112914-2025 - Wettbewerb
Deutschland – Oberbaumaterial für Eisenbahnen – Rahmenvereinbarung über die Herstellung und Lieferung von neuem Gleisschotter
OJ S 35/2025 19/02/2025
Auftrags- oder Konzessionsbekanntmachung – Standardregelung
Lieferleistungen
1. Beschaffer
1.1.
Beschaffer
Offizielle BezeichnungDB InfraGO AG – Geschäftsbereich Fahrweg (Bukr 16)
E-Mailyounes.el-idrissi@deutschebahn.com
Tätigkeit des AuftraggebersEisenbahndienste
2. Verfahren
2.1.
Verfahren
TitelRahmenvereinbarung über die Herstellung und Lieferung von neuem Gleisschotter
BeschreibungRahmenvereinbarung über die Herstellung und Lieferung von neuem Gleisschotter, Körnung 31,5/63 mm für Strecken mit einer Geschwindigkeit bis 230 km/h sowie größer 230 km/h.
Kennung des Verfahrens91825484-b1a5-4847-a745-c84e6f43b3ed
Interne Kennung24FEI77591
VerfahrensartVerhandlungsverfahren mit vorheriger Veröffentlichung eines Aufrufs zum Wettbewerb/Verhandlungsverfahren
Das Verfahren wird beschleunigtnein
Zentrale Elemente des VerfahrensWir weisen darauf hin, dass die VO (EU) 2022/576 zur Änderung der VO (EU) Nr. 833/2014 Anwendung findet und Unternehmen, die den Sanktionsmaßnahmen in Art. 5k der VO (EU) 2022/576 unterfallen, aus dem Vergabeverfahren ausgeschlossen werden. Los1: Für die Angebotsauswertung der 355 á 10.000 Tonnen Festmengenpakete (Lieferverpflichtung) in Los 1 gilt: 90%: Gesamtkosten = Materialpreis + Kosten für schienengebundene Transporte zu den voraussichtlichen Empfangs-GVSt. (max. 90 Punkte) 10%: Qualitatives Wertungskriterium Bedienung (max. 10 Punkte) Die Anzahl der Mengenpakete, die einem Bieter auf Grundlage der Wertung maximal zugeteilt wird, bestimmt sich auf Grundlage der von den Bietern im Angebot anzugebenden Bedien- und Mindestbahnverladekapazitäten und wird im Übrigen begrenzt auf 70 % der für die Regionalbereiche prognostizierten Mengen; die Einzelheiten sind den Ausschreibungsunterlagen zu entnehmen. Für die Angebotsauswertung der Machbarkeiten in Lose 1 gilt: Gesamtkosten bestehend aus Materialpreis sowie Transportkosten des Auftraggebers für schienengebundene Transporte. Gewichtung: 100% Preis Das Los 6.2 ist zwingend mit anzubieten. Weitere Bieter mit wertbarem Angebot, die im Ergebnis der Wertung nicht das wirtschaftlichste Angebot für eines der 355 Festmengenpakete abgegeben haben, sollen gleichwohl rahmenvertraglich über sogenannte Machbarkeiten gebunden werden. Los 2: Los 2 kann nur in Verbindung mit Los 5 angeboten werden. Eine separate Beauftragung des Los 2, ohne das Los 5, ist nicht möglich. Das Los 6.2 ist zwingend mit anzubieten. Alle Bieter mit einem wertbaren Angebot können einen Rahmenvertrag im Rahmen von Machbarkeitsanfragen erhalten. Los3: Das Los 6.2 ist zwingend mit anzubieten. Alle Bieter mit einem wertbaren Angebot können einen Rahmenvertrag im Rahmen von Machbarkeitsanfragen erhalten. Los 4: Los 4 kann nur in Verbindung mit Los 5 angeboten werden. Eine separate Beauftragung des Los 4, ohne das Los 5, ist nicht möglich. Das Los 6.2 ist zwingend mit anzubieten. Alle Bieter mit einem wertbaren Angebot können einen Rahmenvertrag im Rahmen von Machbarkeitsanfragen erhalten. Los 5: Los 5 umfasst Transportleistungen per LKW und muss zwingend mit den Losen 2 & 4 angeboten werden. Eine separate Beauftragung von Los 5, ohne ein Angebot der Lose 2 und/oder 4, ist nicht zulässig. Alle Positionen des Los 5 müssen angeboten werden. Los 6: Zuschlagspositionen für die Bereitstellung von neuem Gleisschotter: Unterlos 6.1 - Zuschlag für die Bereitstellung als gewaschener Schotter Unterlos 6.2 - Zuschlag für die Erstellung einer chemischen Analyse Unterlos 6.3 - Zuschlag für die Abpackung von Gleisschotter im BigBag für LKW Transporte (6.3.1) sowie für die Entladung von BigBags bei LKW Transporten (6.3.2) Unterlos 6.4 - Zuschlag für die Abpackung von Gleisschotter im BigBag bei Schienentransporten Das Unterlos 6.2. ist bei Angebotsabgabe für die Lose 1 - 4 zwingend anzubieten. Eine separate Beauftragung von Los 6 (ohne ein Angebot der Lose 1-4) ist nicht möglich.
2.1.1.
Zweck
Art des AuftragsLieferleistungen
Haupteinstufung (cpv): 34946200 Oberbaumaterial für Eisenbahnen
2.1.2.
Erfüllungsort
StadtBundesweit
PostleitzahlBundesweit
Land, Gliederung (NUTS)Frankfurt am Main, Kreisfreie Stadt (DE712)
LandDeutschland
2.1.4.
Allgemeine Informationen
Zusätzliche InformationenLos1: Für die Angebotsauswertung der 355 á 10.000 Tonnen Festmengenpakete (Lieferverpflichtung) in Los 1 gilt: 90%: Gesamtkosten = Materialpreis + Kosten für schienengebundene Transporte zu den voraussichtlichen Empfangs-GVSt. (max. 90 Punkte) 10%: Qualitatives Wertungskriterium Bedienung (max. 10 Punkte) Die Anzahl der Mengenpakete, die einem Bieter auf Grundlage der Wertung maximal zugeteilt wird, bestimmt sich auf Grundlage der von den Bietern im Angebot anzugebenden Bedien- und Mindestbahnverladekapazitäten und wird im Übrigen begrenzt auf 70 % der für die Regionalbereiche prognostizierten Mengen; die Einzelheiten sind den Ausschreibungsunterlagen zu entnehmen. Für die Angebotsauswertung der Machbarkeiten in Lose 1 gilt: Gesamtkosten bestehend aus Materialpreis sowie Transportkosten des Auftraggebers für schienengebundene Transporte. Gewichtung: 100% Preis Das Los 6.2 ist zwingend mit anzubieten. Weitere Bieter mit wertbarem Angebot, die im Ergebnis der Wertung nicht das wirtschaftlichste Angebot für eines der 355 Festmengenpakete abgegeben haben, sollen gleichwohl rahmenvertraglich über sogenannte Machbarkeiten gebunden werden. Los 2: Los 2 kann nur in Verbindung mit Los 5 angeboten werden. Eine separate Beauftragung des Los 2, ohne das Los 5, ist nicht möglich. Das Los 6.2 ist zwingend mit anzubieten. Alle Bieter mit einem wertbaren Angebot können einen Rahmenvertrag im Rahmen von Machbarkeitsanfragen erhalten. Los3: Das Los 6.2 ist zwingend mit anzubieten. Alle Bieter mit einem wertbaren Angebot können einen Rahmenvertrag im Rahmen von Machbarkeitsanfragen erhalten. Los 4: Los 4 kann nur in Verbindung mit Los 5 angeboten werden. Eine separate Beauftragung des Los 4, ohne das Los 5, ist nicht möglich. Das Los 6.2 ist zwingend mit anzubieten. Alle Bieter mit einem wertbaren Angebot können einen Rahmenvertrag im Rahmen von Machbarkeitsanfragen erhalten. Los 5: Los 5 umfasst Transportleistungen per LKW und muss zwingend mit den Losen 2 & 4 angeboten werden. Eine separate Beauftragung von Los 5, ohne ein Angebot der Lose 2 und/oder 4, ist nicht zulässig. Alle Positionen des Los 5 müssen angeboten werden. Los 6: Zuschlagspositionen für die Bereitstellung von neuem Gleisschotter: Unterlos 6.1 - Zuschlag für die Bereitstellung als gewaschener Schotter Unterlos 6.2 - Zuschlag für die Erstellung einer chemischen Analyse Unterlos 6.3 - Zuschlag für die Abpackung von Gleisschotter im BigBag für LKW Transporte (6.3.1) sowie für die Entladung von BigBags bei LKW Transporten (6.3.2) Unterlos 6.4 - Zuschlag für die Abpackung von Gleisschotter im BigBag bei Schienentransporten Das Unterlos 6.2. ist bei Angebotsabgabe für die Lose 1 - 4 zwingend anzubieten. Eine separate Beauftragung von Los 6 (ohne ein Angebot der Lose 1-4) ist nicht möglich.
Rechtsgrundlage
Richtlinie 2014/25/EU
sektvo -
2.1.6.
Ausschlussgründe
Rein innerstaatliche AusschlussgründeGemäß §§ 123, 124 GWB, § 42 Abs. 1 UVgO bzw. § 16 VOB/A
5. Los
5.1.
LosLOT-0001
TitelLos 1: Neuer Gleisschotter Körnung 31,5/63mm zugelassen für eine Geschwindigkeit von ≤ 230 km/h. Bereitstellung Übergabe GVST gem. Steckbrief auf Bahnwagen.
BeschreibungNeuer Gleisschotter Körnung 31,5/63mm zugelassen für eine Geschwindigkeit von ≤ 230 km/h. Bereitstellung Übergabe GVST gem. Steckbrief auf Bahnwagen.
Interne Kennung902451fd-9888-4adb-8812-3dc3018a3ea8
5.1.1.
Zweck
Art des AuftragsLieferleistungen
Haupteinstufung (cpv): 34946200 Oberbaumaterial für Eisenbahnen
5.1.3.
Geschätzte Dauer
Datum des Beginns01/01/2026
Enddatum der Laufzeit31/12/2027
5.1.4.
Verlängerung
Maximale Verlängerungen0
5.1.6.
Allgemeine Informationen
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
Die Beschaffung fällt unter das Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesenja
Diese Auftragsvergabe ist auch für kleine und mittlere Unternehmen (KMU) geeignetja
5.1.7.
Strategische Auftragsvergabe
Ziel der strategischen AuftragsvergabeKeine strategische Beschaffung
5.1.9.
