachweis für die Bietergemeinschaft insgesamt oder für alle Mitglieder der Bietergemeinschaft bei-zubringen. G) Eigenerklärung über den Umsatz des Bieters für vergleichbare Dienstleistungen (Reinigungsleistungen) in den letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahren. Vergleichbar mit den verfahrensgegenständlichen Leistungen sind Reinigungsleistungen der Unterhaltsreinigung (Los 1) Mindestanforderung Los 1: Es wird ein Mindestjahresumsatz in dem Tätigkeitsbereich des jeweiligen Loses/Auftrags (Unterhaltsreinigung) von EUR 1.000.000,00 (1 Mio.).- erwartet. Hierbei handelt es sich um eine Mindestanforderung. Die Umsätze von Mitgliedern einer Bietergemeinschaft werden addiert. Umsätze von Unterauftragnehmern und sonstigen geliehenen Dritten werden gewertet, wenn eine Verpflichtungserklärung des betreffenden Unterauftragnehmers/ sonstigen beliehenen Dritten gemäß Formblatt B.6. (Eignungsleihe) vorgelegt wird.
Anwendung dieses Kriteriums: Verwendet
Kriterium:
Art: Technische und berufliche Leistungsfähigkeit
Bezeichnung: Technische und berufliche Leistungsfähigkeit
Beschreibung des Eignungskriteriums: H) Liste der wesentlichen in den letzten drei (3) Kalenderjahren (seit 2022) erbrachten mit den verfahrensgegenständlichen Leistungen vergleichbaren Leistungen unter Angabe von Leistungszeit, Auftrags-gegenstand, Leistungsumfang (qm) sowie des Auftraggebers (eine Bescheinigung des Auftraggebers über die erbrachten Leistungen ist hier nicht erforderlich). Für das Los 1 ist das Formblatt B.9.a. einzureichen. Diese Liste der Referenzen dient der Prüfung der fachlichen Eignung (§ 46 Abs. 3 Nr. 1 VgV). Vergleichbar mit den verfahrensgegenständlichen Leistungen im Los 1 Reinigungsleistungen der Unterhaltsreinigung (Los 1) Mindestanforderungen Los 1: Gefordert sind mindestens drei (3) Referenzen der Unterhaltsreinigung in den letzten drei (3) Kalenderjahren (seit 2022), hiervon wiederum mindestens eine (1) Referenz über Reinigungsleistungen der Unterhaltsreinigung in einem Umfang von mindestens mit einem jährlichen Auftragswert von mindestens 500.000 EUR (netto) im Jahr (Mindestlaufzeit 6 Monate) und eine (1) Referenz über Reinigungsleistungen der Unterhaltsreinigung im Bereich Schule/Kindergarten/Krippe (Mindestlaufzeit 6 Monate). Hierbei handelt es sich um eine Mindestanforderung.
Anwendung dieses Kriteriums: Verwendet
Kriterium:
Art: Sonstiges
Bezeichnung: Bedingungen für die Ausführung des Auftrags, zugleich Bedingung für den Zuschlag: Nichtvorliegen eines Russlandbezugs
Beschreibung des Eignungskriteriums: Beschreibung: Öffentliche Aufträge und Konzessionen dürfen nach dem 9. April 2022 nicht an Personen oder Unternehmen vergeben werden, die einen Bezug zu Russland im Sinne von Artikel 5k der Verordnung (EU) Nr. 833/2014 aufweisen. Jeder Bieter muss daher die Erklärung zum Nichtvorliegen eines entsprechenden Russlandbezugs abgeben (Formblatt B. 11.). Sollte es sich bei dem Bieter um eine Bietergemeinschaft handeln, so muss die Erklärung für jedes Mitglied der Bietergemeinschaft gesondert abgegeben werden. Dies erfolgt durch gesonderte Eintragung der Mitglieder in die benannten Felder.
Anwendung dieses Kriteriums: Verwendet
5.1.10.
