116730-2022 - ErgebnisDeutschland-Düsseldorf: Softwareprogrammierung und -beratung
OJ S 45/2022 04/03/2022
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Dienstleistungen
Rechtsgrundlage:
Richtlinie 2014/24/EU

Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber

I.1.
Name und Adressen
Offizielle Bezeichnung: NRW.BANK AöR
Postanschrift: Kavalleriestraße 22
Ort: Düsseldorf
NUTS-Code: DEA11 Düsseldorf, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 40213
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n): Einkauf
E-Mail: einkauf@nrwbank.de
Telefon: +49 21191741
Fax: +49 21191741-1746
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.nrwbank.de
I.4.
Art des öffentlichen Auftraggebers
Einrichtung des öffentlichen Rechts
I.5.
Haupttätigkeit(en)
Wirtschaft und Finanzen

Abschnitt II: Gegenstand

II.1.
Umfang der Beschaffung
II.1.1.
Bezeichnung des Auftrags
Beratung und Unterstützung der NRW.BANK im Bereich SAP BW (HANA) - Los 3
Referenznummer der Bekanntmachung: 444C-00-XXXX-00-101-79510
II.1.2.
CPV-Code Hauptteil
72200000 Softwareprogrammierung und -beratung
II.1.3.
Art des Auftrags
Dienstleistungen
II.1.4.
Kurze Beschreibung
Beratung und Unterstützung der NRW.BANK im Bereich SAP BW (HANA) Los 3
II.1.6.
Angaben zu den Losen
Aufteilung des Auftrags in Lose: nein
II.1.7.
Gesamtwert der Beschaffung
Wert ohne MwSt.: 420 000,00 EUR
II.2.
Beschreibung
II.2.2.
Weitere(r) CPV-Code(s)
72000000 IT-Dienste: Beratung, Software-Entwicklung, Internet und Hilfestellung, 72210000 Programmierung von Softwarepaketen, 72212000 Programmierung von Anwendersoftware, 72240000 Systemanalyse und Programmierung, 72242000 Entwurfsmodellierung, 72243000 Programmierung, 72250000 Systemdienstleistungen und Unterstützungsdienste, 72253000 Help-Desk und Unterstützungsdienste, 72254000 Softwaretests
II.2.3.
Erfüllungsort
NUTS-Code: DEA11 Düsseldorf, Kreisfreie Stadt
Hauptort der Ausführung: NRW.BANK AöR Kavalleriestraße 22 40213 Düsseldorf
II.2.4.
Beschreibung der Beschaffung
Gegenstand der Ausschreibung ist eine Rahmenvereinbarung über die Beratung und Unterstützung der NRW.BANK im Bereich SAP BW (HANA) unter Einbeziehung der Ergänzenden Vertragsbedingungen für IT-Dienstleistungen (- EVB-IT Dienstleistungs-AGB -).
Unverbindlich geschätzte Abnahmemenge sind
Los 1: 9.300 Personentage (Junior: 300 Personentage; Berater: 500 Personentage; Senior: 8.500 Personentage). Eine Mindestabnahmeverpflichtung besteht nicht.
Los 2: 350 Personentage (Berater: 100 Personentage; Senior: 250 Personentage). Eine Mindestabnahmeverpflichtung besteht nicht.
Los 3: 350 Personentage (Berater: 100 Personentage; Senior: 250 Personentage). Eine Mindestabnahmeverpflichtung besteht nicht.
Die pro Los angegebenen Schätzmengen (Personentage gesamt) sind jeweils auch verbindliche Höchstabnahmegrenze. Eine Mindestabnahmeverpflichtung besteht nicht.
Die Rahmenvereinbarung besteht in jedem Los mit bis zu 6 Unternehmen. Die Auswahl unter den Partnern der Rahmenvereinbarung erfolgt durch Mini-Wettbewerbe. Die Einzelaufträge sind nach Schätzung der Auftraggeberin in jedem Los in den Geschäftsräumen der Auftraggeberin in Düsseldorf (50%) sowie Remote (50%) zu erbringen.
Die Parteien der Rahmenvereinbarung dürfen im Rahmen der Miniwettbewerbe nur die Berater anbieten, für die sie im Rahmen der vorliegenden Ausschreibung den Zuschlag verhalten haben, oder Berater mit vergleichbarer oder für den jeweiligen Miniwettbewerb höherer Qualifikation und Erfahrung. Dabei dürfen die für die abgerufenen Skill Level nach dieser Rahmenvereinbarung geltenden Preise nicht überschritten werden.
II.2.5.
Zuschlagskriterien
Qualitätskriterium - Name: Qualifikation und Erfahrung der mit der Ausführung der Einzelaufträge betrauten Berater / Gewichtung: 70
Preis - Gewichtung: 30
II.2.11.
Angaben zu Optionen
Optionen: nein
II.2.13.
Angaben zu Mitteln der Europäischen Union
Der Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm, das aus Mitteln der EU finanziert wird: nein
II.2.14.
Zusätzliche Angaben
1. Die Auftragnehmerin hat die auf dieser Rahmenvereinbarung beruhenden Leistungen nach näherer Maßgabe der Einzelaufträge entweder in den Geschäftsräumen der NRW.BANK in Münster oder remote zu erbringen. Erfordert die Tätigkeit die Anwesenheit in den Geschäftsräumen der NRW.BANK in Münster, ist die Auftragnehmerin dort zur Leistungserbringung verpflichtet.
2. Die Vergabe der Einzelaufträge erfolgt mittels erneuter Vergabeverfahren (nachfolgend auch: Mini-Wettbewerbe) zwischen den Unternehmen, die Parteien der Rahmenvereinbarung sind. Im Rahmen dieser Vergabeverfahren darf die Auftragnehmerin nur die Berater anbieten, die sie in ihrem Angebot zu dieser Rahmenvereinbarung benannt hat, oder mit diesen nach Qualifikation und Erfahrung zumindest vergleichbare Berater. Die von der NRW.BANK im Rahmen der Mini-Wettbewerbe ausgewählten Berater müssen die Einzelaufträge durchführen. Ein Austausch dieser Berater ist nur aus sachlichem Grund mit Einwilligung der NRW.BANK gegen Berater mit vergleichbarer oder höherer Qualifikation und Erfahrung zulässig. Im Weiteren gelten für die Vergabevergabeverfahren die Bedingungen nach § 21 Abs. 4 Nr. 3 und Absatz 5 VgV.
3. Die Rahmenvereinbarung ist in drei Lose aufgeteilt, die aus vergabetechnischen Gründen jeweils in separaten Projekträumen des Vergabemarktplatzes NRW veröffentlicht werden. Angebote dürfen für mehrere oder alle Lose eingereicht werden. Die Zahl der Lose, für die ein einzelner Bieter den Zuschlag erhalten kann, ist nicht auf eine Höchstzahl beschränkt.
4. Zu jedem Los existiert eine gesonderte Vergabebekanntmachung. Die vorliegende Bekanntmachung betrifft das Los 3.

