Vergabe einer Rahmenvereinbarung für Speditionsdienstleistungen im Rahmen von Räumungsvollstreckungen - Los 15: Amtsgerichtsbezirk Eisenach
Referenznummer der Bekanntmachung: 5400 E Verg - 1/21 (Los 15)
II.1.2.
CPV-Code Hauptteil 98392000 Umzugsdienste
II.1.3.
Art des Auftrags Dienstleistungen
II.1.4.
Kurze Beschreibung
Die Auftraggeberin beabsichtigt im Wege einer europaweiten Ausschreibung als nicht offenes Verfahren gem. § 16 VgV Dienstleistungsaufträge für Speditionsdienstleistungen (einschließlich Räumung, Abtransport, Einlagerung und Vernichtung) im Rahmen von Räumungsvollstreckungen für die Amtsgerichte des Freistaats Thüringen zu vergeben. Es findet eine Aufteilung in 23 Teillose (je Amtsgerichtsbezirk) statt; jedes der Teillose soll als Rahmenvereinbarung ausgestaltet werden. Die Aufschlüsselung der Leistungen, insbesondere die zu erwartenden Mindest- und Höchstabnahmemengen sind der Anlage Kalkulationsübersicht (A_3_Kalkulationsübersichicht.pdf) zu entnehmen.
II.1.6.
Angaben zu den Losen Aufteilung des Auftrags in Lose: nein
II.2.
Beschreibung
II.2.3.
Erfüllungsort
NUTS-Code: DEG0N Eisenach, Kreisfreie Stadt
Hauptort der Ausführung:
Amtsgerichtsbezirk Eisenach (A_2_Losbezirke.pdf)
II.2.4.
Beschreibung der Beschaffung
Die Auftraggeberin beabsichtigt im Wege einer europaweiten Ausschreibung als nicht offenes Verfahren gem. § 16 I VgV Dienstleistungsaufträge für Speditionsdienstleistungen (einschließlich Räumung, Abtransport, Einlagerung und Vernichtung) im Rahmen von Räumungsvollstreckungen für die Amtsgerichte des Freistaats Thüringen zu vergeben. Es findet eine Aufteilung in 23 Teillose (je Amtsgerichtsbezirk) statt; jedes der Teillose soll als Rahmenvereinbarung ausgestaltet werden. Die Aufschlüsselung der Leistungen, insbesondere die zu erwartenden Mindest- und Höchstabnahmemengen sind der Anlage Kalkulationsübersicht (A_3_Kalkulationsübersichicht.pdf) zu entnehmen.
II.2.5.
Zuschlagskriterien
Preis
II.2.11.
Angaben zu Optionen Optionen: nein
II.2.13.
Angaben zu Mitteln der Europäischen Union Der Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm, das aus Mitteln der EU finanziert wird: nein
II.2.14.
Zusätzliche Angaben
Abschnitt IV: Verfahren
IV.1.
Beschreibung
IV.1.1.
Verfahrensart Nichtoffenes Verfahren
IV.1.3.
Angaben zur Rahmenvereinbarung oder zum dynamischen Beschaffungssystem
Die Bekanntmachung betrifft den Abschluss einer Rahmenvereinbarung
IV.1.8.
Angaben zum Beschaffungsübereinkommen (GPA) Der Auftrag fällt unter das Beschaffungsübereinkommen: nein
IV.2.
Verwaltungsangaben
IV.2.1.
Frühere Bekanntmachung zu diesem Verfahren Bekanntmachungsnummer im ABl.: 2021/S 237-624508
IV.2.8.
Angaben zur Beendigung des dynamischen Beschaffungssystems
IV.2.9.
Angaben zur Beendigung des Aufrufs zum Wettbewerb in Form einer Vorinformation
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Bezeichnung des Auftrags:
Vergabe einer Rahmenvereinbarung für Speditionsdienstleistungen im Rahmen von Räumungsvollstreckungen - Los 15: Amtsgerichtsbezirk Eisenach
Ein Auftrag/Los wurde vergeben: nein
V.1.
Information über die Nichtvergabe
Der Auftrag/Das Los wird nicht vergeben
Sonstige Gründe (Einstellung des Verfahrens)
Abschnitt VI: Weitere Angaben
VI.3.
Zusätzliche Angaben
VI.4.
Rechtsbehelfsverfahren/Nachprüfungsverfahren
VI.4.1.
Zuständige Stelle für Rechtsbehelfs-/Nachprüfungsverfahren Offizielle Bezeichnung: Vergabekammer des Freistaates Thüringen beim Thüringer Landesverwaltungsamt
Postanschrift: Jorge-Semprún-Platz 4
Ort: Weimar
Postleitzahl: 99423
Land: Deutschland
VI.4.3.
Einlegung von Rechtsbehelfen
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:
Zuständige Vergabekammer ist die Vergabekammer des Freistaates Thüringen beim Thüringer Landesverwaltungsamt, Jorge-Semprún-Platz 4 in D-99423 Weimar.
Sofern das Unternehmen Einwände gegen Form oder Ablauf dieses Vergabeverfahrens gem. § 97 VI GWB geltend machen möchte, ist dies zunächst gegenüber der öffentlichen Auftraggeberin gem. § 160 III 1 GWB zu rügen.
Es wird darauf hingewiesen, dass für Amtshandlungen der Vergabekammer Kosten (Gebühren und Auslagen) zur Deckung des Verwaltungsaufwandes erhoben werden. § 182 Abs. 2 und 3 GWB in Verbindung mit dem Thüringer Verwaltungskostengesetz (ThürVwKostG) vom 23. September 2005 (GVBl. S. 325) in der jeweils geltenden Fassung, findet Anwendung. Die Höhe der Gebühren bestimmt sich nach dem personellen und sachlichen Aufwand der Vergabekammer unter Berücksichtigung der wirtschaftlichen Bedeutung des Gegenstandes der Nachprüfung. Die Gebühr beträgt mindestens 2.500,00 €, soll aber den Betrag von 50.000,00 € nicht überschreiten. Ergibt die Nachprüfung, dass ein Bieter zu Recht das Vergabeverfahren beanstandet hat, sind keine Kosten zu seinen Lasten zu erheben.
VI.5.
Tag der Absendung dieser Bekanntmachung 01/03/2022