112422-2024 - Ergebnis
Deutschland – Dienstleistungen im Zusammenhang mit Siedlungs- und anderen Abfällen – Entsorgungsdienstleistungen Rest- und Sperrabfall für den Kreis Viersen
OJ S 39/2024 23/02/2024
Bekanntmachung vergebener Aufträge oder Zuschlagsbekanntmachung – Standardregelung - Änderungsbekanntmachung
Dienstleistungen
1. Beschaffer
1.1.
Beschaffer
Offizielle BezeichnungABV – Abfallbetrieb des Kreises Viersen
E-Mailabfallbetrieb@kreis-viersen.de
Rechtsform des ErwerbersLokale Gebietskörperschaft
Tätigkeit des öffentlichen AuftraggebersAllgemeine öffentliche Verwaltung
2. Verfahren
2.1.
Verfahren
TitelEntsorgungsdienstleistungen Rest- und Sperrabfall für den Kreis Viersen
BeschreibungGegenstand der Ausschreibung ist die Entsorgung von Restabfall sowie die Entsorgung von Sperrabfall (altholzentfrachtet) des Kreises Viersen, einschließlich der Übernahme an einer vorgegebenen Übernahmestelle des AG, des Transports und gegebenenfalls der Vorbehandlung. Die Abfälle, die Gegenstand der zu vergebenden Leistungen sind, stammen aus dem Kreis Viersen. Die Leistung der Entsorgung von Rest- und Sperrabfällen wird in zwei Fachlosen, die sich in Mengenlose aufteilen, vergeben: Fachlos 1 wird in vier Mengenlosen aufgeteilt: -Mengenlos 1: Entsorgung von 31.000 Mg/a Restabfall des Kreises Viersen -Mengenlos 2: Entsorgung von 8.000 Mg/a Restabfall des Kreises Viersen -Mengenlos 3: Entsorgung von 8.000 Mg/a Restabfall des Kreises Viersen -Mengenlos 4: Entsorgung von 8.000 Mg/a Restabfall des Kreises Viersen Fachlos 2 wird in zwei Mengenlosen aufgeteilt: -Mengenlos 1: Entsorgung von 4.000 Mg/a Sperrabfall des Kreises Viersen -Mengenlos 2: Entsorgung von 4.000 Mg/a Sperrabfall des Kreises Viersen
Kennung des Verfahrens9364ab14-e4ba-41fa-85d3-d68069122383
Interne Kennung01
VerfahrensartOffenes Verfahren
2.1.1.
Zweck
Art des AuftragsDienstleistungen
Haupteinstufung (cpv): 90500000 Dienstleistungen im Zusammenhang mit Siedlungs- und anderen Abfällen
2.1.2.
Erfüllungsort
StadtKreis Viersen
Land, Gliederung (NUTS)Viersen (DEA1E)
LandDeutschland
2.1.4.
Allgemeine Informationen
Rechtsgrundlage
Richtlinie 2014/24/EU
vgv -
5. Los
5.1.
LosLOT-0001
TitelFachlos 1 - Mengenlos 1
BeschreibungMengenlos 1: Entsorgung von 31.000 Mg/a Restabfall des Kreises Viersen Jedes Mengenlos des Fachloses 1 hat den nachfolgend beschriebenen Leistungsumfang: - Übernahme von Restabfall des Kreises Viersen an der vorgegebenen Übernahmestelle des AG, - Transport des übernommenen Restabfalls des Kreises Viersen zu ggf. (einer) Vorbehandlungsanlage(n) und / oder (einer) Entsorgungsanlage(n) gemäß des Entsorgungskonzepts des AN, - ggf. Vorbehandlung und endgültige Entsorgung des übernommenen Restabfalls des Kreises Viersen – einschließlich der endgültigen Entsorgung der durch Vorbehandlung(en) eventuell entstehenden Abfälle – gemäß dem Entsorgungskonzept des AN sowie der endgültigen Entsorgung von Rest- und Störstoffen.
Interne KennungFachlos 1 – Restabfall - Mengenlos 1
5.1.1.
Zweck
Art des AuftragsDienstleistungen
Haupteinstufung (cpv): 90500000 Dienstleistungen im Zusammenhang mit Siedlungs- und anderen Abfällen
Optionen
Beschreibung der OptionenDer Vertrag kann nach näherer Maßgabe des Entsorgungsvertrags insgesamt einmal um ein Jahr verlängert werden (Verlängerungsoption).
5.1.2.
Erfüllungsort
StadtKreis Viersen
Land, Gliederung (NUTS)Viersen (DEA1E)
LandDeutschland
5.1.3.
Geschätzte Dauer
Datum des Beginns01/01/2025
Enddatum der Laufzeit31/12/2033
5.1.6.
Allgemeine Informationen
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
Die Beschaffung fällt unter das Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesenja
Informationen über frühere Bekanntmachungen
Kennung der vorherigen Bekanntmachung633999-2023
Kennung des Teils der vorherigen Bekanntmachung2023/S 203-633999
Zusätzliche InformationenBei der Angabe unter 6.1.4 zur Anzahl der eingegangenen Angebote oder Teilnahmeanträge handelt es sich lediglich um einen unverbindlichen Platzhalter ohne Aussagekraft, insbesondere nicht um die tatsächlichen Daten. Von der Bekanntmachung der tatsächlichen Daten wurde gemäß § 39 Abs. 6 VgV abgesehen.
5.1.7.
Strategische Auftragsvergabe
Ziel der strategischen AuftragsvergabeKeine strategische Beschaffung
Die Auftragsvergabe fällt in den Anwendungsbereich der Richtlinie 2009/33/EG des Europäischen Parlaments und des Rates (Richtlinie zur Förderung sauberer Fahrzeuge — CVD))
Die Rechtsgrundlage für CVD, um den anzuwendenden Typ von Vergabeverfahren festzulegenSonstiger Dienstleistungsvertrag
5.1.10.
Zuschlagskriterien
Kriterium
ArtKosten
BeschreibungDer Preis ist nicht das einzige Zuschlagskriterium; alle Kriterien sind nur in den Beschaffungsunterlagen aufgeführt
5.1.15.
