116335-2023 - ErgebnisDeutschland-Aicha vorm Wald: Dienstleistungen von Architektur-, Konstruktions- und Ingenieurbüros und Prüfstellen
OJ S 40/2023 24/02/2023
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Dienstleistungen
Rechtsgrundlage:
Richtlinie 2014/24/EU

Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber

I.1.
Name und Adressen
Offizielle Bezeichnung: Gemeinde Aicha vorm Wald
Postanschrift: Hofmarkstraße 2
Ort: Aicha vorm Wald
NUTS-Code: DE228 Passau, Landkreis
Postleitzahl: 94529
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n): Geschäftsleitung
E-Mail: a.gastinger@aichavormwald.de
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://aichavormwald.de/
I.4.
Art des öffentlichen Auftraggebers
Regional- oder Kommunalbehörde
I.5.
Haupttätigkeit(en)
Allgemeine öffentliche Verwaltung

Abschnitt II: Gegenstand

II.1.
Umfang der Beschaffung
II.1.1.
Bezeichnung des Auftrags
Objektplanung Freianlagen zur Aufwertung der Ortsmitte
II.1.2.
CPV-Code Hauptteil
71000000 Dienstleistungen von Architektur-, Konstruktions- und Ingenieurbüros und Prüfstellen
II.1.3.
Art des Auftrags
Dienstleistungen
II.1.4.
Kurze Beschreibung
Die Gemeinde Aicha vorm Wald plant eine Aufwertung der Ortsmitte mit den wesentlichen Vorbereichen vor den öffentlichen Einrichtungen (Schule, Kirche, Rathaus, Kindergarten, Sportanlagen).
II.1.6.
Angaben zu den Losen
Aufteilung des Auftrags in Lose: nein
II.2.
Beschreibung
II.2.2.
Weitere(r) CPV-Code(s)
71222000 Dienstleistungen von Architekturbüros bei Freianlagen
II.2.3.
Erfüllungsort
NUTS-Code: DE228 Passau, Landkreis
Hauptort der Ausführung: Aicha vorm Wald
II.2.4.
Beschreibung der Beschaffung
Die Gemeinde Aicha vorm Wald plant eine Aufwertung der Ortsmitte mit den wesentlichen Vorbereichen vor den öffentlichen Einrichtungen (Schule, Kirche, Rathaus, Kindergarten, Sportanlagen).
Dazu wurde vorab eine städtebauliche Voruntersuchung durchgeführt in der Maßnahmen zur Aufwertung beschrieben sind.
Zur Umsetzung wird die Aufwertung der Ortsmitte in drei Bauabschnitte aufgeteilt:
- Westliche Ortsmitte: Realisierungszeitraum 2023 bis 2025
- Nördliche Ortsmitte: Realisierungszeitraum 2025 bis 2028
- Südliche Ortsmitte: Realisierungszeitraum 2028 bis 2031
Die Beauftragung erfolgt direkt im Anschluss an das Verhandlungsverfahren.
Um eine einheitliche Gestaltung sicher zu stellen, ist beabsichtigt die Planung für die gesamte Ortsmitte bis zum Entwurf zu beauftragen (LPh 1 bis LPh4). Es werden daher zunächst die Leistungsphasen 1 bis 2 im Leistungsbild Freianlagen gem. §§ 39 ff. HOAI für alle Bauabschnitte beauftragt. Ein Anspruch auf Beauftragung weiterer Leistungsphasen besteht nicht.
II.2.5.
Zuschlagskriterien
Preis
II.2.11.
Angaben zu Optionen
Optionen: ja
Beschreibung der Optionen:
Es erfolgt eine stufenweise Beauftragung der Grundleistungen; mit Vertragsschluss werden die Leistungsphasen 1 - 2 für alle Bauabschnitte beauftragt. Ein Anspruch auf Beauftragung weiterer Stufen besteht jeweils nicht.; Besondere Leistungen nach Bedarf.
II.2.13.
Angaben zu Mitteln der Europäischen Union
Der Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm, das aus Mitteln der EU finanziert wird: nein
II.2.14.
Zusätzliche Angaben

Abschnitt IV: Verfahren

IV.1.
Beschreibung
IV.1.1.
Verfahrensart
Verhandlungsverfahren
IV.1.3.
Angaben zur Rahmenvereinbarung oder zum dynamischen Beschaffungssystem
IV.1.8.
Angaben zum Beschaffungsübereinkommen (GPA)
Der Auftrag fällt unter das Beschaffungsübereinkommen: ja
IV.2.
Verwaltungsangaben
IV.2.1.
Frühere Bekanntmachung zu diesem Verfahren
Bekanntmachungsnummer im ABl.: 2022/S 236-680330
IV.2.8.
Angaben zur Beendigung des dynamischen Beschaffungssystems
IV.2.9.
Angaben zur Beendigung des Aufrufs zum Wettbewerb in Form einer Vorinformation

