112936-2025 - Wettbewerb
Deutschland – Dienstleistungen von Ingenieurbüros – Vergabe von Objektplanungsleistungen für Ingenieurbauwerke einschließl. örtlicher Bauüberwachung der Wasserversorgungs- und Abwasserentsorgungsanlagen in der „Krommenthaler Straße“ in Wiesthal sowie Objektplanungsleistungen für Verkehrsanlagen
OJ S 35/2025 19/02/2025
Auftrags- oder Konzessionsbekanntmachung – Standardregelung
Dienstleistungen
1. Beschaffer
1.1.
Beschaffer
Offizielle BezeichnungGemeinde Wiesthal
E-Mailwiesthal@vgem-partenstein.bayern.de
Rechtsform des ErwerbersVon einer lokalen Gebietskörperschaft kontrollierte Einrichtung des öffentlichen Rechts
Tätigkeit des öffentlichen AuftraggebersAllgemeine öffentliche Verwaltung
2. Verfahren
2.1.
Verfahren
TitelVergabe von Objektplanungsleistungen für Ingenieurbauwerke einschließl. örtlicher Bauüberwachung der Wasserversorgungs- und Abwasserentsorgungsanlagen in der „Krommenthaler Straße“ in Wiesthal sowie Objektplanungsleistungen für Verkehrsanlagen
BeschreibungVergabe von Objektplanungsleistungen für Ingenieurbauwerke einschließl. örtlicher Bauüberwachung der Wasserversorgungs- und Abwasserentsorgungsanlagen in der „Krommenthaler Straße“ in Wiesthal sowie Objektplanungsleistungen für Verkehrsanlagen
Kennung des Verfahrens151b0cf4-1bba-42b2-a4ee-6638c39cd324
Interne Kennung80443-24
VerfahrensartVerhandlungsverfahren mit vorheriger Veröffentlichung eines Aufrufs zum Wettbewerb/Verhandlungsverfahren
2.1.1.
Zweck
Art des AuftragsDienstleistungen
Haupteinstufung (cpv): 71300000 Dienstleistungen von Ingenieurbüros
2.1.2.
Erfüllungsort
PostanschriftKirchstraße 9  
StadtWiesthal
Postleitzahl97859
Land, Gliederung (NUTS)Main-Spessart (DE26A)
LandDeutschland
2.1.4.
Allgemeine Informationen
Rechtsgrundlage
Richtlinie 2014/24/EU
vgv -
Anzuwendende grenzübergreifende RechtsvorschriftEs gelten alle maßgeblichen grenzüberschreitenden Vorschriften im Zusammenhang mit Beschaffungsgegenstand
2.1.6.
Ausschlussgründe
KorruptionDer öffentliche Auftraggeber schließt ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme aus, wenn er Kenntnis davon hat, dass eine Person, deren Verhalten dem Unternehmen zuzurechnen ist, rechtskräftig verurteilt oder gegen das Unternehmen eine Geldbuße nach § 30 des Gesetzes über Ordnungswidrigkeiten rechtskräftig festgesetzt worden ist wegen einer Straftat nach § 299 StGB (Bestechlichkeit und Bestechung im geschäftlichen Verkehr), §§ 299a und 299b StGB (Bestechlichkeit und Bestechung im Gesundheitswesen) oder nach § 108e StGB (Bestechlichkeit und Bestechung von Mandatsträgern) oder nach den §§ 333 und 334 StGB (Vorteilsgewährung und Bestechung), jeweils auch in Verbindung mit § 335a StGB (Ausländische und internationale Bedienstete), oder nach Artikel 2 § 2 des Gesetzes zur Bekämpfung internationaler Bestechung (Bestechung ausländischer Abgeordneter im Zusammenhang mit internationalem Geschäftsverkehr).
BetrugsbekämpfungDer öffentliche Auftraggeber schließt ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme aus, wenn er Kenntnis davon hat, dass eine Person, deren Verhalten dem Unternehmen zuzurechnen ist, rechtskräftig verurteilt oder gegen das Unternehmen eine Geldbuße nach § 30 des Gesetzes über Ordnungswidrigkeiten rechtskräftig festgesetzt worden ist wegen einer Straftat nach §§ 263 (Betrug) oder 264 StGB (Subventionsbetrug).
