Qualifizierung für das SystemAnforderungen, die die Wirtschaftsteilnehmer im Hinblick auf ihre Qualifikation erfüllen müssen:
1. Anforderungen, die die Wirtschaftsteilnehmer für eine Aufnahme in das Verzeichnis (Liste) qualifizierter Unternehmen (Präqualifikation) erfüllen müssen:
Über die Präqualifikation wird im Rahmen des in den Antragsunterlagen näher beschriebenen Qualifizierungsverfahrens unter Berücksichtigung der im Antrag enthaltenen Angaben, Erklärungen und Unterlagen entschieden. Unbeschadet der Regelungen zu den vergaberechtlichen Ausschlussgründen gemäß §§ 123 und 124 GWB ist Voraussetzung für eine Präqualifikation die Einreichung der geforderten Angaben, Erklärungen und Unterlagen sowie der Nachweis einer ausreichenden Fachkunde und Leistungsfähigkeit (Eignung) für eine vertragsgerechte Leistungserbringung bezüglich der Auftragsart(en) des Qualifizierungssystems, zu denen eine Antragstellung erfolgt.
Methoden, mit denen die Erfüllung der einzelnen Anforderungen überprüft wird:
Nachweis einer ausreichenden Fachkunde und Leistungsfähigkeit (Eignung) mittels folgender Angaben, Erklärungen und Unterlagen:
2. Rechtliche und persönliche Lage des Antragstellers:
2.a) Erklärung des Unternehmens, dass keine schwere Verfehlung vorliegt, welche die Zuverlässigkeit als Bewerber in Frage stellt,
2.b) Angabe über eine Eintragung in das Berufs- oder Handelsregister des Sitzes oder Wohnsitzes des Unternehmens,
2.c) Erklärung des Unternehmens, ob das Unternehmen Mitglied bei der Berufsgenossenschaft ist und die Verpflichtung zur Zahlung der Beiträge an die Berufsgenossenschaft/gesetzliche Unfallversicherung ordnungsgemäß erfüllt ist.
Anforderungen, die die Wirtschaftsteilnehmer im Hinblick auf ihre Qualifikation erfüllen müssen:
Siehe Ziffer 1).
Methoden, mit denen die Erfüllung der einzelnen Anforderungen überprüft wird:
Nachweis einer ausreichenden Fachkunde und Leistungsfähigkeit (Eignung) mittels folgender Angaben, Erklärungen und Unterlagen:
2.d) Erklärung des Unternehmens, dass die gesetzliche Verpflichtung zur Zahlung der Steuern und Abgaben sowie der Beiträge zur gesetzlichen Sozialversicherung ordnungsgemäß erfüllt ist.
Ausländische Unternehmen, in deren Herkunftsland die geforderten Nachweise nicht erhältlich sind, können vergleichbare Bescheinigungen der zuständigen Behörden oder Stellen ihres Herkunftslandes unter Beifügung einer amtlich beglaubigten oder von einem öffentlich bestellten oder beeidigten Übersetzer oder Dolmetscher angefertigten Übersetzung in die deutsche Sprache vorlegen.
Anforderungen, die die Wirtschaftsteilnehmer im Hinblick auf ihre Qualifikation erfüllen müssen:
Siehe Ziffer 1).
Methoden, mit denen die Erfüllung der einzelnen Anforderungen überprüft wird:
Nachweis einer ausreichenden Fachkunde und Leistungsfähigkeit (Eignung) mittels folgender Angaben, Erklärungen und Unterlagen:
3) Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit:
3.a) Erklärung des Unternehmens, dass keine Ausschlussgründe nach §§ 123 und 124 GWB vorliegen,
3.b) Erklärung des Unternehmens, dass über dessen Vermögen kein Insolvenzverfahren oder vergleichbar.
Gesetzliches Verfahren eröffnet oder die Eröffnung beantragt oder der Antrag mangels Masse abgelehnt worden ist.
3.c) Erklärung des Unternehmens, dass sich das Unternehmen nicht in Liquidation befindet,
3.d) Gesamtumsatz des Unternehmens in den letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahren, unter Einschluss des Anteils bei gemeinsam mit anderen Unternehmen ausgeführten Aufträgen.
Anforderungen, die die Wirtschaftsteilnehmer im Hinblick auf ihre Qualifikation erfüllen müssen:
Siehe Ziffer 1).
Methoden, mit denen die Erfüllung der einzelnen Anforderungen überprüft wird:
Nachweis einer ausreichenden Fachkunde und Leistungsfähigkeit (Eignung) mittels folgender Angaben, Erklärungen und Unterlagen:
3.e) Umsatzanteile des Unternehmens in den letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahren, die mit der zu vergebenden Leistung vergleichbar sind (Sparte Wind onshore), unter Einschluss des Anteils bei gemeinsam mit anderen Unternehmen ausgeführten Aufträgen,
3.f) Vorlage der Jahresabschlüsse bezogen auf die letzten 3 Geschäftsjahre,
3.g) Nachweis der Kennzahlen der wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit in der Sparte Wind onshore der letzten 3 Geschäftsjahre hinsichtlich des Ebit und des Ebitda.
Anforderungen, die die Wirtschaftsteilnehmer im Hinblick auf ihre Qualifikation erfüllen müssen:
Siehe Ziffer 1).