Zuschlagskriterien
Kriterium:
Art: Preis
Bezeichnung: Wertungspreis
Beschreibung: Die Wertung des Preises erfolgt auf Basis der Angaben des Bieters im Preis-LV (Formblatt B.12.a.). Dabei hat der Bieter alle Angaben zu den geforderten Preisangaben zu machen. Die Wertungssumme ergibt sich als Summe aus der Grundleistung (im Preis-LV der Kalkulationstabelle). Die Wertungssumme wird in der Kalkulationstabelle ermittelt und in der Tabelle „Preis-LV“ ausgewiesen. Bitte beachten Sie im Übrigen die Leistungsbeschreibung (Vergabeunterlage C.1). nur für LOS 1: Neben der Summe über die Grundleistung wird die Wertungssumme durch eine kalkulatorische Kostenprognose über Zusatzleistungen (Position 2 im Preis-LV der Kalkulationstabelle; Annahme: 700 Std. pro Jahr, kalkuliert mit dem Regie-Stundensatz der Lohngruppe 1) ergänzt. Die Wertung der Preise erfolgt in der Weise, dass zunächst der niedrigste Preis 240 Leistungspunkte erhält; alle weiteren Angebote werden in der Weise linear interpoliert, dass das Verhältnis zwischen dem niedrigsten Preis und dem angebotenen Preis mit der maximalen Punktzahl multipliziert wird. Dabei wird eine Rundung auf die zweite Nachkommastelle erfolgen. Beispiel: Preis niedrigst /Preis angeboten x 240 Leistungspunkte
Kategorie des Festwert-Zuschlagskriteriums: Fester Wert (insgesamt)
Zuschlagskriterium — Zahl: 60
Kriterium:
Art: Qualität
Bezeichnung: Konzept zur Darstellung der Auftragsorganisation und Auftragsausführung
Beschreibung: Die Entscheidung über den Bestbieter erfolgt auch auf der Grundlage des jeweiligen Konzepts zur Darstellung der Auftragsorganisation und Auftragsausführung. Für dieses Zuschlagskriterium werden maximal 80,00 Leistungspunkte vergeben und hierfür die Konzepte wie folgt bewertet: Das Konzept zur Auftragsorganisation und Auftragsausführung wird – nach Losen getrennt!!! - anhand der als Vergabeunterlage A - Anlage 3 beigefügten Wertungsmatrix bewertet. Hierbei wird das Konzept mit Blick auf jedes der genannten Unterkriterien mit Wertungspunkten von 0 bis 4 bewertet. Die erreichte Punktstufe richtet sich danach in wie weit das vom Bieter vorgelegte Konzept in der prognostischen Bewertung (qualitätsvolle Ausführung des Auftrags) des betreffenden Kriteriums durch den Auftraggeber im Vergleich mit den Angebotsinhalten der anderen Bieter dem im Rahmen des in der Wertungsmatrix angegebenen Punktekorridor entspricht. Von großer Bedeutung ist hierbei insbesondere die Praktikabilität des Konzepts mit Blick auf die jeweiligen Unterkriterien. Das Konzept ist für jedes Los gesondert einzureichen! Die Konzepte werden im Übrigen wie in den Vergabeunterlagen in Ziffer I.10.2.2 der Verfahrensbedingungen (Vergabeunterlage A) vorgesehen gewertet.
Kategorie des Festwert-Zuschlagskriteriums: Fester Wert (insgesamt)
Zuschlagskriterium — Zahl: 20
Kriterium:
Art: Qualität
Bezeichnung: Produktivstundenwert
Beschreibung: Beschreibung: Die Wertung des Produktivstundenwerts erfolgt auf Basis der Angaben des Bieters im Preis-LV. Dabei hat der Bieter alle Angaben zu den geforderten Leistungskennwerten zu machen. Der im Preis-LV automatisch ausgewiesene Referenzwert wird der Wertung zu Grunde gelegt. Der PRODUKTIVSTUNDENWERT wird aus der Gesamt-Jahres-Summe der Reinigungsstunden über alle unterhaltsreinigungs-relevanten Flächen in der Kalkulationstabelle ermittelt und in der Tabelle „Preis-LV“ ausgewiesen. Der jeweilige Produktivstundenwert wird wie folgt bewertet. Die Wertung der Preise erfolgt in der Weise, dass zunächst der höchste Wert 80 Leistungspunkte erhält; alle weiteren Angebote werden in der Weise linear interpoliert, dass das Verhältnis zwischen dem angebotenen Wert und dem höchsten Wert (unter allen Angeboten für das jeweilige Los) mit der maximalen Punktzahl multipliziert wird. Dabei wird eine Rundung auf die zweite Nachkommastelle erfolgen. Beispiel: Produktivstundenwert angeboten /Produktivstundenwert höchst x 80 Leistungspunkte
Kategorie des Festwert-Zuschlagskriteriums: Fester Wert (insgesamt)
Zuschlagskriterium — Zahl: 20
5.1.11.