Beteiligung an einer kriminellen VereinigungDer öffentliche Auftraggeber schließt ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme aus, wenn er Kenntnis davon hat, dass eine Person, deren Verhalten dem Unternehmen zuzurechnen ist, rechtskräftig verurteilt oder gegen das Unternehmen eine Geldbuße nach § 30 des Gesetzes über Ordnungswidrigkeiten rechtskräftig festgesetzt worden ist wegen einer Straftat nach § 129 StGB (Bildung krimineller Vereinigungen) oder § 129b StGB (kriminelle und terroristische Vereinigungen im Ausland).
Terroristische Straftaten oder Straftaten im Zusammenhang mit terroristischen AktivitätenDer öffentliche Auftraggeber schließt ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme aus, wenn er Kenntnis davon hat, dass eine Person, deren Verhalten dem Unternehmen zuzurechnen ist, rechtskräftig verurteilt oder gegen das Unternehmen eine Geldbuße nach § 30 des Gesetzes über Ordnungswidrigkeiten rechtskräftig festgesetzt worden ist wegen einer Straftat nach § 129a StGB (Bildung krimineller Vereinigungen) oder § 129b StGB (kriminelle und terroristische Vereinigungen im Ausland).
Geldwäsche oder TerrorismusfinanzierungDer öffentliche Auftraggeber schließt ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme aus, wenn er Kenntnis davon hat, dass eine Person, deren Verhalten dem Unternehmen zuzurechnen ist, rechtskräftig verurteilt oder gegen das Unternehmen eine Geldbuße nach § 30 des Gesetzes über Ordnungswidrigkeiten rechtskräftig festgesetzt worden ist wegen einer Straftat nach § 261 StGB (Geldwäsche; Verschleierung unrechtmäßig erlangter Vermögenswerte) oder nach § 89c StGB (Terrorismusfinanzierung) oder wegen der Teilnahme an einer solchen Tat oder wegen der Bereitstellung oder Sammlung finanzieller Mittel in Kenntnis dessen, dass diese finanziellen Mittel ganz oder teilweise dazu verwendet werden oder verwendet werden sollen, eine Tat nach § 89a Absatz 2 Nummer 2 StGB zu begehen.
Kinderarbeit und andere Formen des MenschenhandelsDer öffentliche Auftraggeber schließt ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme aus, wenn er Kenntnis davon hat, dass eine Person, deren Verhalten dem Unternehmen zuzurechnen ist, rechtskräftig verurteilt oder gegen das Unternehmen eine Geldbuße nach § 30 des Gesetzes über Ordnungswidrigkeiten rechtskräftig festgesetzt worden ist wegen einer Straftat nach den §§ 232, 232a Absatz 1 bis 5, den §§ 232b bis 233a StGB (Menschenhandel, Zwangsprostitution, Zwangsarbeit, Ausbeutung der Arbeitskraft, Ausbeutung unter Ausnutzung einer Freiheitsberaubung).
Entrichtung von SteuernDer öffentliche Auftraggeber schließt ein Unternehmen von der Teilnahme an einem Vergabeverfahren aus, wenn 1. das Unternehmen seinen Verpflichtungen zur Zahlung von Steuern, Abgaben und Beiträgen zur Sozialversicherung nicht nachgekommen ist und dies durch eine rechtskräftige Gerichts- oder bestandskräftige Verwaltungsentscheidung festgestellt wurde, oder 2. der öffentliche Auftraggeber auf sonstige geeignete Weise die Verletzung einer Verpflichtung nach Nummer 1 nachweisen kann.
Verwaltung der Vermögenswerte durch einen InsolvenzverwalterDer öffentliche Auftraggeber kann unter Berücksichtigung des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme an einem Vergabeverfahren ausschließen, wenn das Unternehmen zahlungsunfähig ist, über das Vermögen des Unternehmens ein Insolvenzverfahren oder ein vergleichbares Verfahren beantragt oder eröffnet worden ist, die Eröffnung eines solchen Verfahrens mangels Masse abgelehnt worden ist, sich das Unternehmen im Verfahren der Liquidation befindet oder seine Tätigkeit eingestellt hat.
