113402-2023 - AuftragsänderungDeutschland-Viersen: Dienstleistungen im Zusammenhang mit Siedlungs- und anderen Abfällen
OJ S 39/2023 23/02/2023
Bekanntmachung einer Änderung
Dienstleistungen
Rechtsgrundlage:
Richtlinie 2014/24/EU

Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber/Auftraggeber

I.1.
Name und Adressen
Offizielle Bezeichnung: NEW Umwelt GmbH
Postanschrift: Rektoratstraße 18
Ort: Viersen
NUTS-Code: DEA1E Viersen
Postleitzahl: 41747
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n): Norbert Poschen
E-Mail: norbert.poschen@new.de
Telefon: +49 2166688-3245
Fax: +49 2166688-143245
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.new.de

Abschnitt II: Gegenstand

II.1.
Umfang der Beschaffung
II.1.1.
Bezeichnung des Auftrags
Entsorgungsdienstleistungen für die Stadt Viersen und die Stadt Jüchen (Los 3)
II.1.2.
CPV-Code Hauptteil
90500000 Dienstleistungen im Zusammenhang mit Siedlungs- und anderen Abfällen
II.1.3.
Art des Auftrags
Dienstleistungen
II.2.
Beschreibung
II.2.1.
Bezeichnung des Auftrags
Sammlung und Transport von Sperrmüll, Altholz und Elektrogroßgeräten in der Stadt Viersen und in der Stadt Jüchen
Los-Nr.: 3
II.2.2.
Weitere(r) CPV-Code(s)
90511000 Abholung von Siedlungsabfällen, 90511100 Einsammeln von kommunalem Müll, 90511200 Einsammeln von Hausmüll
II.2.3.
Erfüllungsort
NUTS-Code: DEA1D Rhein-Kreis Neuss
NUTS-Code: DEA1E Viersen
Hauptort der Ausführung: Stadt Viersen und Stadt Jüchen.
II.2.4.
Beschreibung der Beschaffung zum Zeitpunkt des Abschlusses des Vertrags
Stadt Viersen zum 1.1.2018
- Sammlung von Sperrmüll und Altholz, inkl. Abwicklung des Anmeldesystems (getrennte Abfuhr von Sperrmüll und Altholz am selben Tag),
- Sammlung von Elektrogroßgeräten, inkl. Abwicklung des Anmeldesystems,
- Transport von Sperrmüll, Altholz und Elektrogroßgeräten zur vom Kreis Viersen bestimmten Anlieferstelle;
Stadt Jüchen zum 1.1.2017
- Sammlung von Sperrmüll (inkl.Altholz) und E-Großgeräten, inkl. Abwicklung des Anmeldesystems,
- Transport der Abfälle zur jeweils vom Rhein-Kreis Neuss bestimmten Anlieferstelle
II.2.7.
Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung, des dynamischen Beschaffungssystems oder der Konzession
Beginn: 01/01/2017 Ende: 31/12/2022
II.2.13.
Angaben zu Mitteln der Europäischen Union
Der Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm, das aus Mitteln der EU finanziert wird: nein

Abschnitt IV: Verfahren

IV.2.
Verwaltungsangaben
IV.2.1.
Bekanntmachung einer Auftragsvergabe in Bezug auf diesen Auftrag
Bekanntmachungsnummer im ABl.: 2016/S 203-367068

Abschnitt V: Auftragsvergabe/Konzessionsvergabe

Auftrags-Nr.: 1
Los-Nr.: 3
Bezeichnung des Auftrags:
Sammlung und Transport von Sperrmüll, Altholz und Elektrogroßgeräten in der Stadt Viersen und in der Stadt Jüchen
V.2.
Auftragsvergabe/Konzessionsvergabe
V.2.1.
Tag des Abschlusses des Vertrags/der Entscheidung über die Konzessionsvergabe
17/10/2016
V.2.2.
Angaben zu den Angeboten
Der Auftrag/Die Konzession wurde an einen Zusammenschluss aus Wirtschaftsteilnehmern vergeben: nein
V.2.3.
Name und Anschrift des Auftragnehmers/Konzessionärs
Offizielle Bezeichnung: Schönmackers Umweltdienste GmbH & Co. KG
Postanschrift: Hooghe Weg 1
Ort: Kempen
NUTS-Code: DEA1E Viersen
Postleitzahl: 47906
Land: Deutschland
Der Auftragnehmer/Konzessionär ist ein KMU: nein
V.2.4.
Angaben zum Wert des Auftrags/Loses/der Konzession
Gesamtwert der Beschaffung: 0,01 EUR