Techniken
Rahmenvereinbarung
Keine Rahmenvereinbarung
Informationen über das dynamische Beschaffungssystem
Kein dynamisches Beschaffungssystem
5.1.16.
Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung
ÜberprüfungsstelleVergabekammer Rheinland, c/o Bezirksregierung Köln
Informationen über die Überprüfungsfristen: Gemäß § 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 4 GWB ist ein Nachprüfungsantrag unzulässig, soweit mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Mithin muss zur Wahrung der Rechte binnen dieser Frist ein Nachprüfungsantrag eingereicht werden. Anderenfalls kann dieser nicht mehr auf den gerügten Verstoß gestützt werden. Darüber hinaus gilt Folgendes: Ein angeblicher Verstoß gegen Vergabevorschriften, den der Betreffende vor Einreichen eines Nachprüfungsantrags erkannt hat, muss gegenüber dem Auftraggeber innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt werden (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 1 GWB; der Ablauf der Frist nach § 134 Abs. 2 GWB bleibt unberührt). Zudem müssen Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 2 GWB). Außerdem müssen Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 3 GWB). Werden diese Vorgaben gemäß § 160 Abs. 3 Satz 1 GWB nicht eingehalten, kann ein Nachprüfungsantrag wegen Unzulässigkeit des Antrags nicht mit Erfolg auf den betreffenden Verstoß gegen Vergabevorschriften gestützt werden, es sei denn, es handelt sich um einen Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrages nach § 135 Abs. 1 Nr. 2 GWB; auch bleibt § 134 Abs. 1 Satz 2 GWB unberührt (siehe § 160 Abs. 3 Satz 2 GWB). Des Weiteren gilt: Die Frist für die Geltendmachung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Abs. 1 GWB endet 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union (vgl. § 135 Abs. 2 Satz 2 GWB). Unter den Voraussetzungen des § 135 Abs. 3 GWB tritt die Unwirksamkeit nach § 135 Abs. 1 Nr. 2 GWB nicht ein.
Organisation, die den Auftrag unterzeichnetABV – Abfallbetrieb des Kreises Viersen
BeschaffungsdienstleisterINFA-Institut für Abfall, Abwasser und Infrastruktur-Management GmbH
TED eSenderBeschaffungsamt des BMI
5.1.
LosLOT-0002
TitelFachlos 1 - Mengenlos 2
BeschreibungMengenlos 2: Entsorgung von 8.000 Mg/a Restabfall des Kreises Viersen Jedes Mengenlos des Fachloses 1 hat den nachfolgend beschriebenen Leistungsumfang: - Übernahme von Restabfall des Kreises Viersen an der vorgegebenen Übernahmestelle des AG, - Transport des übernommenen Restabfalls des Kreises Viersen zu ggf. (einer) Vorbehandlungsanlage(n) und / oder (einer) Entsorgungsanlage(n) gemäß des Entsorgungskonzepts des AN, - ggf. Vorbehandlung und endgültige Entsorgung des übernommenen Restabfalls des Kreises Viersen – einschließlich der endgültigen Entsorgung der durch Vorbehandlung(en) eventuell entstehenden Abfälle – gemäß dem Entsorgungskonzept des AN sowie der endgültigen Entsorgung von Rest- und Störstoffen.
Interne KennungFachlos 1 – Restabfall - Mengenlos 2
5.1.1.
Zweck
Art des AuftragsDienstleistungen
Haupteinstufung (cpv): 90500000 Dienstleistungen im Zusammenhang mit Siedlungs- und anderen Abfällen
Optionen
Beschreibung der OptionenDer Vertrag kann nach näherer Maßgabe des Entsorgungsvertrags insgesamt einmal um ein Jahr verlängert werden (Verlängerungsoption).
5.1.2.
Erfüllungsort
StadtKreis Viersen
Land, Gliederung (NUTS)Viersen (DEA1E)
LandDeutschland
5.1.3.
Geschätzte Dauer
Datum des Beginns01/01/2025
Enddatum der Laufzeit31/12/2033
5.1.6.
Allgemeine Informationen
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
Die Beschaffung fällt unter das Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesenja
Informationen über frühere Bekanntmachungen
Kennung der vorherigen Bekanntmachung633999-2023
Kennung des Teils der vorherigen Bekanntmachung2023/S 203-633999
Zusätzliche InformationenBei der Angabe unter 6.1.4 zur Anzahl der eingegangenen Angebote oder Teilnahmeanträge handelt es sich lediglich um einen unverbindlichen Platzhalter ohne Aussagekraft, insbesondere nicht um die tatsächlichen Daten. Von der Bekanntmachung der tatsächlichen Daten wurde gemäß § 39 Abs. 6 VgV abgesehen.
5.1.7.
Strategische Auftragsvergabe
Ziel der strategischen AuftragsvergabeKeine strategische Beschaffung
Die Auftragsvergabe fällt in den Anwendungsbereich der Richtlinie 2009/33/EG des Europäischen Parlaments und des Rates (Richtlinie zur Förderung sauberer Fahrzeuge — CVD))
Die Rechtsgrundlage für CVD, um den anzuwendenden Typ von Vergabeverfahren festzulegenSonstiger Dienstleistungsvertrag
5.1.10.
Zuschlagskriterien
Kriterium
ArtKosten
BeschreibungDer Preis ist nicht das einzige Zuschlagskriterium; alle Kriterien sind nur in den Beschaffungsunterlagen aufgeführt
5.1.15.
Techniken
Rahmenvereinbarung
Keine Rahmenvereinbarung
Informationen über das dynamische Beschaffungssystem
Kein dynamisches Beschaffungssystem
5.1.16.
Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung
ÜberprüfungsstelleVergabekammer Rheinland, c/o Bezirksregierung Köln
Informationen über die Überprüfungsfristen: Gemäß § 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 4 GWB ist ein Nachprüfungsantrag unzulässig, soweit mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Mithin muss zur Wahrung der Rechte binnen dieser Frist ein Nachprüfungsantrag eingereicht werden. Anderenfalls kann dieser nicht mehr auf den gerügten Verstoß gestützt werden. Darüber hinaus gilt Folgendes: Ein angeblicher Verstoß gegen Vergabevorschriften, den der Betreffende vor Einreichen eines Nachprüfungsantrags erkannt hat, muss gegenüber dem Auftraggeber innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt werden (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 1 GWB; der Ablauf der Frist nach § 134 Abs. 2 GWB bleibt unberührt). Zudem müssen Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 2 GWB). Außerdem müssen Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 3 GWB). Werden diese Vorgaben gemäß § 160 Abs. 3 Satz 1 GWB nicht eingehalten, kann ein Nachprüfungsantrag wegen Unzulässigkeit des Antrags nicht mit Erfolg auf den betreffenden Verstoß gegen Vergabevorschriften gestützt werden, es sei denn, es handelt sich um einen Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrages nach § 135 Abs. 1 Nr. 2 GWB; auch bleibt § 134 Abs. 1 Satz 2 GWB unberührt (siehe § 160 Abs. 3 Satz 2 GWB). Des Weiteren gilt: Die Frist für die Geltendmachung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Abs. 1 GWB endet 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union (vgl. § 135 Abs. 2 Satz 2 GWB). Unter den Voraussetzungen des § 135 Abs. 3 GWB tritt die Unwirksamkeit nach § 135 Abs. 1 Nr. 2 GWB nicht ein.
Organisation, die den Auftrag unterzeichnetABV – Abfallbetrieb des Kreises Viersen
BeschaffungsdienstleisterINFA-Institut für Abfall, Abwasser und Infrastruktur-Management GmbH
TED eSenderBeschaffungsamt des BMI
5.1.
LosLOT-0003
TitelFachlos 1 - Mengenlos 3
BeschreibungMengenlos 3: Entsorgung von 8.000 Mg/a Restabfall des Kreises Viersen Jedes Mengenlos des Fachloses 1 hat den nachfolgend beschriebenen Leistungsumfang: - Übernahme von Restabfall des Kreises Viersen an der vorgegebenen Übernahmestelle des AG, - Transport des übernommenen Restabfalls des Kreises Viersen zu ggf. (einer) Vorbehandlungsanlage(n) und / oder (einer) Entsorgungsanlage(n) gemäß des Entsorgungskonzepts des AN, - ggf. Vorbehandlung und endgültige Entsorgung des übernommenen Restabfalls des Kreises Viersen – einschließlich der endgültigen Entsorgung der durch Vorbehandlung(en) eventuell entstehenden Abfälle – gemäß dem Entsorgungskonzept des AN sowie der endgültigen Entsorgung von Rest- und Störstoffen.
Interne KennungFachlos 1 – Restabfall - Mengenlos 3
5.1.1.
Zweck
Art des AuftragsDienstleistungen
Haupteinstufung (cpv): 90500000 Dienstleistungen im Zusammenhang mit Siedlungs- und anderen Abfällen
Optionen
Beschreibung der OptionenDer Vertrag kann nach näherer Maßgabe des Entsorgungsvertrags insgesamt einmal um ein Jahr verlängert werden (Verlängerungsoption).
5.1.2.
Erfüllungsort
StadtKreis Viersen
Land, Gliederung (NUTS)Viersen (DEA1E)
LandDeutschland
5.1.3.
Geschätzte Dauer
Datum des Beginns01/01/2025
Enddatum der Laufzeit31/12/2033
5.1.6.
Allgemeine Informationen
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
Die Beschaffung fällt unter das Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesenja
Informationen über frühere Bekanntmachungen
Kennung der vorherigen Bekanntmachung633999-2023
Kennung des Teils der vorherigen Bekanntmachung2023/S 203-633999
Zusätzliche InformationenBei der Angabe unter 6.1.4 zur Anzahl der eingegangenen Angebote oder Teilnahmeanträge handelt es sich lediglich um einen unverbindlichen Platzhalter ohne Aussagekraft, insbesondere nicht um die tatsächlichen Daten. Von der Bekanntmachung der tatsächlichen Daten wurde gemäß § 39 Abs. 6 VgV abgesehen.
5.1.7.
Strategische Auftragsvergabe
Ziel der strategischen AuftragsvergabeKeine strategische Beschaffung
Die Auftragsvergabe fällt in den Anwendungsbereich der Richtlinie 2009/33/EG des Europäischen Parlaments und des Rates (Richtlinie zur Förderung sauberer Fahrzeuge — CVD))
Die Rechtsgrundlage für CVD, um den anzuwendenden Typ von Vergabeverfahren festzulegenSonstiger Dienstleistungsvertrag
5.1.10.
Zuschlagskriterien
Kriterium
ArtKosten
BeschreibungDer Preis ist nicht das einzige Zuschlagskriterium; alle Kriterien sind nur in den Beschaffungsunterlagen aufgeführt
5.1.15.
Techniken
Rahmenvereinbarung
Keine Rahmenvereinbarung
Informationen über das dynamische Beschaffungssystem
Kein dynamisches Beschaffungssystem
5.1.16.
Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung
ÜberprüfungsstelleVergabekammer Rheinland, c/o Bezirksregierung Köln
Informationen über die Überprüfungsfristen: Gemäß § 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 4 GWB ist ein Nachprüfungsantrag unzulässig, soweit mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Mithin muss zur Wahrung der Rechte binnen dieser Frist ein Nachprüfungsantrag eingereicht werden. Anderenfalls kann dieser nicht mehr auf den gerügten Verstoß gestützt werden. Darüber hinaus gilt Folgendes: Ein angeblicher Verstoß gegen Vergabevorschriften, den der Betreffende vor Einreichen eines Nachprüfungsantrags erkannt hat, muss gegenüber dem Auftraggeber innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt werden (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 1 GWB; der Ablauf der Frist nach § 134 Abs. 2 GWB bleibt unberührt). Zudem müssen Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 2 GWB). Außerdem müssen Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 3 GWB). Werden diese Vorgaben gemäß § 160 Abs. 3 Satz 1 GWB nicht eingehalten, kann ein Nachprüfungsantrag wegen Unzulässigkeit des Antrags nicht mit Erfolg auf den betreffenden Verstoß gegen Vergabevorschriften gestützt werden, es sei denn, es handelt sich um einen Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrages nach § 135 Abs. 1 Nr. 2 GWB; auch bleibt § 134 Abs. 1 Satz 2 GWB unberührt (siehe § 160 Abs. 3 Satz 2 GWB). Des Weiteren gilt: Die Frist für die Geltendmachung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Abs. 1 GWB endet 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union (vgl. § 135 Abs. 2 Satz 2 GWB). Unter den Voraussetzungen des § 135 Abs. 3 GWB tritt die Unwirksamkeit nach § 135 Abs. 1 Nr. 2 GWB nicht ein.