Auftragsunterlagen
Sprachen, in denen die Auftragsunterlagen offiziell verfügbar sind: Deutsch
5.1.12.
Bedingungen für die Auftragsvergabe
Bedingungen für die Einreichung:
Elektronische Einreichung: Erforderlich
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch
Elektronischer Katalog: Nicht zulässig
Varianten: Nicht zulässig
Die Bieter können mehrere Angebote einreichen: Nicht zulässig
Frist für den Eingang der Angebote: 04/04/2025 12:00:00 (UTC+02:00) Osteuropäische Zeit, Mitteleuropäische Sommerzeit
Dauer, während der das Angebot gültig bleiben muss: 60 Tage
Informationen, die nach Ablauf der Einreichungsfrist ergänzt werden können:
Nach Ermessen des Käufers können einige fehlenden Bieterunterlagen nach Fristablauf nachgereicht werden.
Zusätzliche Informationen: Bieterunterlagen können nach ermessensgerechter Entscheidung des Auftraggebers nachgefordert werden, soweit dies vergaberechtlich zulässig ist.
Informationen über die öffentliche Angebotsöffnung:
Eröffnungstermin: 04/04/2025 12:00:00 (UTC+02:00) Osteuropäische Zeit, Mitteleuropäische Sommerzeit
Eröffnungstermin — Beschreibung: Die Öffnung der Angebote erfolgt nach § 55 Abs. 2 S. 1 VgV. Bieter sind gemäß § 55 Abs. 2 S. 2 VgV zur Öffnung der Angebote nicht zugelassen.
Auftragsbedingungen:
Die Auftragsausführung muss im Rahmen von Programmen für geschützte Beschäftigungsverhältnisse erfolgen: Nein
Elektronische Rechnungsstellung: Zulässig
Aufträge werden elektronisch erteilt: ja
Zahlungen werden elektronisch geleistet: ja
5.1.15.
Techniken
Rahmenvereinbarung:
Keine Rahmenvereinbarung
Informationen über das dynamische Beschaffungssystem:
Kein dynamisches Beschaffungssystem
5.1.16.
Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung
Überprüfungsstelle: Regierung von Oberbayern - Vergabekammer Südbayern
Informationen über die Überprüfungsfristen: Die Auftraggeberin schreibt aus eigener Entscheidung europaweit auf Grundlage der VgV aus, die Vergabekammer Südbayern ist im Fall eines Nachprüfungsantrags in dieser Konstellation nach Auffassung der Auftraggeberin nicht zuständig. Sollte der Nachprüfungsantrag eines Bieters von der Vergabekammer wegen Unzuständigkeit abgelehnt werden, übernimmt der Auftrag-geber hierfür keine Haftung. Rein vorsorglich weist der Auftraggeber zudem auf § 160 Abs. 3 Satz 1 Nrn. 1 bis 4 GWB hin, insbesondere auf § 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 4 GWB hin. Danach richtet sich die Zulässigkeit von Nachprüfungsanträgen nach § 160 GWB. Daher gilt: Ein Nachprüfungsantrag ist unzulässig, soweit: 1) der Antragsteller den gerügten Verstoß gegen Vergabevorschriften im Vergabeverfahren erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat, 2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens zum Ablauf der Frist zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Beschaffungsdienstleister: HEUSSEN Rechtsanwaltsgesellschaft mbH
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