Bei der Maßnahme handelt es sich um eine Lieferleistung. Die Finanzierung erfolgt überwiegend aus Mitteln
der Bedarfsplanumsetzungsvereinbarung (BuV).Die Ausschreibung der Maßnahme erfolgt als
Freihändige Vergabe ohne Wettbewerb (EU: Verhandlungsverfahren ohne ÖT) zu den Bedingungen
des Modulvertrag 4. Zulässig gemäß SektVO, §13, Abs. 2, Punkt 3. („wenn der Auftrag nur von einem
bestimmten Unternehmen erbracht oder bereitgestellt werden kann, wegen des Schutzes von
ausschließlichen Rechten, einschließlich der Rechte des geistigen Eigentums“. Bei diesem
Einzelprojekt handelt es sich um die Anpassung und Änderung von bestehenden ESTW. Diese
können nur durch den Ersteller der Bestandsanlage realisiert werden, u.a. wegen der Änderung und
Anpassung von bestehender Hard- und Software. Des Weiteren sind EBA-Zulassungen für die
Systeme erforderlich. Diese erfolgen nur für die Gesamtanlage (ESTW-UZ/-Z mit ESTW-A).