Organisation, die den Auftrag unterzeichnetABV – Abfallbetrieb des Kreises Viersen
BeschaffungsdienstleisterINFA-Institut für Abfall, Abwasser und Infrastruktur-Management GmbH
TED eSenderBeschaffungsamt des BMI
5.1.
LosLOT-0004
TitelFachlos 1 - Mengenlos 4
BeschreibungMengenlos 4: Entsorgung von 8.000 Mg/a Restabfall des Kreises Viersen Jedes Mengenlos des Fachloses 1 hat den nachfolgend beschriebenen Leistungsumfang: - Übernahme von Restabfall des Kreises Viersen an der vorgegebenen Übernahmestelle des AG, - Transport des übernommenen Restabfalls des Kreises Viersen zu ggf. (einer) Vorbehandlungsanlage(n) und / oder (einer) Entsorgungsanlage(n) gemäß des Entsorgungskonzepts des AN, - ggf. Vorbehandlung und endgültige Entsorgung des übernommenen Restabfalls des Kreises Viersen – einschließlich der endgültigen Entsorgung der durch Vorbehandlung(en) eventuell entstehenden Abfälle – gemäß dem Entsorgungskonzept des AN sowie der endgültigen Entsorgung von Rest- und Störstoffen.
Interne KennungFachlos 1 – Restabfall - Mengenlos 4
5.1.1.
Zweck
Art des AuftragsDienstleistungen
Haupteinstufung (cpv): 90500000 Dienstleistungen im Zusammenhang mit Siedlungs- und anderen Abfällen
Optionen
Beschreibung der OptionenDer Vertrag kann nach näherer Maßgabe des Entsorgungsvertrags insgesamt einmal um ein Jahr verlängert werden (Verlängerungsoption).
5.1.2.
Erfüllungsort
StadtKreis Viersen
Land, Gliederung (NUTS)Viersen (DEA1E)
LandDeutschland
5.1.3.
Geschätzte Dauer
Datum des Beginns01/01/2025
Enddatum der Laufzeit31/12/2033
5.1.6.
Allgemeine Informationen
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
Die Beschaffung fällt unter das Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesenja
Informationen über frühere Bekanntmachungen
Kennung der vorherigen Bekanntmachung633999-2023
Kennung des Teils der vorherigen Bekanntmachung2023/S 203-633999
Zusätzliche InformationenBei der Angabe unter 6.1.4 zur Anzahl der eingegangenen Angebote oder Teilnahmeanträge handelt es sich lediglich um einen unverbindlichen Platzhalter ohne Aussagekraft, insbesondere nicht um die tatsächlichen Daten. Von der Bekanntmachung der tatsächlichen Daten wurde gemäß § 39 Abs. 6 VgV abgesehen.
5.1.7.
Strategische Auftragsvergabe
Ziel der strategischen AuftragsvergabeKeine strategische Beschaffung
Die Auftragsvergabe fällt in den Anwendungsbereich der Richtlinie 2009/33/EG des Europäischen Parlaments und des Rates (Richtlinie zur Förderung sauberer Fahrzeuge — CVD))
Die Rechtsgrundlage für CVD, um den anzuwendenden Typ von Vergabeverfahren festzulegenSonstiger Dienstleistungsvertrag
5.1.10.
Zuschlagskriterien
Kriterium
ArtKosten
BeschreibungDer Preis ist nicht das einzige Zuschlagskriterium; alle Kriterien sind nur in den Beschaffungsunterlagen aufgeführt
5.1.15.
Techniken
Rahmenvereinbarung
Keine Rahmenvereinbarung
Informationen über das dynamische Beschaffungssystem
Kein dynamisches Beschaffungssystem
5.1.16.
Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung
ÜberprüfungsstelleVergabekammer Rheinland, c/o Bezirksregierung Köln
Informationen über die Überprüfungsfristen: Gemäß § 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 4 GWB ist ein Nachprüfungsantrag unzulässig, soweit mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Mithin muss zur Wahrung der Rechte binnen dieser Frist ein Nachprüfungsantrag eingereicht werden. Anderenfalls kann dieser nicht mehr auf den gerügten Verstoß gestützt werden. Darüber hinaus gilt Folgendes: Ein angeblicher Verstoß gegen Vergabevorschriften, den der Betreffende vor Einreichen eines Nachprüfungsantrags erkannt hat, muss gegenüber dem Auftraggeber innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt werden (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 1 GWB; der Ablauf der Frist nach § 134 Abs. 2 GWB bleibt unberührt). Zudem müssen Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 2 GWB). Außerdem müssen Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 3 GWB). Werden diese Vorgaben gemäß § 160 Abs. 3 Satz 1 GWB nicht eingehalten, kann ein Nachprüfungsantrag wegen Unzulässigkeit des Antrags nicht mit Erfolg auf den betreffenden Verstoß gegen Vergabevorschriften gestützt werden, es sei denn, es handelt sich um einen Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrages nach § 135 Abs. 1 Nr. 2 GWB; auch bleibt § 134 Abs. 1 Satz 2 GWB unberührt (siehe § 160 Abs. 3 Satz 2 GWB). Des Weiteren gilt: Die Frist für die Geltendmachung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Abs. 1 GWB endet 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union (vgl. § 135 Abs. 2 Satz 2 GWB). Unter den Voraussetzungen des § 135 Abs. 3 GWB tritt die Unwirksamkeit nach § 135 Abs. 1 Nr. 2 GWB nicht ein.
