114126-2021 - ErgebnisDeutschland-Diepholz: Fernsprech- und Datenübertragungsdienste
OJ S 45/2021 05/03/2021
Zuschlagsbekanntmachung – Konzession
Dienstleistungen
Rechtsgrundlage:
Richtlinie 2014/23/EU

Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber/Auftraggeber

I.1.
Name und Adressen
Offizielle Bezeichnung: Eigenbetrieb Breitbandausbau Landkreis Diepholz
Postanschrift: Niedersachsenstr. 2
Ort: Diepholz
NUTS-Code: DE922 Diepholz
Postleitzahl: 49356
Land: Deutschland
E-Mail: info@wr-recht.de
Telefon: +49 40350036-0
Fax: +49 40350036-136
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.diepholz.de/
Adresse des Beschafferprofils: https://www.deutsche-evergabe.de/dashboards/dashboard_off/316c01ce-cd65-4431-bcc4-8c21a0940a45
I.4.
Art des öffentlichen Auftraggebers
Andere: Eigenbetrieb
I.5.
Haupttätigkeit(en)
Allgemeine öffentliche Verwaltung

Abschnitt II: Gegenstand

II.1.
Umfang der Beschaffung
II.1.1.
Bezeichnung des Auftrags
Betrieb eines NGA-Netzes
Referenznummer der Bekanntmachung: 2020-08-LKD
II.1.2.
CPV-Code Hauptteil
64210000 Fernsprech- und Datenübertragungsdienste
II.1.3.
Art des Auftrags
Dienstleistungen
II.1.4.
Kurze Beschreibung
Der Konzessionsgeber plant und errichtet ein Gigabit-Netz an den unterversorgten Schul- und Krankenhausstandorten im Landkreis Diepholz. Er beabsichtigt eine Dienstleistungskonzession für den Betrieb des noch zu errichtenden Glasfasernetzes nach KonzVgV zu vergeben.
Der Konzessionsgeber hat einen vorläufigen Förderbescheid der atene KOM GmbH für eine Förderung im Rahmen des Sonderaufrufs Schulen und Krankenhäuser: Aufruf zur Antragseinreichung – Förderung von Infrastrukturprojekten zur Anbindung von Schulen und Krankenhäusern – gemäß der Richtlinie „Förderung
Zur Unterstützung des Breitbandausbaus in der Bundesrepublik Deutschland" (Förderrichtlinie) des Bundesministeriums für Verkehr und digitale Infrastruktur (BMVI) vom 22.12.2015, in der Fassung vom 15.11.2108 erhalten. Zudem beabsichtigt er, Mittel der Landesförderung des Landes Niedersachsen nach der
RL Giganetzausbau NI in Anspruch zu nehmen.
II.1.5.
Geschätzter Gesamtwert
II.1.6.
Angaben zu den Losen
Diese Konzession ist in Lose aufgeteilt: nein
II.1.7.
Gesamtwert der Beschaffung
Wert ohne MwSt.: 6 044 000,00 EUR
II.2.
Beschreibung
II.2.2.
Weitere(r) CPV-Code(s)
32412000 Kommunikationsnetz, 32421000 Netzverkabelung, 32412100 Fernmeldenetz
II.2.3.
Erfüllungsort
NUTS-Code: DE922 Diepholz
Hauptort der Ausführung: In den Vergabeunterlagen aufgeführt.
II.2.4.
Beschreibung der Beschaffung
Der Eigenbetrieb des Landkreis Diepholz beabsichtigt im Rahmen des Betreibermodells die Versorgung der unterversorgten Schul- und Krankenhausstandorte. Der Konzessionsgeber plant und errichtet ein Gigabit-Netz in den unterversorgten Standorten. Der Konzessionsgeber beabsichtigt eine Dienstleistungskonzession für den Betrieb des noch zu errichtenden Glasfasernetzes nach KonzVgV zu vergeben. Das passive Netz soll an einen Betreiber verpachtet werden, der die aktive Technik einbringt, das Netz funktions- und betriebsfähig betreibt, Endkundendienste bereitstellt und Drittanbietern offenen Zugang gewährt. Die Umsetzung des Projekts erfolgt insbesondere auf der Grundlage der Rahmenregelung der Bundesrepublik Deutschland vom 15.6.2015 zur Unterstützung des Aufbaus einer flächendeckenden NGA-Breitbandversorgung und den Breitbandleitlinien der EU-Kommission. Der Konzessionsgeber hat einen vorläufigen Förderbescheid der atene KOM GmbH für eine Förderung im Rahmen des Sonderaufrufs Schulen und Krankenhäuser:Aufruf zur Antragseinreichung — Förderung von Infrastrukturprojekten zur Anbindung von Schulen und Krankenhäuser gemäß der Richtlinie „Förderung zur Unterstützung des Breitbandausbaus in der Bundesrepublik Deutschland" (Förderrichtlinie) des Bundesministeriums für Verkehr und digitale Infrastruktur (BMVI) vom 22.10.2015, in der Fassung vom 15.11.2018 erhalten. Zudem beabsichtigt der Konzessionsgeber, Mittel der Landesförderung des Landes Niedersachsen nach der „Richtlinie über die Gewährung von Zuwendungen zur Förderung des Ausbaus von Gigabitnetzen in Niedersachsen" (RL Giganetzausbau NI) in Anspruch zu nehmen. Es sollen 77 Schulen und 3 Krankenhäuser mit mindestens 1 Gigabit/s symmetrisch versorgt werden.
II.2.5.
Zuschlagskriterien
Die Konzession wird vergeben auf der Grundlage der nachstehenden Kriterien:
II.2.7.
Laufzeit der Konzession
Laufzeit in Monaten: 300
II.2.13.
Angaben zu Mitteln der Europäischen Union
Der Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm, das aus Mitteln der EU finanziert wird: nein
II.2.14.
Zusätzliche Angaben

