117160-2025 - Wettbewerb
Deutschland – Bau kompletter Wohnhäuser – LIG Hamburg: Vergabe im Erbbaurecht "Sportplatzring Baufelder E + F (Wohnungen, Einzelhandel und Stadtteilhaus) in Hamburg-Stellingen
OJ S 37/2025 21/02/2025
Auftrags- oder Konzessionsbekanntmachung – Standardregelung
Bauleistungen
1. Beschaffer
1.1.
Beschaffer
Offizielle BezeichnungFreie und Hansestadt Hamburg - Landesbetrieb Immobilienmanagement und Grundvermögen
E-Mailjscharf@goerg.de
Rechtsform des ErwerbersRegionale Gebietskörperschaft
Tätigkeit des öffentlichen AuftraggebersWohnungswesen und kommunale Einrichtungen
2. Verfahren
2.1.
Verfahren
TitelLIG Hamburg: Vergabe im Erbbaurecht "Sportplatzring Baufelder E + F (Wohnungen, Einzelhandel und Stadtteilhaus) in Hamburg-Stellingen
BeschreibungDer Landesbetrieb Immobilienmanagement und Grundvermögen ("LIG") ist für die Verwaltung, Förderung und Entwicklung des städtischen Grundbesitzes zuständig. Gegenstand dieser Ausschreibung ist die Vergabe eines Erbbaurechts für eine Fläche für den Wohnungsbau und zur Errichtung eines Stadtteilhauses in Hamburg-Stellingen. Weitere Einzelheiten zum Leistungsumfang werden die Vergabeunterlagen enthalten, die nach Abschluss des Teilnahmewettbewerbs an die ausgewählten Bieter ausgegeben werden.
Kennung des Verfahrens2a3ff27b-6bde-4af1-b1f2-9225b9527b5f
Interne KennungFB4.3.07.300-304/0015
VerfahrensartVerhandlungsverfahren mit vorheriger Veröffentlichung eines Aufrufs zum Wettbewerb/Verhandlungsverfahren
Das Verfahren wird beschleunigtnein
2.1.1.
Zweck
Art des AuftragsBauleistungen
Haupteinstufung (cpv): 45211300 Bau kompletter Wohnhäuser
Zusätzliche Einstufung (cpv): 45210000 Bauleistungen im Hochbau, 45200000 Komplett- oder Teilbauleistungen im Hochbau sowie Tiefbauarbeiten, 45211100 Bauarbeiten für Wohnhäuser, 45211341 Bau von Wohnungen
2.1.2.
Erfüllungsort
PostanschriftSportplatzring  
StadtHamburg-Stellingen
Postleitzahl22527
Land, Gliederung (NUTS)Hamburg (DE600)
LandDeutschland
Zusätzliche InformationenFlurstücke 4864 und 4867 in der Gemarkung Stellingen
2.1.4.
Allgemeine Informationen
Zusätzliche InformationenBekanntmachungs-ID: CXP4YMG557G
Rechtsgrundlage
Richtlinie 2014/24/EU
vob-a-eu -
2.1.6.
Ausschlussgründe
Rein innerstaatliche Ausschlussgründe[ Zwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB ]
5. Los
5.1.