Eignungskriterien
Kriterium
ArtEignung zur Berufsausübung
Beschreibung des EignungskriteriumsVollständig ausgefüllte Bietererklärung einschließl. Auskunft zur Kartellprävention (Insolvenz, Eintragung ins Gewerbezentralregister oder: - Versicherung, dass über das Vermögen des Unternehmens kein Insolvenzverfahren oder kein vergleichbares gesetzliches Verfahren eröffnet ist, die Eröffnung wederbeantragt noch ein Antrag mangels Masse abgelehnt worden ist; - Erklärung, dass sich das Unternehmen nicht in Liquidation befindet; - Erklärung über Einträge im Gewerbezentralregister; - Erklärung, ob Verfahren anhängig ist/sind oder war(en),das/die noch zu einer Eintragung in das Gewerbezentralregister führen kann/können; Hinweis: Eine vertiefte Eignungsprüfung ist die Folge Versicherung, dass das Unternehmen sein Gewerbe ordnungsgemäß angemeldet hat und – sofern nach Maßgabe der Vorschriften des HGB eintragungspflichtig – im Handelsregistereingetragen ist; - Versicherung, dass das Unternehmen bei der Ausführung öffentlicher Aufträge nicht gegen geltende umwelt-, sozial- oder arbeitsrechtliche Verpflichtungen, z.B. gegen die in § 21 ArbeitnehmerEntsendegesetz, § 98cAufenthaltsgesetz, § 19 Mindestlohngesetz oder §21Schwarzarbeitsbekämpfungsgesetz genannten Vorschriften, verstoßen hat; - Versicherung, dass das Unternehmen seinen Pflichten zur Zahlung von Steuern und Abgaben sowie zur Zahlung der Beiträge zur gesetzlichen Sozialversicherung(Kranken-, Pflege-, Unfall-, Renten- und Arbeitslosenversicherung) nachgekommen ist; - Erklärungen zur kartellrechtlichen Compliance und Korruptionsprävention: a)Erklärung, dass das Unternehmen in Bezug auf die Vergabe - und darüber hinaus auch in den vergangenen drei Jahren - keine unzulässige wettbewerbsbeschränkende Abrede getroffen hat. Unzulässige wettbewerbsbeschränkende Abreden in diesem Sinne sind insbesondere Verstöße gegen die kartellrechtlichen Kernbeschränkungen i.S.v. Art. 101 AEUV, § 1 GWB sowie sonstige Vereinbarungen mit anderen Unternehmen, die eine Verhinderung, Einschränkung oder Verfälschung des Wettbewerbs bezwecken oder bewirken können. b) Erklärung, dass das Unternehmen sich zu einem unbeschränkten Wettbewerb und zur Korruptionsprävention bekennt und sichergestellt hat, dass sich die Unternehmensführung der Bedeutung bewusst ist, die der Beachtung aller geltenden Wettbewerbs- und Korruptionsgesetze zukommt.— Erklärung, dass das Unternehmen bei der Ausführung eines früheren Auftrags oder Konzessionsvertrages bei der Deutsche Bahn AG oder einem mit ihr gemäß §§15 ff. AktG verbundenen Unternehmen keine wesentliche Anforderung erheblich oder fortdauernd mangelhaft erfüllt hat; — Erklärung, dass: a) das Unternehmen in Bezug auf Ausschlussgründe im Sinne von §§ 123 f. GWB oder Eignungskriterien nach § 122 GWB keine Täuschung begangen und auch keine Auskünfte zurückgehalten hat und b) das Unternehmen stets in der Lage ist, geforderte Nachweise in Bezug auf die §§ 122 bis 124 GWB zu übermitteln. - Erklärung, dass das Unternehmen zu keinem Zeitpunkt in einem Vergabeverfahren der Deutsche Bahn AG oder eines mit ihr gemäß §§ 15 ff. AktG verbundenen Unternehmens: a)versucht hat, die Entscheidungsfindung in unzulässiger Weise zu beeinflussen, b)versucht hat, vertrauliche Informationen zu erhalten, durch die es unzulässige Vorteile beim Vergabeverfahren erlangen könnte, oder c) irreführende Informationenübermittelt hat, die die Vergabeentscheidung beeinflussen konnte bzw. dies versucht hat. - Erklärung, ob das Unternehmen schwere Verfehlungen begangen hat und ggf. welche, die seine Zuverlässigkeit als Bewerber oder Bieter in Frage stellt (§ 124 Abs.1 Nr. 3 GWB); - Erklärung, ob: a) eine Person, deren Verhalten gemäß § 123 Abs. 3GWB dem Unternehmen zuzurechnen ist, rechtskräftig wegen einer der in § 123 Abs.1 Nrn. 1 bis 10 GWB genannten Tatbestände verurteilt ist oder b) eine Geldbuße im Sinne des § 30 OWiG gegen das Unternehmen wegen einer der in § 123 Abs. 1 Nrn.1 bis 10 GWB genannten Tatbestände rechtskräftig festgesetzt wurde. Hinweis: Eine vertiefte Eignungsprüfung ist die Folge. Restriktive Maßnahmen angesichts der Handlungen Russlands in der Ukraine - Ich versichere entsprechend der für mich national geltenden Rechtsakte, dass das Unternehmen auf keiner Sanktionsliste aufgrund einer EU-Verordnung oder aufgrund sonstiger anwendbarer nationaler, europäischer oder internationaler Embargo- und Außenwirtschaftsvorschriften geführt wird und keinen sonstigen wirtschaftlichen Sanktionsmaßnahmen unterliegt. Ich versichere auch unter Beachtung der EU-Blocking Verordnung, dass das Unternehmen auf keiner US-amerikanischen oder britischen Sanktionsliste geführt wird oder sonstigen US-amerikanischen oder britischen wirtschaftlichen Sanktionsmaßnahmen unterliegt. Ich versichere außerdem, dass das Unternehmen nicht unmittelbar oder mittelbar im mehrheitlichen Eigentum einer natürlichen oderjuristischen Person steht, die auf einer der genannten Sanktionslisten geführt wird oder die sonstigen wirtschaftlichen Sanktionsmaßnahmen unterliegt. - Ich versichere, dass ich kein russischer Staatsangehöriger und keine in Russland niedergelassene natürliche Person bin bzw. das Unternehmen keine in Russland niedergelassene juristische Person, Organisation oder Einrichtung ist. - Ich versichere, dass eine unter Anstrich 1 fallende natürliche oder juristische Person, Organisation oder Einrichtung weder unmittelbar noch mittelbar mehr als 50 Prozent der Anteile am Unternehmen hält. - Ich versichere, dass ich bzw. mein Unternehmen weder im Namen noch auf Anweisung einer unter Anstrich 1 fallenden natürlichen oder juristischen Person, Organisation oder Einrichtung handele bzw. handelt. - Ich versichere, dass natürliche oder juristische Personen, Organisationen oder Einrichtungen im Sinne von lit. b zu nicht mehr als zehn Prozent am zu vergebenen Auftrag beteiligt sein werden, sei es als Unterauftragnehmer, Lieferanten oder als Unternehmen im Rahmen einer Eignungsleihe gemäß § 47 SektVO.
Anwendung dieses KriteriumsVerwendet

Kriterium
ArtWirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Beschreibung des EignungskriteriumsVollständig ausgefüllte Lieferantenselbstauskunft, oder: - Angabe des jährlichen Gesamtumsatzes der letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahre - Angabe des jährlichen Umsatzes in den letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahren soweit dieser Leistungen betrifft, die mit der zu vergebenden Leistung vergleichbar sind, unter Einschluss des Anteils der mit anderen Unternehmen ausgeführten Aufträgen - Anzahl der Mitarbeiter der jeweils letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahre - Anzahl der Mitarbeiter der jeweils letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahre, soweit diese Leistungen betreffen, die mit der zu vergebenden Leistung vergleichbar sind, unter Einschluss des Anteils der mit anderen Unternehmen ausgeführten Aufträgen - Angabe des Unternehmensgewinns der jeweils letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahre
Anwendung dieses KriteriumsVerwendet

Kriterium
ArtTechnische und berufliche Leistungsfähigkeit
Beschreibung des Eignungskriteriums- Gültige Herstellerbezogene Produktqualifikation (HPQ) für die Herstellung von Gleisschotter - Bei Nachunternehmereinsatz für Los 1 bis 4 (gilt nicht für eingesetzte Logistikpartner!): • Verpflichtungserklärung des/der fremden Unternehmen(s) • Formblatt Bietereigenerklärung oder Eigenerklärung(en) des/der fremden Unternehmen(s). (s. Ziffer 5.1.9 „Eignung zur Berufsausübung“ der Bekanntmachung), mit Ausnahme der Erklärung über den Verhaltenskodex für Geschäftspartner • Ggf. Formblatt Bietergemeinschaftserklärung •Herstellerbezogene Produktqualifizierung (HPQ) für die Herstellung von Gleisschotter des einzusetzenden Nachunternehmens
Anwendung dieses KriteriumsVerwendet
5.1.10.
Zuschlagskriterien
Kriterium
ArtPreis
BezeichnungPreis
BeschreibungPreis
Kategorie des Gewicht-ZuschlagskriteriumsGewichtung (Prozentanteil, genau)
Zuschlagskriterium — Zahl90
Kriterium
ArtQualität
BezeichnungLeistungsbewertung gemäß Kriterienkatalog
BeschreibungWertungskriterium Bedienung gem. Anlage D "Wertung der Angebote" und Anlage 3.3.2: "Zusatzangaben zur Bedienung"
Kategorie des Gewicht-ZuschlagskriteriumsGewichtung (Prozentanteil, genau)
Zuschlagskriterium — Zahl10
5.1.11.
Auftragsunterlagen
Sprachen, in denen die Auftragsunterlagen offiziell verfügbar sindDeutsch
Frist für die Anforderung zusätzlicher Informationen13/03/2025 10:00:00 (UTC+01:00) Mitteleuropäische Zeit, Westeuropäische Sommerzeit
Internetadresse der Auftragsunterlagenhttps://bieterportal.noncd.db.de/evergabe.bieter/api/external/deeplink/subproject/9a5e2d50-b56f-464a-b110-528c5009f908
5.1.12.
Bedingungen für die Auftragsvergabe
Verfahrensbedingungen
Voraussichtliches Datum der Absendung der Aufforderungen zur Angebotseinreichung02/05/2025
Bedingungen für die Einreichung
Elektronische EinreichungErforderlich
Adresse für die Einreichunghttps://bieterportal.noncd.db.de/evergabe.bieter/api/external/deeplink/subproject/9a5e2d50-b56f-464a-b110-528c5009f908
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden könnenDeutsch
Elektronischer KatalogNicht zulässig
VariantenNicht zulässig
Die Bieter können mehrere Angebote einreichenNicht zulässig
Frist für den Eingang der Teilnahmeanträge20/03/2025 10:00:00 (UTC+01:00) Mitteleuropäische Zeit, Westeuropäische Sommerzeit
Informationen, die nach Ablauf der Einreichungsfrist ergänzt werden können
Nach Ermessen des Käufers können alle fehlenden Bieterunterlagen nach Fristablauf nachgereicht werden.
Zusätzliche InformationenGemäß § 51 Abs. 2 SektVO, § 16a Abs. 1 VOB/A-EU. Mögliche Hinweise des Auftraggebers in den Vergabeunterlagen sind zu beachten.
Auftragsbedingungen
Die Auftragsausführung muss im Rahmen von Programmen für geschützte Beschäftigungsverhältnisse erfolgenNein
Bedingungen für die Ausführung des AuftragsEntfällt
Elektronische RechnungsstellungErforderlich
Aufträge werden elektronisch erteiltja
Zahlungen werden elektronisch geleistetja
Finanzielle VereinbarungDie Zahlungsbedingungen gelten gemäß Vergabeunterlagen.
5.1.15.
Techniken
Rahmenvereinbarung
Rahmenvereinbarung ohne erneuten Aufruf zum Wettbewerb
Informationen über das dynamische Beschaffungssystem
Kein dynamisches Beschaffungssystem
5.1.16.
Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung
ÜberprüfungsstelleVergabekammer des Bundes
Informationen über die Überprüfungsfristen: Wenn der Zuschlag bereits wirksam erteilt worden ist, kann dieser nicht mehr vor der Vergabekammer angegriffen werden (§ 168 Abs. 2 Satz 1 GWB). Der Zuschlag darf erst 10 Kalendertage nach Absendung der Bekanntgabe der Vergabeentscheidung per Fax oder per E-Mail bzw. 15 Kalendertage nach Absendung der Bekanntgabe der Vergabeentscheidung per Post erteilt werden (§ 134 Abs. 2 GWB). Die Zulässigkeit eines Nachprüfungsantrags setzt ferner voraus, dass die geltend gemachten Vergabeverstöße innerhalb von 10 Kalendertagen nach Kenntnis bzw. – soweit die Vergabeverstöße aus der Bekanntmachung oder den Vergabeunterlagen erkennbar sind – bis zum Ablauf der Teilnahme- bzw. Angebotsfrist gerügt wurden (§ 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 1 bis 3 GWB). Ein Nachprüfungsantrag ist ebenfalls unzulässig, soweit mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind (§ 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 4 GWB). Des Weiteren wird auf die in § 135 Abs. 2 GWB genannten Fristen verwiesen.
Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstelltDB InfraGO AG – Geschäftsbereich Fahrweg (Bukr 16)
TED eSenderDatenservice Öffentlicher Einkauf (in Verantwortung des Beschaffungsamts des BMI)
5.1.
LosLOT-0002
TitelLos 2: Neuer Gleisschotter Körnung 31,5/63mm zugelassen für eine Geschwindigkeit von ≤ 230 km/h. Bereitstellung für Lieferung per LKW
BeschreibungNeuer Gleisschotter Körnung 31,5/63mm zugelassen für eine Geschwindigkeit von ≤ 230 km/h. Bereitstellung für Lieferung per LKW
Interne Kennung981bbbc1-df96-4cd6-8ed3-9b98dc0530f3
5.1.1.
