112308-2022 - ErgebnisDeutschland-Potsdam: Reparatur und Wartung von Spielplatzeinrichtungen
OJ S 43/2022 02/03/2022
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Dienstleistungen
Rechtsgrundlage:
Richtlinie 2014/24/EU

Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber

I.1.
Name und Adressen
Offizielle Bezeichnung: Landeshauptstadt Potsdam, Bereich Vergabemanagement
Postanschrift: Friedrich-Ebert-Str.79/81
Ort: Potsdam
NUTS-Code: DE404 Potsdam, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 14469
Land: Deutschland
E-Mail: zentrale-vergabestelle@rathaus.potsdam.de
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.potsdam.de
I.4.
Art des öffentlichen Auftraggebers
Regional- oder Kommunalbehörde
I.5.
Haupttätigkeit(en)
Allgemeine öffentliche Verwaltung

Abschnitt II: Gegenstand

II.1.
Umfang der Beschaffung
II.1.1.
Bezeichnung des Auftrags
Operative Inspektion und Wartung auf kommunalen Spielflächen in Potsdam - 3 Lose
Referenznummer der Bekanntmachung: OV-L-453-13-22
II.1.2.
CPV-Code Hauptteil
50870000 Reparatur und Wartung von Spielplatzeinrichtungen
II.1.3.
Art des Auftrags
Dienstleistungen
II.1.4.
Kurze Beschreibung
Die Landeshauptstadt Potsdam betreibt im gesamten Stadtgebiet aktuell 148 kommunale Spiel-, Bolz- und Skateflächen. Zur Gewährleistung des sicherheitstechnisch einwandfreien Zustandes und zur Instandhaltung sind diese Anlagen entsprechend den aktuell geltenden Normen alle 1 bis 3 Monate gemäß Leistungsbeschreibung einer operativen Inspektion zu unterziehen. Sie dient als Grundlage für die vorbeugende Wartung und die Wartungsreparaturen, um das Sicherheitsniveau aufrechtzuerhalten.
Es ist vorgesehen, die Leistung in drei Losen zu vergeben:
Los 1 umfasst die Leistungen der operativen Inspektion und Wartung der öffentlichen Spielplätze in Potsdam Nord-West.
Los 2 umfasst die Leistungen der operativen Inspektion und Wartung der öffentlichen Spielplätze in Potsdam Süd-Ost.
Los 3 umfasst die Leistungen der operativen Inspektion und Wartung der Kletterfelsen gemäß DIN EN 12572.
II.1.6.
Angaben zu den Losen
Aufteilung des Auftrags in Lose: ja
II.2.
Beschreibung
II.2.1.
Bezeichnung des Auftrags
Spielplätze in Potsdam Nord-West
Los-Nr.: 1
II.2.2.
Weitere(r) CPV-Code(s)
50870000 Reparatur und Wartung von Spielplatzeinrichtungen, 50000000 Reparatur- und Wartungsdienste
II.2.3.
Erfüllungsort
NUTS-Code: DE404 Potsdam, Kreisfreie Stadt
Hauptort der Ausführung: Landeshauptstadt Potsdam Friedrich-Ebert-Str. 79/81 14469 Potsdam Nord-westliches Stadtgebiet (Bornim, Bornstedt, Eiche, Grube, Golm, Nauener Vorstadt, Jägervorstadt, Berliner Vorstadt, Brandenburger Vorstadt, Potsdam-West, Nördliche Innenstadt, Marquardt, Satzkorn, Fahrland, Neu Fahrland, Groß Glienicke).
II.2.4.
Beschreibung der Beschaffung
Die Landeshauptstadt Potsdam unterhält aktuell 77 kommunale Spiel-, Bolz- und Skateflächen im Los 1.
Die operativen Inspektionen beinhalten Funktions- und Verschleißkontrollen. Die einzelnen Spielgeräte sind nach sicherheitstechnischen Kriterien entsprechend den DIN, Anforderungen der Unfallverhütung und den Regeln der Technik mit dem Schwerpunkt der Kontrolle von Verschleiß, Funktion, Stabilität und Standfestigkeit zu beurteilen. Die während der operativen Inspektion festgestellten Mängel müssen im Rahmen der Instandhaltung sofort beseitigt werden, um die Verkehrssicherheit wiederherzustellen/ zu wahren.
