Beschreibung der Beschaffung
Der Aufgabenumfang umfasst sämtliche Einzel-Leistungen aus der Leistungsbeschreibung (Anlage 01) einschließlich aller dort im Einzelnen beschriebenen Maßnahmen, die durch öffentliche Fördermittel (z. B. Landwirtschaftskammer Rheinland-Pfalz sowie EU-Fördermitteln) gefördert werden. Der Start der neuen Kommunikationskampagne ist für Anfang 2021 vorgesehen.
Das Gesamtbudget der auszuschreibenden Agenturleistungen beläuft sich auf 1. Mio. EUR pro Jahr. Es beinhaltet sowohl das Agenturhonorar als auch sämtliche projektspezifische Produktionskosten und Mediaschaltkosten. Hierbei soll ein Mindestwert von 20 % auf die Produktionskosten fallen. Es besteht die Möglichkeit, das Jahresbudget mit Hilfe von EU-Fördergeldern (bestenfalls) zu verdoppeln.
Der EU-weite Schwellenwerte für Dienstleistungsaufträge wird überschritten. Die Pflicht für den Auftraggeber zur Durchführung eines Vergabeverfahrens folgt hierbei aus dem Fördermittelbescheid.
Für die Vergabe dieser Dienstleistungen wird zunächst ein Teilnahmewettbewerb (= 1. Stufe des Vergabeverfahrens) durchgeführt, an das sich in der Angebotsphase ein Verhandlungsverfahren (= 2. Stufe) anschließt. Durch den EU-weiten Teilnahmewettbewerb sollen geeignete Büros bzw. Bürogemeinschaften gefunden werden, die an der Übernahme eines solchen Auftrages interessiert sind.
Es ist vom Auftraggeber beabsichtigt, den Zuschlag im Januar 2021 zu erteilen. Sodann soll unmittelbar die Leistungserbringung durch den Zuschlagsbieter erfolgen. Eine zügige Umsetzung aller beauftragten Leistungen wird vorausgesetzt.
Mit der vorliegenden Bekanntmachung werden den Bewerbern zahlreiche Anlagen als Download zur Verfügung gestellt, welche auch in der Leistungsbeschreibung (Anlage 01) benannt sind.
Bietergemeinschaften sind zugelassen. Bietergemeinschaften haben alle Mitglieder sowie eines ihrer Mitglieder als bevollmächtigte Vertreterin oder bevollmächtigten Vertreter für den Abschluss und die Durchführung des Vertrages zu benennen. Jedes Mitglied einer Bietergemeinschaft hat die geforderten Eignungsnachweise und Erklärungen jeweils für sich vorzulegen. Jedes Mitglied der Bietergemeinschaft muss zudem eine rechtsverbindliche Erklärung für sich abgeben, wonach im Auftragsfall eine gesamtschuldnerisch haftende Rechtsform zugesichert wird.
Will sich der Bieter der Kapazitäten anderer Unternehmen für die Erfüllung des Auftrags bedienen, muss er nachweisen, dass dieses Unternehmen die gestellten Eignungsanforderungen erfüllt. Zudem muss der Bieter nachweisen, dass ihm die Kapazitäten des Nachunternehmens tatsächlich zur Verfügung stehen, indem er z. B. eine Verpflichtungserklärung des Nachunternehmens vorlegt.