LosLOT-0001
TitelLIG Hamburg: Vergabe im Erbbaurecht "Sportplatzring Baufelder E + F (Wohnungen, Einzelhandel und Stadtteilhaus) in Hamburg-Stellingen
BeschreibungGegenstand dieser Ausschreibung ist die Vergabe eines Erbbaurechts mit einer Fläche von 9.112 m2 für den Wohnungsbau und zur Errichtung eines Stadtteilhauses sowie Einzelhandel mit einer Geschossfläche von insgesamt 29.715,03 m2. Die ausgeschriebene Fläche "Sportplatzring Baufelder E + F" liegt in der sogenannten "Neue Mitte" in Hamburg-Stellingen zwischen Sportplatzring, Borchertstraße und Basselweg bzw. Stegemannplatz. Auf der Grundstücksfläche befinden sich mit Ausnahme von kleineren Gebäuden eines früheren Sportplatzes keine Baulichkeiten. Die bestehenden Gebäude sind vom Erbbaurechtsnehmenden auf eigene Kosten abzubrechen. Der zukünftige Erbbauberechtigte wird im Erbbaurechtsvertrag zu Bebauung des Grundstückes auf der Grundlage der bereits vorliegenden Planung und Baugenehmigung verpflichtet werden. Wesentliche Teile der Planungen wurden durch einen externen Dienstleister stichprobenhaft auf formale Vollständigkeit und Konsistenz geprüft. Das Ergebnis der Prüfung wird den ausgewählten Bietern mit den Vergabeunterlagen offengelegt. Die Planungsunterlagen sind in Teilen noch anzupassen. Nach vorläufiger Einschätzung der Genehmigungsbehörde ist davon auszugehen, dass vom zukünftigen Erbbauberechtigten eine Tekturplanung einzureichen ist. Vorgesehen ist überwiegend die Errichtung von Wohnungen. Bestandteil der Baumaßnahme ist zudem auch ein Stadtteilhaus, das der künftige Erbbauberechtigte an die FHH zu vermieten hat. Als Teil der Baumaßnahme vorgesehen ist ferner die Umsetzung besonderer Wohnformen und -angebote für soziale Zwecke. Ein Teil des Mietwohnungsbaus ist förderfähig. Die Laufzeit des Erbbaurechts beträgt 100 Jahre (zu den Verlängerungsoptionen s.u.). Neben dem im Vergabeverfahren zu ermittelnden Erbbauzins ist eine Entschädigung für die Übernahme sämtlicher Rechte an der vorhandenen Planung und der erteilten Baugenehmigung zu zahlen. Weitere Einzelheiten zum Leistungsumfang werden die Vergabeunterlagen enthalten, die nach Abschluss des Teilnahmewettbewerbs an die ausgewählten Bieter ausgegeben werden.
Interne KennungFB4.3.07.300-304/0015
5.1.1.
Zweck
Art des AuftragsBauleistungen
Haupteinstufung (cpv): 45211300 Bau kompletter Wohnhäuser
Zusätzliche Einstufung (cpv): 45210000 Bauleistungen im Hochbau, 45200000 Komplett- oder Teilbauleistungen im Hochbau sowie Tiefbauarbeiten, 45211100 Bauarbeiten für Wohnhäuser, 45211341 Bau von Wohnungen
Optionen
Beschreibung der OptionenWeitere Angaben zu möglichen Optionen enthalten die Vergabeunterlagen. Eine Option ist insbesondere die (mehrfache) Verlängerung des Erbbaurechts um jeweils 40 Jahre, sofern die FHH der Verlängerung nicht vorher widerspricht. Einzelheiten hierzu enthalten ebenfalls die Vergabeunterlagen.
5.1.2.
Erfüllungsort
PostanschriftSportplatzring  
StadtHamburg-Stellingen
Postleitzahl22527
Land, Gliederung (NUTS)Hamburg (DE600)
LandDeutschland
Zusätzliche InformationenFlurstücke 4864 und 4867 in der Gemarkung Stellingen
5.1.3.
Geschätzte Dauer
Laufzeit100 Jahre
5.1.4.
Verlängerung
Weitere Informationen zur VerlängerungZu den Verlängerungsmöglichkeiten siehe "Optionen" (Ziff. 5.1.1).
5.1.6.