Abschnitt IV: Verfahren

IV.1.
Beschreibung
IV.1.1.
Verfahrensart
Vergabeverfahren mit vorheriger Veröffentlichung einer Konzessionsbekanntmachung
IV.1.11.
Hauptmerkmale des Vergabeverfahrens
IV.2.
Verwaltungsangaben
IV.2.1.
Frühere Bekanntmachung zu diesem Verfahren
Bekanntmachungsnummer im ABl.: 2020/S 169-410204

Abschnitt V: Vergabe einer Konzession

Bezeichnung des Auftrags:
Betrieb eines NGA-Netzes
Eine Konzession/Ein Los wurde vergeben: ja
V.2.
Vergabe einer Konzession
V.2.1.
Tag der Entscheidung über die Konzessionsvergabe
12/02/2021
V.2.2.
Angaben zu den Angeboten
Anzahl der eingegangenen Angebote: 1Die Konzession wurde an einen Zusammenschluss aus Wirtschaftsteilnehmern vergeben: ja
V.2.3.
Name und Anschrift des Konzessionärs
Offizielle Bezeichnung: GVG Glasfaser GmbH
Postanschrift: Edisonstraße 3
Ort: Kiel
NUTS-Code: DEF02 Kiel, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 24145
Land: Deutschland
Der Konzessionär ist ein KMU: ja
V.2.3.
Name und Anschrift des Konzessionärs
Offizielle Bezeichnung: 2locate GmbH
Postanschrift: Kurstraße 9
Ort: Bad Nauheim
NUTS-Code: DE71E Wetteraukreis
Postleitzahl: 61231
Land: Deutschland
Der Konzessionär ist ein KMU: ja
V.2.3.
Name und Anschrift des Konzessionärs
Offizielle Bezeichnung: GVG Holding GmbH & Co. KG
Postanschrift: Sedanstraße 14b
Ort: Kiel
NUTS-Code: DEF02 Kiel, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 24116
Land: Deutschland
Der Konzessionär ist ein KMU: ja
V.2.4.
Angaben zum Wert der Konzession und zu den wesentlichen Finanzierungsbedingungen
Gesamtwert der Konzession/des Loses: 6 044 000,00 EUR

Abschnitt VI: Weitere Angaben

VI.3.
Zusätzliche Angaben
VI.4.
Rechtsbehelfsverfahren/Nachprüfungsverfahren
VI.4.1.
Zuständige Stelle für Rechtsbehelfs-/Nachprüfungsverfahren
Offizielle Bezeichnung: Vergabekammer Niedersachsen beim Nds. Ministerium für Wirtschaft, Arbeit, Verkehr und Digitalisierung
Postanschrift: Auf der Hude 2
Ort: Lüneburg
Postleitzahl: 21339
Land: Deutschland
E-Mail: vergabekammer@mw.niedersachsen.de
Telefon: +49 413115-3308/3307/3306
Fax: +49 413115-2943
Internet-Adresse: http://www.mw.niedersachsen.de/startseite/themen/aufsicht_und_recht/vergabekammer/vergabekammer-niedersachsen-93032.html
VI.4.2.
Zuständige Stelle für Schlichtungsverfahren
Offizielle Bezeichnung: Vergabekammer Niedersachsen beim Nds. Ministerium für Wirtschaft, Arbeit, Verkehr und Digitalisierung
Ort: Lüneburg
Land: Deutschland
Internet-Adresse: http://www.mw.niedersachsen.de/startseite/themen/aufsicht_und_recht/vergabekammer/vergabekammer-niedersachsen-93032.html
VI.4.3.
Einlegung von Rechtsbehelfen
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:
§ 160 GWB.
(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein.
(2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht.
(3) Der Antrag ist unzulässig, soweit:
1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.
§ 161 GWB
(1) Der Antrag ist schriftlich bei der Vergabekammer einzureichen und unverzüglich zu begründen. Er soll ein bestimmtes Begehren enthalten. Ein Antragsteller ohne Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt, Sitz oder Geschäftsleitung im Geltungsbereich dieses Gesetzes hat einen Empfangsbevollmächtigten im Geltungsbereich dieses Gesetzes zu benennen.
(2) Die Begründung muss die Bezeichnung des Antragsgegners, eine Beschreibung der behaupteten Rechtsverletzung mit Sachverhaltsdarstellung und die Bezeichnung der verfügbaren Beweismittel enthalten sowie darlegen, dass die Rüge gegenüber dem Auftraggeber erfolgt ist; sie soll, soweit bekannt, die sonstigen Beteiligten benennen.
VI.5.
Tag der Absendung dieser Bekanntmachung
01/03/2021