117112-2021 - ErgebnisDeutschland-Braunschweig: Metallbauarbeiten
OJ S 47/2021 09/03/2021
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Bauleistung
Rechtsgrundlage:
Richtlinie 2014/24/EU

Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber

I.1.
Name und Adressen
Offizielle Bezeichnung: Technische Universität Braunschweig, Geschäftsbereich 3 – Gebäudemanagement
Postanschrift: Spielmannstraße 10
Ort: Braunschweig
NUTS-Code: DE911 Braunschweig, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 38106
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n): Abteilung 39
E-Mail: vob-gb3@tu-braunschweig.de
Telefon: +49 531391-4420
Fax: +49 531391-4450
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.tu-braunschweig.de/
I.4.
Art des öffentlichen Auftraggebers
Einrichtung des öffentlichen Rechts
I.5.
Haupttätigkeit(en)
Bildung

Abschnitt II: Gegenstand

II.1.
Umfang der Beschaffung
II.1.1.
Bezeichnung des Auftrags
Metallbau Lamellenfenster – Neubau Zentrum für Brandforschung (ZeBra), Beethovenstraße, 38106 BS
Referenznummer der Bekanntmachung: VOB GB3 20/079-36 EU
II.1.2.
CPV-Code Hauptteil
45262670 Metallbauarbeiten
II.1.3.
Art des Auftrags
Bauauftrag
II.1.4.
Kurze Beschreibung
Lamellenfenster inkl. Elektroinstallation.
II.1.6.
Angaben zu den Losen
Aufteilung des Auftrags in Lose: nein
II.2.
Beschreibung
II.2.2.
Weitere(r) CPV-Code(s)
42113310 Lufteinlasssysteme, 42512510 Luftklappen, 44480000 Diverse Brandschutzausrüstungen, 44482000 Brandschutzvorrichtungen, 45343000 Brandschutz-Installationsarbeiten, 45343100 Brandschutzarbeiten, 45421112 Einbau von Fensterrahmen, 45421132 Einbau von Fenstern, 45214600 Bauarbeiten für Forschungsgebäude
II.2.3.
Erfüllungsort
NUTS-Code: DE911 Braunschweig, Kreisfreie Stadt
Hauptort der Ausführung: Beethovenstraße 38106 Braunschweig
II.2.4.
Beschreibung der Beschaffung
Lamellenfenster inkl. Elektroinstallation:
1. Lamellenfensterelemente 4 Stück, inkl. 36 Lamellenfenster mit Antrieben, Steuerzentrale und Lüftungstaster,
2. Ein Wartungsvertrag zu Punkt 1, Laufzeit 4 Jahre.
II.2.5.
Zuschlagskriterien
Preis
II.2.11.
Angaben zu Optionen
Optionen: nein
II.2.13.
Angaben zu Mitteln der Europäischen Union
Der Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm, das aus Mitteln der EU finanziert wird: nein
II.2.14.
Zusätzliche Angaben

Abschnitt IV: Verfahren

IV.1.
Beschreibung
IV.1.1.
Verfahrensart
Offenes Verfahren
IV.1.3.
Angaben zur Rahmenvereinbarung oder zum dynamischen Beschaffungssystem
IV.1.8.
Angaben zum Beschaffungsübereinkommen (GPA)
Der Auftrag fällt unter das Beschaffungsübereinkommen: ja
IV.2.
Verwaltungsangaben
IV.2.1.
Frühere Bekanntmachung zu diesem Verfahren
Bekanntmachungsnummer im ABl.: 2020/S 243-600482
IV.2.8.
Angaben zur Beendigung des dynamischen Beschaffungssystems
IV.2.9.
Angaben zur Beendigung des Aufrufs zum Wettbewerb in Form einer Vorinformation

Abschnitt V: Auftragsvergabe

Auftrags-Nr.: GB3 20/079-36 EU
Bezeichnung des Auftrags:
Metallbau Lamellenfenster, Neubau Zentrum für Brandforschung
Ein Auftrag/Los wurde vergeben: nein
V.1.
Information über die Nichtvergabe
Der Auftrag/Das Los wird nicht vergeben
Sonstige Gründe (Einstellung des Verfahrens)

Abschnitt VI: Weitere Angaben

VI.3.
Zusätzliche Angaben
Bekanntmachungs-ID: CXQ6YY4DYKF
VI.4.
Rechtsbehelfsverfahren/Nachprüfungsverfahren
VI.4.1.
Zuständige Stelle für Rechtsbehelfs-/Nachprüfungsverfahren
Offizielle Bezeichnung: Vergabekammer Niedersachsen beim Nds. Ministerium für Wirtschaft, Arbeit, Verkehr und Digitalisierung
Postanschrift: Auf der Hude 2
Ort: Lüneburg
Postleitzahl: 21339
Land: Deutschland
E-Mail: vergabekammer@mw.niedersachsen.de
Fax: +49 4131 / 1529-43
VI.4.3.
Einlegung von Rechtsbehelfen
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:
Rüge innerhalb von 10 Tagen gegenüber dem Auftraggeber gem. § 160 Abs. 3 GWB. Gemäß § 160 Abs. 1 GWB leitet die Vergabekammer ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. Der Antrag ist unzulässig, soweit der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt (§ 160 Abs. 3 Nr. 1 GWB). Der Nachprüfungsantrag ist gemäß § 160 Abs. 3 Nr. 2 GWB ebenfalls unzulässig, soweit Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden. Der Vergabenachprüfungsantrag ist ferner nach § 160 Abs. 3 Nr. 3 GWB unzulässig, soweit Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden. Der Nachprüfungsantrag ist gemäß § 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB schließlich dann unzulässig, soweit mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Für die weiteren Voraussetzungen der Zulässigkeit wird auf §§ 160 und 161 GWB verwiesen.
VI.4.4.
Stelle, die Auskünfte über die Einlegung von Rechtsbehelfen erteilt
Offizielle Bezeichnung: Technische Universität Braunschweig, Geschäftsbereich 3 – Gebäudemanagement
Postanschrift: Spielmannstraße 10
Ort: Braunschweig
Postleitzahl: 38106
Land: Deutschland
E-Mail: vob-gb3@tu-braunschweig.de
Telefon: +49 531391-4133
Fax: +49 531391-4450
Internet-Adresse: https://www.tu-braunschweig.de/
VI.5.
Tag der Absendung dieser Bekanntmachung
04/03/2021