Interessenkonflikt aufgrund seiner Teilnahme an dem VergabeverfahrenDer öffentliche Auftraggeber kann unter Berücksichtigung des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme an einem Vergabeverfahren ausschließen, wenn ein Interessenkonflikt bei der Durchführung des Vergabeverfahrens besteht, der die Unparteilichkeit und Unabhängigkeit einer für den öffentlichen Auftraggeber tätigen Person bei der Durchführung des Vergabeverfahrens beeinträchtigen könnte und der durch andere, weniger einschneidende Maßnahmen nicht wirksam beseitigt werden kann.
Vorzeitige Beendigung, Schadensersatz oder andere vergleichbare SanktionenDer öffentliche Auftraggeber kann unter Berücksichtigung des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme an einem Vergabeverfahren ausschließen, wenn das Unternehmen eine wesentliche Anforderung bei der Ausführung eines früheren öffentlichen Auftrags erheblich oder fortdauernd mangelhaft erfüllt hat und dies zu einer vorzeitigen Beendigung, zu Schadensersatz oder zu einer vergleichbaren Rechtsfolge geführt hat.
Schwere Verfehlung im Rahmen der beruflichen TätigkeitDer öffentliche Auftraggeber kann unter Berücksichtigung des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme an einem Vergabeverfahren ausschließen, wenn das Unternehmen im Rahmen der beruflichen Tätigkeit nachweislich eine schwere Verfehlung begangen hat, durch die die Integrität des Unternehmens infrage gestellt wird.
Falsche Angaben, verweigerte Informationen, die nicht in der Lage sind, die erforderlichen Unterlagen vorzulegen, und haben vertrauliche Informationen über dieses Verfahren erhalten.Der öffentliche Auftraggeber kann unter Berücksichtigung des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme an einem Vergabeverfahren ausschließen, wenn der öffentliche Auftraggeber über hinreichende Anhaltspunkte dafür verfügt, dass das Unternehmen mit anderen Unternehmen Vereinbarungen getroffen oder Verhaltensweisen aufeinander abgestimmt hat, die eine Verhinderung, Einschränkung oder Verfälschung des Wettbewerbs bezwecken oder bewirken. Der öffentliche Auftraggeber kann unter Berücksichtigung des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme an einem Vergabeverfahren ausschließen, wenn das Unternehmen 1. versucht hat, die Entscheidungsfindung des öffentlichen Auftraggebers in unzulässiger Weise zu beeinflussen, 2. versucht hat, vertrauliche Informationen zu erhalten, durch die es unzulässige Vorteile beim Vergabeverfahren erlangen könnte, oder 3. fahrlässig oder vorsätzlich irreführende Informationen übermittelt hat, die die Vergabeentscheidung des öffentlichen Auftraggebers erheblich beeinflussen könnten oder versucht hat, solche Informationen zu übermitteln.
Verstoß gegen arbeitsrechtliche VerpflichtungenDer öffentliche Auftraggeber kann unter Berücksichtigung des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme an einem Vergabeverfahren ausschließen, wenn das Unternehmen bei der Ausführung öffentlicher Aufträge nachweislich gegen geltende arbeitsrechtliche Verpflichtungen verstoßen hat.
Verstoß gegen sozialrechtliche VerpflichtungenDer öffentliche Auftraggeber kann unter Berücksichtigung des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme an einem Vergabeverfahren ausschließen, wenn das Unternehmen bei der Ausführung öffentlicher Aufträge nachweislich gegen geltende sozialrechtliche Verpflichtungen verstoßen hat.
Verstoß gegen umweltrechtliche VerpflichtungenDer öffentliche Auftraggeber kann unter Berücksichtigung des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme an einem Vergabeverfahren ausschließen, wenn das Unternehmen bei der Ausführung öffentlicher Aufträge nachweislich gegen geltende umweltrechtliche Verpflichtungen verstoßen hat.
Direkte oder indirekte Beteiligung an der Vorbereitung des VergabeverfahrensDer öffentliche Auftraggeber kann unter Berücksichtigung des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme an einem Vergabeverfahren ausschließen, wenn eine Wettbewerbsverzerrung daraus resultiert, dass das Unternehmen bereits in die Vorbereitung des Vergabeverfahrens einbezogen war, und diese Wettbewerbsverzerrung nicht durch andere, weniger einschneidende Maßnahmen beseitigt werden kann.
5. Los
5.1.