Allgemeine Informationen
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
Die Beschaffung fällt unter das Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesenja
Diese Auftragsvergabe ist auch für kleine und mittlere Unternehmen (KMU) geeignetnein
Zusätzliche Informationen1) Der Bewerbungsbogen (enthält Vordrucke und Formulare) kann über die Vergabeplattform abgerufen werden. Die Verwendung des Bewerbungsbogens ist verbindlich. Sofern im Laufe des Vergabeverfahrens weitere Informationen oder Präzisierungen seitens LIG erforderlich werden sollten, werden diese Zusatzinformationen ebenfalls über die Vergabeplattform veröffentlicht. Die Bewerber müssen daher regelmäßig prüfen, ob dort weitere Informationen veröffentlicht wurden. Eine Registrierung bei der Vergabeplattform erleichtert den Zugang und die Information zu den Bewerberinformationen. 2) Fragen zu den Anforderungen dieser Bekanntmachung und dem Bewerbungsbogen sollen umgehend, jedoch spätestens bis zum Ablauf der auf der Vergabeplattform genannten Frist über die Vergabeplattform gestellt werden. LIG behält sich vor, später eingehende Fragen nicht zu beantworten. 3) Die in dieser Bekanntmachung enthaltenen Informationen dienen allein dem Zweck, den Interessenten einen Eindruck zu verschaffen und eine Entscheidung über die Teilnahme am Verfahren zu ermöglichen. Abweichungen und Spezifizierungen im Rahmen der Verhandlungen bleiben vorbehalten. 4) Teilnahmeanträge sind elektronisch über die Vergabeplattform einzureichen. Bis zum Ablauf der Bewerbungsfrist sind die Teilnahmeanträge verschlüsselt, so dass LIG keinen Zugriff auf sie hat. Dem Bewerber steht es jedoch frei, seinen Teilnahmeantrag bis zum Ablauf der Frist zu bearbeiten und neu hochzuladen. Entsprechendes gilt später für die Angebote. 5) Fremdsprachige Bescheinigungen oder Erklärungen sind in der Regel nur zu berücksichtigen, wenn sie mit Übersetzung in die deutsche Sprache vorgelegt worden sind. LIG kann Ausnahmen zulassen. 6) LIG behält sich vor, das Verfahren aus sachlichen Gründen aufzuheben. Ersatzansprüche der Bewerber und Bieter sind - soweit rechtlich zulässig - ausgeschlossen. Mit dem Herunterladen der Bewerbungsunterlagen stimmt der Bewerber dem zu. 7) Vergabeunterlagen einschließlich des Vertragswerks sowie der Zuschlagskriterien werden erst nach Abschluss des Teilnahmewettbewerbs ausgegeben. 8) Nach Eingang der Teilnahmeanträge und deren Auswertung erhalten die ausgewählten Bewerber die Vergabeunterlagen zugesandt. Sofern der Zuschlag nicht auf das Erstangebot erfolgt, erhalten die Bieter nach Eingang und Auswertung der Angebote eine Einladung zu den Verhandlungsgesprächen. Die Verhandlungsgespräche werden - nach Wahl von LIG - in Hamburg oder als Videokonferenz stattfinden. 9) Durch die Stellung des Teilnahmeantrags verpflichtet sich der Bewerber, alle ihm ggf. übersandten Unterlagen vertraulich zu behandeln und den Geheimwettbewerb auch ansonsten zu wahren; dies gilt auch im Hinblick auf das jeweilige Angebot. LIG seinerseits wird Unterlagen der Bewerber nur für die Zwecke des Verfahrens verwenden. 10) Bewerbergemeinschaften haben mit ihrem Teilnahmeantrag eine von allen Mitgliedern unterschriebene rechtsverbindliche Erklärung abzugeben, die im Bewerbungsbogen enthalten ist. Sollte im Laufe des Verfahrens eine bestehende Bewerber-/ Bietergemeinschaft ihre Zusammensetzung verändern oder ein Einzelbewerber/ Einzelbieter das Verfahren in Bewerber-/ Bietergemeinschaft fortsetzen wollen, so ist dies nur mit ausdrücklicher schriftlicher Einwilligung von LIG zulässig. Die Einwilligung wird jedenfalls nicht erteilt, wenn durch die Veränderung der Wettbewerb wesentlich beeinträchtigt wird oder die Veränderung Auswirkungen auf die Fachkunde und Leistungsfähigkeit hat. Dies gilt entsprechend für Nachunternehmer. 