Die Beschaffung der Leihgeräte erfolgt im Rahmen des Förderprogrammes „SoLe" des BayStMUK. Das Sofortausstattungsprogramm trat mit Wirkung vom 4.7.2020 in Kraft und sieht gem. § 7 Abs. 1 der Zusatzvereinbarung eine möglichst schnelle Beschaffung mobiler Endgeräte für den coronabedingten digitalen Heimunterricht der Schüler bis zum Start des neuen Schuljahres im Sept. 2020 vor. Nach Durchführung eines Verhandlungsverfahrens ohne TW gem. § 14 Abs. 4 Nr. 3 VgV in 10 Losen wurden die Aufträge über Lieferungen von mobilen Endgeräten an verschiedene Bieter erteilt. Im Rahmen einer nachgelagerten Restmittelausschüttung standen dem Landkreis Donau-Ries nun unvorhergesehen weitere Fördergelder zur Verfügung. Es sollten die selben Endgeräte beschafft werden, die auch im ersten Teil der Ausschreibung beschafft wurden, um den Sinn und Zweck der Förderung, nämlich die Gewährleistung des stattfindenden Home Schoolings, zu erfüllen. Die Voraussetzungen des § 14 Abs. 4 Nr. 5 VgV sind gegeben: Es können zusätzliche Leistungen im Rahmen einer Verhandlungsvergabe ohne TW beim ursprünglichen Auftragnehmer beschafft werden.