112505-2021 - ErgebnisDeutschland-Freiburg im Breisgau: Finanzberatung, Bearbeitung und Clearing von Finanzgeschäften
OJ S 45/2021 05/03/2021
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Dienstleistungen
Rechtsgrundlage:
Richtlinie 2014/24/EU

Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber

I.1.
Name und Adressen
Offizielle Bezeichnung: Stadt Freiburg i. Br. — Vergabemanagement
Postanschrift: Fehrenbachallee 12
Ort: Freiburg im Breisgau
NUTS-Code: DE131 Freiburg im Breisgau, Stadtkreis
Postleitzahl: 79106
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n): Vergabemanagement
E-Mail: vergabemanagement@stadt.freiburg.de
Telefon: +49 7612014083
Fax: +49 7612014089
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.regionfreiburg.deutsche-evergabe.de
I.4.
Art des öffentlichen Auftraggebers
Regional- oder Kommunalbehörde
I.5.
Haupttätigkeit(en)
Allgemeine öffentliche Verwaltung

Abschnitt II: Gegenstand

II.1.
Umfang der Beschaffung
II.1.1.
Bezeichnung des Auftrags
Erstellung und Fortschreibung einer Kosten- und Finanzierungsübersicht des Baugebiets Kleineschholz
Referenznummer der Bekanntmachung: 2020006065
II.1.2.
CPV-Code Hauptteil
66170000 Finanzberatung, Bearbeitung und Clearing von Finanzgeschäften
II.1.3.
Art des Auftrags
Dienstleistungen
II.1.4.
Kurze Beschreibung
Steuerungsunterstützung der finanziellen Abwicklung der Städtebaulichen Entwicklungsmaßnahme Kleineschholz in Freiburg im Breisgau.
In der ersten Stufe wird die Aufstellung einer Kosten- und Finanzierungsübersicht für das Gesamtprojekt beauftragt. Nach Genehmigung einer Städtebaulichen Entwicklungsmaßnahme auf Grundlage der Vorbereitenden Untersuchungen wird die zweite Stufe ausgelöst.
Diese beinhaltet insbesondere die Fortschreibung der Kosten- und Finanzierungsübersicht sowie weitere Bausteine wie Kosten- und Liquiditätscontrolling.
II.1.6.
Angaben zu den Losen
Aufteilung des Auftrags in Lose: nein
II.2.
Beschreibung
II.2.2.
Weitere(r) CPV-Code(s)
79412000 Beratung im Bereich Finanzverwaltung
II.2.3.
Erfüllungsort
NUTS-Code: DE131 Freiburg im Breisgau, Stadtkreis
Hauptort der Ausführung: Freiburg im Breisgau
II.2.4.
Beschreibung der Beschaffung
Die Grundstücke für das geplante Quartier Kleineschholz liegt derzeit im Eigentum der Bundesanstalt für Immobilienaufgaben, der Bundessanstalt für Arbeit, der Stiftungsverwaltung Freiburg sowie der Stadt Freiburg. Es ist beabsichtigt, die benötigten Grundstücke zu erwerben und diese als Eigentümerin zu vergeben.
Das Bebauungsplangebiet ist ca. 10 ha groß. Es soll zum einen ein gemischtes Wohnquartier entstehen mit rund 550 Wohnungen für alle Einkommens- und Bevölkerungsgruppen. Gleichzeitig soll mit der Entwicklung des Wohnquartiers eine ca. 2 ha große Parkanlage entstehen, die nicht nur den Bewohner_innen im neuen Quartier dient, sondern dem gesamten Stadtteil Stühlinger zugutekommt.
Das Quartier soll ausschließlich mit gemeinwohlorientierten Akteuren entwickelt werden, beispielsweise mit Genossenschaften, mit dem Mietshäusersyndikat und mit der Freiburger Stadtbau. Es ist beabsichtigt, die Grundstücke im Rahmen einer Konzeptvergabe zu vergeben. Das heißt, die Vergabe erfolgt nach Festpreis, so dass das Konzept der Bewerber_innen für die Vergabe entscheidend ist. Das Projektende ist für 2027 avisiert.
Zur fachlichen Unterstützung bei der finanziellen Abwicklung und finanziellen Steuerung der Gesamtmaßnahme soll ein externes Unternehmen beauftragt werden.
Beschreibung der Leistung:
— Erarbeitung eines Prozess- und Ablaufkonzeptes für die finanziellen Abwicklungen in Abstimmung mit der Auftraggeberin,
— Erstellung und jährliche Aktualisierung der Kosten- und Finanzierungsübersicht, inkl. Dokumentation,
— laufende Budgetüberwachung,
— Mitwirkung bei der Erstellung des Jahresabschlusses inkl. Rechenschaftsbericht,
— Abwicklung von Zuschüssen und Fördermitteln,
— Beschaffung von Finanzierungsmitteln,
— Unterstützung bei der Erstellung von Drucksachen für den Gemeinderat.
II.2.5.
Zuschlagskriterien
Preis
II.2.11.
Angaben zu Optionen
Optionen: ja
Beschreibung der Optionen:
Siehe Verlängerungsoptionen gem. II.2.7.
II.2.13.
Angaben zu Mitteln der Europäischen Union
Der Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm, das aus Mitteln der EU finanziert wird: nein
II.2.14.
Zusätzliche Angaben