LosLOT-0001
TitelVergabe von Objektplanungsleistungen für Ingenieurbauwerke einschließl. örtlicher Bauüberwachung der Wasserversorgungs- und Abwasserentsorgungsanlagen in der „Krommenthaler Straße“ in Wiesthal sowie Objektplanungsleistungen für Verkehrsanlagen
BeschreibungVergabe von Objektplanungsleistungen für Ingenieurbauwerke einschließl. örtlicher Bauüberwachung der Wasserversorgungs- und Abwasserentsorgungsanlagen in der „Krommenthaler Straße“ in Wiesthal sowie Objektplanungsleistungen für Verkehrsanlagen
Interne Kennung80443-24
5.1.1.
Zweck
Art des AuftragsDienstleistungen
Haupteinstufung (cpv): 71300000 Dienstleistungen von Ingenieurbüros
5.1.2.
Erfüllungsort
PostanschriftKirschstraße 9  
StadtWiesthal
Postleitzahl97859
Land, Gliederung (NUTS)Main-Spessart (DE26A)
LandDeutschland
5.1.3.
Geschätzte Dauer
Andere LaufzeitUnbekannt
5.1.6.
Allgemeine Informationen
Vorbehaltene Teilnahme
Teilnahme ist nicht vorbehalten.
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
Die Beschaffung fällt unter das Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesennein
Diese Auftragsvergabe ist auch für kleine und mittlere Unternehmen (KMU) geeignetnein
5.1.7.
Strategische Auftragsvergabe
Ziel der strategischen AuftragsvergabeKeine strategische Beschaffung
5.1.9.
Eignungskriterien
Kriterium
ArtWirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
BezeichnungUmsatz (2022 bis 2024)
Beschreibung des EignungskriteriumsDie Angaben zum erzielten Jahresumsatz (netto) in dem Tätigkeitsbereich des Auftrages in den letzten drei Geschäftsjahren (2022, 2023 und 2024) werden bei einem durchschnittlichen Umsatz über den vorgenannten Zeitraum von ­- unter und bis einschließlich EUR 1 Mio. mit 0 Punkten, ­- mehr als EUR 1 Mio. bis einschließlich EUR 3 Mio. mit 1 Punkt ­- mehr als EUR 3 Mio. bis einschließlich EUR 6 Mio. mit 2 Punkten, ­- mehr als EUR 6 Mio. bis einschließlich EUR 9 Mio. mit 3 Punkten, ­- mehr als EUR 9 Mio. bis einschließlich EUR 12 Mio. mit 4 Punkten, und ­- mehr als EUR 12 Mio. mit 5 Punkten bewertet
Anwendung dieses KriteriumsVerwendet
Anhand der Kriterien werden die Bewerber ausgewählt, die zur zweiten Phase des Verfahrens eingeladen werden sollen

Kriterium
ArtTechnische und berufliche Leistungsfähigkeit
BezeichnungAnzahl der Mitarbeiter (2022 bis 2024)
Beschreibung des EignungskriteriumsDie Angaben zur Anzahl der durchschnittlich in den letzten drei Jahren (2022, 2023 und 2024) im Tätigkeitsbereich des Auftrages fest angestellten Mitarbeiter inkl. Führungskräfte werden bei einer durchschnittlichen Anzahl von ­- bis einschließlich 2 Mitarbeiter mit 0 Punkten, ­- mehr als 2 Mitarbeiter bis einschließlich 5 Mitarbeiter mit 1 Punkt, ­- mehr als 5 Mitarbeiter bis einschließlich 10 Mitarbeiter mit 2 Punkten, ­- mehr als 10 Mitarbeiter bis einschließlich 15 Mitarbeiter mit 3 Punkten, ­- mehr als 15 Mitarbeiter bis einschließlich 20 Mitarbeiter mit 4 Punkten, ­- mehr als 20 Mitarbeitern mit 5 Punkten. bewertet.
