In Verhandlungsverfahren ist gern.§ 119 Abs. 5 GWB in Verbindung mit§ 14 Abs. 4 Nr 2b VgV ohne Teilnahmewettbewerb möglich, wenn die Leistung nur von einem Unternehmen erbracht oder bereitgestellt werden kann, weil aus technischen Gründen kein Wettbewerb vorhanden ist. Das Thüringer Antragssystem für Verwaltungsleistungen (ThAVEL) wurde durch die Firma FJD Information Technologies AG zentral für alle Thüringer Kommunen entwickelt und bereitgestellt. In Kooperation mit dem Thüringer Finanzministerium wird dieses Bürgern und Behörden für die Online-Antragstellung thüringenweit zur Verfügung gestellt und dient damit der Umsetzung der Anforderungen des Onlinezugangsgesetzes (OZG). Die Erstellung des Pflichtenheftes zur Erweiterung von ThAVEL erfolgte darauf aufbauend auch durch die Firma FJD als Entwickler von ThAVEL. Die Umsetzung dieses Pflichtenheftes und Überführung in den Regelbetrieb ist schließlich auch durch den Entwickler umzusetzen. Daher ist die Weiterentwicklung des Systems nur durch die Firma FJD Information Technologies AG durchführbar.