115243-2021 - ErgebnisDeutschland-Brilon: Elektrizität
OJ S 46/2021 08/03/2021
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Lieferungen
Rechtsgrundlage:
Richtlinie 2014/24/EU

Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber

I.1.
Name und Adressen
Offizielle Bezeichnung: Stadtverwaltung Brilon
Postanschrift: Am Markt 1
Ort: Brilon
NUTS-Code: DEA57 Hochsauerlandkreis
Postleitzahl: 59929
Land: Deutschland
E-Mail: submission@brilon.de
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.brilon.de/
I.2.
Informationen zur gemeinsamen Beschaffung
Der Auftrag wird von einer zentralen Beschaffungsstelle vergeben
I.4.
Art des öffentlichen Auftraggebers
Regional- oder Kommunalbehörde
I.5.
Haupttätigkeit(en)
Allgemeine öffentliche Verwaltung

Abschnitt II: Gegenstand

II.1.
Umfang der Beschaffung
II.1.1.
Bezeichnung des Auftrags
Ausschreibung der Stromlieferung für die Stadt Brilon
Referenznummer der Bekanntmachung: 21-03-04-023
II.1.2.
CPV-Code Hauptteil
09310000 Elektrizität
II.1.3.
Art des Auftrags
Lieferauftrag
II.1.4.
Kurze Beschreibung
Ausschreibung der Stromlieferung für die Stadt Brilon. Lieferzeitraum 2022-2023 mit Verlängerungsoption für 2024.
Lieferbeginn 1.1.2022.
II.1.6.
Angaben zu den Losen
Aufteilung des Auftrags in Lose: ja
II.2.
Beschreibung
II.2.1.
Bezeichnung des Auftrags
Sondervertragsabnahmestellen
Los-Nr.: 1
II.2.2.
Weitere(r) CPV-Code(s)
09310000 Elektrizität
II.2.3.
Erfüllungsort
NUTS-Code: DEA57 Hochsauerlandkreis
Hauptort der Ausführung: Stadtverwaltung Brilon Am Markt 1 59929 Brilon
II.2.4.
Beschreibung der Beschaffung
3 Sondervertragsabnahmestellen mit ca. 315 MWh/Jahr.
II.2.5.
Zuschlagskriterien
Qualitätskriterium - Name: Für den Fall, dass bei verschiedenen Angeboten identische Angebotssummen vorliegen, wird der Zuschlag auf dasjenige Angebot erteilt, das im Angebotsschreiben als Ökostrom kenntlich gemacht wurde / Gewichtung: 0
Preis - Gewichtung: 100
II.2.11.
Angaben zu Optionen
Optionen: nein
II.2.13.
Angaben zu Mitteln der Europäischen Union
Der Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm, das aus Mitteln der EU finanziert wird: nein
II.2.14.
Zusätzliche Angaben
II.2.
Beschreibung
II.2.1.
Bezeichnung des Auftrags
Tarifabnahmestellen
Los-Nr.: 2
II.2.2.
Weitere(r) CPV-Code(s)
09310000 Elektrizität
II.2.3.
Erfüllungsort
NUTS-Code: DEA57 Hochsauerlandkreis
Hauptort der Ausführung: Stadtverwaltung Brilon Am Markt 1 59929 Brilon
II.2.4.
Beschreibung der Beschaffung
123 Tarifabnahmestellen mit ca. 947 MWH/Jahr.
II.2.5.
Zuschlagskriterien
Qualitätskriterium - Name: Für den Fall, dass bei verschiedenen Angeboten identische Angebottsummen vorliegen, wird der Zuschlag auf dasjenige Angebot erteilt, das im Angebotsschreiben als Ökostrom kenntlich gemacht wurde. / Gewichtung: 0
Preis - Gewichtung: 100
II.2.11.
Angaben zu Optionen
Optionen: nein
II.2.13.
Angaben zu Mitteln der Europäischen Union
Der Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm, das aus Mitteln der EU finanziert wird: nein
II.2.14.
Zusätzliche Angaben
II.2.
Beschreibung
II.2.1.
Bezeichnung des Auftrags
Straßenbeleuchtungsabnahmestellen
Los-Nr.: 3
II.2.2.
Weitere(r) CPV-Code(s)
09310000 Elektrizität
II.2.3.
Erfüllungsort
NUTS-Code: DEA57 Hochsauerlandkreis
Hauptort der Ausführung: Stadtverwaltung Brilon Am Markt 1 59929 Brilon
II.2.4.
Beschreibung der Beschaffung
1 Sammelstraßenbeleuchtungsabnahmestelle mit ca. 623 MWh/Jahr.
II.2.5.
Zuschlagskriterien
Qualitätskriterium - Name: Für den Fall, dass bei verschiedenen Angeboten identische Angebotssummen vorliegen, wird der Zuschlag auf dasjenige Angebot erteilt, das im Angebotsschreiben als Ökostrom kenntlich gemacht wurde. / Gewichtung: 0
Preis - Gewichtung: 100
II.2.11.
Angaben zu Optionen
Optionen: nein
II.2.13.
Angaben zu Mitteln der Europäischen Union
Der Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm, das aus Mitteln der EU finanziert wird: nein
II.2.14.
Zusätzliche Angaben