Anwendung dieses KriteriumsVerwendet
Anhand der Kriterien werden die Bewerber ausgewählt, die zur zweiten Phase des Verfahrens eingeladen werden sollen

Kriterium
ArtTechnische und berufliche Leistungsfähigkeit
BezeichnungBerufserfahrung des Projektleiters in Jahren
Beschreibung des EignungskriteriumsDie Angaben zur Erfahrung des Projektleiters im Hinblick auf Objektplanungsleistungen für Ingenieurbauwerke gemäß § 41 Nr. 1 und Nr. 2 HOAI und/ oder Objektplanungsleistungen für Verkehrsanlagen gemäß § 45 Nr. 1 HOAI in Jahren werden bei einer Berufserfahrung von ­- unter und bis einschließlich 6 Jahren mit 1 Punkt, ­- mehr als 6 Jahren bis einschließlich 9 Jahren mit 2 Punkten, ­- mehr als 9 Jahren bis einschließlich 12 Jahren mit 3 Punkten, ­- mehr als 12 Jahren bis einschließlich 15 Jahren mit 4 Punkten, und ­- mehr als 15 Jahren mit 5 Punkten bewertet.
Anwendung dieses KriteriumsVerwendet
Anhand der Kriterien werden die Bewerber ausgewählt, die zur zweiten Phase des Verfahrens eingeladen werden sollen

Kriterium
ArtTechnische und berufliche Leistungsfähigkeit
BezeichnungPersonenbezogene Referenzen des Projektleiters
Beschreibung des EignungskriteriumsZur Bewerberauswahl werden drei personenbezogene Referenzen des vorgesehenen Projektleiters bewertet. Die folgenden Kriterien gelten für personenbezogene Referenzen. Es werden nur Referenzen bewertet, die das folgende Mindestkriterium erfüllen: Eine Referenz wird nur dann gewertet, wenn • die Erbringung der Planungsleistung mit der ausschreibungsgegenständlichen Leistung vergleichbar ist. Vergleichbar sind Leistungen der Objektplanung für Ingenieurbauwerke und Anlagen der Wasserversorgung und Abwasserentsorgung gem. § 41 Nr. 1 und 2 HOAI und/oder Leistungen der Objektplanung für Verkehrsanlagen gemäß § 45 Nr. 1 HOAI, sofern mind. Leistungen der Leistungsphase 3 bis einschl. 8 erbracht worden sind. • die Maßnahme im Zeitraum von 01/2015 bis zum Ablauf der Teilnahmeantragsfrist abgeschlossen wurde, wobei die Maßnahme als abgeschlossen gilt, wenn die Abnahme (inkl. Herstellung der Tragschicht, ohne Feinschicht) erfolgt ist. Wenn dieses Mindestkriterium einer Referenz nicht erfüllt ist, kann die gesamte Referenz nicht gewertet werden. Zum Ausschluss führt dies aber nicht. Die wertbaren Referenzen werden anhand folgender Kriterien bewertet: • Maßnahme einschl. örtlicher Bauüberwachung, • im innerstädtischen / -gemeindlichen Bereich, • bei laufendem Verkehrsbetrieb, • für einen öffentlichen Auftraggeber (i. S. d. § 98 GWB), • mit Neuerrichtung der Grundstücksanschlüsse, • mit Baukosten von mind. EUR 1 Mio. (netto) Erfüllt eine Referenz eine dieser sechs Kriterien, so erhält der Bewerber einen Teilpunkt. Für die insgesamt maximal drei wertbaren personenbezogenen bzw. unternehmensbezogenen Referenzen kann der Bewerber folglich jeweils maximal 18 Teilpunkte erreichen. Die Punkteverteilung richtet sich nach folgender Matrix: ­- 0 bis 3 Teilpunkte: 1 Punkt, ­- 4 bis 6 Teilpunkte: 2 Punkte, ­- 7 bis 10 Teilpunkte: 3 Punkte, ­- 11 bis 14 Teilpunkte: 4 Punkte und ­- 15 bis 18 Teilpunkte: 5 Punkte. Personenbezogene Referenzen für den Projektleiter und Referenzen des Unternehmens / der Bietergemeinschaft dürfen identisch sein, sofern sie vom angegebenen Projektleiter auch im Unternehmen des Bewerbers / des Mitglieds der Bewerbergemeinschaft erbracht wurden. Sofern vom Bewerber im Rahmen der Bewerbung mehr als drei Referenzen an der entsprechenden Stelle im Bewerbungsformular angegeben werden, werden zugunsten des Bewerbers die Referenzen gewertet, die nach den festgelegten Kriterien die höchste Punktzahl erzielen.
