Bei der Maßnahme handelt es sich um eine Lieferleistung. Die Finanzierung erfolgt aus der Leistungs- und
Finanzierungsvereinbarung (LuFV) (sowie Finanzierung von Dritten/Körperschaften). Gemäß
Finanzierungsvereinbarung ist das öffentliche Vergaberecht einzuhalten. Die Ausschreibung der
Maßnahme erfolgt als Freihändige Vergabe ohne Wettbewerb (EU: Verhandlungsverfahren ohne ÖT) zu
den Bedingungen des Modulvertrages 3 für RSTW Umbauten. Zulässig gemäß SektVO, §13, Abs. 2,
Punkt 3. ('wenn der Auftrag aus technischen oder künstlerischen Gründen oder auf Grund des Schutzes
von Ausschließlichkeitsrechten nur von einem bestimmten Unternehmen ausgeführt werden kann.'). Bei
diesem Einzelprojekt handelt es sich um die Anpassung und Änderung von bestehenden RSTW. Diese
können nur durch den Ersteller der Bestandsanlage realisiert werden.