Zweck
Art des AuftragsLieferleistungen
Haupteinstufung (cpv): 34946200 Oberbaumaterial für Eisenbahnen
5.1.3.
Geschätzte Dauer
Datum des Beginns01/01/2026
Enddatum der Laufzeit31/12/2027
5.1.4.
Verlängerung
Maximale Verlängerungen0
5.1.6.
Allgemeine Informationen
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
Die Beschaffung fällt unter das Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesenja
Diese Auftragsvergabe ist auch für kleine und mittlere Unternehmen (KMU) geeignetja
5.1.7.
Strategische Auftragsvergabe
Ziel der strategischen AuftragsvergabeKeine strategische Beschaffung
5.1.9.
Eignungskriterien
Kriterium
ArtEignung zur Berufsausübung
Beschreibung des EignungskriteriumsVollständig ausgefüllte Bietererklärung einschließl. Auskunft zur Kartellprävention (Insolvenz, Eintragung ins Gewerbezentralregister oder: - Versicherung, dass über das Vermögen des Unternehmens kein Insolvenzverfahren oder kein vergleichbares gesetzliches Verfahren eröffnet ist, die Eröffnung wederbeantragt noch ein Antrag mangels Masse abgelehnt worden ist; - Erklärung, dass sich das Unternehmen nicht in Liquidation befindet; - Erklärung über Einträge im Gewerbezentralregister; - Erklärung, ob Verfahren anhängig ist/sind oder war(en),das/die noch zu einer Eintragung in das Gewerbezentralregister führen kann/können; Hinweis: Eine vertiefte Eignungsprüfung ist die Folge Versicherung, dass das Unternehmen sein Gewerbe ordnungsgemäß angemeldet hat und – sofern nach Maßgabe der Vorschriften des HGB eintragungspflichtig – im Handelsregistereingetragen ist; - Versicherung, dass das Unternehmen bei der Ausführung öffentlicher Aufträge nicht gegen geltende umwelt-, sozial- oder arbeitsrechtliche Verpflichtungen, z.B. gegen die in § 21 ArbeitnehmerEntsendegesetz, § 98cAufenthaltsgesetz, § 19 Mindestlohngesetz oder §21Schwarzarbeitsbekämpfungsgesetz genannten Vorschriften, verstoßen hat; - Versicherung, dass das Unternehmen seinen Pflichten zur Zahlung von Steuern und Abgaben sowie zur Zahlung der Beiträge zur gesetzlichen Sozialversicherung(Kranken-, Pflege-, Unfall-, Renten- und Arbeitslosenversicherung) nachgekommen ist; - Erklärungen zur kartellrechtlichen Compliance und Korruptionsprävention: a)Erklärung, dass das Unternehmen in Bezug auf die Vergabe - und darüber hinaus auch in den vergangenen drei Jahren - keine unzulässige wettbewerbsbeschränkende Abrede getroffen hat. Unzulässige wettbewerbsbeschränkende Abreden in diesem Sinne sind insbesondere Verstöße gegen die kartellrechtlichen Kernbeschränkungen i.S.v. Art. 101 AEUV, § 1 GWB sowie sonstige Vereinbarungen mit anderen Unternehmen, die eine Verhinderung, Einschränkung oder Verfälschung des Wettbewerbs bezwecken oder bewirken können. b) Erklärung, dass das Unternehmen sich zu einem unbeschränkten Wettbewerb und zur Korruptionsprävention bekennt und sichergestellt hat, dass sich die Unternehmensführung der Bedeutung bewusst ist, die der Beachtung aller geltenden Wettbewerbs- und Korruptionsgesetze zukommt.— Erklärung, dass das Unternehmen bei der Ausführung eines früheren Auftrags oder Konzessionsvertrages bei der Deutsche Bahn AG oder einem mit ihr gemäß §§15 ff. AktG verbundenen Unternehmen keine wesentliche Anforderung erheblich oder fortdauernd mangelhaft erfüllt hat; — Erklärung, dass: a) das Unternehmen in Bezug auf Ausschlussgründe im Sinne von §§ 123 f. GWB oder Eignungskriterien nach § 122 GWB keine Täuschung begangen und auch keine Auskünfte zurückgehalten hat und b) das Unternehmen stets in der Lage ist, geforderte Nachweise in Bezug auf die §§ 122 bis 124 GWB zu übermitteln. - Erklärung, dass das Unternehmen zu keinem Zeitpunkt in einem Vergabeverfahren der Deutsche Bahn AG oder eines mit ihr gemäß §§ 15 ff. AktG verbundenen Unternehmens: a)versucht hat, die Entscheidungsfindung in unzulässiger Weise zu beeinflussen, b)versucht hat, vertrauliche Informationen zu erhalten, durch die es unzulässige Vorteile beim Vergabeverfahren erlangen könnte, oder c) irreführende Informationenübermittelt hat, die die Vergabeentscheidung beeinflussen konnte bzw. dies versucht hat. - Erklärung, ob das Unternehmen schwere Verfehlungen begangen hat und ggf. welche, die seine Zuverlässigkeit als Bewerber oder Bieter in Frage stellt (§ 124 Abs.1 Nr. 3 GWB); - Erklärung, ob: a) eine Person, deren Verhalten gemäß § 123 Abs. 3GWB dem Unternehmen zuzurechnen ist, rechtskräftig wegen einer der in § 123 Abs.1 Nrn. 1 bis 10 GWB genannten Tatbestände verurteilt ist oder b) eine Geldbuße im Sinne des § 30 OWiG gegen das Unternehmen wegen einer der in § 123 Abs. 1 Nrn.1 bis 10 GWB genannten Tatbestände rechtskräftig festgesetzt wurde. Hinweis: Eine vertiefte Eignungsprüfung ist die Folge. Restriktive Maßnahmen angesichts der Handlungen Russlands in der Ukraine - Ich versichere entsprechend der für mich national geltenden Rechtsakte, dass das Unternehmen auf keiner Sanktionsliste aufgrund einer EU-Verordnung oder aufgrund sonstiger anwendbarer nationaler, europäischer oder internationaler Embargo- und Außenwirtschaftsvorschriften geführt wird und keinen sonstigen wirtschaftlichen Sanktionsmaßnahmen unterliegt. Ich versichere auch unter Beachtung der EU-Blocking Verordnung, dass das Unternehmen auf keiner US-amerikanischen oder britischen Sanktionsliste geführt wird oder sonstigen US-amerikanischen oder britischen wirtschaftlichen Sanktionsmaßnahmen unterliegt. Ich versichere außerdem, dass das Unternehmen nicht unmittelbar oder mittelbar im mehrheitlichen Eigentum einer natürlichen oderjuristischen Person steht, die auf einer der genannten Sanktionslisten geführt wird oder die sonstigen wirtschaftlichen Sanktionsmaßnahmen unterliegt. - Ich versichere, dass ich kein russischer Staatsangehöriger und keine in Russland niedergelassene natürliche Person bin bzw. das Unternehmen keine in Russland niedergelassene juristische Person, Organisation oder Einrichtung ist. - Ich versichere, dass eine unter Anstrich 1 fallende natürliche oder juristische Person, Organisation oder Einrichtung weder unmittelbar noch mittelbar mehr als 50 Prozent der Anteile am Unternehmen hält. - Ich versichere, dass ich bzw. mein Unternehmen weder im Namen noch auf Anweisung einer unter Anstrich 1 fallenden natürlichen oder juristischen Person, Organisation oder Einrichtung handele bzw. handelt. - Ich versichere, dass natürliche oder juristische Personen, Organisationen oder Einrichtungen im Sinne von lit. b zu nicht mehr als zehn Prozent am zu vergebenen Auftrag beteiligt sein werden, sei es als Unterauftragnehmer, Lieferanten oder als Unternehmen im Rahmen einer Eignungsleihe gemäß § 47 SektVO.
Anwendung dieses KriteriumsVerwendet

Kriterium
ArtWirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Beschreibung des EignungskriteriumsVollständig ausgefüllte Lieferantenselbstauskunft, oder: - Angabe des jährlichen Gesamtumsatzes der letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahre - Angabe des jährlichen Umsatzes in den letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahren soweit dieser Leistungen betrifft, die mit der zu vergebenden Leistung vergleichbar sind, unter Einschluss des Anteils der mit anderen Unternehmen ausgeführten Aufträgen - Anzahl der Mitarbeiter der jeweils letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahre - Anzahl der Mitarbeiter der jeweils letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahre, soweit diese Leistungen betreffen, die mit der zu vergebenden Leistung vergleichbar sind, unter Einschluss des Anteils der mit anderen Unternehmen ausgeführten Aufträgen - Angabe des Unternehmensgewinns der jeweils letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahre
Anwendung dieses KriteriumsVerwendet

Kriterium
ArtTechnische und berufliche Leistungsfähigkeit
Beschreibung des Eignungskriteriums- Gültige Herstellerbezogene Produktqualifikation (HPQ) für die Herstellung von Gleisschotter - Bei Nachunternehmereinsatz für Los 1 bis 4 (gilt nicht für eingesetzte Logistikpartner!): • Verpflichtungserklärung des/der fremden Unternehmen(s) • Formblatt Bietereigenerklärung oder Eigenerklärung(en) des/der fremden Unternehmen(s). (s. Ziffer 5.1.9 „Eignung zur Berufsausübung“ der Bekanntmachung), mit Ausnahme der Erklärung über den Verhaltenskodex für Geschäftspartner • Ggf. Formblatt Bietergemeinschaftserklärung •Herstellerbezogene Produktqualifizierung (HPQ) für die Herstellung von Gleisschotter des einzusetzenden Nachunternehmens
Anwendung dieses KriteriumsVerwendet
5.1.10.
Zuschlagskriterien
Kriterium
ArtPreis
BezeichnungPreis
BeschreibungPreis
Kategorie des Gewicht-ZuschlagskriteriumsGewichtung (Prozentanteil, genau)
Zuschlagskriterium — Zahl100
5.1.11.
Auftragsunterlagen
Sprachen, in denen die Auftragsunterlagen offiziell verfügbar sindDeutsch
Frist für die Anforderung zusätzlicher Informationen13/03/2025 10:00:00 (UTC+01:00) Mitteleuropäische Zeit, Westeuropäische Sommerzeit
Internetadresse der Auftragsunterlagenhttps://bieterportal.noncd.db.de/evergabe.bieter/api/external/deeplink/subproject/9a5e2d50-b56f-464a-b110-528c5009f908
5.1.12.
Bedingungen für die Auftragsvergabe
Verfahrensbedingungen
Voraussichtliches Datum der Absendung der Aufforderungen zur Angebotseinreichung02/05/2025
Bedingungen für die Einreichung
Elektronische EinreichungErforderlich
Adresse für die Einreichunghttps://bieterportal.noncd.db.de/evergabe.bieter/api/external/deeplink/subproject/9a5e2d50-b56f-464a-b110-528c5009f908
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden könnenDeutsch
Elektronischer KatalogNicht zulässig
VariantenNicht zulässig
Die Bieter können mehrere Angebote einreichenNicht zulässig
Frist für den Eingang der Teilnahmeanträge20/03/2025 10:00:00 (UTC+01:00) Mitteleuropäische Zeit, Westeuropäische Sommerzeit
Informationen, die nach Ablauf der Einreichungsfrist ergänzt werden können
Nach Ermessen des Käufers können alle fehlenden Bieterunterlagen nach Fristablauf nachgereicht werden.
Zusätzliche InformationenGemäß § 51 Abs. 2 SektVO, § 16a Abs. 1 VOB/A-EU. Mögliche Hinweise des Auftraggebers in den Vergabeunterlagen sind zu beachten.
Auftragsbedingungen
Die Auftragsausführung muss im Rahmen von Programmen für geschützte Beschäftigungsverhältnisse erfolgenNein
Bedingungen für die Ausführung des AuftragsEntfällt
Elektronische RechnungsstellungErforderlich
Aufträge werden elektronisch erteiltja
Zahlungen werden elektronisch geleistetja
Finanzielle VereinbarungDie Zahlungsbedingungen gelten gemäß Vergabeunterlagen.
5.1.15.