Anwendung dieses KriteriumsVerwendet
Anhand der Kriterien werden die Bewerber ausgewählt, die zur zweiten Phase des Verfahrens eingeladen werden sollen

Kriterium
ArtTechnische und berufliche Leistungsfähigkeit
BezeichnungUnternehmensbezogene Referenzen
Beschreibung des EignungskriteriumsZur Bewerberauswahl werden drei Referenzen des Unternehmens bzw. der Bewerbergemeinschaft bewertet. Die folgenden Kriterien gelten für unternehmensbezogene Referenzen. Es werden nur Referenzen bewertet, die das folgende Mindestkriterium erfüllen: Eine Referenz wird nur dann gewertet, wenn • die Erbringung der Planungsleistung mit der ausschreibungsgegenständlichen Leistung vergleichbar ist. Vergleichbar sind Leistungen der Objektplanung für Ingenieurbauwerke und Anlagen der Wasserversorgung und Abwasserentsorgung gem. § 41 Nr. 1 und 2 HOAI und/oder Leistungen der Objektplanung für Verkehrsanlagen gemäß § 45 Nr. 1 HOAI, sofern mind. Leistungen der Leistungsphase 3 bis einschl. 8 erbracht worden sind. • die Maßnahme im Zeitraum von 01/2015 bis zum Ablauf der Teilnahmeantragsfrist abgeschlossen wurde, wobei die Maßnahme als abgeschlossen gilt, wenn die Abnahme (inkl. Herstellung der Tragschicht, ohne Feinschicht) erfolgt ist. Wenn dieses Mindestkriterium einer Referenz nicht erfüllt ist, kann die gesamte Referenz nicht gewertet werden. Zum Ausschluss führt dies aber nicht. Die wertbaren Referenzen werden anhand folgender Kriterien bewertet: • Maßnahme einschl. örtlicher Bauüberwachung, • im innerstädtischen / -gemeindlichen Bereich, • bei laufendem Verkehrsbetrieb, • für einen öffentlichen Auftraggeber (i. S. d. § 98 GWB), • mit Neuerrichtung der Grundstücksanschlüsse, • mit Baukosten von mind. EUR 1 Mio. (netto) Erfüllt eine Referenz eine dieser sechs Kriterien, so erhält der Bewerber einen Teilpunkt. Für die insgesamt maximal drei wertbaren personenbezogenen bzw. unternehmensbezogenen Referenzen kann der Bewerber folglich jeweils maximal 18 Teilpunkte erreichen. Die Punkteverteilung richtet sich nach folgender Matrix: ­ 0 bis 3 Teilpunkte: 1 Punkt, ­ 4 bis 6 Teilpunkte: 2 Punkte, ­ 7 bis 10 Teilpunkte: 3 Punkte, ­ 11 bis 14 Teilpunkte: 4 Punkte und ­ 15 bis 18 Teilpunkte: 5 Punkte. Referenzen des Unternehmens / der Bietergemeinschaft und personenbezogene Referenzen für den Projektleiter dürfen identisch sein, sofern sie vom angegebenen Projektleiter auch im Unternehmen des Bewerbers / des Mitglieds der Bewerbergemeinschaft erbracht wurden. Sofern vom Bewerber im Rahmen der Bewerbung mehr als drei Referenzen an der entsprechenden Stelle im Bewerbungsformular angegeben werden, werden zugunsten des Bewerbers die Referenzen gewertet, die nach den festgelegten Kriterien die höchste Punktzahl erzielen.
Anwendung dieses KriteriumsVerwendet
Anhand der Kriterien werden die Bewerber ausgewählt, die zur zweiten Phase des Verfahrens eingeladen werden sollen

Kriterium
ArtWirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
BezeichnungErklärung über das Bestehen einer Berufs- oder Betriebshaftpflichtversicherung
Beschreibung des EignungskriteriumsEigenerklärung über das Bestehen einer Berufs- oder Betriebshaftpflichtversicherung bei einem in der Europäischen Union zugelassenen Haftpflichtversicherer für Personenschäden sowie für Sach- und Vermögensschäden mit dem Deckungssummen je Schadensfall von jeweils Mindestens: Personenschäden: 2.000.000 EUR; Sach- und Vermögensschäden: 2.000.000 EUR. Der vorgenannte Versicherungsschutz muss mindestens für die Dauer des verfahrensgegenständlichen Auftrags bestehen. Die Maximierung der Schadensregulierung muss innerhalb Deutschlands im Jahr mindestens das 2fache der geforderten Deckungssummen betragen. Im Falle einer Bewerbergemeinschaft ist von jedem Mitglied der Bewerbergemeinschaft eine entsprechende Erklärung über das Bestehen einer Versicherung zu den o. g. Bedingungen vorzulegen
Anwendung dieses KriteriumsVerwendet
5.1.10.