11) LIG behält sich vor, die Bewerber oder Bieter unter Einhaltung der Grundsätze der Transparenz und der Gleichbehandlung aufzufordern, fehlende, unvollständige oder fehlerhafte unternehmensbezogene Unterlagen, insbesondere Eigenerklärungen, Angaben, Bescheinigungen oder sonstige Nachweise, nachzureichen, zu vervollständigen oder zu korrigieren, oder fehlende oder unvollständige leistungsbezogene Unterlagen nachzureichen oder zu vervollständigen. 12) Die Bewerber bzw. Bieter werden aufgefordert, die Teile ihres Teilnahmeantrags bzw. später ihres Angebots, die berechtigterweise Betriebs- oder Geschäftsgeheimnisse beinhalten, auf jeder betreffenden Seite deutlich zu kennzeichnen (§ 165 Abs. 2, 3 GWB). Geschieht dies nicht, kann die Vergabekammer/ die Rechtsbehelfsinstanz im Falle eines Vergabenachprüfungsverfahrens von der Zustimmung des jeweiligen Bewerbers bzw. Bieters auf Einsicht durch andere Verfahrensbeteiligte ausgehen. 13) LIG behält sich vor, den Zuschlag auf das Erstangebot zu erteilen. Für den Fall von Verhandlungen wird sich LIG im Laufe des Verfahrens vorbehalten, anhand der Zuschlagskriterien eine Zwischenauswahl derjenigen Bieter vorzunehmen, mit denen das Verfahren fortgesetzt werden soll. Für diese Zwischenauswahl muss es hinreichend wahrscheinlich sein, dass die Verhandlungen nach Maßgabe der Zuschlagskriterien und nach den vorgegebenen Anforderungen mit Blick auf eine etwaige Zuschlagserteilung aussichtsreich erscheinen; die übrigen Bieter werden - nach Wahl von LIG - zurückgestellt oder scheiden aus. LIG behält sich in jedem Verfahrensstadium auch ausdrücklich vor, einen oder mehrere "bevorzugte(n) Bieter" auszuwählen und mit diesem/ diesen exklusiv zu verhandeln. Weitere Einzelheiten hierzu wird der Verfahrensbrief 1 enthalten, der nach Abschluss des Teilnahmewettbewerbs ausgegeben wird. 14) Die im Teilnahmewettbewerb ausgewählten Bieter haben für den Erhalt der Vergabeunterlagen eine Vertraulichkeitsvereinbarung abzugeben. Die Vertraulichkeitsvereinbarung ist bereits mit dem Teilnahmeantrag einzureichen. 15) Varianten/Alternativangebote sind Gegenstand des Verhandlungsverfahrens. Der Ausschluss von Varianten/Alternativangeboten bleibt vorbehalten.
5.1.7.
Strategische Auftragsvergabe
Ziel der strategischen AuftragsvergabeKeine strategische Beschaffung
5.1.9.
Eignungskriterien
Kriterium
ArtSonstiges
BezeichnungAuswahlkriterien zur Begrenzung der Bewerber
Beschreibung des EignungskriteriumsMaßgeblich für die Bewertung der Eignung sind die Leistungsfähigkeit (wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit) und die Fachkunde (technische und berufliche Leistungsfähigkeit). Die vorstehenden Kriterien werden anhand der gemäß dieser Bekanntmachung vorzulegenden Unterlagen bewertet. Die Bewertung erfolgt nach der nachstehenden Bewertungsmethodik. Die Leistungsfähigkeit und Fachkunde stehen im Verhältnis 30% (Leistungsfähigkeit) zu 70% (Fachkunde). Für die Bewertung der Leistungsfähigkeit werden die unter WL1 und WL2 genannten Angaben und Nachweise herangezogen. Insgesamt können hier maximal 300 Punkte erzielt werden. Zur Beurteilung der Fachkunde werden die unter TL1 und TL2 genannten Angaben und Nachweise berücksichtigt. Hier können insgesamt maximal 700 Punkte erreicht werden. Die einzelnen Angaben und Nachweise haben bei insgesamt 1 000 möglichen Punkten folgende Wertigkeit: - WL1 und WL2: 300 Punkte; - TL1: 100 Punkte; - TL2: 600 Punkte. Die Bewertung der Leistungsfähigkeit und Fachkunde erfolgt in einem relativen Vergleich der Bewerber miteinander auf der Grundlage der nachfolgenden Skala/Notenstufen. Die maximal erreichbaren Punktzahlen pro Angabe/Nachweis werden mit dem jeweils erreichten Gewichtungsfaktor (Prozentsatz) multipliziert. Anschließend werden die so ermittelten Punktzahlen addiert. - 100 % = sehr