113615-2022 - ErgebnisDeutschland-Mannheim: Installation von Signalanlagen
OJ S 45/2022 04/03/2022
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Bauleistung
Rechtsgrundlage:
Richtlinie 2014/24/EU

Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber

I.1.
Name und Adressen
Offizielle Bezeichnung: MV Mannheimer Verkehr GmbH
Postanschrift: Möhlstr.27
Ort: Mannheim
NUTS-Code: DE126 Mannheim, Stadtkreis
Postleitzahl: 68165
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n): Vergabestelle
E-Mail: vergabe@rnv-online.de
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.mannheim.de/de/stadt-gestalten/staedtische-gesellschaften/mkb-gmbh
I.4.
Art des öffentlichen Auftraggebers
Andere: ÖPNV
I.5.
Haupttätigkeit(en)
Andere Tätigkeit: ÖPNV

Abschnitt II: Gegenstand

II.1.
Umfang der Beschaffung
II.1.1.
Bezeichnung des Auftrags
Errichtung einer Lichtsignalanlage an der Haltestelle Hauptbahnhof in Mannheim
Referenznummer der Bekanntmachung: 393-21-EK7
II.1.2.
CPV-Code Hauptteil
45316200 Installation von Signalanlagen
II.1.3.
Art des Auftrags
Bauauftrag
II.1.4.
Kurze Beschreibung
Neubau der Lichtsignalanlage 2843 Haltestelle Hauptbahnhof
II.1.6.
Angaben zu den Losen
Aufteilung des Auftrags in Lose: nein
II.1.7.
Gesamtwert der Beschaffung
Wert ohne MwSt.: 53 466,68 EUR
II.2.
Beschreibung
II.2.2.
Weitere(r) CPV-Code(s)
35262000 Signalanlagen zur Verkehrssteuerung an Kreuzungen, 45234115 Arbeiten für Eisenbahnsignalanlagen, 45316000 Installation von Beleuchtungs- und Signalanlagen
II.2.3.
Erfüllungsort
NUTS-Code: DE126 Mannheim, Stadtkreis
II.2.4.
Beschreibung der Beschaffung
Die Beschaffung beinhaltet unter anderem:
- Erweiterung der Verkehrsrechnerschnittstelle
- Versorgung des Verkehrsrechners
- Erweiterung CANTO Modemrahmen im Verkehrsrechner
Neubau LSA 2843
- Steuergerät
- Leichtbausockel
- Software
- Funk-Empfangs- und Auswerteeinheit
- Analogfunkempfänger
- Straßenbahn-Signalgeber
- Befestigungsteile
- Mastverteiler
- Blindengerät - Kombi (BFG/BPG)
- Blindengerät - Freigabesignal (BFG)
- Fußgängerdruckknopftaster
- Starkstromerdkabel NYY-J 7 x 1,5re
- Starkstromerdkabel NYY-J 10 x 1,5re
- Kupfererdleitung NYY-J 1 x 10re
II.2.5.
Zuschlagskriterien
Preis
II.2.11.
Angaben zu Optionen
Optionen: nein
II.2.13.
Angaben zu Mitteln der Europäischen Union
Der Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm, das aus Mitteln der EU finanziert wird: nein
II.2.14.
Zusätzliche Angaben
Bieter sowie deren Nachunternehmen und Verleihunternehmen haben Verpflichtungserklärungen nach dem Landestarif- und Mindestlohngesetz Baden-Württemberg abzugeben.
Der AN muss bei Auftragserteilung eine Betriebs-Haftpflichtversicherung abgeschlossen haben mit einer Deckungssumme von mindestens 2 000 000 EUR pauschal für Personen- und Sachschäden je Schadensfall. Auf Anforderung ist diese nachzuweisen.

Abschnitt IV: Verfahren

IV.1.
Beschreibung
IV.1.1.
Verfahrensart
Offenes Verfahren
IV.1.3.
Angaben zur Rahmenvereinbarung oder zum dynamischen Beschaffungssystem
IV.1.8.
Angaben zum Beschaffungsübereinkommen (GPA)
Der Auftrag fällt unter das Beschaffungsübereinkommen: ja
IV.2.
Verwaltungsangaben
IV.2.1.
Frühere Bekanntmachung zu diesem Verfahren
Bekanntmachungsnummer im ABl.: 2021/S 247-651916
IV.2.8.
Angaben zur Beendigung des dynamischen Beschaffungssystems
IV.2.9.
Angaben zur Beendigung des Aufrufs zum Wettbewerb in Form einer Vorinformation

Abschnitt V: Auftragsvergabe

Bezeichnung des Auftrags:
Errichtung einer Lichtsignalanlage an der Haltestelle Hauptbahnhof in Mannheim
Ein Auftrag/Los wurde vergeben: ja
V.2.
Auftragsvergabe
V.2.1.
Tag des Vertragsabschlusses
01/03/2022
V.2.2.
Angaben zu den Angeboten
Anzahl der eingegangenen Angebote: 1
Der Auftrag wurde an einen Zusammenschluss aus Wirtschaftsteilnehmern vergeben: nein
V.2.3.
Name und Anschrift des Wirtschaftsteilnehmers, zu dessen Gunsten der Zuschlag erteilt wurde
Offizielle Bezeichnung: Yunex GmbH
Ort: Mannheim
NUTS-Code: DE126 Mannheim, Stadtkreis
Land: Deutschland
Der Auftragnehmer ist ein KMU: nein
V.2.4.
Angaben zum Wert des Auftrags/Loses
Gesamtwert des Auftrags/Loses: 53 466,68 EUR
V.2.5.
Angaben zur Vergabe von Unteraufträgen

Abschnitt VI: Weitere Angaben

VI.3.
Zusätzliche Angaben
Die Vergabeunterlagen werden ausschließlich in elektronischer Form zur Verfügung gestellt.
Siehe Punkt I.3) Kommunikation dieser Bekanntmachung.
Die Angebotsabgabe sowie jeglicher Schriftverkehr mit der Vergabestelle erfolgt ausschließlich in elektronisch Form über die Vergabeplattform www.deutsche-evergabe.de.
Fristende zur Stellung von Bieterfragen ist der 20.01.2022, 10 Uhr.
Später eingehende Fragen können als verspätet zurück gewiesen werden.
VI.4.
Rechtsbehelfsverfahren/Nachprüfungsverfahren
VI.4.1.
Zuständige Stelle für Rechtsbehelfs-/Nachprüfungsverfahren
Offizielle Bezeichnung: Regierungspräsidium Karlsruhe
Ort: Karlsruhe
Postleitzahl: 76247
Land: Deutschland
Telefon: +49 7219268730
Fax: +49 7219263985
Internet-Adresse: https://rp.baden-wuerttemberg.de
VI.4.3.
Einlegung von Rechtsbehelfen
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:
Hinsichtlich der Fristen zur Einlegung von Rechtsbehelfen wird auf § 160 Abs. 3 des Gesetzes gegen
Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) verwiesen.
§ 160 GWB lautet wie folgt:
(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein.
(2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Abs. 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht.
(3) Der Antrag ist unzulässig, soweit:
1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der
Unwirksamkeit des Vertrages nach § 135 Abs. 1 Nr. 2.
§ 134 Abs. 1 Satz 2 bleibt unberührt.
VI.5.
Tag der Absendung dieser Bekanntmachung
01/03/2022