Organisation, die den Auftrag unterzeichnetABV – Abfallbetrieb des Kreises Viersen
BeschaffungsdienstleisterINFA-Institut für Abfall, Abwasser und Infrastruktur-Management GmbH
TED eSenderBeschaffungsamt des BMI
5.1.
LosLOT-0005
TitelFachlos 2 - Mengenlos 1
BeschreibungMengenlos 1: Entsorgung von 4.000 Mg/a Sperrabfall des Kreises Viersen Jedes Mengenlos des Fachloses 2 hat den nachfolgend beschriebenen Leistungsumfang: - Übernahme von Sperrabfall des Kreises Viersen an der vorgegebenen Übernahmestelle des AG, - Transport des übernommenen Sperrabfalls des Kreises Viersen zu (einer) Vorbehandlungsanlage(n) und anschließender Transport zu (einer) Entsorgungsanlage(n) gemäß des Entsorgungskonzepts des AN, - Vorbehandlung und endgültige Entsorgung des übernommenen Sperrabfalls des Kreises Viersen – einschließlich der endgültigen Entsorgung der durch Vorbehandlung(en) eventuell entstehenden Abfälle – gemäß dem Entsorgungskonzept des AN sowie der endgültigen Entsorgung von Rest- und Störstoffen.
Interne KennungFachlos 2 – Restabfall - Mengenlos 1
5.1.1.
Zweck
Art des AuftragsDienstleistungen
Haupteinstufung (cpv): 90500000 Dienstleistungen im Zusammenhang mit Siedlungs- und anderen Abfällen
Optionen
Beschreibung der OptionenDer Vertrag kann nach näherer Maßgabe des Entsorgungsvertrags insgesamt einmal um ein Jahr verlängert werden (Verlängerungsoption).
5.1.2.
Erfüllungsort
StadtKreis Viersen
Land, Gliederung (NUTS)Viersen (DEA1E)
LandDeutschland
5.1.3.
Geschätzte Dauer
Datum des Beginns01/01/2025
Enddatum der Laufzeit31/12/2033
5.1.6.
Allgemeine Informationen
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
Die Beschaffung fällt unter das Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesenja
Informationen über frühere Bekanntmachungen
Kennung der vorherigen Bekanntmachung633999-2023
Kennung des Teils der vorherigen Bekanntmachung2023/S 203-633999
Zusätzliche InformationenBei der Angabe unter 6.1.4 zur Anzahl der eingegangenen Angebote oder Teilnahmeanträge handelt es sich lediglich um einen unverbindlichen Platzhalter ohne Aussagekraft, insbesondere nicht um die tatsächlichen Daten. Von der Bekanntmachung der tatsächlichen Daten wurde gemäß § 39 Abs. 6 VgV abgesehen.
5.1.7.
Strategische Auftragsvergabe
Ziel der strategischen AuftragsvergabeKeine strategische Beschaffung
Die Auftragsvergabe fällt in den Anwendungsbereich der Richtlinie 2009/33/EG des Europäischen Parlaments und des Rates (Richtlinie zur Förderung sauberer Fahrzeuge — CVD))
Die Rechtsgrundlage für CVD, um den anzuwendenden Typ von Vergabeverfahren festzulegenSonstiger Dienstleistungsvertrag
5.1.10.
Zuschlagskriterien
Kriterium
ArtKosten
BeschreibungDer Preis ist nicht das einzige Zuschlagskriterium; alle Kriterien sind nur in den Beschaffungsunterlagen aufgeführt
5.1.15.
Techniken
Rahmenvereinbarung
Keine Rahmenvereinbarung
Informationen über das dynamische Beschaffungssystem
Kein dynamisches Beschaffungssystem
5.1.16.
Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung
ÜberprüfungsstelleVergabekammer Rheinland, c/o Bezirksregierung Köln
Informationen über die Überprüfungsfristen: Gemäß § 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 4 GWB ist ein Nachprüfungsantrag unzulässig, soweit mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Mithin muss zur Wahrung der Rechte binnen dieser Frist ein Nachprüfungsantrag eingereicht werden. Anderenfalls kann dieser nicht mehr auf den gerügten Verstoß gestützt werden. Darüber hinaus gilt Folgendes: Ein angeblicher Verstoß gegen Vergabevorschriften, den der Betreffende vor Einreichen eines Nachprüfungsantrags erkannt hat, muss gegenüber dem Auftraggeber innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt werden (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 1 GWB; der Ablauf der Frist nach § 134 Abs. 2 GWB bleibt unberührt). Zudem müssen Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 2 GWB). Außerdem müssen Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 3 GWB). Werden diese Vorgaben gemäß § 160 Abs. 3 Satz 1 GWB nicht eingehalten, kann ein Nachprüfungsantrag wegen Unzulässigkeit des Antrags nicht mit Erfolg auf den betreffenden Verstoß gegen Vergabevorschriften gestützt werden, es sei denn, es handelt sich um einen Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrages nach § 135 Abs. 1 Nr. 2 GWB; auch bleibt § 134 Abs. 1 Satz 2 GWB unberührt (siehe § 160 Abs. 3 Satz 2 GWB). Des Weiteren gilt: Die Frist für die Geltendmachung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Abs. 1 GWB endet 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union (vgl. § 135 Abs. 2 Satz 2 GWB). Unter den Voraussetzungen des § 135 Abs. 3 GWB tritt die Unwirksamkeit nach § 135 Abs. 1 Nr. 2 GWB nicht ein.
Organisation, die den Auftrag unterzeichnetABV – Abfallbetrieb des Kreises Viersen
BeschaffungsdienstleisterINFA-Institut für Abfall, Abwasser und Infrastruktur-Management GmbH
TED eSenderBeschaffungsamt des BMI
5.1.