Techniken
Rahmenvereinbarung
Rahmenvereinbarung ohne erneuten Aufruf zum Wettbewerb
Informationen über das dynamische Beschaffungssystem
Kein dynamisches Beschaffungssystem
5.1.16.
Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung
ÜberprüfungsstelleVergabekammer des Bundes
Informationen über die Überprüfungsfristen: Wenn der Zuschlag bereits wirksam erteilt worden ist, kann dieser nicht mehr vor der Vergabekammer angegriffen werden (§ 168 Abs. 2 Satz 1 GWB). Der Zuschlag darf erst 10 Kalendertage nach Absendung der Bekanntgabe der Vergabeentscheidung per Fax oder per E-Mail bzw. 15 Kalendertage nach Absendung der Bekanntgabe der Vergabeentscheidung per Post erteilt werden (§ 134 Abs. 2 GWB). Die Zulässigkeit eines Nachprüfungsantrags setzt ferner voraus, dass die geltend gemachten Vergabeverstöße innerhalb von 10 Kalendertagen nach Kenntnis bzw. – soweit die Vergabeverstöße aus der Bekanntmachung oder den Vergabeunterlagen erkennbar sind – bis zum Ablauf der Teilnahme- bzw. Angebotsfrist gerügt wurden (§ 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 1 bis 3 GWB). Ein Nachprüfungsantrag ist ebenfalls unzulässig, soweit mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind (§ 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 4 GWB). Des Weiteren wird auf die in § 135 Abs. 2 GWB genannten Fristen verwiesen.
Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstelltDB InfraGO AG – Geschäftsbereich Fahrweg (Bukr 16)
TED eSenderDatenservice Öffentlicher Einkauf (in Verantwortung des Beschaffungsamts des BMI)
5.1.
LosLOT-0003
TitelLos 3: Neuer Gleisschotter Körnung 31,5/63mm für Hochgeschwindigkeitsstrecken mit einer Geschwindigkeit von > 230 km/h. Bereitstellung frei verladen an Übergabe GVST gem. Steckbrief auf Bahnwagen.
BeschreibungNeuer Gleisschotter Körnung 31,5/63mm für Hochgeschwindigkeitsstrecken mit einer Geschwindigkeit von > 230 km/h. Bereitstellung frei verladen an Übergabe GVST gem. Steckbrief auf Bahnwagen.
Interne Kennung2ae014be-3aa1-4f66-bc6e-ad611fbdf750
5.1.1.
Zweck
Art des AuftragsLieferleistungen
Haupteinstufung (cpv): 34946200 Oberbaumaterial für Eisenbahnen
5.1.3.
Geschätzte Dauer
Datum des Beginns01/01/2026
Enddatum der Laufzeit31/12/2027
5.1.4.
Verlängerung
Maximale Verlängerungen0
5.1.6.
Allgemeine Informationen
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
Die Beschaffung fällt unter das Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesenja
Diese Auftragsvergabe ist auch für kleine und mittlere Unternehmen (KMU) geeignetja
5.1.7.
Strategische Auftragsvergabe
Ziel der strategischen AuftragsvergabeKeine strategische Beschaffung
5.1.9.
Eignungskriterien
Kriterium
ArtEignung zur Berufsausübung
Beschreibung des EignungskriteriumsVollständig ausgefüllte Bietererklärung einschließl. Auskunft zur Kartellprävention (Insolvenz, Eintragung ins Gewerbezentralregister oder: - Versicherung, dass über das Vermögen des Unternehmens kein Insolvenzverfahren oder kein vergleichbares gesetzliches Verfahren eröffnet ist, die Eröffnung wederbeantragt noch ein Antrag mangels Masse abgelehnt worden ist; - Erklärung, dass sich das Unternehmen nicht in Liquidation befindet; - Erklärung über Einträge im Gewerbezentralregister; - Erklärung, ob Verfahren anhängig ist/sind oder war(en),das/die noch zu einer Eintragung in das Gewerbezentralregister führen kann/können; Hinweis: Eine vertiefte Eignungsprüfung ist die Folge Versicherung, dass das Unternehmen sein Gewerbe ordnungsgemäß angemeldet hat und – sofern nach Maßgabe der Vorschriften des HGB eintragungspflichtig – im Handelsregistereingetragen ist; - Versicherung, dass das Unternehmen bei der Ausführung öffentlicher Aufträge nicht gegen geltende umwelt-, sozial- oder arbeitsrechtliche Verpflichtungen, z.B. gegen die in § 21 ArbeitnehmerEntsendegesetz, § 98cAufenthaltsgesetz, § 19 Mindestlohngesetz oder §21Schwarzarbeitsbekämpfungsgesetz genannten Vorschriften, verstoßen hat; - Versicherung, dass das Unternehmen seinen Pflichten zur Zahlung von Steuern und Abgaben sowie zur Zahlung der Beiträge zur gesetzlichen Sozialversicherung(Kranken-, Pflege-, Unfall-, Renten- und Arbeitslosenversicherung) nachgekommen ist; - Erklärungen zur kartellrechtlichen Compliance und Korruptionsprävention: a)Erklärung, dass das Unternehmen in Bezug auf die Vergabe - und darüber hinaus auch in den vergangenen drei Jahren - keine unzulässige wettbewerbsbeschränkende Abrede getroffen hat. Unzulässige wettbewerbsbeschränkende Abreden in diesem Sinne sind insbesondere Verstöße gegen die kartellrechtlichen Kernbeschränkungen i.S.v. Art. 101 AEUV, § 1 GWB sowie sonstige Vereinbarungen mit anderen Unternehmen, die eine Verhinderung, Einschränkung oder Verfälschung des Wettbewerbs bezwecken oder bewirken können. b) Erklärung, dass das Unternehmen sich zu einem unbeschränkten Wettbewerb und zur Korruptionsprävention bekennt und sichergestellt hat, dass sich die Unternehmensführung der Bedeutung bewusst ist, die der Beachtung aller geltenden Wettbewerbs- und Korruptionsgesetze zukommt.— Erklärung, dass das Unternehmen bei der Ausführung eines früheren Auftrags oder Konzessionsvertrages bei der Deutsche Bahn AG oder einem mit ihr gemäß §§15 ff. AktG verbundenen Unternehmen keine wesentliche Anforderung erheblich oder fortdauernd mangelhaft erfüllt hat; — Erklärung, dass: a) das Unternehmen in Bezug auf Ausschlussgründe im Sinne von §§ 123 f. GWB oder Eignungskriterien nach § 122 GWB keine Täuschung begangen und auch keine Auskünfte zurückgehalten hat und b) das Unternehmen stets in der Lage ist, geforderte Nachweise in Bezug auf die §§ 122 bis 124 GWB zu übermitteln. - Erklärung, dass das Unternehmen zu keinem Zeitpunkt in einem Vergabeverfahren der Deutsche Bahn AG oder eines mit ihr gemäß §§ 15 ff. AktG verbundenen Unternehmens: a)versucht hat, die Entscheidungsfindung in unzulässiger Weise zu beeinflussen, b)versucht hat, vertrauliche Informationen zu erhalten, durch die es unzulässige Vorteile beim Vergabeverfahren erlangen könnte, oder c) irreführende Informationenübermittelt hat, die die Vergabeentscheidung beeinflussen konnte bzw. dies versucht hat. - Erklärung, ob das Unternehmen schwere Verfehlungen begangen hat und ggf. welche, die seine Zuverlässigkeit als Bewerber oder Bieter in Frage stellt (§ 124 Abs.1 Nr. 3 GWB); - Erklärung, ob: a) eine Person, deren Verhalten gemäß § 123 Abs. 3GWB dem Unternehmen zuzurechnen ist, rechtskräftig wegen einer der in § 123 Abs.1 Nrn. 1 bis 10 GWB genannten Tatbestände verurteilt ist oder b) eine Geldbuße im Sinne des § 30 OWiG gegen das Unternehmen wegen einer der in § 123 Abs. 1 Nrn.1 bis 10 GWB genannten Tatbestände rechtskräftig festgesetzt wurde. Hinweis: Eine vertiefte Eignungsprüfung ist die Folge. Restriktive Maßnahmen angesichts der Handlungen Russlands in der Ukraine - Ich versichere entsprechend der für mich national geltenden Rechtsakte, dass das Unternehmen auf keiner Sanktionsliste aufgrund einer EU-Verordnung oder aufgrund sonstiger anwendbarer nationaler, europäischer oder internationaler Embargo- und Außenwirtschaftsvorschriften geführt wird und keinen sonstigen wirtschaftlichen Sanktionsmaßnahmen unterliegt. Ich versichere auch unter Beachtung der EU-Blocking Verordnung, dass das Unternehmen auf keiner US-amerikanischen oder britischen Sanktionsliste geführt wird oder sonstigen US-amerikanischen oder britischen wirtschaftlichen Sanktionsmaßnahmen unterliegt. Ich versichere außerdem, dass das Unternehmen nicht unmittelbar oder mittelbar im mehrheitlichen Eigentum einer natürlichen oderjuristischen Person steht, die auf einer der genannten Sanktionslisten geführt wird oder die sonstigen wirtschaftlichen Sanktionsmaßnahmen unterliegt. - Ich versichere, dass ich kein russischer Staatsangehöriger und keine in Russland niedergelassene natürliche Person bin bzw. das Unternehmen keine in Russland niedergelassene juristische Person, Organisation oder Einrichtung ist. - Ich versichere, dass eine unter Anstrich 1 fallende natürliche oder juristische Person, Organisation oder Einrichtung weder unmittelbar noch mittelbar mehr als 50 Prozent der Anteile am Unternehmen hält. - Ich versichere, dass ich bzw. mein Unternehmen weder im Namen noch auf Anweisung einer unter Anstrich 1 fallenden natürlichen oder juristischen Person, Organisation oder Einrichtung handele bzw. handelt. - Ich versichere, dass natürliche oder juristische Personen, Organisationen oder Einrichtungen im Sinne von lit. b zu nicht mehr als zehn Prozent am zu vergebenen Auftrag beteiligt sein werden, sei es als Unterauftragnehmer, Lieferanten oder als Unternehmen im Rahmen einer Eignungsleihe gemäß § 47 SektVO.
Anwendung dieses KriteriumsVerwendet

Kriterium
ArtWirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Beschreibung des EignungskriteriumsVollständig ausgefüllte Lieferantenselbstauskunft, oder: - Angabe des jährlichen Gesamtumsatzes der letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahre - Angabe des jährlichen Umsatzes in den letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahren soweit dieser Leistungen betrifft, die mit der zu vergebenden Leistung vergleichbar sind, unter Einschluss des Anteils der mit anderen Unternehmen ausgeführten Aufträgen - Anzahl der Mitarbeiter der jeweils letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahre - Anzahl der Mitarbeiter der jeweils letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahre, soweit diese Leistungen betreffen, die mit der zu vergebenden Leistung vergleichbar sind, unter Einschluss des Anteils der mit anderen Unternehmen ausgeführten Aufträgen - Angabe des Unternehmensgewinns der jeweils letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahre
Anwendung dieses KriteriumsVerwendet

Kriterium
ArtTechnische und berufliche Leistungsfähigkeit
Beschreibung des Eignungskriteriums- Gültige Herstellerbezogene Produktqualifikation (HPQ) für die Herstellung von Gleisschotter - Bei Nachunternehmereinsatz für Los 1 bis 4 (gilt nicht für eingesetzte Logistikpartner!): • Verpflichtungserklärung des/der fremden Unternehmen(s) • Formblatt Bietereigenerklärung oder Eigenerklärung(en) des/der fremden Unternehmen(s). (s. Ziffer 5.1.9 „Eignung zur Berufsausübung“ der Bekanntmachung), mit Ausnahme der Erklärung über den Verhaltenskodex für Geschäftspartner • Ggf. Formblatt Bietergemeinschaftserklärung •Herstellerbezogene Produktqualifizierung (HPQ) für die Herstellung von Gleisschotter des einzusetzenden Nachunternehmens
Anwendung dieses KriteriumsVerwendet
5.1.10.
Zuschlagskriterien
Kriterium
ArtPreis
BezeichnungPreis
BeschreibungPreis
Kategorie des Gewicht-ZuschlagskriteriumsGewichtung (Prozentanteil, genau)
Zuschlagskriterium — Zahl100
5.1.11.