Abschnitt IV: Verfahren

IV.1.
Beschreibung
IV.1.1.
Verfahrensart
VerhandlungsverfahrenBeschleunigtes VerfahrenBegründung:
Vorinformation vom 15.12.2020.
IV.1.3.
Angaben zur Rahmenvereinbarung oder zum dynamischen Beschaffungssystem
IV.1.8.
Angaben zum Beschaffungsübereinkommen (GPA)
Der Auftrag fällt unter das Beschaffungsübereinkommen: ja
IV.2.
Verwaltungsangaben
IV.2.1.
Frühere Bekanntmachung zu diesem Verfahren
Bekanntmachungsnummer im ABl.: 2021/S 023-055682
IV.2.8.
Angaben zur Beendigung des dynamischen Beschaffungssystems
IV.2.9.
Angaben zur Beendigung des Aufrufs zum Wettbewerb in Form einer Vorinformation

Abschnitt V: Auftragsvergabe

Bezeichnung des Auftrags:
Erstellung und Fortschreibung einer Kosten- und Finanzierungsübersicht des Baugebiets Kleineschholz
Ein Auftrag/Los wurde vergeben: nein
V.1.
Information über die Nichtvergabe
Der Auftrag/Das Los wird nicht vergeben
Es sind keine Angebote oder Teilnahmeanträge eingegangen oder es wurden alle abgelehnt

Abschnitt VI: Weitere Angaben

VI.3.
Zusätzliche Angaben
Da keine Bewerbung eingegangen ist, wird das Verfahren gem. § 63 Abs. 1 Nr. 1 VgV aufgehoben.
VI.4.
Rechtsbehelfsverfahren/Nachprüfungsverfahren
VI.4.1.
Zuständige Stelle für Rechtsbehelfs-/Nachprüfungsverfahren
Offizielle Bezeichnung: Regierungspräsidium Karlsruhe
Postanschrift: Durlacher Allee 100
Ort: Karlsruhe
Postleitzahl: 76137
Land: Deutschland
E-Mail: vergabekammer@rpk.bwl.de
Telefon: +49 7219268732
Fax: +49 7219263985
Internet-Adresse: http://www.rp.baden-wuerttemberg.de
VI.4.3.
Einlegung von Rechtsbehelfen
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:
Der Antrag auf ein Nachprüfungsverfahren ist nach § 160 Abs. 3 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen -GWB- unzulässig, soweit:
1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichung des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Abs. 2 GWB bleibt unberührt,
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrages nach § 135 Abs. 1 Nummer 2 GWB. § 134 Abs. 1 Satz 2 bleibt unberührt.
Auf die grundsätzlichen Regelungen zu Nachprüfungsverfahren in den §§ 155 — 184 GWB wird verwiesen.
VI.4.4.
Stelle, die Auskünfte über die Einlegung von Rechtsbehelfen erteilt
Offizielle Bezeichnung: Regierungspräsidium Karlsruhe
Ort: Karlsruhe
Postleitzahl: 76137
Land: Deutschland
E-Mail: vergabekammer@rpk.bwl.de
Telefon: +49 7219268732
Fax: +49 7219263985
Internet-Adresse: http://www.rp.baden-wuerttemberg.de
VI.5.
Tag der Absendung dieser Bekanntmachung
01/03/2021