Qualifizierung für das SystemAnforderungen, die die Wirtschaftsteilnehmer im Hinblick auf ihre Qualifikation erfüllen müssen:
1. Nachweis über die Eintragung in das Handelsregister (Ausschlusskriterium),
2. Auszug aus dem Gewerbezentralregister,
3. Nachweis über die Mitgliedschaft in der Berufsgenossenschaft (Ausschlusskriterium),
4. Nachweis über eine Betriebshaftpflichtversicherung in Höhe von 2 000 000 EUR je Schadensfall (Ausschlusskriterium). Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit,
5. Eigenerklärung, das gegen das Unternehmen kein Verfahren gemäß § 124 GWB (Insolvenzverfahren, Liquidation) beantragt, eröffnet oder eingeleitet worden ist (Ausschlusskriterium),
6. Eigenerklärung, dass keine geschäftsführende Person des Unternehmens im Sinne des i § 123 GWB wegen Verstoßes gegen die in § 123 Abs. (1) genannten Vorschriften rechtskräftig verurteilt worden ist (Ausschlusskriterium).
Methoden, mit denen die Erfüllung der einzelnen Anforderungen überprüft wird:
1. schriftlicher Nachweis (Auszug),
2. schriftlicher Nachweis (Auszug),
3. schriftlicher Nachweis,
4. Vorlage einer Kopie der Versicherungspolice,
5. schriftliche Eigenerklärung,
6. schriftliche Eigenerklärung.
Anforderungen, die die Wirtschaftsteilnehmer im Hinblick auf ihre Qualifikation erfüllen müssen:
7. Erklärung über den Gesamtumsatz des Unternehmens sowie den Umsatz bezüglich der besonderen Leistungsart, die Gegenstand der Vergabe ist, jeweils bezogen auf die letzten 5 Geschäftsjahre (Ausschlusskriterium).
Technische Leistungsfähigkeit:
8. Referenzen über Lieferungen von genormten Industrieweichen auf Grundlage des Weichenhandbuches Verband Deutscher Verkehrsunternehmen und dem Fachverband Weichenbau in den letzten 5 Jahren. Dabei ist anzugeben, ob es sich um Zungenvorrichtungen, Herzstücke oder komplett montierte Weichen handelt,
9. Nachweis einer eigenen Konstruktionsabteilung (Ausschlusskriterium),
10. Eigenerklärung über die Anzahl der Mitarbeiter mit entsprechender Qualifikation, insbesondere für Konstruktion und Montage sowie der Festangestellten Schweißfachingenieure.
Methoden, mit denen die Erfüllung der einzelnen Anforderungen überprüft wird:
7. schriftliche Auflistung,
8. schriftliche Auflistung mit Angabe des Auftragnehmers, des Ansprechpartners, des Geschäftsjahres, der Auftragssumme und des Lieferumfangs,
9. schriftlicher Nachweis mit Angabe der Mitarbeiterzahl sowie deren Qualifikation,
10. schriftliche Eigenerklärung mit Nennung der geforderten Angaben.
Anforderungen, die die Wirtschaftsteilnehmer im Hinblick auf ihre Qualifikation erfüllen müssen:
11. Eigenerklärung, dass im Auftragsfalle deutsch sprechendes Schlüsselpersonal, die für das jeweilige Projekt verantwortlichen und entscheidungsbefugten Mitarbeiter für Vertrieb, Konstruktion, Montage und Abnahme/Qualitätssicherung, eingesetzt wird (Ausschlusskriterium),
12. Angabe der Werkstattausrüstung (Maschinen) sowie entsprechende Redundanzen zur Terminsicherung bei Maschinenausfällen,
13. Nachweis einer geschlossenen bzw. überdachten Halle für Weichenmontage und Abnahme (Ausschlusskriterium),
14. Angabe bestehender Patente und Neuentwicklung im Bereich des Weichenbaus aus den letzten 10 Jahren,
15. Nachweis, dass der Hersteller Q1-Lieferant der Deutschen Bahn (DB) ist, unterteilt nach Fertigung von Zungenvorrichtungen, Herzstücken und/oder der Montage kompletter Weichen oder ein gleichwertiger Nachweis bzw. gleichwertige Zertifikate.
Methoden, mit denen die Erfüllung der einzelnen Anforderungen überprüft wird:
11. schriftliche Eigenerklärung,
12. schriftliche Auflistung mit Angabe der Maschinen und deren Ausrüstung, Fabrikatsangabe Kapazität und Alter und Anzahl sowie Angabe des Störfallkonzepts,
13. schriftliche Eigenerklärung und entsprechende Fotos,
14. schriftliche Auflistung mit Nennung der Patente und deren Nummer sowie Kopien der Urkunden und Kopien der vorhandenen Zertifikate,
15. schriftlicher Nachweis, dass der Hersteller Q1-Lieferant der Deutschen Bahn (DB) ist, unterteilt nach Zungenvorrichtungen, Herzstücken und kompletten Weichen oder gleichwertiger Nachweis, bzw. gleichwertige Zertifikate.
Anforderungen, die die Wirtschaftsteilnehmer im Hinblick auf ihre Qualifikation erfüllen müssen:
16. Zertifizierung nach ISO 9001: 2015 oder der Nachweis eines gleichwertigen Qualitätssicherungsverfahrens. Methoden, mit denen die Erfüllung der einzelnen Anforderungen überprüft wird:
Methoden, mit denen die Erfüllung der einzelnen Anforderungen überprüft wird:
16. Zertifikate oder gleichwertiger Nachweis.