Auftragsunterlagen
Sprachen, in denen die Auftragsunterlagen offiziell verfügbar sindDeutsch
Frist für die Anforderung zusätzlicher Informationen13/03/2025 10:00:00 (UTC+01:00) Mitteleuropäische Zeit, Westeuropäische Sommerzeit
Internetadresse der Auftragsunterlagenhttps://bieterportal.noncd.db.de/evergabe.bieter/api/external/deeplink/subproject/9a5e2d50-b56f-464a-b110-528c5009f908
5.1.12.
Bedingungen für die Auftragsvergabe
Verfahrensbedingungen
Voraussichtliches Datum der Absendung der Aufforderungen zur Angebotseinreichung02/05/2025
Bedingungen für die Einreichung
Elektronische EinreichungErforderlich
Adresse für die Einreichunghttps://bieterportal.noncd.db.de/evergabe.bieter/api/external/deeplink/subproject/9a5e2d50-b56f-464a-b110-528c5009f908
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden könnenDeutsch
Elektronischer KatalogNicht zulässig
VariantenNicht zulässig
Die Bieter können mehrere Angebote einreichenNicht zulässig
Frist für den Eingang der Teilnahmeanträge20/03/2025 10:00:00 (UTC+01:00) Mitteleuropäische Zeit, Westeuropäische Sommerzeit
Informationen, die nach Ablauf der Einreichungsfrist ergänzt werden können
Nach Ermessen des Käufers können alle fehlenden Bieterunterlagen nach Fristablauf nachgereicht werden.
Zusätzliche InformationenGemäß § 51 Abs. 2 SektVO, § 16a Abs. 1 VOB/A-EU. Mögliche Hinweise des Auftraggebers in den Vergabeunterlagen sind zu beachten.
Auftragsbedingungen
Die Auftragsausführung muss im Rahmen von Programmen für geschützte Beschäftigungsverhältnisse erfolgenNein
Bedingungen für die Ausführung des AuftragsEntfällt
Elektronische RechnungsstellungErforderlich
Aufträge werden elektronisch erteiltja
Zahlungen werden elektronisch geleistetja
Finanzielle VereinbarungDie Zahlungsbedingungen gelten gemäß Vergabeunterlagen.
5.1.15.
Techniken
Rahmenvereinbarung
Rahmenvereinbarung ohne erneuten Aufruf zum Wettbewerb
Informationen über das dynamische Beschaffungssystem
Kein dynamisches Beschaffungssystem
5.1.16.
Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung
ÜberprüfungsstelleVergabekammer des Bundes
Informationen über die Überprüfungsfristen: Wenn der Zuschlag bereits wirksam erteilt worden ist, kann dieser nicht mehr vor der Vergabekammer angegriffen werden (§ 168 Abs. 2 Satz 1 GWB). Der Zuschlag darf erst 10 Kalendertage nach Absendung der Bekanntgabe der Vergabeentscheidung per Fax oder per E-Mail bzw. 15 Kalendertage nach Absendung der Bekanntgabe der Vergabeentscheidung per Post erteilt werden (§ 134 Abs. 2 GWB). Die Zulässigkeit eines Nachprüfungsantrags setzt ferner voraus, dass die geltend gemachten Vergabeverstöße innerhalb von 10 Kalendertagen nach Kenntnis bzw. – soweit die Vergabeverstöße aus der Bekanntmachung oder den Vergabeunterlagen erkennbar sind – bis zum Ablauf der Teilnahme- bzw. Angebotsfrist gerügt wurden (§ 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 1 bis 3 GWB). Ein Nachprüfungsantrag ist ebenfalls unzulässig, soweit mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind (§ 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 4 GWB). Des Weiteren wird auf die in § 135 Abs. 2 GWB genannten Fristen verwiesen.
Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstelltDB InfraGO AG – Geschäftsbereich Fahrweg (Bukr 16)
TED eSenderDatenservice Öffentlicher Einkauf (in Verantwortung des Beschaffungsamts des BMI)
5.1.
LosLOT-0004
TitelLos 4: Neuer Gleisschotter Körnung 31,5/63mm für Hochgeschwindigkeitsstrecken mit ei-ner Geschwindigkeit von > 230 km/h. Bereitstellung für Lieferung per LKW
BeschreibungNeuer Gleisschotter Körnung 31,5/63mm für Hochgeschwindigkeitsstrecken mit ei-ner Geschwindigkeit von > 230 km/h. Bereitstellung für Lieferung per LKW
Interne Kennung7e4cd295-a3dd-45a5-a7a7-34df0666b100
5.1.1.
Zweck
Art des AuftragsLieferleistungen
Haupteinstufung (cpv): 34946200 Oberbaumaterial für Eisenbahnen
5.1.3.
Geschätzte Dauer
Datum des Beginns01/01/2026
Enddatum der Laufzeit31/12/2027
5.1.4.
Verlängerung
Maximale Verlängerungen0
5.1.6.
Allgemeine Informationen
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
Die Beschaffung fällt unter das Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesenja
Diese Auftragsvergabe ist auch für kleine und mittlere Unternehmen (KMU) geeignetja
5.1.7.
Strategische Auftragsvergabe
Ziel der strategischen AuftragsvergabeKeine strategische Beschaffung
5.1.9.
Eignungskriterien
Kriterium
ArtEignung zur Berufsausübung
Beschreibung des EignungskriteriumsVollständig ausgefüllte Bietererklärung einschließl. Auskunft zur Kartellprävention (Insolvenz, Eintragung ins Gewerbezentralregister oder: - Versicherung, dass über das Vermögen des Unternehmens kein Insolvenzverfahren oder kein vergleichbares gesetzliches Verfahren eröffnet ist, die Eröffnung wederbeantragt noch ein Antrag mangels Masse abgelehnt worden ist; - Erklärung, dass sich das Unternehmen nicht in Liquidation befindet; - Erklärung über Einträge im Gewerbezentralregister; - Erklärung, ob Verfahren anhängig ist/sind oder war(en),das/die noch zu einer Eintragung in das Gewerbezentralregister führen kann/können; Hinweis: Eine vertiefte Eignungsprüfung ist die Folge Versicherung, dass das Unternehmen sein Gewerbe ordnungsgemäß angemeldet hat und – sofern nach Maßgabe der Vorschriften des HGB eintragungspflichtig – im Handelsregistereingetragen ist; - Versicherung, dass das Unternehmen bei der Ausführung öffentlicher Aufträge nicht gegen geltende umwelt-, sozial- oder arbeitsrechtliche Verpflichtungen, z.B. gegen die in § 21 ArbeitnehmerEntsendegesetz, § 98cAufenthaltsgesetz, § 19 Mindestlohngesetz oder §21Schwarzarbeitsbekämpfungsgesetz genannten Vorschriften, verstoßen hat; - Versicherung, dass das Unternehmen seinen Pflichten zur Zahlung von Steuern und Abgaben sowie zur Zahlung der Beiträge zur gesetzlichen Sozialversicherung(Kranken-, Pflege-, Unfall-, Renten- und Arbeitslosenversicherung) nachgekommen ist; - Erklärungen zur kartellrechtlichen Compliance und Korruptionsprävention: a)Erklärung, dass das Unternehmen in Bezug auf die Vergabe - und darüber hinaus auch in den vergangenen drei Jahren - keine unzulässige wettbewerbsbeschränkende Abrede getroffen hat. Unzulässige wettbewerbsbeschränkende Abreden in diesem Sinne sind insbesondere Verstöße gegen die kartellrechtlichen Kernbeschränkungen i.S.v. Art. 101 AEUV, § 1 GWB sowie sonstige Vereinbarungen mit anderen Unternehmen, die eine Verhinderung, Einschränkung oder Verfälschung des Wettbewerbs bezwecken oder bewirken können. b) Erklärung, dass das Unternehmen sich zu einem unbeschränkten Wettbewerb und zur Korruptionsprävention bekennt und sichergestellt hat, dass sich die Unternehmensführung der Bedeutung bewusst ist, die der Beachtung aller geltenden Wettbewerbs- und Korruptionsgesetze zukommt.— Erklärung, dass das Unternehmen bei der Ausführung eines früheren Auftrags oder Konzessionsvertrages bei der Deutsche Bahn AG oder einem mit ihr gemäß §§15 ff. AktG verbundenen Unternehmen keine wesentliche Anforderung erheblich oder fortdauernd mangelhaft erfüllt hat; — Erklärung, dass: a) das Unternehmen in Bezug auf Ausschlussgründe im Sinne von §§ 123 f. GWB oder Eignungskriterien nach § 122 GWB keine Täuschung begangen und auch keine Auskünfte zurückgehalten hat und b) das Unternehmen stets in der Lage ist, geforderte Nachweise in Bezug auf die §§ 122 bis 124 GWB zu übermitteln. - Erklärung, dass das Unternehmen zu keinem Zeitpunkt in einem Vergabeverfahren der Deutsche Bahn AG oder eines mit ihr gemäß §§ 15 ff. AktG verbundenen Unternehmens: a)versucht hat, die Entscheidungsfindung in unzulässiger Weise zu beeinflussen, b)versucht hat, vertrauliche Informationen zu erhalten, durch die es unzulässige Vorteile beim Vergabeverfahren erlangen könnte, oder c) irreführende Informationenübermittelt hat, die die Vergabeentscheidung beeinflussen konnte bzw. dies versucht hat. - Erklärung, ob das Unternehmen schwere Verfehlungen begangen hat und ggf. welche, die seine Zuverlässigkeit als Bewerber oder Bieter in Frage stellt (§ 124 Abs.1 Nr. 3 GWB); - Erklärung, ob: a) eine Person, deren Verhalten gemäß § 123 Abs. 3GWB dem Unternehmen zuzurechnen ist, rechtskräftig wegen einer der in § 123 Abs.1 Nrn. 1 bis 10 GWB genannten Tatbestände verurteilt ist oder b) eine Geldbuße im Sinne des § 30 OWiG gegen das Unternehmen wegen einer der in § 123 Abs. 1 Nrn.1 bis 10 GWB genannten Tatbestände rechtskräftig festgesetzt wurde. Hinweis: Eine vertiefte Eignungsprüfung ist die Folge. Restriktive Maßnahmen angesichts der Handlungen Russlands in der Ukraine - Ich versichere entsprechend der für mich national geltenden Rechtsakte, dass das Unternehmen auf keiner Sanktionsliste aufgrund einer EU-Verordnung oder aufgrund sonstiger anwendbarer nationaler, europäischer oder internationaler Embargo- und Außenwirtschaftsvorschriften geführt wird und keinen sonstigen wirtschaftlichen Sanktionsmaßnahmen unterliegt. Ich versichere auch unter Beachtung der EU-Blocking Verordnung, dass das Unternehmen auf keiner US-amerikanischen oder britischen Sanktionsliste geführt wird oder sonstigen US-amerikanischen oder britischen wirtschaftlichen Sanktionsmaßnahmen unterliegt. Ich versichere außerdem, dass das Unternehmen nicht unmittelbar oder mittelbar im mehrheitlichen Eigentum einer natürlichen oderjuristischen Person steht, die auf einer der genannten Sanktionslisten geführt wird oder die sonstigen wirtschaftlichen Sanktionsmaßnahmen unterliegt. - Ich versichere, dass ich kein russischer Staatsangehöriger und keine in Russland niedergelassene natürliche Person bin bzw. das Unternehmen keine in Russland niedergelassene juristische Person, Organisation oder Einrichtung ist. - Ich versichere, dass eine unter Anstrich 1 fallende natürliche oder juristische Person, Organisation oder Einrichtung weder unmittelbar noch mittelbar mehr als 50 Prozent der Anteile am Unternehmen hält. - Ich versichere, dass ich bzw. mein Unternehmen weder im Namen noch auf Anweisung einer unter Anstrich 1 fallenden natürlichen oder juristischen Person, Organisation oder Einrichtung handele bzw. handelt. - Ich versichere, dass natürliche oder juristische Personen, Organisationen oder Einrichtungen im Sinne von lit. b zu nicht mehr als zehn Prozent am zu vergebenen Auftrag beteiligt sein werden, sei es als Unterauftragnehmer, Lieferanten oder als Unternehmen im Rahmen einer Eignungsleihe gemäß § 47 SektVO.