LosLOT-0006
TitelFachlos 2 - Mengenlos 2
BeschreibungMengenlos 2: Entsorgung von 4.000 Mg/a Sperrabfall des Kreises Viersen Jedes Mengenlos des Fachloses 2 hat den nachfolgend beschriebenen Leistungsumfang: - Übernahme von Sperrabfall des Kreises Viersen an der vorgegebenen Übernahmestelle des AG, - Transport des übernommenen Sperrabfalls des Kreises Viersen zu (einer) Vorbehandlungsanlage(n) und anschließender Transport zu (einer) Entsorgungsanlage(n) gemäß des Entsorgungskonzepts des AN, - Vorbehandlung und endgültige Entsorgung des übernommenen Sperrabfalls des Kreises Viersen – einschließlich der endgültigen Entsorgung der durch Vorbehandlung(en) eventuell entstehenden Abfälle – gemäß dem Entsorgungskonzept des AN sowie der endgültigen Entsorgung von Rest- und Störstoffen.
Interne KennungFachlos 2 – Restabfall - Mengenlos 2
5.1.1.
Zweck
Art des AuftragsDienstleistungen
Haupteinstufung (cpv): 90500000 Dienstleistungen im Zusammenhang mit Siedlungs- und anderen Abfällen
Optionen
Beschreibung der OptionenDer Vertrag kann nach näherer Maßgabe des Entsorgungsvertrags insgesamt einmal um ein Jahr verlängert werden (Verlängerungsoption).
5.1.2.
Erfüllungsort
StadtKreis Viersen
Land, Gliederung (NUTS)Viersen (DEA1E)
LandDeutschland
5.1.3.
Geschätzte Dauer
Datum des Beginns01/01/2025
Enddatum der Laufzeit31/12/2033
5.1.6.
Allgemeine Informationen
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
Die Beschaffung fällt unter das Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesenja
Informationen über frühere Bekanntmachungen
Kennung der vorherigen Bekanntmachung633999-2023
Kennung des Teils der vorherigen Bekanntmachung2023/S 203-633999
Zusätzliche InformationenBei der Angabe unter 6.1.4 zur Anzahl der eingegangenen Angebote oder Teilnahmeanträge handelt es sich lediglich um einen unverbindlichen Platzhalter ohne Aussagekraft, insbesondere nicht um die tatsächlichen Daten. Von der Bekanntmachung der tatsächlichen Daten wurde gemäß § 39 Abs. 6 VgV abgesehen.
5.1.7.
Strategische Auftragsvergabe
Ziel der strategischen AuftragsvergabeKeine strategische Beschaffung
Die Auftragsvergabe fällt in den Anwendungsbereich der Richtlinie 2009/33/EG des Europäischen Parlaments und des Rates (Richtlinie zur Förderung sauberer Fahrzeuge — CVD))
Die Rechtsgrundlage für CVD, um den anzuwendenden Typ von Vergabeverfahren festzulegenSonstiger Dienstleistungsvertrag
5.1.10.
Zuschlagskriterien
Kriterium
ArtKosten
BeschreibungDer Preis ist nicht das einzige Zuschlagskriterium; alle Kriterien sind nur in den Beschaffungsunterlagen aufgeführt
5.1.15.
Techniken
Rahmenvereinbarung
Keine Rahmenvereinbarung
Informationen über das dynamische Beschaffungssystem
Kein dynamisches Beschaffungssystem
5.1.16.
Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung
ÜberprüfungsstelleVergabekammer Rheinland, c/o Bezirksregierung Köln
Informationen über die Überprüfungsfristen: Gemäß § 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 4 GWB ist ein Nachprüfungsantrag unzulässig, soweit mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Mithin muss zur Wahrung der Rechte binnen dieser Frist ein Nachprüfungsantrag eingereicht werden. Anderenfalls kann dieser nicht mehr auf den gerügten Verstoß gestützt werden. Darüber hinaus gilt Folgendes: Ein angeblicher Verstoß gegen Vergabevorschriften, den der Betreffende vor Einreichen eines Nachprüfungsantrags erkannt hat, muss gegenüber dem Auftraggeber innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt werden (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 1 GWB; der Ablauf der Frist nach § 134 Abs. 2 GWB bleibt unberührt). Zudem müssen Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 2 GWB). Außerdem müssen Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 3 GWB). Werden diese Vorgaben gemäß § 160 Abs. 3 Satz 1 GWB nicht eingehalten, kann ein Nachprüfungsantrag wegen Unzulässigkeit des Antrags nicht mit Erfolg auf den betreffenden Verstoß gegen Vergabevorschriften gestützt werden, es sei denn, es handelt sich um einen Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrages nach § 135 Abs. 1 Nr. 2 GWB; auch bleibt § 134 Abs. 1 Satz 2 GWB unberührt (siehe § 160 Abs. 3 Satz 2 GWB). Des Weiteren gilt: Die Frist für die Geltendmachung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Abs. 1 GWB endet 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union (vgl. § 135 Abs. 2 Satz 2 GWB). Unter den Voraussetzungen des § 135 Abs. 3 GWB tritt die Unwirksamkeit nach § 135 Abs. 1 Nr. 2 GWB nicht ein.
Organisation, die den Auftrag unterzeichnetABV – Abfallbetrieb des Kreises Viersen
BeschaffungsdienstleisterINFA-Institut für Abfall, Abwasser und Infrastruktur-Management GmbH
TED eSenderBeschaffungsamt des BMI
6. Ergebnisse
6.1.
Ergebnis, Los-– KennungLOT-0001
Status der PreisträgerauswahlEs wurde mindestens ein Gewinner ermittelt.
6.1.2.
Informationen über die Gewinner
Wettbewerbsgewinner
Leiter der anbietenden ParteiRemondis GmbH & Co. KG, Rheinland
Angebot
Kennung des Loses oder der Gruppe von LosenLOT-0001
Informationen zum Auftrag
Kennung des AuftragsFachlos 1 - Mengenlos 1
Datum des Vertragsabschlusses13/02/2024
Organisation, die den Auftrag unterzeichnetABV – Abfallbetrieb des Kreises Viersen
6.1.4.
Statistische Informationen
Eingegangene Angebote oder Teilnahmeanträge
Art der eingegangenen EinreichungenAngebote auf elektronischem Wege eingereicht
Anzahl der eingegangenen Angebote oder Teilnahmeanträge999
6.1.