gut: Bewerber erfüllt in Bezug auf das Eignungskriterium die Anforderungen in allerhöchstem Maße, - 80 % = gut: Bewerber erfüllt in Bezug auf das Eignungskriterium die Anforderungen in höchstem Maße, - 60 % = vollbefriedigend: Bewerber erfüllt in Bezug auf das Eignungskriterium die Anforderungen in hohem Maße, - 40 % = befriedigend: Bewerber erfüllt in Bezug auf das Eignungskriterium die Anforderungen in hinreichendem Maße, - 20 % = ausreichend: Bewerber erfüllt in Bezug auf das Eignungskriterium die Anforderungen in gerade noch hinreichendem Maße. Im Bereich zwischen 0 % und 100 % können zur Berücksichtigung einer Tendenz zur jeweils höheren Notenstufe Zwischenwerte gebildet werden (10 %, 30 %, 50 %, 70 %, 90 %), die textlich der jeweiligen Notenstufe mit der darunterliegenden geraden Prozentzahl zugeordnet werden. Eine Bewertung eines Eignungskriteriums (Leistungsfähigkeit bzw. Fachkunde) mit 10 % würde einer völligen Nichterfüllung des jeweiligen Eignungskriteriums entsprechen, was den Ausschluss des Teilnahmeantrages zur Folge hat (K.O.-Kriterium). Bei den vorstehenden Kriterien handelt es sich um Eignungs-, nicht um Zuschlagskriterien. LIG strebt an, drei bis fünf Bewerber in das Verhandlungsverfahren einzubeziehen. Sofern keine drei bis fünf Bewerber hinsichtlich der Gesamtpunktzahl ähnlich geeignet sind, werden lediglich die hinreichend geeigneten Bewerber einbezogen. Erreichen mehrere Bewerber dieselbe Gesamtpunktzahl und überschreitet die Bewerberzahl die geplante Anzahl der zur Verhandlung aufzufordernden Bewerber, behält sich LIG vor, die Bewerber für die Angebotsphase unter den verbliebenen punktgleichen Bewerbern auszulosen.
Anhand der Kriterien werden die Bewerber ausgewählt, die zur zweiten Phase des Verfahrens eingeladen werden sollen
Gewichtung (Punkte, genau)1 000,00

Kriterium
ArtEignung zur Berufsausübung
BezeichnungEignung zur Berufsausübung
Beschreibung des EignungskriteriumsDer Bewerbungsbogen kann über die Vergabeplattform abgerufen werden. Die Verwendung der Formblätter im Bewerbungsbogen ist verbindlich. Eingereichte Nachweise müssen noch gültig sein; soweit Anforderungen an die Aktualität gestellt werden, bezieht sich der Zeitpunkt auf den Tag der Veröffentlichung dieser Bekanntmachung. Mit ihrem Teilnahmeantrag haben die Bewerber folgende Dokumente bzw. Unterlagen vorzulegen: PL1. Eigenerklärung zum Nichtvorliegen von Ausschlussgründen (§§ 123, 124 GWB) gemäß Formblatt im Bewerbungsbogen ODER Nachweis der Eintragung im Präqualifikationsverzeichnis des Vereins für die Präqualifikation von Bauunternehmen e. V. PL2. Eigenerklärung zum Unternehmen mit Angaben zur Firma, Rechtsform, Sitz, Gegenstand, Geschäftsleitung des Unternehmens, Unternehmensstruktur (z. B. Muttergesellschaften, Konzernzugehörigkeit, Niederlassungen - Organigramm), mit Darstellung der Gesellschafts- und Kapitalverhältnisse des Bewerbers, ggf. zur zuständigen Niederlassung, Größe des Unternehmens sowie Nationalität des wirtschaftlichen Eigentümers gemäß Formblatt im Bewerbungsbogen. PL3. Eigenerklärung zum 5. EU-Sanktionspaket ("RUS-Sanktionen"). Ein Formblatt ist im Bewerbungsbogen enthalten. Im Fall von Bewerbergemeinschaften gelten die hier aufgeführten Eignungsanforderungen entsprechend für jedes einzelne Mitglied der Bewerbergemeinschaft. Eine Eignungsleihe gemäß § 6d EU VOB/A ist für die Nachweise PL1 bis PL3 ausgeschlossen. Kann ein Bewerber aus einem stichhaltigen Grund einen geforderten Nachweis nicht beibringen, so kann er seine Leistungsfähigkeit durch Vorlage anderer, von LIG für geeignet erachteter Belege nachweisen. Die Anforderung weiterer Erklärungen und Bescheinigungen behält sich LIG für am Ende des Teilnahmewettbewerbs ausgewählter Bieter und etwaige Nachunternehmer mit der Angebotsabgabe auf gesondertes Verlangen vor.