Anwendung dieses KriteriumsVerwendet

Kriterium
ArtWirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Beschreibung des EignungskriteriumsVollständig ausgefüllte Lieferantenselbstauskunft, oder: - Angabe des jährlichen Gesamtumsatzes der letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahre - Angabe des jährlichen Umsatzes in den letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahren soweit dieser Leistungen betrifft, die mit der zu vergebenden Leistung vergleichbar sind, unter Einschluss des Anteils der mit anderen Unternehmen ausgeführten Aufträgen - Anzahl der Mitarbeiter der jeweils letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahre - Anzahl der Mitarbeiter der jeweils letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahre, soweit diese Leistungen betreffen, die mit der zu vergebenden Leistung vergleichbar sind, unter Einschluss des Anteils der mit anderen Unternehmen ausgeführten Aufträgen - Angabe des Unternehmensgewinns der jeweils letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahre
Anwendung dieses KriteriumsVerwendet

Kriterium
ArtTechnische und berufliche Leistungsfähigkeit
Beschreibung des Eignungskriteriums- Gültige Herstellerbezogene Produktqualifikation (HPQ) für die Herstellung von Gleisschotter - Bei Nachunternehmereinsatz für Los 1 bis 4 (gilt nicht für eingesetzte Logistikpartner!): • Verpflichtungserklärung des/der fremden Unternehmen(s) • Formblatt Bietereigenerklärung oder Eigenerklärung(en) des/der fremden Unternehmen(s). (s. Ziffer 5.1.9 „Eignung zur Berufsausübung“ der Bekanntmachung), mit Ausnahme der Erklärung über den Verhaltenskodex für Geschäftspartner • Ggf. Formblatt Bietergemeinschaftserklärung •Herstellerbezogene Produktqualifizierung (HPQ) für die Herstellung von Gleisschotter des einzusetzenden Nachunternehmens
Anwendung dieses KriteriumsVerwendet
5.1.10.
Zuschlagskriterien
Kriterium
ArtPreis
BezeichnungPreis
BeschreibungPreis
Kategorie des Gewicht-ZuschlagskriteriumsGewichtung (Prozentanteil, genau)
Zuschlagskriterium — Zahl100
5.1.11.
Auftragsunterlagen
Sprachen, in denen die Auftragsunterlagen offiziell verfügbar sindDeutsch
Frist für die Anforderung zusätzlicher Informationen13/03/2025 10:00:00 (UTC+01:00) Mitteleuropäische Zeit, Westeuropäische Sommerzeit
Internetadresse der Auftragsunterlagenhttps://bieterportal.noncd.db.de/evergabe.bieter/api/external/deeplink/subproject/9a5e2d50-b56f-464a-b110-528c5009f908
5.1.12.
Bedingungen für die Auftragsvergabe
Verfahrensbedingungen
Voraussichtliches Datum der Absendung der Aufforderungen zur Angebotseinreichung02/05/2025
Bedingungen für die Einreichung
Elektronische EinreichungErforderlich
Adresse für die Einreichunghttps://bieterportal.noncd.db.de/evergabe.bieter/api/external/deeplink/subproject/9a5e2d50-b56f-464a-b110-528c5009f908
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden könnenDeutsch
Elektronischer KatalogNicht zulässig
VariantenNicht zulässig
Die Bieter können mehrere Angebote einreichenNicht zulässig
Frist für den Eingang der Teilnahmeanträge20/03/2025 10:00:00 (UTC+01:00) Mitteleuropäische Zeit, Westeuropäische Sommerzeit
Informationen, die nach Ablauf der Einreichungsfrist ergänzt werden können
Nach Ermessen des Käufers können alle fehlenden Bieterunterlagen nach Fristablauf nachgereicht werden.
Zusätzliche InformationenGemäß § 51 Abs. 2 SektVO, § 16a Abs. 1 VOB/A-EU. Mögliche Hinweise des Auftraggebers in den Vergabeunterlagen sind zu beachten.
Auftragsbedingungen
Die Auftragsausführung muss im Rahmen von Programmen für geschützte Beschäftigungsverhältnisse erfolgenNein
Bedingungen für die Ausführung des AuftragsEntfällt
Elektronische RechnungsstellungErforderlich
Aufträge werden elektronisch erteiltja
Zahlungen werden elektronisch geleistetja
Finanzielle VereinbarungDie Zahlungsbedingungen gelten gemäß Vergabeunterlagen.
5.1.15.
Techniken
Rahmenvereinbarung
Rahmenvereinbarung ohne erneuten Aufruf zum Wettbewerb
Informationen über das dynamische Beschaffungssystem
Kein dynamisches Beschaffungssystem
5.1.16.
Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung
ÜberprüfungsstelleVergabekammer des Bundes
Informationen über die Überprüfungsfristen: Wenn der Zuschlag bereits wirksam erteilt worden ist, kann dieser nicht mehr vor der Vergabekammer angegriffen werden (§ 168 Abs. 2 Satz 1 GWB). Der Zuschlag darf erst 10 Kalendertage nach Absendung der Bekanntgabe der Vergabeentscheidung per Fax oder per E-Mail bzw. 15 Kalendertage nach Absendung der Bekanntgabe der Vergabeentscheidung per Post erteilt werden (§ 134 Abs. 2 GWB). Die Zulässigkeit eines Nachprüfungsantrags setzt ferner voraus, dass die geltend gemachten Vergabeverstöße innerhalb von 10 Kalendertagen nach Kenntnis bzw. – soweit die Vergabeverstöße aus der Bekanntmachung oder den Vergabeunterlagen erkennbar sind – bis zum Ablauf der Teilnahme- bzw. Angebotsfrist gerügt wurden (§ 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 1 bis 3 GWB). Ein Nachprüfungsantrag ist ebenfalls unzulässig, soweit mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind (§ 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 4 GWB). Des Weiteren wird auf die in § 135 Abs. 2 GWB genannten Fristen verwiesen.
Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstelltDB InfraGO AG – Geschäftsbereich Fahrweg (Bukr 16)
TED eSenderDatenservice Öffentlicher Einkauf (in Verantwortung des Beschaffungsamts des BMI)
5.1.
LosLOT-0005
TitelLos 5: Transport von neuem Gleisschotter per LKW
BeschreibungTransport von neuem Gleisschotter per LKW
Interne Kennunga6495cf2-1bb5-4da3-b9a9-38b8c203768d
5.1.1.
Zweck
Art des AuftragsLieferleistungen
Haupteinstufung (cpv): 34946200 Oberbaumaterial für Eisenbahnen
5.1.3.
Geschätzte Dauer
Datum des Beginns01/01/2026
Enddatum der Laufzeit31/12/2027
5.1.4.
Verlängerung
Maximale Verlängerungen0
5.1.6.
Allgemeine Informationen
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
Die Beschaffung fällt unter das Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesenja
Diese Auftragsvergabe ist auch für kleine und mittlere Unternehmen (KMU) geeignetja
5.1.7.
Strategische Auftragsvergabe
Ziel der strategischen AuftragsvergabeKeine strategische Beschaffung
5.1.9.
Eignungskriterien
Kriterium
ArtEignung zur Berufsausübung
Beschreibung des EignungskriteriumsVollständig ausgefüllte Bietererklärung einschließl. Auskunft zur Kartellprävention (Insolvenz, Eintragung ins Gewerbezentralregister oder: - Versicherung, dass über das Vermögen des Unternehmens kein Insolvenzverfahren oder kein vergleichbares gesetzliches Verfahren eröffnet ist, die Eröffnung wederbeantragt noch ein Antrag mangels Masse abgelehnt worden ist; - Erklärung, dass sich das Unternehmen nicht in Liquidation befindet; - Erklärung über Einträge im Gewerbezentralregister; - Erklärung, ob Verfahren anhängig ist/sind oder war(en),das/die noch zu einer Eintragung in das Gewerbezentralregister führen kann/können; Hinweis: Eine vertiefte Eignungsprüfung ist die Folge Versicherung, dass das Unternehmen sein Gewerbe ordnungsgemäß angemeldet hat und – sofern nach Maßgabe der Vorschriften des HGB eintragungspflichtig – im Handelsregistereingetragen ist; - Versicherung, dass das Unternehmen bei der Ausführung öffentlicher Aufträge nicht gegen geltende umwelt-, sozial- oder arbeitsrechtliche Verpflichtungen, z.B. gegen die in § 21 ArbeitnehmerEntsendegesetz, § 98cAufenthaltsgesetz, § 19 Mindestlohngesetz oder §21Schwarzarbeitsbekämpfungsgesetz genannten Vorschriften, verstoßen hat; - Versicherung, dass das Unternehmen seinen Pflichten zur Zahlung von Steuern und Abgaben sowie zur Zahlung der Beiträge zur gesetzlichen Sozialversicherung(Kranken-, Pflege-, Unfall-, Renten- und Arbeitslosenversicherung) nachgekommen ist; - Erklärungen zur kartellrechtlichen Compliance und Korruptionsprävention: a)Erklärung, dass das Unternehmen in Bezug auf die Vergabe - und darüber hinaus auch in den vergangenen drei Jahren - keine unzulässige wettbewerbsbeschränkende Abrede getroffen hat. Unzulässige wettbewerbsbeschränkende Abreden in diesem Sinne sind insbesondere Verstöße gegen die kartellrechtlichen Kernbeschränkungen i.S.v. Art. 101 AEUV, § 1 GWB sowie sonstige Vereinbarungen mit anderen Unternehmen, die eine Verhinderung, Einschränkung oder Verfälschung des Wettbewerbs bezwecken oder bewirken können. b) Erklärung, dass das Unternehmen sich zu einem unbeschränkten Wettbewerb und zur Korruptionsprävention bekennt und sichergestellt hat, dass sich die Unternehmensführung der Bedeutung bewusst ist, die der Beachtung aller geltenden Wettbewerbs- und Korruptionsgesetze zukommt.— Erklärung, dass das Unternehmen bei der Ausführung eines früheren Auftrags oder Konzessionsvertrages bei der Deutsche Bahn AG oder einem mit ihr gemäß §§15 ff. AktG verbundenen Unternehmen keine wesentliche Anforderung erheblich oder fortdauernd mangelhaft erfüllt hat; — Erklärung, dass: a) das Unternehmen in Bezug auf Ausschlussgründe im Sinne von §§ 123 f. GWB oder Eignungskriterien nach § 122 GWB keine Täuschung begangen und auch keine Auskünfte zurückgehalten hat und b) das Unternehmen stets in der Lage ist, geforderte Nachweise in Bezug auf die §§ 122 bis 124 GWB zu übermitteln. - Erklärung, dass das Unternehmen zu keinem Zeitpunkt in einem Vergabeverfahren der Deutsche Bahn AG oder eines mit ihr gemäß §§ 15 ff. AktG verbundenen Unternehmens: a)versucht hat, die Entscheidungsfindung in unzulässiger Weise zu beeinflussen, b)versucht hat, vertrauliche Informationen zu erhalten, durch die es unzulässige Vorteile beim Vergabeverfahren erlangen könnte, oder c) irreführende Informationenübermittelt hat, die die Vergabeentscheidung beeinflussen konnte bzw. dies versucht hat. - Erklärung, ob das Unternehmen schwere Verfehlungen begangen hat und ggf. welche, die seine Zuverlässigkeit als Bewerber oder Bieter in Frage stellt (§ 124 Abs.1 Nr. 3 GWB); - Erklärung, ob: a) eine Person, deren Verhalten gemäß § 123 Abs. 3GWB dem Unternehmen zuzurechnen ist, rechtskräftig wegen einer der in § 123 Abs.1 Nrn. 1 bis 10 GWB genannten Tatbestände verurteilt ist oder b) eine Geldbuße im Sinne des § 30 OWiG gegen das Unternehmen wegen einer der in § 123 Abs. 1 Nrn.1 bis 10 GWB genannten Tatbestände rechtskräftig festgesetzt wurde. Hinweis: Eine vertiefte Eignungsprüfung ist die Folge. Restriktive Maßnahmen angesichts der Handlungen Russlands in der Ukraine - Ich versichere entsprechend der für mich national geltenden Rechtsakte, dass das Unternehmen auf keiner Sanktionsliste aufgrund einer EU-Verordnung oder aufgrund sonstiger anwendbarer nationaler, europäischer oder internationaler Embargo- und Außenwirtschaftsvorschriften geführt wird und keinen sonstigen wirtschaftlichen Sanktionsmaßnahmen unterliegt. Ich versichere auch unter Beachtung der EU-Blocking Verordnung, dass das Unternehmen auf keiner US-amerikanischen oder britischen Sanktionsliste geführt wird oder sonstigen US-amerikanischen oder britischen wirtschaftlichen Sanktionsmaßnahmen unterliegt. Ich versichere außerdem, dass das Unternehmen nicht unmittelbar oder mittelbar im mehrheitlichen Eigentum einer natürlichen oderjuristischen Person steht, die auf einer der genannten Sanktionslisten geführt wird oder die sonstigen wirtschaftlichen Sanktionsmaßnahmen unterliegt. - Ich versichere, dass ich kein russischer Staatsangehöriger und keine in Russland niedergelassene natürliche Person bin bzw. das Unternehmen keine in Russland niedergelassene juristische Person, Organisation oder Einrichtung ist. - Ich versichere, dass eine unter Anstrich 1 fallende natürliche oder juristische Person, Organisation oder Einrichtung weder unmittelbar noch mittelbar mehr als 50 Prozent der Anteile am Unternehmen hält. - Ich versichere, dass ich bzw. mein Unternehmen weder im Namen noch auf Anweisung einer unter Anstrich 1 fallenden natürlichen oder juristischen Person, Organisation oder Einrichtung handele bzw. handelt. - Ich versichere, dass natürliche oder juristische Personen, Organisationen oder Einrichtungen im Sinne von lit. b zu nicht mehr als zehn Prozent am zu vergebenen Auftrag beteiligt sein werden, sei es als Unterauftragnehmer, Lieferanten oder als Unternehmen im Rahmen einer Eignungsleihe gemäß § 47 SektVO.