Abschnitt IV: Verfahren

IV.1.
Beschreibung
IV.1.1.
Verfahrensart
Offenes Verfahren
IV.1.3.
Angaben zur Rahmenvereinbarung oder zum dynamischen Beschaffungssystem
Die Bekanntmachung betrifft den Abschluss einer Rahmenvereinbarung
IV.1.8.
Angaben zum Beschaffungsübereinkommen (GPA)
Der Auftrag fällt unter das Beschaffungsübereinkommen: ja
IV.2.
Verwaltungsangaben
IV.2.1.
Frühere Bekanntmachung zu diesem Verfahren
Bekanntmachungsnummer im ABl.: 2021/S 228-600827
IV.2.8.
Angaben zur Beendigung des dynamischen Beschaffungssystems
IV.2.9.
Angaben zur Beendigung des Aufrufs zum Wettbewerb in Form einer Vorinformation

Abschnitt V: Auftragsvergabe

Ein Auftrag/Los wurde vergeben: ja
V.2.
Auftragsvergabe
V.2.1.
Tag des Vertragsabschlusses
14/02/2022
V.2.2.
Angaben zu den Angeboten
Anzahl der eingegangenen Angebote: 2
Der Auftrag wurde an einen Zusammenschluss aus Wirtschaftsteilnehmern vergeben: nein
V.2.3.
Name und Anschrift des Wirtschaftsteilnehmers, zu dessen Gunsten der Zuschlag erteilt wurde
Offizielle Bezeichnung: msg GillardonBSM AG
Postanschrift: Amelia-Mary-Earhart-Straße 14
Ort: Frankfurt am Main
NUTS-Code: DE712 Frankfurt am Main, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 60549
Land: Deutschland
Der Auftragnehmer ist ein KMU: ja
V.2.4.
Angaben zum Wert des Auftrags/Loses
Ursprünglich veranschlagter Gesamtwert des Auftrags/des Loses: 420 000,00 EUR
Gesamtwert des Auftrags/Loses: 420 000,00 EUR
V.2.5.
Angaben zur Vergabe von Unteraufträgen

Abschnitt VI: Weitere Angaben

VI.3.
Zusätzliche Angaben
Bekanntmachungs-ID: CXPNYH5D9LW
VI.4.
Rechtsbehelfsverfahren/Nachprüfungsverfahren
VI.4.1.
Zuständige Stelle für Rechtsbehelfs-/Nachprüfungsverfahren
Offizielle Bezeichnung: Vergabekammer Rheinland C/O Bezirksregierung Köln
Postanschrift: Zeughausstraße 2 - 10
Ort: Köln
Postleitzahl: 50667
Land: Deutschland
VI.4.3.
Einlegung von Rechtsbehelfen
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:
(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein.
(2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 GWB durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht.
(3) Der Antrag ist unzulässig, soweit
1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 GWB bleibt unberührt,
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2 GWB.
§ 134 Absatz 1 Satz 2 GWB bleibt unberührt.
VI.5.
Tag der Absendung dieser Bekanntmachung
28/02/2022