Zuschlagskriterien
Kriterium
ArtQualität
BeschreibungDer Bieter hat ein schriftliches Konzept als Teil seines Angebotes abzugeben und darin möglichst detailliert, strukturiert und aussagekräftig seine Vorstellungen und seine Herangehens-weise zur Erbringung der verfahrensgegenständlichen Leistungen im Hinblick auf die be-zeichneten Zuschlags(unter)kriterien darzustellen. Die Ausführungen sollen hierbei ­- konkret sein, ­- sich auf das ausgeschriebene Projekt beziehen und ­- oberflächliche oder pauschale Aussagen vermeiden. Der Auftraggeber soll einen Eindruck von der Arbeits- und Denkweise des Bieters im Hinblick auf das konkrete Projekt erhalten, um diese auf Grundlage der Unterkriterien bewerten zu können. 1. Einschätzung und Analyse der ausgeschriebenen Planungsleistungen im Hinblick auf - Besonderheiten und Herausforderungen - Herangehensweise und Organisation 2. Darstellung einzelner Aspekte der ausgeschriebenen Planungsleistungen - Kostensteuerung und -verfolgung - Terminplanung und -einhaltung - Präsenz und Verfügbarkeit während der gesamten Projektdauer und der einzelnen Projektphasen Die genannten (Unter-)Kriterien werden jeweils mit Punkten von 1 bis 5 bewertet und wie dargestellt faktoriert. Die Punkte werden wie folgt ermittelt: ­- 5 Punkte: Das Kriterium wird sehr gut erfüllt. ­- 4 Punkte: Das Kriterium wird gut erfüllt. ­- 3 Punkte: Das Kriterium wird befriedigend erfüllt ­- 2 Punkte: Das Kriterium wird ausreichend erfüllt. ­- 1 Punkt: Das Kriterium wird mangelhaft erfüllt.
Kriterium
ArtPreis
BeschreibungDas zu wertende Honorarangebot wird aus der Summe folgender Bestandteile ermittelt: • Nettohonorar gemäß § 44 HOAI, welches sich aus der Honorarzone II, dem an-gebotenen Honorarsatz und fiktiv anrechenbaren Kosten in Höhe eines Betrages von 1.589.875,00 EUR für Abwasser und von 481.850,00 EUR für Wasser (im Folgenden: „Grundhonorar“) errechnet; • Nettohonorar gemäß § 48 HOAI, welches sich aus der Honorarzone II, dem an-gebotenen und fiktiv anrechenbaren Kosten in Höhe eines Betrages von 678.500,00 EUR (im Folgenden: „Grundhonorar“) errechnet; • Betrag, welcher sich aus dem Umbau- und Substanzzuschlag auf das Grundhonorar ergibt; • Summe der angebotenen Teilpauschalen für die abgefragten Besonderen Leistungen, einschl. der örtlichen Bauüberwachung; • Summe der angebotenen Stundensätze jeweils mit 50 multipliziert; • Betrag, welcher sich aus der angebotenen Prozentsatz für die Nebenkosten auf die Summe der vorgenannten Honorarbestandteile ergibt. Das ermittelte niedrigste Honorarangebot erhält 5 Punkte, alle weiteren Honorarangebote werden in der Weise interpoliert, dass das Verhältnis zwischen dem niedrigsten Honorar und dem angebotenen Honorar mit der maximalen Punktezahl multipliziert wird. Es wird bis auf die 2. Nachkommastelle gerundet
5.1.11.
Auftragsunterlagen
Sprachen, in denen die Auftragsunterlagen offiziell verfügbar sindDeutsch
Internetadresse der Auftragsunterlagenhttps://plattform.aumass.de/Veroeffentlichung/av249894-eu
Ad-hoc-Kommunikationskanal
URLhttps://plattform.aumass.de/Veroeffentlichung/av249894-eu
5.1.12.