Methoden, mit denen die Erfüllung der einzelnen Anforderungen überprüft wird:
Nachweis einer ausreichenden Fachkunde und Leistungsfähigkeit (Eignung) mittels folgender Angaben, Erklärungen und Unterlagen:
4. Technische und berufliche Leistungsfähigkeit:
4.a) Kriterium Referenzen:
Fünf in Europa umgesetzte Referenzen über die abgeschlossene (= fertiggestellte) Ausführung von Leistungen, die mit der zu vergebenden Leistung vergleichbar sind und deren Fertigstellungszeitpunkt (= Abnahme) im aktuellen Jahr, vor dem Zeitpunkt der Bekanntmachung, oder in den letzten acht vorhergehenden Kalenderjahren liegt. Zu den Referenzen sind folgende Angaben erforderlich: Auftraggeber, Ansprechpartner des AG mit Telefonnummer und E-Mail-Adresse, Ort der Ausführung, Vertragsverhältnis, Beschreibung mit Art und Umfang der erbrachten Leistung, Ausführungszeitraum und Auftragswert (netto) pro Jahr.
Anforderungen, die die Wirtschaftsteilnehmer im Hinblick auf ihre Qualifikation erfüllen müssen:
Siehe Ziffer 1.
Methoden, mit denen die Erfüllung der einzelnen Anforderungen überprüft wird:
Nachweis einer ausreichenden Fachkunde und Leistungsfähigkeit (Eignung) mittels folgender Angaben, Erklärungen und Unterlagen:
Eine Referenz wird im Zuge der Prüfung eines Antrages nur berücksichtigt, wenn deren Beschreibung mittels Verwendung der in den Antragsunterlagen enthaltenen Vorlage erfolgt ist; wenn die Referenz mit der zu vergebenden Leistung grundsätzlich vergleichbar ist und wenn die Referenz zum Zeitpunkt der Einreichung des Antrags bereits fertiggestellt ist (= abgenommen) ist.
Für einzelne Referenzen gelten folgende Anforderungen:
— Projektbeschreibungen für die schlüsselfertige Errichtung von Windparks mit jeweils mindestens 20 Anlagen und Anschluss an das Hochspannungsnetz (110 kV oder höher) mit der Erläuterung der erbrachten Leistungen hinsichtlich der Parkinfrastruktur. Sollten die Leistungen teilweise mit Subunternehmern erbracht worden sein, so sind diese zu nennen,
— Angaben über Flach- und Tiefgründungen bei möglichst verschiedenen Bodenklassen.
Anforderungen, die die Wirtschaftsteilnehmer im Hinblick auf ihre Qualifikation erfüllen müssen:
Siehe Ziffer 1.
Methoden, mit denen die Erfüllung der einzelnen Anforderungen überprüft wird:
Nachweis einer ausreichenden Fachkunde und Leistungsfähigkeit (Eignung) mittels folgender Angaben, Erklärungen und Unterlagen:
4 b. Kriterium Servicenetzwerk: Servicenetzwerk in Europa. Es sollten mindestens folgende Leistungen für Windkraftanlagen und Netzanlagen erbracht werden können: Kurzfristige Entstörung vor Ort, Wartung, Wiederkehrende Prüfungen, Instandsetzung, Online-Überwachung inkl. Steuerung der Anlagen (WEA und Netzanlagen) in einer permanent besetzen Leitstelle.
Anforderungen, die die Wirtschaftsteilnehmer im Hinblick auf ihre Qualifikation erfüllen müssen:
Siehe Ziffer 1.
Methoden, mit denen die Erfüllung der einzelnen Anforderungen überprüft wird:
Die nachfolgenden aufgestellten Forderungen zum Kriterium Personelle Ausstattung bezogen auf die letzten 3 Kalenderjahre stellen keine Mindestanforderung im Hinblick auf die Dauer der Geschäftstätigkeit dar.
Nachweis einer ausreichenden Fachkunde und Leistungsfähigkeit (Eignung) mittels folgender Angaben, Erklärungen und Unterlagen:
4 c) Kriterium Personelle Ausstattung:
Zahl der im Unternehmen in den letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahren jahresdurchschnittlich beschäftigten Arbeitskräfte, gegliedert nach Qualifikationen (Ausbildung, Fachrichtung) mit extra ausgewiesenem technischen Leitungspersonal.
Anforderungen, die die Wirtschaftsteilnehmer im Hinblick auf ihre Qualifikation erfüllen müssen:
Siehe Ziffer 1.
Methoden, mit denen die Erfüllung der einzelnen Anforderungen überprüft wird:
Nachweis einer ausreichenden Fachkunde und Leistungsfähigkeit (Eignung) mittels folgender Angaben, Erklärungen und Unterlagen:
5. Spezifische Einzelnachweise (Zertifizierungen):
Nachweis eines im Unternehmen eingerichteten Qualitätsmanagementsystems nach EN ISO 9001 mittels Kopie der Zertifizierung oder Nachweis eines vergleichbaren eingerichteten Systems mittels aussagekräftiger Beschreibung des Systems sowie der Kopie einer etwaigen Zertifizierung des Systems
Bezüglich der geforderten Angaben, Erklärungen und Unterlagen kann seitens der antragstellenden Unternehmen nicht auf eine Präqualifikation durch den Verein für die Präqualifikation von Bauunternehmen e.V. (PQ-VOB) oder auf eine Einheitliche Europäische Eigenerklärung (EEE) verwiesen werden. Hinsichtlich der dem Qualifizierungssystem zugrundeliegenden Verfahrensregeln und –auflagen wird auf die Antragsunterlagen verwiesen.