Ergebnis, Los-– KennungLOT-0002
Status der PreisträgerauswahlEs wurde mindestens ein Gewinner ermittelt.
6.1.2.
Informationen über die Gewinner
Wettbewerbsgewinner
Offizielle BezeichnungEGN Entsorgungsgesellschaft Niederrhein mbH
Angebot
Kennung des Loses oder der Gruppe von LosenLOT-0002
Informationen zum Auftrag
Kennung des AuftragsFachlos 1 - Mengenlos 2
Datum des Vertragsabschlusses13/02/2024
Organisation, die den Auftrag unterzeichnetABV – Abfallbetrieb des Kreises Viersen
6.1.4.
Statistische Informationen
Eingegangene Angebote oder Teilnahmeanträge
Art der eingegangenen EinreichungenAngebote auf elektronischem Wege eingereicht
Anzahl der eingegangenen Angebote oder Teilnahmeanträge999
6.1.
Ergebnis, Los-– KennungLOT-0003
Status der PreisträgerauswahlEs wurde mindestens ein Gewinner ermittelt.
6.1.2.
Informationen über die Gewinner
Wettbewerbsgewinner
Offizielle BezeichnungEGN Entsorgungsgesellschaft Niederrhein mbH
Angebot
Kennung des Loses oder der Gruppe von LosenLOT-0003
Informationen zum Auftrag
Kennung des AuftragsFachlos 1 - Mengenlos 3
Datum des Vertragsabschlusses13/02/2024
Organisation, die den Auftrag unterzeichnetABV – Abfallbetrieb des Kreises Viersen
6.1.4.
Statistische Informationen
Eingegangene Angebote oder Teilnahmeanträge
Art der eingegangenen EinreichungenAngebote auf elektronischem Wege eingereicht
Anzahl der eingegangenen Angebote oder Teilnahmeanträge999
6.1.
Ergebnis, Los-– KennungLOT-0004
Status der PreisträgerauswahlEs wurde mindestens ein Gewinner ermittelt.
6.1.2.
Informationen über die Gewinner
Wettbewerbsgewinner
Offizielle BezeichnungEGN Entsorgungsgesellschaft Niederrhein mbH
Angebot
Kennung des Loses oder der Gruppe von LosenLOT-0004
Informationen zum Auftrag
Kennung des AuftragsFachlos 1 - Mengenlos 4
Datum des Vertragsabschlusses13/02/2024
Organisation, die den Auftrag unterzeichnetABV – Abfallbetrieb des Kreises Viersen
6.1.4.
Statistische Informationen
Eingegangene Angebote oder Teilnahmeanträge
Art der eingegangenen EinreichungenAngebote auf elektronischem Wege eingereicht
Anzahl der eingegangenen Angebote oder Teilnahmeanträge999
6.1.
Ergebnis, Los-– KennungLOT-0005
Status der PreisträgerauswahlEs wurde mindestens ein Gewinner ermittelt.
6.1.2.
Informationen über die Gewinner
Wettbewerbsgewinner
Leiter der anbietenden ParteiRemondis GmbH & Co. KG, Rheinland
Angebot
Kennung des Loses oder der Gruppe von LosenLOT-0005
Informationen zum Auftrag
Kennung des AuftragsFachlos 2 - Mengenlos 1
Datum des Vertragsabschlusses13/02/2024
Organisation, die den Auftrag unterzeichnetABV – Abfallbetrieb des Kreises Viersen
6.1.4.
Statistische Informationen
Eingegangene Angebote oder Teilnahmeanträge
Art der eingegangenen EinreichungenAngebote auf elektronischem Wege eingereicht
Anzahl der eingegangenen Angebote oder Teilnahmeanträge999
6.1.
Ergebnis, Los-– KennungLOT-0006
Status der PreisträgerauswahlEs wurde mindestens ein Gewinner ermittelt.
6.1.2.
Informationen über die Gewinner
Wettbewerbsgewinner
Leiter der anbietenden ParteiRemondis GmbH & Co. KG, Rheinland
Angebot
Kennung des Loses oder der Gruppe von LosenLOT-0006
Informationen zum Auftrag
Kennung des AuftragsFachlos 2 - Mengenlos 2
Datum des Vertragsabschlusses13/02/2024
Organisation, die den Auftrag unterzeichnetABV – Abfallbetrieb des Kreises Viersen
6.1.4.
Statistische Informationen
Eingegangene Angebote oder Teilnahmeanträge
Art der eingegangenen EinreichungenAngebote auf elektronischem Wege eingereicht
Anzahl der eingegangenen Angebote oder Teilnahmeanträge999
8. Organisationen
8.1.
ORG-0001
Offizielle BezeichnungABV – Abfallbetrieb des Kreises Viersen
RegistrierungsnummerDE 119108160
PostanschriftRathausmarkt 3
StadtViersen
Postleitzahl41747
Land, Gliederung (NUTS)Viersen (DEA1E)
LandDeutschland
E-Mailabfallbetrieb@kreis-viersen.de
Telefon000
Internetadressehttps://www.abfallbetrieb-kreis-viersen.de
Profil des Erwerbershttps://www.abfallbetrieb-kreis-viersen.de
Rollen dieser Organisation
Beschaffer
Federführendes Mitglied
Organisation, die den Auftrag unterzeichnet
8.1.
ORG-0002
Offizielle BezeichnungVergabekammer Rheinland, c/o Bezirksregierung Köln
Registrierungsnummer05315-03002-81
PostanschriftZeughausstraße 2-10
StadtKöln
Postleitzahl50667
Land, Gliederung (NUTS)Köln, Kreisfreie Stadt (DEA23)
LandDeutschland
E-MailVKRheinland@bezreg-koeln.nrw.de
Telefon000
Internetadressehttps://www.bezreg-koeln.nrw.de/
Rollen dieser Organisation
Überprüfungsstelle
8.1.