II.2.5.
Zuschlagskriterien
Preis
II.2.11.
Angaben zu Optionen
Optionen: nein
II.2.13.
Angaben zu Mitteln der Europäischen Union
Der Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm, das aus Mitteln der EU finanziert wird: nein
II.2.14.
Zusätzliche Angaben
II.2.
Beschreibung
II.2.1.
Bezeichnung des Auftrags
Spielplätze in Potsdam Süd-Ost
Los-Nr.: 2
II.2.2.
Weitere(r) CPV-Code(s)
50870000 Reparatur und Wartung von Spielplatzeinrichtungen, 50000000 Reparatur- und Wartungsdienste
II.2.3.
Erfüllungsort
NUTS-Code: DE404 Potsdam, Kreisfreie Stadt
Hauptort der Ausführung: Landeshauptstadt Potsdam Friedrich-Ebert-Str. 79/81 14469 Potsdam Süd-östliches Stadtgebiet (Südliche Innenstadt, Babelsberg Nord, Babelsberg Süd, Teltower Vorstadt, Schlaatz, Waldstadt I, Waldstadt II, Am Stern, Drewitz, Kirchsteigfeld).
II.2.4.
Beschreibung der Beschaffung
Die Landeshauptstadt Potsdam unterhält aktuell 71 kommunale Spiel-, Bolz- und Skateflächen im Los 2.
Die operativen Inspektionen beinhalten Funktions- und Verschleißkontrollen. Die einzelnen Spielgeräte sind nach sicherheitstechnischen Kriterien entsprechend den DIN, Anforderungen der Unfallverhütung und den Regeln der Technik mit dem Schwerpunkt der Kontrolle von Verschleiß, Funktion,
Stabilität und Standfestigkeit zu beurteilen. Die während der operativen Inspektion festgestellten Mängel müssen im Rahmen der Instandhaltung sofort beseitigt werden, um die Verkehrssicherheit wiederherzustellen/ zu wahren.
II.2.5.
Zuschlagskriterien
Preis
II.2.11.
Angaben zu Optionen
Optionen: nein
II.2.13.
Angaben zu Mitteln der Europäischen Union
Der Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm, das aus Mitteln der EU finanziert wird: nein
II.2.14.
Zusätzliche Angaben
II.2.
Beschreibung
II.2.1.
Bezeichnung des Auftrags
Kletterfelsen
Los-Nr.: 3
II.2.2.
Weitere(r) CPV-Code(s)
50870000 Reparatur und Wartung von Spielplatzeinrichtungen, 50000000 Reparatur- und Wartungsdienste, 37535220 Kletteranlagen für Spielplätze
II.2.3.
Erfüllungsort
NUTS-Code: DE404 Potsdam, Kreisfreie Stadt
Hauptort der Ausführung: Landeshauptstadt Potsdam Friedrich-Ebert-Str. 79/81 14469 Potsdam
II.2.4.
Beschreibung der Beschaffung
Los 3 umfasst die Leistungen der operativen Inspektion und Wartung des 12,50 m hohen Kletterfelsens und einem 3,00 m hohen Übungsfelsens gemäß DIN EN 12572.
Die operativen Inspektionen beinhalten Funktions- und Verschleißkontrollen. Die Kletterfelsen sind nach sicherheitstechnischen
Kriterien entsprechend den DIN, Vorgaben des Herstellers, Anforderungen der Unfallverhütung und den Regeln der Technik mit dem Schwerpunkt der Kontrolle von Verschleiß, Funktion, Stabilität und Standfestigkeit zu beurteilen. Festgestellte Mängel müssen im Rahmen der Instandhaltung sofort beseitigt werden, um die Verkehrssicherheit wiederherzustellen/zu wahren.
II.2.5.
Zuschlagskriterien
Preis
II.2.11.
Angaben zu Optionen
Optionen: nein
II.2.13.
Angaben zu Mitteln der Europäischen Union
Der Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm, das aus Mitteln der EU finanziert wird: nein
II.2.14.
Zusätzliche Angaben

