Der bisherige Lieferant des Erdgases für 234 Abnahmestellen auf dem Territorium des Landes Sachsen-Anhalt wurde von dem Bilanzkreisverantwortlichen THE gekündigt. Damit wurde dem Lieferanten die Berechtigung zur Erdgaslieferung entzogen. In Folge dessen musste der bestehende Liefervertrag mit dem bisherigen Lieferanten gekündigt werden.
Dadurch sind alle 234 Liegenschaften in die Ersatzversorgung/Grundversorgung zur Lieferung des Erdgases gefallen. Aufgrund gesetzlicher Bestimmungen ist die Ersatzversorgung/Grundversorgung der Erdgaslieferung für die Abnahmestellen nur für maximal 3 Monate gesichert.
Seit dem 5.10.21 erfolgt die Ersatzversorgung durch die örtlichen Unternehmen, die die Grundversorgung sichern.
Damit läuft die gesetzlich gesicherte Grundversorgung am 04.01.2022 ab.
Des Weiteren müssen vor Beginn der Belieferung durch den neuen Lieferanten sämtliche Abnahmestellen bei den zuständigen Netzbetreibern angemeldet werden. Dafür ist die zur Verfügung stehende Frist bereits äußerst knapp!
Mit der Auftragsbekanntmachung
2021/S 204-532272 im Supplement der EU wurde am 15.10.21 bereits ein Offenes Verfahren nach VgV durchgeführt.
Diese Ausschreibung musste wegen aufgehoben werden, da kein wirtschaftliches Angebot erzielt wurde.
Nunmehr besteht eine äußerste Dringlichkeit zur Beauftragung eines neuen Lieferanten.
Die Fristen eines Offenen Verfahrens bzw. eines Verhandlungsverfahrens mit Teilnahmewettbewerb
könnten die erforderliche Beauftragung im Dezember nicht ermöglichen.
Der bisherige Lieferant des Erdgases für 234 Abnahmestellen auf dem Territorium des Landes Sachsen-Anhalt wurde von dem Bilanzkreisverantwortlichen THE gekündigt. Damit wurde dem Lieferanten die Berechtigung zur Erdgaslieferung entzogen. In Folge dessen musste der bestehende Liefervertrag mit dem bisherigen Lieferanten gekündigt werden.
Dadurch sind alle 234 Liegenschaften in die Ersatzversorgung/Grundversorgung zur Lieferung des Erdgases gefallen. Aufgrund gesetzlicher Bestimmungen ist die Ersatzversorgung/Grundversorgung der Erdgaslieferung für die Abnahmestellen nur für maximal 3 Monate gesichert.
Seit dem 5.10.21 erfolgt die Ersatzversorgung durch die örtlichen Unternehmen, die die Grundversorgung sichern.
Damit läuft die gesetzlich gesicherte Grundversorgung am 04.01.2022 ab.
Des Weiteren müssen vor Beginn der Belieferung durch den neuen Lieferanten sämtliche Abnahmestellen bei den zuständigen Netzbetreibern angemeldet werden. Dafür ist die zur Verfügung stehende Frist bereits äußerst knapp!
Mit der Auftragsbekanntmachung
2021/S 204-532272 im Supplement der EU wurde am 15.10.21 bereits ein Offenes Verfahren nach VgV durchgeführt.
Diese Ausschreibung musste wegen aufgehoben werden, da kein wirtschaftliches Angebot erzielt wurde.
Nunmehr besteht eine äußerste Dringlichkeit zur Beauftragung eines neuen Lieferanten.
Die Fristen eines Offenen Verfahrens bzw. eines Verhandlungsverfahrens mit Teilnahmewettbewerb
könnten die erforderliche Beauftragung im Dezember nicht ermöglichen.