Die Weiterverwendung von Chromtrioxid (Chrom(VI)-oxid) wird zum 21.09.2024 ohne Sondergenehmigung nicht mehr gestattet. Des Weiteren sind die Mitarbeiter und
Mitarbeiterinnen durch den Umgang mit Chrom(VI)-oxid einer Gesundheitsbelastung ausgesetzt, da dieser mutagene und krebserzeugende Gefahrstoffeigenschaften besitzt.
Durch die Anschaffung einer PVD Beschichtungsanlage, welche auf den Einsatz von Chrom(VI)-oxid gänzlich verzichtet, entfällt diese Gesundheitsgefährdung für Mensch, aber
auch die Gefährdung für die Umwelt.
Um eine ausreichende Beschichtungsgeschwindigkeit auch bei niedrigen Temperaturen zu erreichen kommt nur ein spezielles Verfahren in Betracht. Hierauf besitzt die Gesellschaft "Inorcoat - EMEA Inor EOOD (GmbH)" ein entsprechendes Patent (Patent EP3671806B1).
Das Patent bezieht sich auf das Herzstück der Anlage die Sputterkathode, auch Magnetron genannt. Diese Kathode hat eine spezielle Magnetisierung, welche qualitativ hochwertige
(und somit auch nutzbare) Beschichtungen im Niedrigtemperaturbereich für Münz- bzw. Medaillenprägestempel ermöglicht. Dadurch können auch Stähle, welche nur max. Temperaturen von kleiner 200°C aushalten und beim Bayer. Hauptmünzamt im Einsatz sind, einer Beschichtung mit hoher Schichtqualität unterzogen werden.
Unter Berücksichtigung aller dargelegten Erwägungsgründe kann die erforderliche Leistung nach intensiver Markterkundung nur von einem bestimmten Unternehmen erbracht werden,
(§ 14 Abs. 2c) VgV i.V.m. § 17 Abs. 5, 7 VgV). Das entsprechende Unternehmen ist unionsweit quasi Monopolist der nachgefragten Leistung. Es ist anderen Unternehmen zum Zeitpunkt der Ausschreibung objektiv unmöglich den erforderlichen Beschaffungsbedarf zu decken.