Abschnitt IV: Verfahren

IV.1.
Beschreibung
IV.1.1.
Verfahrensart
Offenes Verfahren
IV.1.3.
Angaben zur Rahmenvereinbarung oder zum dynamischen Beschaffungssystem
Die Bekanntmachung betrifft den Abschluss einer Rahmenvereinbarung
IV.1.8.
Angaben zum Beschaffungsübereinkommen (GPA)
Der Auftrag fällt unter das Beschaffungsübereinkommen: ja
IV.2.
Verwaltungsangaben
IV.2.1.
Frühere Bekanntmachung zu diesem Verfahren
Bekanntmachungsnummer im ABl.: 2022/S 007-013883
IV.2.8.
Angaben zur Beendigung des dynamischen Beschaffungssystems
IV.2.9.
Angaben zur Beendigung des Aufrufs zum Wettbewerb in Form einer Vorinformation

Abschnitt V: Auftragsvergabe

Ein Auftrag/Los wurde vergeben: nein
V.1.
Information über die Nichtvergabe
Der Auftrag/Das Los wird nicht vergeben
Es sind keine Angebote oder Teilnahmeanträge eingegangen oder es wurden alle abgelehnt

Abschnitt VI: Weitere Angaben

VI.3.
Zusätzliche Angaben
(1) Die Kommunikation infolge von Bewerbern-/Bieterfragen, über sonstige Änderungen etc. erfolgt über den Vergabemarktplatz Brandenburg, so dass sich die Bewerber/Bieter fortlaufend selbst über den Vergabemarktplatz zum Verfahren, den Stand der Vergabeunterlagen sowie etwaige Änderungen informieren müssen. Die kostenlose Registirierung zur Teilnahme am Verfahren wird daher empfohlen. Der registrierte Bewerber/Bieter wird automatisch über Änderungen bzw. Nachrichten der Vergabestelle informiert. Registrierte Bewerber können auch Nachrichten an die Vergabestelle senden.
(2) Sollte sich im Vergabeverfahren ein zusätzlicher Informationsbedarf ergeben, der der Bekanntmachungspflicht unterliegt, erfolgt eine entsprechende Berichtigung der Bekanntmachung im Supplement zum Amtsblatt der Europäischen Union. Interessenten haben sich daher bis zum Ablauf der Angebotsfrist über weitere Bekanntmachungen zu diesem Verfahren stets zu informieren. Bei Registrierung zum Verfahren auf dem Vergabemarktplatz erfolgt jedoch ebenfalls eine automatische Benachrichtigung über eine Bekanntmachungsänderung oder weitere Bekanntmachungen.
(3) Für die Erstellung von Teilnahmeanträgen und Angeboten sind zwingend die vom Auftraggeber über den Vergabemarktplatz in den Vergabeunterlagen bereit gestellten Vordrucke/Formulare zu verwenden. Änderungen an diesen Vordrucken/Formularen sind - soweit nicht durch den Auftraggeber zugelassen- unzulässig und führen zum Ausschluss des Angebots. Im Übrigen gelten die weitergehenden Anforderungen und Konkretisierungen in den Vergabeunterlagen.
(4) Beteiligt sich eine Gruppe von Wirtschaftsteilnehmern als Bewerber-/Bietergemeinschaft am Verfahren oder wird auf Kapazitäten und Leistungen Dritter (z. B. Nachunternehmer) zum Nachweis der Eignung oder zur Erfüllung der ausgeschriebenen Leistungsanforderungen zurück gegriffen, sind die Einzelheiten bezüglich der Voraussetzungen sowie den von diesen einzureichenden Nachweise und Erklärungen den veröffentlichten Vergabeunterlagen zu entnehmen.
(5) Bei der Erarbeitung und Übersendung des Angebotes ist zudem Folgendes zu beachten:
1) Die Bieter haben unter Beachtung des genannten Schlusstermins das Angebot in elektronischer Form über den Vergabemarktplatz Brandenburg einzureichen;
2) Das Angebot und dessen Anlagen sind in deutscher Sprache einzureichen. Bescheinigungen/Nachweise von nicht deutschsprachigen Einrichtungen müssen mit beglaubigter Übersetzung in Deutsch vorgelegt werden;
3) Es sollen nur die geforderten Erklärungen/Unterlagen/Nachweise dem Angebot beigefügt werden. Von der Übersendung allgemeingültiger Firmenunterlagen, Broschüren o. ä. ist bitte abzusehen. Diese werden nicht berücksichtigt;
4) Abgeforderte Nachweise und Urkunden können dem Antrag in Kopie beigefügt werden. Der Auftraggeber ist jedoch berechtigt, bei Zweifeln und Bedenken die Vorlage von Originalen oder weiteren Unterlagen zu verlangen.
(6) Die Angebotsunterlagen werden nicht zurückgegeben. Es erfolgt keine Entschädigung für die Erstellung einzureichender Unterlagen, des Teilnahmeantrags oder von Angeboten.
(7) Im Fall von inhaltlichen Widersprüchen zur Auftragsbekanntmachung des selben Auftrags in anderen Bekanntmachungsmedien gelten einzig die Erklärungen der unionsweit über das Supplement zum Amtsblatt der Europäischen Union veröffentlichten Bekanntmachung.
Bekanntmachungs-ID: CXP9YCRRU56
VI.4.
Rechtsbehelfsverfahren/Nachprüfungsverfahren
VI.4.1.
Zuständige Stelle für Rechtsbehelfs-/Nachprüfungsverfahren
Offizielle Bezeichnung: Vergabekammer des Landes Brandenburg beim Ministerium für Wirtschaft und Energie
Postanschrift: Heinrich-Mann-Allee 107
Ort: Potsdam
Postleitzahl: 14473
Land: Deutschland
VI.4.3.
Einlegung von Rechtsbehelfen
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:
(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein.
(2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 GWB durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht.
(3) Der Antrag ist unzulässig, soweit 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 GWB bleibt unberührt, 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zuwollen, vergangen sind.
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2 GWB. § 134 Absatz 1 Satz 2 GWB bleibt unberührt.
VI.5.
Tag der Absendung dieser Bekanntmachung
25/02/2022