Art des öffentlichen Auftraggebers Andere: Juristische Person des Privatrechts
I.5.
Haupttätigkeit(en) Sozialwesen
Abschnitt II: Gegenstand
II.1.
Umfang der Beschaffung
II.1.1.
Bezeichnung des Auftrags
Wartung von TGA für das IFA, Los 2 - Gebäudeautomation - Bek. verg. Auftrag
Referenznummer der Bekanntmachung: J-2021-45-2
II.1.2.
CPV-Code Hauptteil 50000000 Reparatur- und Wartungsdienste
II.1.3.
Art des Auftrags Dienstleistungen
II.1.4.
Kurze Beschreibung
Gegenstand des Vertrages ist die wiederkehrende Wartung und Inspektion sowie kleine Instandsetzungsarbeiten an der in den Bestandslisten (B 1 - B 3) bezeichneten Gebäudeautomation am Standort der DGUV in St. Augustin.
Die zu erbringenden Leistungen werden in der Arbeitskarte (B 4) näher beschrieben.
II.1.6.
Angaben zu den Losen Aufteilung des Auftrags in Lose: nein
II.1.7.
Gesamtwert der Beschaffung Wert ohne MwSt.: 185 365,00 EUR
II.2.
Beschreibung
II.2.2.
Weitere(r) CPV-Code(s) 50700000 Reparatur und Wartung von Einrichtungen in Gebäuden, 50710000 Reparatur und Wartung von elektrischen und mechanischen Einrichtungen in Gebäuden
II.2.3.
Erfüllungsort
NUTS-Code: DEA2C Rhein-Sieg-Kreis
Hauptort der Ausführung:
Institut für Arbeitsschutz der DGUV (IFA) Alte Heerstr. 111 53757 Sankt Augustin
II.2.4.
Beschreibung der Beschaffung
Die Vergabe erfolgte gegliedert in die folgenden Lose, die jeweils gesondert bekannt gemacht wurden:
Los 01: Wartung Dachabdichtungen
Los 02: Wartung Gebäudeautomation
II.2.5.
Zuschlagskriterien
Preis
II.2.11.
Angaben zu Optionen Optionen: nein
II.2.13.
Angaben zu Mitteln der Europäischen Union Der Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm, das aus Mitteln der EU finanziert wird: nein
II.2.14.
Zusätzliche Angaben
Abschnitt IV: Verfahren
IV.1.
Beschreibung
IV.1.1.
Verfahrensart Offenes Verfahren
IV.1.3.
Angaben zur Rahmenvereinbarung oder zum dynamischen Beschaffungssystem
IV.1.8.
Angaben zum Beschaffungsübereinkommen (GPA) Der Auftrag fällt unter das Beschaffungsübereinkommen: ja
IV.2.
Verwaltungsangaben
IV.2.1.
Frühere Bekanntmachung zu diesem Verfahren Bekanntmachungsnummer im ABl.: 2021/S 245-645731
IV.2.8.
Angaben zur Beendigung des dynamischen Beschaffungssystems
IV.2.9.
Angaben zur Beendigung des Aufrufs zum Wettbewerb in Form einer Vorinformation
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Auftrags-Nr.: J-2021-45-2
Los-Nr.: 2
Bezeichnung des Auftrags:
Wartung von TGA für das IFA, Los 2 - Gebäudeautomation
Ein Auftrag/Los wurde vergeben: ja
V.2.
Auftragsvergabe
V.2.1.
Tag des Vertragsabschlusses 24/02/2022
V.2.2.
Angaben zu den Angeboten Anzahl der eingegangenen Angebote: 1
Anzahl der eingegangenen Angebote von KMU: 0
Anzahl der elektronisch eingegangenen Angebote: 1
Der Auftrag wurde an einen Zusammenschluss aus Wirtschaftsteilnehmern vergeben: nein
V.2.3.
Name und Anschrift des Wirtschaftsteilnehmers, zu dessen Gunsten der Zuschlag erteilt wurde Offizielle Bezeichnung: Sauter - Cumulus GmbH
Ort: Freiburg im Breisgau
NUTS-Code: DE131 Freiburg im Breisgau, Stadtkreis
Land: Deutschland
Der Auftragnehmer ist ein KMU: nein
V.2.4.
Angaben zum Wert des Auftrags/Loses
Gesamtwert des Auftrags/Loses: 185 365,00 EUR
V.2.5.
Angaben zur Vergabe von Unteraufträgen
Abschnitt VI: Weitere Angaben
VI.3.
Zusätzliche Angaben
Bekanntmachungs-ID: CXP4Y6CRXSY
VI.4.
Rechtsbehelfsverfahren/Nachprüfungsverfahren
VI.4.1.
Zuständige Stelle für Rechtsbehelfs-/Nachprüfungsverfahren Offizielle Bezeichnung: Vergabekammer des Landes Berlin, Geschäftsstelle bei der Senatsverwaltung für Wirtschaft, Energie und Betriebe
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:
Die Einlegung von Rechtsbehelfen gegen dieses Vergabeverfahren richtet sich nach den Vorschriften der §§ 155 ff des Gesetztes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB). Auf die Frist des § 135 Abs. 2 GWB wird explizit hingewiesen.
§ 135 GWB Unwirksamkeit:
(1) Ein öffentlicher Auftrag ist von Anfang an unwirksam, wenn der öffentliche Auftraggeber:
1. gegen § 134 verstoßen hat oder,
2. den Auftrag ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union vergeben hat, ohne dass dies aufgrund Gesetzes gestattet ist, und dieser Verstoß in einem Nachprüfungsverfahren festgestellt worden ist,
(2) Die Unwirksamkeit nach Absatz 1 kann nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags, jedoch nicht später als 6 Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union.
VI.4.4.
Stelle, die Auskünfte über die Einlegung von Rechtsbehelfen erteilt Offizielle Bezeichnung: Vergabekammer des Landes Berlin, Geschäftsstelle bei der Senatsverwaltung für Wirtschaft, Energie und Betriebe