Kriterium
ArtWirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
BezeichnungWirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Beschreibung des EignungskriteriumsWL1. Eigenerklärung über den jährlichen Gesamtumsatz (nach den Regelungen des deutschen Handelsgesetzbuches ermittelt) des Bewerbers in den letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahren gemäß Formblatt im Bewerbungsbogen. Besteht das Unternehmen noch keine drei Jahre, so ist der Umsatz für die Dauer des Bestehens anzugeben. WL2. Eigenerklärung über den jährlichen Umsatz (nach den Regelungen des deutschen Handelsgesetzbuches ermittelt) des Bewerbers für mit den ausgeschriebenen Leistungen vergleichbaren Leistungen (Umsatz des Bewerbers im Bereich Projektentwicklung und -realisierung im Bereich Wohnungsbau) in den letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahren (kein Konzernumsatz) gemäß Formblatt im Bewerbungsbogen. LIG behält sich vor, eine Wirtschaftsauskunft über den Bewerber einzuholen. Im Fall von Bewerbergemeinschaften gelten die hier aufgeführten Eignungsanforderungen entsprechend für jedes einzelne Mitglied der Bewerbergemeinschaft. Kann ein Bewerber aus einem stichhaltigen Grund einen geforderten Nachweis nicht beibringen, so kann er seine Leistungsfähigkeit durch Vorlage anderer, von LIG für geeignet erachteter Belege nachweisen. Die Anforderung weiterer Eigenerklärungen und Bescheinigungen behält sich LIG für am Ende des Teilnahmewettbewerbs ausgewählte Bieter und etwaige Nachunternehmer mit der Angebotsabgabe auf gesondertes Verlangen vor. Im Fall einer Eignungsleihe gemäß § 6d EU VOB/A, insbesondere bei Nachunternehmen, sind für diese die entsprechenden Nachweise nebst Verpflichtungserklärung einzureichen.

Kriterium
ArtTechnische und berufliche Leistungsfähigkeit
BezeichnungTechnische und berufliche Leistungsfähigkeit
Beschreibung des EignungskriteriumsTL1. Eigenerklärung über das jährliche Mittel der beschäftigten Arbeitskräfte entsprechend der Definition des § 267 HGB für den maßgeblichen Bereich bzw. Geschäftsbereich in den letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahren (Aufschlüsselung kaufmännisch, technisch, sonstige) gemäß Formblatt im Bewerbungsbogen. Im Fall von Bewerbergemeinschaften gilt diese Eignungsanforderung entsprechend für jedes einzelne Mitglied der Bewerbergemeinschaft. TL2. Referenzen über die Ausführung von vergleichbaren Leistungen in den letzten maximal 10 Jahren (Eigenerklärungen). Vergleichbar sind Leistungen, die den schlüsselfertigen Neubau von Gebäuden in den letzten 10 Jahren mit vergleichbarer Größe [BGF > 15.000 m2] und Fertigstellung in den letzten 10 Jahren, zurück gerechnet ab Januar 2025, zum Gegenstand hatten. Bei mindestens einem Projekt muss es sich um ein Gebäude mit einem Wohnanteil handeln. Anzugeben sind neben der Projektbeschreibung und den erbrachten Leistungen jeweils mindestens die Bruttogeschossfläche, die Art des Auftraggebers, die Anzahl der eingesetzten Mitarbeiter, der Leistungszeitraum, Auftragswert und der Auftraggeber nebst Kontaktdaten. Im Fall von Bewerbergemeinschaften können entsprechende Angaben für die Bewerbergemeinschaft insgesamt abgegeben werden. Die Referenzen sind gemäß Formblatt im Bewerbungsbogen mit den dort genannten Angaben einzureichen. Bitte sortieren Sie die Referenzen nach ihrer Einschlägigkeit und Vergleichbarkeit mit dem Ausschreibungsgegenstand. LIG kann in Einzelfällen die Vorlage von Referenzbescheinigungen der Referenzauftraggeber verlangen. Die Anforderung weiterer Eigenerklärungen und Bescheinigungen behält sich LIG für am Ende des Teilnahmewettbewerbs ausgewählte Bieter und etwaige Nachunternehmer mit der Angebotsabgabe auf gesondertes Verlangen vor. Im Fall einer Eignungsleihe gemäß § 6d EU VOB/A, insbesondere bei Nachunternehmen, sind für diese die entsprechenden Nachweise nebst Verpflichtungserklärung einzureichen.