Anwendung dieses KriteriumsVerwendet

Kriterium
ArtWirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Beschreibung des EignungskriteriumsVollständig ausgefüllte Lieferantenselbstauskunft, oder: - Angabe des jährlichen Gesamtumsatzes der letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahre - Angabe des jährlichen Umsatzes in den letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahren soweit dieser Leistungen betrifft, die mit der zu vergebenden Leistung vergleichbar sind, unter Einschluss des Anteils der mit anderen Unternehmen ausgeführten Aufträgen - Anzahl der Mitarbeiter der jeweils letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahre - Anzahl der Mitarbeiter der jeweils letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahre, soweit diese Leistungen betreffen, die mit der zu vergebenden Leistung vergleichbar sind, unter Einschluss des Anteils der mit anderen Unternehmen ausgeführten Aufträgen - Angabe des Unternehmensgewinns der jeweils letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahre
Anwendung dieses KriteriumsVerwendet

Kriterium
ArtTechnische und berufliche Leistungsfähigkeit
Beschreibung des Eignungskriteriums- Gültige Herstellerbezogene Produktqualifikation (HPQ) für die Herstellung von Gleisschotter - Bei Nachunternehmereinsatz für Los 1 bis 4 (gilt nicht für eingesetzte Logistikpartner!): • Verpflichtungserklärung des/der fremden Unternehmen(s) • Formblatt Bietereigenerklärung oder Eigenerklärung(en) des/der fremden Unternehmen(s). (s. Ziffer 5.1.9 „Eignung zur Berufsausübung“ der Bekanntmachung), mit Ausnahme der Erklärung über den Verhaltenskodex für Geschäftspartner • Ggf. Formblatt Bietergemeinschaftserklärung •Herstellerbezogene Produktqualifizierung (HPQ) für die Herstellung von Gleisschotter des einzusetzenden Nachunternehmens
Anwendung dieses KriteriumsVerwendet
5.1.10.
Zuschlagskriterien
Kriterium
ArtPreis
BezeichnungPreis
BeschreibungPreis
Kategorie des Gewicht-ZuschlagskriteriumsGewichtung (Prozentanteil, genau)
Zuschlagskriterium — Zahl100
5.1.11.
Auftragsunterlagen
Sprachen, in denen die Auftragsunterlagen offiziell verfügbar sindDeutsch
Frist für die Anforderung zusätzlicher Informationen13/03/2025 10:00:00 (UTC+01:00) Mitteleuropäische Zeit, Westeuropäische Sommerzeit
Internetadresse der Auftragsunterlagenhttps://bieterportal.noncd.db.de/evergabe.bieter/api/external/deeplink/subproject/9a5e2d50-b56f-464a-b110-528c5009f908
5.1.12.
Bedingungen für die Auftragsvergabe
Verfahrensbedingungen
Voraussichtliches Datum der Absendung der Aufforderungen zur Angebotseinreichung02/05/2025
Bedingungen für die Einreichung
Elektronische EinreichungErforderlich
Adresse für die Einreichunghttps://bieterportal.noncd.db.de/evergabe.bieter/api/external/deeplink/subproject/9a5e2d50-b56f-464a-b110-528c5009f908
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden könnenDeutsch
Elektronischer KatalogNicht zulässig
VariantenNicht zulässig
Die Bieter können mehrere Angebote einreichenNicht zulässig
Frist für den Eingang der Teilnahmeanträge20/03/2025 10:00:00 (UTC+01:00) Mitteleuropäische Zeit, Westeuropäische Sommerzeit
Informationen, die nach Ablauf der Einreichungsfrist ergänzt werden können
Nach Ermessen des Käufers können alle fehlenden Bieterunterlagen nach Fristablauf nachgereicht werden.
Zusätzliche InformationenGemäß § 51 Abs. 2 SektVO, § 16a Abs. 1 VOB/A-EU. Mögliche Hinweise des Auftraggebers in den Vergabeunterlagen sind zu beachten.
Auftragsbedingungen
Die Auftragsausführung muss im Rahmen von Programmen für geschützte Beschäftigungsverhältnisse erfolgenNein
Bedingungen für die Ausführung des AuftragsEntfällt
Elektronische RechnungsstellungErforderlich
Aufträge werden elektronisch erteiltja
Zahlungen werden elektronisch geleistetja
Finanzielle VereinbarungDie Zahlungsbedingungen gelten gemäß Vergabeunterlagen.
5.1.15.
Techniken
Rahmenvereinbarung
Rahmenvereinbarung ohne erneuten Aufruf zum Wettbewerb
Informationen über das dynamische Beschaffungssystem
Kein dynamisches Beschaffungssystem
5.1.16.
Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung
ÜberprüfungsstelleVergabekammer des Bundes
Informationen über die Überprüfungsfristen: Wenn der Zuschlag bereits wirksam erteilt worden ist, kann dieser nicht mehr vor der Vergabekammer angegriffen werden (§ 168 Abs. 2 Satz 1 GWB). Der Zuschlag darf erst 10 Kalendertage nach Absendung der Bekanntgabe der Vergabeentscheidung per Fax oder per E-Mail bzw. 15 Kalendertage nach Absendung der Bekanntgabe der Vergabeentscheidung per Post erteilt werden (§ 134 Abs. 2 GWB). Die Zulässigkeit eines Nachprüfungsantrags setzt ferner voraus, dass die geltend gemachten Vergabeverstöße innerhalb von 10 Kalendertagen nach Kenntnis bzw. – soweit die Vergabeverstöße aus der Bekanntmachung oder den Vergabeunterlagen erkennbar sind – bis zum Ablauf der Teilnahme- bzw. Angebotsfrist gerügt wurden (§ 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 1 bis 3 GWB). Ein Nachprüfungsantrag ist ebenfalls unzulässig, soweit mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind (§ 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 4 GWB). Des Weiteren wird auf die in § 135 Abs. 2 GWB genannten Fristen verwiesen.
Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstelltDB InfraGO AG – Geschäftsbereich Fahrweg (Bukr 16)
TED eSenderDatenservice Öffentlicher Einkauf (in Verantwortung des Beschaffungsamts des BMI)
5.1.
LosLOT-0006
TitelLos 6: Zuschlagslose für die Bereitstellung von neuem Gleisschotter Körnung 31,5/63mm
BeschreibungZuschlagslose für die Bereitstellung von neuem Gleisschotter Körnung 31,5/63mm
Interne Kennungbd8a7449-e250-4f42-b6fd-8e8b5be10ea7
5.1.1.
Zweck
Art des AuftragsLieferleistungen
Haupteinstufung (cpv): 34946200 Oberbaumaterial für Eisenbahnen
5.1.3.
Geschätzte Dauer
Datum des Beginns01/01/2026
Enddatum der Laufzeit31/12/2027
5.1.4.
Verlängerung
Maximale Verlängerungen0
5.1.6.
Allgemeine Informationen
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
Die Beschaffung fällt unter das Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesenja
Diese Auftragsvergabe ist auch für kleine und mittlere Unternehmen (KMU) geeignetja
5.1.7.
Strategische Auftragsvergabe
Ziel der strategischen AuftragsvergabeKeine strategische Beschaffung
5.1.9.