Abschnitt VI: Weitere Angaben

VI.3.
Zusätzliche Angaben
Bei den im Abschnitt V unter der Ziffer V.2.4) und im Abschnitt VII unter der Ziffer VII.1.6) und VII 2.3) jeweils gemachten Angaben handelt es sich um fiktive Werte. Auf eine Veröffentlichung der tatsächlichen Werte wird gemäß § 39 Abs. 6 VgV verzichtet.
VI.4.
Rechtsbehelfsverfahren/Nachprüfungsverfahren
VI.4.1.
Zuständige Stelle für Rechtsbehelfs-/Nachprüfungsverfahren
Offizielle Bezeichnung: Vergabekammer Rheinland, c/o Bezirksregierung Köln
Postanschrift: Zeughausstr. 2-10
Ort: Köln
Postleitzahl: 50667
Land: Deutschland
E-Mail: VKRheinland@bezreg-koeln.nrw.de
Telefon: +49 2211472889
VI.4.4.
Stelle, die Auskünfte über die Einlegung von Rechtsbehelfen erteilt
Offizielle Bezeichnung: siehe unter VI.4.1
Ort: Köln
Land: Deutschland
VI.5.
Tag der Absendung dieser Bekanntmachung
18/02/2023

Abschnitt VII: Änderungen des Vertrags/der Konzession

VII.1.
Beschreibung der Beschaffung nach den Änderungen
VII.1.1.
CPV-Code Hauptteil
90500000 Dienstleistungen im Zusammenhang mit Siedlungs- und anderen Abfällen
VII.1.2.
Weitere(r) CPV-Code(s)
90511000 Abholung von Siedlungsabfällen, 90511100 Einsammeln von kommunalem Müll, 90511200 Einsammeln von Hausmüll
VII.1.3.
Erfüllungsort
NUTS-Code: DEA1D Rhein-Kreis Neuss
NUTS-Code: DEA1E Viersen
Hauptort der Ausführung: Stadt Viersen und Stadt Jüchen
VII.1.4.
Beschreibung der Beschaffung
Stadt Viersen zum 1.1.2023
- Sammlung von Sperrmüll und Altholz, inkl. Abwicklung des Anmeldesystems (getrennte Abfuhr von Sperrmüll und Altholz am selben Tag),
- Sammlung von Elektrogroßgeräten, inkl. Abwicklung des Anmeldesystems,
- Transport von Sperrmüll, Altholz und Elektrogroßgeräten zur vom Kreis Viersen bestimmten Anlieferstelle;
Stadt Jüchen zum 1.1.2023
- Sammlung von Sperrmüll (inkl.Altholz) und E-Großgeräten, inkl. Abwicklung des Anmeldesystems,
- Transport der Abfälle zur jeweils vom Rhein-Kreis Neuss bestimmten Anlieferstelle
VII.1.5.
Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung, des dynamischen Beschaffungssystems oder der Konzession
Beginn: 01/01/2023 Ende: 31/12/2023
VII.1.6.
Angaben zum Wert des Auftrags/Loses/der Konzession
Gesamtwert des Auftrags/des Loses/der Konzession: 0,01 EUR
VII.1.7.
Name und Anschrift des Auftragnehmers/Konzessionärs
Offizielle Bezeichnung: Schönmackers Umweltdienste GmbH & Co. KG
Postanschrift: Hooghe Weg 1
Ort: Viersen
NUTS-Code: DEA1E Viersen
Postleitzahl: Kempen
Land: Deutschland
Der Auftragnehmer/Konzessionär ist ein KMU: nein
VII.2.
Angaben zu den Änderungen
VII.2.1.
Beschreibung der Änderungen
Art und Umfang der Änderungen (mit Angabe möglicher früherer Vertragsänderungen):
Die Städte Viersen, Grevenbroich und Jüchen sind mittelbare bzw. unmittelbare Gesellschafter des öffentlichen Auftraggebers dieses Verfahrens. Sie haben die Gesellschaft gegründet, um in kommunaler Zusammenarbeit Synergieeffekte und dadurch Einsparungen für die Gebührenzahler zu erzielen. Dies geschieht u.a. durch die gemeinsame Ausschreibung der Entsorgungsdienstleistungen. Damit ist zwangsläufig die Harmonisierung der Ausschreibungszeiträume für die Entsorgungsdienstleistungen in den jeweiligen Städten verbunden. Die Verträge über Entsorgungsdienstleistungen für die Stadt Viersen und die Stadt Jüchen (Lose 1, 2 und 3; 2016/S 151-273317) sowie