Abschnitt IV: Verfahren

IV.1.
Beschreibung
IV.1.1.
Verfahrensart
Nichtoffenes Verfahren
IV.1.3.
Angaben zur Rahmenvereinbarung oder zum dynamischen Beschaffungssystem
IV.1.8.
Angaben zum Beschaffungsübereinkommen (GPA)
Der Auftrag fällt unter das Beschaffungsübereinkommen: ja
IV.2.
Verwaltungsangaben
IV.2.1.
Frühere Bekanntmachung zu diesem Verfahren
Bekanntmachungsnummer im ABl.: 2021/S 023-054721
IV.2.8.
Angaben zur Beendigung des dynamischen Beschaffungssystems
IV.2.9.
Angaben zur Beendigung des Aufrufs zum Wettbewerb in Form einer Vorinformation

Abschnitt V: Auftragsvergabe

Auftrags-Nr.: 21-03-04-023
Los-Nr.: 1-3
Bezeichnung des Auftrags:
Ausschreibung der Stromlieferung für die Stadt Brilon
Ein Auftrag/Los wurde vergeben: nein
V.1.
Information über die Nichtvergabe
Der Auftrag/Das Los wird nicht vergeben
Sonstige Gründe (Einstellung des Verfahrens)

Abschnitt VI: Weitere Angaben

VI.3.
Zusätzliche Angaben
Die Kommunikation zwischen Vergabestelle und Bewerber/Bieter erfolgt, sofern nicht ausdrücklich etwas anderes bestimmt ist über das Vergabeportal. Nur die bei der Vergabeplattform vollständig registrierten Bewerber/Bieter werden (automatisch) über Bewerber-/Bieteranfragen und deren Beantwortung sowie etwaige zusätzliche Informationen zu dem Vergabeverfahren sowie Änderungen oder Aktualisierungen informiert. Teilnahmeantrag und Angebote sind ausschließlich in elektronischer Form über das Vergabeportal einzureichen. Auf schriftlichem Wege übermittelte Teilnahmeanträge und Angebote sowie per E-Mail sind nicht zugelassen.
Bekanntmachungs-ID: CXPWYR79U9L
VI.4.
Rechtsbehelfsverfahren/Nachprüfungsverfahren
VI.4.1.
Zuständige Stelle für Rechtsbehelfs-/Nachprüfungsverfahren
Offizielle Bezeichnung: Vergabekammer Westfalen
Postanschrift: Albrecht-Thaer-Straße 9
Ort: Münster
Postleitzahl: 48147
Land: Deutschland
E-Mail: vergabekammer@brms.nrw.de
Telefon: +49 2514110
Fax: +49 2514112165
VI.4.3.
Einlegung von Rechtsbehelfen
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:
Für die Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens vor der Vergabekammer müssen die Fristen des § 160 GWB beachtet werden. Die Vergabestelle weist ausdrücklich auf die Rügeobliegenheit sowie die Präklusionsregeln des § 160 Abs. 3 S. 1 Teil 4, Kap. 1, Abschn. 2 GWB hin. Diese hat jeder Bewerber oder Bieter zu beachten, wenn er einen behaupteten Verstoß gegen das Vergaberecht geltend machen möchte. § 160 Abs. 3 S. 1 GWB lautet:
Der Antrag (auf Nachprüfung) ist unzulässig, soweit:
1) der Antragsteller den gerügten Verstoß gegen Vergabevorschriften im Vergabeverfahren erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht unverzüglich gerügt hat,
2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
VI.5.
Tag der Absendung dieser Bekanntmachung
03/03/2021