Abschnitt V: Auftragsvergabe

Ein Auftrag/Los wurde vergeben: nein
V.1.
Information über die Nichtvergabe
Der Auftrag/Das Los wird nicht vergeben
Es sind keine Angebote oder Teilnahmeanträge eingegangen oder es wurden alle abgelehnt

Abschnitt VI: Weitere Angaben

VI.3.
Zusätzliche Angaben
Fragen zu den Vergabeunterlagen und/oder zum Verfahren können ausschließlich über die Vergabeplattform von registrierten Nutzern gestellt werden. Fragen, die nicht 8 Kalendertage vor Ablauf der Teilnahmefrist eingehen, werden nicht mehr beantwortet. Bitte beachten Sie, dass die gesamte Kommunikation im Vergabeverfahren ausschließlich über die oben genannte Plattform abgewickelt wird. Das gilt auch für die Kommunikation nach Ablauf der Teilnahme- oder Angebotsfrist, z. B. zum Zwecke der Nachforderung von Unterlagen oder Aufklärung oder im Fall der Aufforderung zur Angebotsabgabe. Da in diesem Zusammenhang Fristen gesetzt werden können, die im Falle der Nichteinhaltung den Ausschluss bedingen, obliegt es den Bewerbern/Bietern, sich stets tagesaktuell darüber zu informieren, ob entsprechende Mitteilungen auf der Plattform hinterlegt sind. Registrierte Bewerber/Bieter erhalten eine Benachrichtigung über solche Mitteilungen. Die Verantwortung auf solche Benachrichtigungen rechtzeitig zu reagieren, liegt ausschließlich beim Bewerber/Bieter. Dazu gehört auch die regelmäßige Überprüfung des SPAM-Ordners.
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Der Auftraggeber behält sich vor, an den zur Verfügung gestellten Vergabeunterlagen der 2. Verfahrensstufe noch Änderungen vorzunehmen.
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Wichtige Hinweise
Bitte nutzen Sie zur Bearbeitung eine aktuelle Version des kostenlosen Acrobat Reader um technische Probleme zu vermeiden.
Bitte geben Sie die einzureichenden Formulare unverändert als einzelne Dateien ab.
Das Zusammenführen aller Unterlagen in eine PDF-Datei ist unerwünscht und kann zu Fehlern in den Formularen führen! Bitte fassen Sie Ihre Unterlagen in einem ZIP-Archiv zusammen.
VI.4.
Rechtsbehelfsverfahren/Nachprüfungsverfahren
VI.4.1.
Zuständige Stelle für Rechtsbehelfs-/Nachprüfungsverfahren
Offizielle Bezeichnung: Vergabekammer Südbayern bei der Regierung von Oberbayern
Postanschrift: Maximilianstraße 39
Ort: München
Postleitzahl: 80538
Land: Deutschland
E-Mail: vergabekammer.suedbayern@reg-ob.bayern.de
Telefon: +49 8921762411
Fax: +49 8921762847
Internet-Adresse: https://www.regierung.oberbayern.bayern.de/
VI.4.3.
Einlegung von Rechtsbehelfen
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:
Ein Nachprüfungsantrag ist unzulässig, soweit mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 4 GWB). Ein Nachprüfungsantrag ist zudem unzulässig, wenn der Zuschlag erfolgt ist, bevor die Vergabekammer den Auftraggeber über den Antrag auf Nachprüfung informiert hat (§§ 168 Abs. 2 Satz 1, 169 Abs. 1 GWB). Die Zuschlagserteilung ist möglich 15 Kalendertage nach Absendung der Bieterinformation nach §134 Abs. 1 GWB. Wird die Information auf elektronischem Weg oder per Fax versendet, verkürzt sich die Frist auf zehn Kalendertage (§ 134 Abs. 2 GWB). Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den Auftraggeber; auf den Tag des Zugangs beim betroffenen Bieter und Bewerber kommt es nicht an. Die Zulässigkeit eines Nachprüfungsantrags setzt ferner voraus, dass die geltend gemachten Vergabeverstöße 10 Kalendertage nach Kenntnis gerügt wurden (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 1 GWB). Verstöße
gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, müssen spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 2 GWB). Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, müssen spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 3 GWB).
VI.5.
Tag der Absendung dieser Bekanntmachung
21/02/2023