ORG-0003
Offizielle BezeichnungRemondis GmbH & Co. KG, Rheinland
Größe des WirtschaftsteilnehmersGroßunternehmen
RegistrierungsnummerDE 121972114
PostanschriftRobert-Bosch-Str. 20-22
StadtKöln
Postleitzahl50769
Land, Gliederung (NUTS)Köln, Kreisfreie Stadt (DEA23)
LandDeutschland
E-Mailvertrieb.rheinland@remondis.de
Telefon000
Rollen dieser Organisation
Bieter
Leiter der anbietenden Partei
Wirtschaftlicher Eigentümer
Offizielle BezeichnungRemondis GmbH & Co. KG, Rheinland
Staatsangehörigkeit des EigentümersDeutschland
PostanschriftRobert-Bosch-Str. 20-22
StadtKöln
Postleitzahl50769
Land, Gliederung (NUTS)Köln, Kreisfreie Stadt (DEA23)
LandDeutschland
Gewinner dieser LoseLOT-0001, LOT-0005, LOT-0006
8.1.
ORG-0004
Offizielle BezeichnungEGN Entsorgungsgesellschaft Niederrhein mbH
Größe des WirtschaftsteilnehmersMittleres Unternehmen
RegistrierungsnummerDE 813771760
PostanschriftGreefsallee 1-5
StadtViersen
Postleitzahl41747
Land, Gliederung (NUTS)Viersen (DEA1E)
LandDeutschland
E-Mailinfo@egn-mbh.de
Telefon000
Rollen dieser Organisation
Bieter
Wirtschaftlicher Eigentümer
Offizielle BezeichnungEGN Entsorgungsgesellschaft Niederrhein mbH
Staatsangehörigkeit des EigentümersDeutschland
PostanschriftGreefsallee 1-5
StadtViersen
Postleitzahl41747
Land, Gliederung (NUTS)Viersen (DEA1E)
LandDeutschland
Gewinner dieser LoseLOT-0002, LOT-0003, LOT-0004
8.1.
ORG-0005
Offizielle BezeichnungINFA-Institut für Abfall, Abwasser und Infrastruktur-Management GmbH
RegistrierungsnummerDE161557490
PostanschriftBeckumer Str. 36
StadtAhlen
Postleitzahl59229
Land, Gliederung (NUTS)Warendorf (DEA38)
LandDeutschland
E-Mailvergabe@infa.de
Telefon000
Rollen dieser Organisation
Beschaffungsdienstleister
8.1.
ORG-0006
Offizielle BezeichnungBeschaffungsamt des BMI
Registrierungsnummer994-DOEVD-83
StadtBonn
Postleitzahl53119
Land, Gliederung (NUTS)Bonn, Kreisfreie Stadt (DEA22)
LandDeutschland
E-Mailesender_hub@bescha.bund.de
Telefon+49228996100
Rollen dieser Organisation
TED eSender
10. Änderung
Fassung der zu ändernden vorigen Bekanntmachung87d8627b-9839-4c06-8e53-c5db68973364-01
Hauptgrund für die ÄnderungAktualisierte Informationen
BeschreibungAngabe unter einer falschen Ziffer: hier Korrektur dieser Angabe
10.1.
Änderung
AbschnittskennungLOT-0001
Beschreibung der ÄnderungenDie Angabe, die in der ursprünglichen Bekanntmachung unter Ziffer 6.1.3 aufgeführt wurde war an dieser Stelle nicht richtig aufgeführt. Diese Angabe wurde mit dieser Änderung unter Ziffer 6.1.2 aufgeführt.
10.1.
Änderung
AbschnittskennungLOT-0002
Beschreibung der ÄnderungenDie Angabe, die in der ursprünglichen Bekanntmachung unter Ziffer 6.1.3 aufgeführt wurde war an dieser Stelle nicht richtig aufgeführt. Diese Angabe wurde mit dieser Änderung unter Ziffer 6.1.2 aufgeführt.
10.1.
Änderung
AbschnittskennungLOT-0003
Beschreibung der ÄnderungenDie Angabe, die in der ursprünglichen Bekanntmachung unter Ziffer 6.1.3 aufgeführt wurde war an dieser Stelle nicht richtig aufgeführt. Diese Angabe wurde mit dieser Änderung unter Ziffer 6.1.2 aufgeführt.
10.1.
Änderung
AbschnittskennungLOT-0004
Beschreibung der ÄnderungenDie Angabe, die in der ursprünglichen Bekanntmachung unter Ziffer 6.1.3 aufgeführt wurde war an dieser Stelle nicht richtig aufgeführt. Diese Angabe wurde mit dieser Änderung unter Ziffer 6.1.2 aufgeführt.
10.1.
Änderung
AbschnittskennungLOT-0005
Beschreibung der ÄnderungenDie Angabe, die in der ursprünglichen Bekanntmachung unter Ziffer 6.1.3 aufgeführt wurde war an dieser Stelle nicht richtig aufgeführt. Diese Angabe wurde mit dieser Änderung unter Ziffer 6.1.2 aufgeführt.
10.1.
Änderung
AbschnittskennungLOT-0006
Beschreibung der ÄnderungenDie Angabe, die in der ursprünglichen Bekanntmachung unter Ziffer 6.1.3 aufgeführt wurde war an dieser Stelle nicht richtig aufgeführt. Diese Angabe wurde mit dieser Änderung unter Ziffer 6.1.2 aufgeführt.
Informationen zur Bekanntmachung
Kennung/Fassung der Bekanntmachung3af89e25-7539-4b2c-bb9a-86693e0afc02  -  01
FormulartypErgebnis
Art der BekanntmachungBekanntmachung vergebener Aufträge oder Zuschlagsbekanntmachung – Standardregelung
Unterart der Bekanntmachung29
Datum der Übermittlung der Bekanntmachung22/02/2024 00:00:00 (UTC+01:00) Mitteleuropäische Zeit, Westeuropäische Sommerzeit
Sprachen, in denen diese Bekanntmachung offiziell verfügbar istDeutsch
Veröffentlichungsnummer der Bekanntmachung112422-2024
ABl. S – Nummer der Ausgabe39/2024
Datum der Veröffentlichung23/02/2024