über weitere Entsorgungsdienstleistungen für die Stadt Jüchen (Los 2; 2016/S 102-181505) sind im Jahr 2016, vor sechs Jahren, geplant, durchgeführt und durch Zuschlagserteilungen beendet worden. Die Vertragsdauer betrug drei bzw. vier Jahre (Viersen ab 01.01.2018 -> 3 Jahre + zweimalige Verlängerungsoption für je ein weiteres Jahr = 31.12.2022 / Jüchen ab 01.01.2017-> 4 Jahre + zweimalige Verlängerungsoption für je ein weiteres Jahr = 31.12.2022). Die ausgeschriebenen Verträge endeten zum 31.12.2022. Sie wurden jetzt für ein weiteres Jahr verlängert. Diese Vertragsänderung betrifft die Laufzeit, die abweichend von der ursprünglich ausgeschriebenen und vereinbarten Laufzeit nun auch noch den Zeitraum vom 01.01.2023 bis zum 31.12.2023 umfasst. Am 31.12.2023 enden die Verträge endgültig. Eine Neuausschreibung der Entsorgungsdienstleistungen in Jüchen und Viersen nur für 2023, also für das letzte Jahr, in dem in Viersen noch mit dem alten Abfallsammelsystem gearbeitet wird, ist unwirtschaftlich und deshalb nicht sinnvoll. Die Übernahme eines neuen Entsorgungsgebietes geht immer mit höheren Aufwänden für den (neuen) Auftragnehmer einher, bis die neuen Abläufe optimal gestaltet sind. Deshalb werden Verträge über Entsorgungsdienstleistungen i.d.R. über mehrere Jahre geschlossen; so können sich die anfangs höheren Aufwendungen für den Auftragnehmer amortisieren. Diese Amortisationsmöglichkeit entfällt bei einer kurzen einjährigen Vertragslaufzeit.
VII.2.2.
Gründe für die Änderung
Notwendigkeit der Änderung aufgrund von Umständen, die ein öffentlicher Auftraggeber/Auftraggeber bei aller Umsicht nicht vorhersehen konnte (Artikel 43 Absatz 1 Buchstabe c der Richtlinie 2014/23/EU, Artikel 72 Absatz 1 Buchstabe c der Richtlinie 2014/24/EU, Artikel 89 Absatz 1 Buchstabe c der Richtlinie 2014/25/EU)
Beschreibung der Umstände, durch die die Änderung erforderlich wurde, und Erklärung der unvorhersehbaren Art dieser Umstände:
Die Stadt Viersen stellt ihr Abfallsammelsystem grundlegend um. Deshalb wird mit Wirkung zum 01.01.2024 die Abfallentsorgungssatzung der Stadt Viersen geändert; es handelt sich dabei um einen grundlegenden Systemwechsel vom bisherigen Volumenmesssystem zum sog. Identsystem. Damit orientiert sich die Abfallgebühr deutlich stärker als bisher an der Verursachergerechtigkeit. Dies war im Zeitpunkt der Planung und Durchführung der Vergabeverfahren für die Entsorgungsverträge im Jahr 2016 nicht absehbar. Die Satzungsänderung wurde ca. 3 Jahre nach Vertragsschluss erstmals diskutiert und im 1. Quartal 2021 vom Rat der Stadt beschlossen. Diese grundlegend geänderte Vorgabe in Viersen betrifft auch die vertragliche Situation in Jüchen, denn obwohl eine solche Systemumstellung in Jüchen nicht ansteht, sind wegen der parallelen Vertragslaufzeiten alle Verträge für die Städte Viersen und Jüchen von dieser maßgeblichen Änderung betroffen. Sie müssen deshalb jeweils um ein Jahr verlängert werden.
VII.2.3.
Preiserhöhung
Aktualisierter Gesamtauftragswert vor den Änderungen (unter Berücksichtigung möglicher früherer Vertragsänderungen und Preisanpassungen sowie im Falle der Richtlinie 2014/23/EU der durchschnittlichen Inflation im betreffenden Mitgliedstaat)
Wert ohne MwSt.: 0,01 EUR
Gesamtauftragswert nach den Änderungen
Wert ohne MwSt.: 0,01 EUR