Informationen über die zweite Phase eines zweiphasigen Verfahrens
Mindestzahl der zur zweiten Phase des Verfahrens einzuladenden Bewerber3
Höchstzahl der zur zweiten Phase des Verfahrens einzuladenden Bewerber5
Der Erwerber behält sich das Recht vor, den Auftrag aufgrund der ursprünglichen Angebote ohne weitere Verhandlungen zu vergeben
5.1.11.
Auftragsunterlagen
Sprachen, in denen die Auftragsunterlagen offiziell verfügbar sindDeutsch
Frist für die Anforderung zusätzlicher Informationen17/03/2025 23:59:59 (UTC+01:00) Mitteleuropäische Zeit, Westeuropäische Sommerzeit
Internetadresse der Auftragsunterlagenhttps://www.dtvp.de/Satellite/notice/CXP4YMG557G/documents
Ad-hoc-Kommunikationskanal
URLhttps://www.dtvp.de/Satellite/notice/CXP4YMG557G
5.1.12.
Bedingungen für die Auftragsvergabe
Verfahrensbedingungen
Voraussichtliches Datum der Absendung der Aufforderungen zur Angebotseinreichung31/03/2025
Bedingungen für die Einreichung
Elektronische EinreichungErforderlich
Adresse für die Einreichunghttps://www.dtvp.de/Satellite/notice/CXP4YMG557G
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden könnenDeutsch
Elektronischer KatalogNicht zulässig
VariantenZulässig
Die Bieter können mehrere Angebote einreichenNicht zulässig
Frist für den Eingang der Teilnahmeanträge24/03/2025 12:00:00 (UTC+01:00) Mitteleuropäische Zeit, Westeuropäische Sommerzeit
Dauer, während der das Angebot gültig bleiben muss3 Monate
Informationen, die nach Ablauf der Einreichungsfrist ergänzt werden können
Nach Ermessen des Käufers können alle fehlenden Bieterunterlagen nach Fristablauf nachgereicht werden.
Zusätzliche InformationenLIG weist darauf hin, dass Teilnahmeanträge, die nicht die geforderten oder nachgeforderten Erklärungen und Nachweise enthalten oder deren Nachweise Mängel aufweisen, ausgeschlossen werden können. LIG kann die Bieter jedoch unter Einhaltung der Grundsätze der Transparenz und der Gleichbehandlung auffordern, fehlende, unvollständige oder fehlerhafte unternehmensbezogene Unterlagen, insbesondere Eigenerklärungen, Angaben, Bescheinigungen oder sonstige Nachweise, nachzureichen, zu vervollständigen oder zu korrigieren, oder fehlende oder unvollständige leistungsbezogene Unterlagen nachzureichen oder zu vervollständigen. Die Bieter können nicht darauf vertrauen, dass dies geschieht. Die Nachforderung von leistungsbezogenen Unterlagen, die die Bewertung der Teilnahmeanträge anhand der Auswahlkriterien betreffen, ist ausgeschlossen. Für die später einzureichenden Angebote werden entsprechende Regelungen im Verfahrensbrief 1 vorgesehen.
Auftragsbedingungen
Die Auftragsausführung muss im Rahmen von Programmen für geschützte Beschäftigungsverhältnisse erfolgenNein
Bedingungen für die Ausführung des AuftragsEinzelheiten enthalten die Vergabeunterlagen, die nach Abschluss des Teilnahmewettbewerbs ausgegeben werden.
Elektronische RechnungsstellungErforderlich
Aufträge werden elektronisch erteiltja
Zahlungen werden elektronisch geleistetja
Finanzielle VereinbarungEinzelheiten enthalten die Vergabeunterlagen, die nach Abschluss des Teilnahmewettbewerbs ausgegeben werden.
5.1.15.
Techniken
Rahmenvereinbarung
Keine Rahmenvereinbarung
Informationen über das dynamische Beschaffungssystem
Kein dynamisches Beschaffungssystem
5.1.16.
Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung
ÜberprüfungsstelleVergabekammer der Behörde für Stadtentwicklung und Wohnen
Informationen über die Überprüfungsfristen: - § 134 Abs. 2 GWB - Informations- und Wartepflicht: Ein Vertrag darf erst 15 Kalendertage nach Absendung der Information nach § 134 Abs. 1 GWB geschlossen werden. Wird die Information auf elektronischem Weg oder per Fax versendet, verkürzt sich die Frist auf 10 Kalendertage. Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den Auftraggeber; auf den Tag des Zugangs beim betroffenen Bieter und Bewerber kommt es nicht an. - Das Vergabeverfahren unterliegt den Vorschriften über das Nachprüfungsverfahren vor der Vergabekammer (§ 155 ff. GWB). Gemäß § 160 Abs. 3 GWB ist der Antrag unzulässig, soweit: 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Abs. 2 GWB bleibt unberührt, 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Der vorstehende Satz gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Abs. 1 Nr. 2 GWB. § 134 Abs. 1 Satz 2 GWB bleibt unberührt.
Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstelltFreie und Hansestadt Hamburg - Landesbetrieb Immobilienmanagement und Grundvermögen
Organisation, die Teilnahmeanträge entgegennimmtFreie und Hansestadt Hamburg - Landesbetrieb Immobilienmanagement und Grundvermögen
BeschaffungsdienstleisterGÖRG Partnerschaft von Rechtsanwälten mbB
TED eSenderDatenservice Öffentlicher Einkauf (in Verantwortung des Beschaffungsamts des BMI)
8. Organisationen
8.1.
ORG-0001
Offizielle BezeichnungFreie und Hansestadt Hamburg - Landesbetrieb Immobilienmanagement und Grundvermögen
Registrierungsnummer02000000-LLIG000001-69
PostanschriftMillerntorplatz 1
StadtHamburg
Postleitzahl20359
Land, Gliederung (NUTS)Hamburg (DE600)
LandDeutschland
KontaktpersonGÖRG Partnerschaft von Rechtsanwälten mbB
E-Mailjscharf@goerg.de
Telefon+49 40500360485
Fax+49 40500360444
Rollen dieser Organisation
Beschaffer
Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstellt
Organisation, die Teilnahmeanträge entgegennimmt
8.1.
ORG-0002
Offizielle BezeichnungGÖRG Partnerschaft von Rechtsanwälten mbB
RegistrierungsnummerDE177089422
PostanschriftAlter Wall 20-22
StadtHamburg
Postleitzahl20457
Land, Gliederung (NUTS)Hamburg (DE600)
LandDeutschland
KontaktpersonDr. Jan Scharf / Dr. Oliver Jauch
E-Mailjscharf@goerg.de
Telefon+49 40500360485
Fax+49 40500360444
Rollen dieser Organisation
Beschaffungsdienstleister
8.1.
ORG-0003
Offizielle BezeichnungVergabekammer der Behörde für Stadtentwicklung und Wohnen
Registrierungsnummer02000000-KBSW000001-97
PostanschriftNeuenfelder Straße 19
StadtHamburg
Postleitzahl21109
Land, Gliederung (NUTS)Hamburg (DE600)
LandDeutschland
E-Mailvergabekammer@bsw.hamburg.de
Telefon+49 40427940997
Rollen dieser Organisation
Überprüfungsstelle
8.1.
ORG-0004
Offizielle BezeichnungDatenservice Öffentlicher Einkauf (in Verantwortung des Beschaffungsamts des BMI)
Registrierungsnummer0204:994-DOEVD-83
StadtBonn
Postleitzahl53119
Land, Gliederung (NUTS)Bonn, Kreisfreie Stadt (DEA22)
LandDeutschland
E-Mailnoreply.esender_hub@bescha.bund.de
Telefon+49228996100
Rollen dieser Organisation
TED eSender
Informationen zur Bekanntmachung
Kennung/Fassung der Bekanntmachung45455f12-b825-4410-87ea-4116620c292f  -  01
FormulartypWettbewerb
Art der BekanntmachungAuftrags- oder Konzessionsbekanntmachung – Standardregelung
Unterart der Bekanntmachung16
Datum der Übermittlung der Bekanntmachung19/02/2025 15:51:26 (UTC+01:00) Mitteleuropäische Zeit, Westeuropäische Sommerzeit
Sprachen, in denen diese Bekanntmachung offiziell verfügbar istDeutsch
Veröffentlichungsnummer der Bekanntmachung117160-2025
ABl. S – Nummer der Ausgabe37/2025
Datum der Veröffentlichung21/02/2025