Das LZPD NRW hat am 25.02.2022 unter der Bekanntmachungsnummer TED56-6NW052P01/2022-000410 ein Vergabeverfahren zur Beschaffung von Schutzwesten initiiert. Das vorherige Verfahren wurde aufgrund von durch das Land NRW nicht zu vertretenden Umständen aufgehoben.
Aufgrund der Aufhebung des vorherigen Verfahrens besteht aktuell keine Rahmenvereinbarung, aus der der zwingend notwendige Bedarf abgerufen werden kann.
Die Beschaffung der Schutzausstattung ist zwingend erforderlich, um die Einsatzfähigkeit der Polizei des Landes NRW sicherzustellen.
Die im Rahmen dieses Auftrages beschafften Westen der Firma Mehler sind derzeit die einzigen Westen, die geprüft und aus technischer und einsatztaktischer Sicht geeignet sind.
Der mit diesem Auftrag beschaffte Bedarf ist auf die zwingend notwendigen Westen beschränkt. Darüber hinausgehender Bedarf wird im Rahmen einer im o.g. Verfahren abzuschließenden Rahmenvereinbarung gedeckt.