Zusätzliche Angaben
Anforderungen, die die Wirtschaftsteilnehmer im Hinblick auf ihre Qualifikation erfüllen müssen:
1. Eintragung in das Handelsregister,
2. Eintragung in die Handwerksrolle,
3. Eintragung in das Berufsregister,
4. Nachweis einer Betriebshaftpflichtversicherung in Höhe von 3 000 000 EUR je Schadensfall,
5. Nachweis für Arbeiten im innerstädtischen Schienennahverkehr in Gleisanlagen mit Stromschiene,
6. Erklärung des Bewerbers, dass keine Ausschlussgründe gem. GWB § 123 und 124 gegen ihn oder seine Mitarbeiter vorliegen.
Methoden, mit denen die Erfüllung der einzelnen Anforderungen überprüft wird:
1. schriftlicher Nachweis,
2. schriftlicher Nachweis,
3. schriftlicher Nachweis,
4. Vorlage einer Kopie der Versicherungspolice,
5. Referenzliste für Baumaßnahmen der letzten 5 Jahre,
6. Eigenerklärung.
Bereits qualifizierte Unternehmen müssen nur bei geänderten Daten neue Nachweise einreichen. Bei Unveränderten Unterlagen gilt die bestehende Qualifizierung unbefristet weiter.
Vorhergehende Veröffentlichung: 2017/S147-305667 3.8.2017
Anträge auf Aufnahme in das Prüfsystem sind postalisch an die Anschrift gem. Pkt. I.1) zu stellen.