Eignungskriterien
Kriterium
ArtEignung zur Berufsausübung
Beschreibung des EignungskriteriumsVollständig ausgefüllte Bietererklärung einschließl. Auskunft zur Kartellprävention (Insolvenz, Eintragung ins Gewerbezentralregister oder: - Versicherung, dass über das Vermögen des Unternehmens kein Insolvenzverfahren oder kein vergleichbares gesetzliches Verfahren eröffnet ist, die Eröffnung wederbeantragt noch ein Antrag mangels Masse abgelehnt worden ist; - Erklärung, dass sich das Unternehmen nicht in Liquidation befindet; - Erklärung über Einträge im Gewerbezentralregister; - Erklärung, ob Verfahren anhängig ist/sind oder war(en),das/die noch zu einer Eintragung in das Gewerbezentralregister führen kann/können; Hinweis: Eine vertiefte Eignungsprüfung ist die Folge Versicherung, dass das Unternehmen sein Gewerbe ordnungsgemäß angemeldet hat und – sofern nach Maßgabe der Vorschriften des HGB eintragungspflichtig – im Handelsregistereingetragen ist; - Versicherung, dass das Unternehmen bei der Ausführung öffentlicher Aufträge nicht gegen geltende umwelt-, sozial- oder arbeitsrechtliche Verpflichtungen, z.B. gegen die in § 21 ArbeitnehmerEntsendegesetz, § 98cAufenthaltsgesetz, § 19 Mindestlohngesetz oder §21Schwarzarbeitsbekämpfungsgesetz genannten Vorschriften, verstoßen hat; - Versicherung, dass das Unternehmen seinen Pflichten zur Zahlung von Steuern und Abgaben sowie zur Zahlung der Beiträge zur gesetzlichen Sozialversicherung(Kranken-, Pflege-, Unfall-, Renten- und Arbeitslosenversicherung) nachgekommen ist; - Erklärungen zur kartellrechtlichen Compliance und Korruptionsprävention: a)Erklärung, dass das Unternehmen in Bezug auf die Vergabe - und darüber hinaus auch in den vergangenen drei Jahren - keine unzulässige wettbewerbsbeschränkende Abrede getroffen hat. Unzulässige wettbewerbsbeschränkende Abreden in diesem Sinne sind insbesondere Verstöße gegen die kartellrechtlichen Kernbeschränkungen i.S.v. Art. 101 AEUV, § 1 GWB sowie sonstige Vereinbarungen mit anderen Unternehmen, die eine Verhinderung, Einschränkung oder Verfälschung des Wettbewerbs bezwecken oder bewirken können. b) Erklärung, dass das Unternehmen sich zu einem unbeschränkten Wettbewerb und zur Korruptionsprävention bekennt und sichergestellt hat, dass sich die Unternehmensführung der Bedeutung bewusst ist, die der Beachtung aller geltenden Wettbewerbs- und Korruptionsgesetze zukommt.— Erklärung, dass das Unternehmen bei der Ausführung eines früheren Auftrags oder Konzessionsvertrages bei der Deutsche Bahn AG oder einem mit ihr gemäß §§15 ff. AktG verbundenen Unternehmen keine wesentliche Anforderung erheblich oder fortdauernd mangelhaft erfüllt hat; — Erklärung, dass: a) das Unternehmen in Bezug auf Ausschlussgründe im Sinne von §§ 123 f. GWB oder Eignungskriterien nach § 122 GWB keine Täuschung begangen und auch keine Auskünfte zurückgehalten hat und b) das Unternehmen stets in der Lage ist, geforderte Nachweise in Bezug auf die §§ 122 bis 124 GWB zu übermitteln. - Erklärung, dass das Unternehmen zu keinem Zeitpunkt in einem Vergabeverfahren der Deutsche Bahn AG oder eines mit ihr gemäß §§ 15 ff. AktG verbundenen Unternehmens: a)versucht hat, die Entscheidungsfindung in unzulässiger Weise zu beeinflussen, b)versucht hat, vertrauliche Informationen zu erhalten, durch die es unzulässige Vorteile beim Vergabeverfahren erlangen könnte, oder c) irreführende Informationenübermittelt hat, die die Vergabeentscheidung beeinflussen konnte bzw. dies versucht hat. - Erklärung, ob das Unternehmen schwere Verfehlungen begangen hat und ggf. welche, die seine Zuverlässigkeit als Bewerber oder Bieter in Frage stellt (§ 124 Abs.1 Nr. 3 GWB); - Erklärung, ob: a) eine Person, deren Verhalten gemäß § 123 Abs. 3GWB dem Unternehmen zuzurechnen ist, rechtskräftig wegen einer der in § 123 Abs.1 Nrn. 1 bis 10 GWB genannten Tatbestände verurteilt ist oder b) eine Geldbuße im Sinne des § 30 OWiG gegen das Unternehmen wegen einer der in § 123 Abs. 1 Nrn.1 bis 10 GWB genannten Tatbestände rechtskräftig festgesetzt wurde. Hinweis: Eine vertiefte Eignungsprüfung ist die Folge. Restriktive Maßnahmen angesichts der Handlungen Russlands in der Ukraine - Ich versichere entsprechend der für mich national geltenden Rechtsakte, dass das Unternehmen auf keiner Sanktionsliste aufgrund einer EU-Verordnung oder aufgrund sonstiger anwendbarer nationaler, europäischer oder internationaler Embargo- und Außenwirtschaftsvorschriften geführt wird und keinen sonstigen wirtschaftlichen Sanktionsmaßnahmen unterliegt. Ich versichere auch unter Beachtung der EU-Blocking Verordnung, dass das Unternehmen auf keiner US-amerikanischen oder britischen Sanktionsliste geführt wird oder sonstigen US-amerikanischen oder britischen wirtschaftlichen Sanktionsmaßnahmen unterliegt. Ich versichere außerdem, dass das Unternehmen nicht unmittelbar oder mittelbar im mehrheitlichen Eigentum einer natürlichen oderjuristischen Person steht, die auf einer der genannten Sanktionslisten geführt wird oder die sonstigen wirtschaftlichen Sanktionsmaßnahmen unterliegt. - Ich versichere, dass ich kein russischer Staatsangehöriger und keine in Russland niedergelassene natürliche Person bin bzw. das Unternehmen keine in Russland niedergelassene juristische Person, Organisation oder Einrichtung ist. - Ich versichere, dass eine unter Anstrich 1 fallende natürliche oder juristische Person, Organisation oder Einrichtung weder unmittelbar noch mittelbar mehr als 50 Prozent der Anteile am Unternehmen hält. - Ich versichere, dass ich bzw. mein Unternehmen weder im Namen noch auf Anweisung einer unter Anstrich 1 fallenden natürlichen oder juristischen Person, Organisation oder Einrichtung handele bzw. handelt. - Ich versichere, dass natürliche oder juristische Personen, Organisationen oder Einrichtungen im Sinne von lit. b zu nicht mehr als zehn Prozent am zu vergebenen Auftrag beteiligt sein werden, sei es als Unterauftragnehmer, Lieferanten oder als Unternehmen im Rahmen einer Eignungsleihe gemäß § 47 SektVO.
Anwendung dieses KriteriumsVerwendet

Kriterium
ArtWirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Beschreibung des EignungskriteriumsVollständig ausgefüllte Lieferantenselbstauskunft, oder: - Angabe des jährlichen Gesamtumsatzes der letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahre - Angabe des jährlichen Umsatzes in den letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahren soweit dieser Leistungen betrifft, die mit der zu vergebenden Leistung vergleichbar sind, unter Einschluss des Anteils der mit anderen Unternehmen ausgeführten Aufträgen - Anzahl der Mitarbeiter der jeweils letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahre - Anzahl der Mitarbeiter der jeweils letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahre, soweit diese Leistungen betreffen, die mit der zu vergebenden Leistung vergleichbar sind, unter Einschluss des Anteils der mit anderen Unternehmen ausgeführten Aufträgen - Angabe des Unternehmensgewinns der jeweils letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahre
Anwendung dieses KriteriumsVerwendet

Kriterium
ArtTechnische und berufliche Leistungsfähigkeit
Beschreibung des Eignungskriteriums- Gültige Herstellerbezogene Produktqualifikation (HPQ) für die Herstellung von Gleisschotter - Bei Nachunternehmereinsatz für Los 1 bis 4 (gilt nicht für eingesetzte Logistikpartner!): • Verpflichtungserklärung des/der fremden Unternehmen(s) • Formblatt Bietereigenerklärung oder Eigenerklärung(en) des/der fremden Unternehmen(s). (s. Ziffer 5.1.9 „Eignung zur Berufsausübung“ der Bekanntmachung), mit Ausnahme der Erklärung über den Verhaltenskodex für Geschäftspartner • Ggf. Formblatt Bietergemeinschaftserklärung •Herstellerbezogene Produktqualifizierung (HPQ) für die Herstellung von Gleisschotter des einzusetzenden Nachunternehmens
Anwendung dieses KriteriumsVerwendet
5.1.10.
Zuschlagskriterien
Kriterium
ArtPreis
BezeichnungPreis
BeschreibungPreis
Kategorie des Gewicht-ZuschlagskriteriumsGewichtung (Prozentanteil, genau)
Zuschlagskriterium — Zahl100
5.1.11.
Auftragsunterlagen
Sprachen, in denen die Auftragsunterlagen offiziell verfügbar sindDeutsch
Frist für die Anforderung zusätzlicher Informationen13/03/2025 10:00:00 (UTC+01:00) Mitteleuropäische Zeit, Westeuropäische Sommerzeit
Internetadresse der Auftragsunterlagenhttps://bieterportal.noncd.db.de/evergabe.bieter/api/external/deeplink/subproject/9a5e2d50-b56f-464a-b110-528c5009f908
5.1.12.
Bedingungen für die Auftragsvergabe
Verfahrensbedingungen
Voraussichtliches Datum der Absendung der Aufforderungen zur Angebotseinreichung02/05/2025
Bedingungen für die Einreichung
Elektronische EinreichungErforderlich
Adresse für die Einreichunghttps://bieterportal.noncd.db.de/evergabe.bieter/api/external/deeplink/subproject/9a5e2d50-b56f-464a-b110-528c5009f908
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden könnenDeutsch
Elektronischer KatalogNicht zulässig
VariantenNicht zulässig
Die Bieter können mehrere Angebote einreichenNicht zulässig
Frist für den Eingang der Teilnahmeanträge20/03/2025 10:00:00 (UTC+01:00) Mitteleuropäische Zeit, Westeuropäische Sommerzeit
Informationen, die nach Ablauf der Einreichungsfrist ergänzt werden können
Nach Ermessen des Käufers können alle fehlenden Bieterunterlagen nach Fristablauf nachgereicht werden.
Zusätzliche InformationenGemäß § 51 Abs. 2 SektVO, § 16a Abs. 1 VOB/A-EU. Mögliche Hinweise des Auftraggebers in den Vergabeunterlagen sind zu beachten.
Auftragsbedingungen
Die Auftragsausführung muss im Rahmen von Programmen für geschützte Beschäftigungsverhältnisse erfolgenNein
Bedingungen für die Ausführung des AuftragsEntfällt
Elektronische RechnungsstellungErforderlich
Aufträge werden elektronisch erteiltja
Zahlungen werden elektronisch geleistetja
Finanzielle VereinbarungDie Zahlungsbedingungen gelten gemäß Vergabeunterlagen.
5.1.15.
Techniken
Rahmenvereinbarung
Rahmenvereinbarung ohne erneuten Aufruf zum Wettbewerb
Informationen über das dynamische Beschaffungssystem
Kein dynamisches Beschaffungssystem
5.1.16.
Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung
ÜberprüfungsstelleVergabekammer des Bundes
Informationen über die Überprüfungsfristen: Wenn der Zuschlag bereits wirksam erteilt worden ist, kann dieser nicht mehr vor der Vergabekammer angegriffen werden (§ 168 Abs. 2 Satz 1 GWB). Der Zuschlag darf erst 10 Kalendertage nach Absendung der Bekanntgabe der Vergabeentscheidung per Fax oder per E-Mail bzw. 15 Kalendertage nach Absendung der Bekanntgabe der Vergabeentscheidung per Post erteilt werden (§ 134 Abs. 2 GWB). Die Zulässigkeit eines Nachprüfungsantrags setzt ferner voraus, dass die geltend gemachten Vergabeverstöße innerhalb von 10 Kalendertagen nach Kenntnis bzw. – soweit die Vergabeverstöße aus der Bekanntmachung oder den Vergabeunterlagen erkennbar sind – bis zum Ablauf der Teilnahme- bzw. Angebotsfrist gerügt wurden (§ 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 1 bis 3 GWB). Ein Nachprüfungsantrag ist ebenfalls unzulässig, soweit mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind (§ 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 4 GWB). Des Weiteren wird auf die in § 135 Abs. 2 GWB genannten Fristen verwiesen.
Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstelltDB InfraGO AG – Geschäftsbereich Fahrweg (Bukr 16)
TED eSenderDatenservice Öffentlicher Einkauf (in Verantwortung des Beschaffungsamts des BMI)
8. Organisationen
8.1.
ORG-0001
Offizielle BezeichnungDB InfraGO AG – Geschäftsbereich Fahrweg (Bukr 16)
Registrierungsnummerfb197f94-7578-4673-8a57-4642ae120532
PostanschriftAdam-Riese-Straße 11-13
StadtFrankfurt Main
Postleitzahl60327
Land, Gliederung (NUTS)Frankfurt am Main, Kreisfreie Stadt (DE712)
LandDeutschland
KontaktpersonFE.EI 41
E-Mailyounes.el-idrissi@deutschebahn.com
Telefon+49 6926512996
Internetadressehttp://www.deutschebahn.com/bieterportal/
Rollen dieser Organisation
Beschaffer
Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstellt
8.1.
ORG-0002
Offizielle BezeichnungVergabekammer des Bundes
Registrierungsnummer0a9ea480-08e4-4ab6-bf12-d722d0ad54b6
PostanschriftKaiser-Friedrich-Straße 16
StadtBonn
Postleitzahl53113
Land, Gliederung (NUTS)Bonn, Kreisfreie Stadt (DEA22)
LandDeutschland
E-Mailvk@bundeskartellamt.bund.de
Telefon+49 22894990
Rollen dieser Organisation
Überprüfungsstelle
8.1.
ORG-0003
Offizielle BezeichnungDatenservice Öffentlicher Einkauf (in Verantwortung des Beschaffungsamts des BMI)
Registrierungsnummer0204:994-DOEVD-83
StadtBonn
Postleitzahl53119
Land, Gliederung (NUTS)Bonn, Kreisfreie Stadt (DEA22)
LandDeutschland
E-Mailnoreply.esender_hub@bescha.bund.de
Telefon+49228996100
Rollen dieser Organisation
TED eSender
Informationen zur Bekanntmachung
Kennung/Fassung der Bekanntmachung0b188c86-bab9-4530-b5d8-42190846845e  -  01
FormulartypWettbewerb
Art der BekanntmachungAuftrags- oder Konzessionsbekanntmachung – Standardregelung
Unterart der Bekanntmachung17
Datum der Übermittlung der Bekanntmachung17/02/2025 19:43:05 (UTC+01:00) Mitteleuropäische Zeit, Westeuropäische Sommerzeit
Sprachen, in denen diese Bekanntmachung offiziell verfügbar istDeutsch
Veröffentlichungsnummer der Bekanntmachung112914-2025
ABl. S – Nummer der Ausgabe35/2025
Datum der Veröffentlichung19/02/2025