Bedingungen für die Auftragsvergabe
Bedingungen für die Einreichung
Elektronische EinreichungErforderlich
Adresse für die Einreichunghttps://plattform.aumass.de/Veroeffentlichung/av249894-eu
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden könnenDeutsch
Elektronischer KatalogNicht zulässig
VariantenNicht zulässig
Die Bieter können mehrere Angebote einreichenNicht zulässig
Informationen, die nach Ablauf der Einreichungsfrist ergänzt werden können
Nach Ermessen des Käufers können alle fehlenden Bieterunterlagen nach Fristablauf nachgereicht werden.
Zusätzliche InformationenEs wird auf § 56 VgV verwiesen.
Auftragsbedingungen
Die Auftragsausführung muss im Rahmen von Programmen für geschützte Beschäftigungsverhältnisse erfolgenNein
Elektronische RechnungsstellungZulässig
Aufträge werden elektronisch erteiltnein
Zahlungen werden elektronisch geleistetnein
5.1.15.
Techniken
Rahmenvereinbarung
Keine Rahmenvereinbarung
Informationen über das dynamische Beschaffungssystem
Kein dynamisches Beschaffungssystem
5.1.16.
Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung
ÜberprüfungsstelleVergabekammer Nordbayern (Regierung von Mittelfranken)
Informationen über die Überprüfungsfristen: Informationen über die Überprüfungsfristen: § 160 Abs. 3 GWB: Der Nachprüfungsantrag ist unzulässig, soweit der Antragssteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb von einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Abs. 2 bleibt unberührt, 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3.Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4.mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.
TED eSenderDatenservice Öffentlicher Einkauf (in Verantwortung des Beschaffungsamts des BMI)
8. Organisationen
8.1.
ORG-0001
Offizielle BezeichnungGemeinde Wiesthal
Registrierungsnummer0002
PostanschriftKirchweg 9
StadtWiesthal
Postleitzahl97859
Land, Gliederung (NUTS)Main-Spessart (DE26A)
LandDeutschland
E-Mailwiesthal@vgem-partenstein.bayern.de
Telefon06020 1288
Internetadressehttps://www.wiesthal.de/
Profil des Erwerbershttps://plattform.aumass.de/Veroeffentlichung/av249894-eu
Rollen dieser Organisation
Beschaffer
8.1.
ORG-0002
Offizielle BezeichnungVergabekammer Nordbayern (Regierung von Mittelfranken)
Registrierungsnummer0000
StadtAnsbach
Postleitzahl91522
Land, Gliederung (NUTS)Ansbach, Kreisfreie Stadt (DE251)
LandDeutschland
E-Mailvergabekammer.nordbayern@reg-mfr.bayern.de
Telefon0981531277
Internetadressehttps://www.regierung.mittelfranken.bayern.de/service/vergabekammer/index.html
Rollen dieser Organisation
Überprüfungsstelle
8.1.
ORG-0003
Offizielle BezeichnungDatenservice Öffentlicher Einkauf (in Verantwortung des Beschaffungsamts des BMI)
Registrierungsnummer0204:994-DOEVD-83
StadtBonn
Postleitzahl53119
Land, Gliederung (NUTS)Bonn, Kreisfreie Stadt (DEA22)
LandDeutschland
E-Mailnoreply.esender_hub@bescha.bund.de
Telefon+49228996100
Rollen dieser Organisation
TED eSender
Informationen zur Bekanntmachung
Kennung/Fassung der Bekanntmachungcce2acf7-c98f-4b0d-a7de-2dccf087fd28  -  01
FormulartypWettbewerb
Art der BekanntmachungAuftrags- oder Konzessionsbekanntmachung – Standardregelung
Unterart der Bekanntmachung16
Datum der Übermittlung der Bekanntmachung17/02/2025 22:24:51 (UTC+01:00) Mitteleuropäische Zeit, Westeuropäische Sommerzeit
Sprachen, in denen diese Bekanntmachung offiziell verfügbar istDeutsch
Veröffentlichungsnummer der Bekanntmachung112936-2025
ABl. S – Nummer der Ausgabe35/2025
Datum der Veröffentlichung19/02/2025