117294-2025 - Vorankündigung – Direktvergabe
Deutschland – Hochspannungskabel – Tieftemperatur Kabelsysteme für XLD kryostaten
OJ S 37/2025 21/02/2025
Freiwillige Ex-ante-Transparenzbekanntmachung
Lieferleistungen
1. Beschaffer
1.1.
Beschaffer
Offizielle BezeichnungForschungszentrum Jülich GmbH
E-Mailh.emmerich@fz-juelich.de
Rechtsform des ErwerbersÖffentliches Unternehmen
2. Verfahren
2.1.
Verfahren
TitelTieftemperatur Kabelsysteme für XLD kryostaten
BeschreibungTieftemperatur Kabelsysteme für XLD kryostaten
Kennung des Verfahrensdf0ef8a0-c912-4c33-8d2d-dbbc7babf0b0
Interne KennungI20/
VerfahrensartVerhandlungsverfahren ohne Aufruf zum Wettbewerb
2.1.1.
Zweck
Art des AuftragsLieferleistungen
Haupteinstufung (cpv): 31321300 Hochspannungskabel
2.1.2.
Erfüllungsort
StadtJülich
Postleitzahl52428
Land, Gliederung (NUTS)Düren (DEA26)
LandDeutschland
2.1.4.
Allgemeine Informationen
Rechtsgrundlage
Richtlinie 2014/24/EU
vgv - Verhandlungsverfahren ohne Teilnahmewettbewerb nach § 14 Abs. 4 Nummer 2 VgV
5. Los
5.1.
LosLOT-0000
TitelTieftemperatur Kabelsysteme für XLD kryostaten
BeschreibungTieftemperatur Kabelsysteme für XLD kryostaten
Interne KennungI20/42364768
5.1.1.
Zweck
Art des AuftragsLieferleistungen
Haupteinstufung (cpv): 31321300 Hochspannungskabel
5.1.2.
Erfüllungsort
StadtJülich
Postleitzahl52428
Land, Gliederung (NUTS)Düren (DEA26)
LandDeutschland
5.1.6.
Allgemeine Informationen
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
Die Beschaffung fällt unter das Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesenja
5.1.7.
Strategische Auftragsvergabe
Ziel der strategischen AuftragsvergabeInnovative Beschaffung
Beschreibungm vorliegenden Projekt geht es um ein gemeinsames Vorhaben von Wissenschaft und Wirtschaft aus NRW mit dem Ziel, den ersten gatterbasierter Quantencomputer (GBQC), der im Forschungszentrum Jülich GmbH (FZJ) in den Anwendungsbetrieb gehen soll, in die Supercomputer-Infrastruktur des Jülich Supercomputer Centre (JSC) zu integrieren und die daraus entwickelten Hybridrechner zu betreiben.
Innovationsfördernde AuftragsvergabeDie in Auftrag gegebenen Bauleistungen, Lieferungen oder Dienstleistungen umfassen Forschungs- und Entwicklungstätigkeiten.
5.1.10.
Zuschlagskriterien
Kriterium
ArtPreis
BeschreibungEs handelt sich um eine Direktvergabe. Ein Kriterium muss aus technischen Gründen angegeben werden.
Begründung, warum die Gewichtung der Zuschlagskriterien nicht angegeben wurdeEs handelt sich um eine Direktvergabe. Ein Kriterium muss aus technischen Gründen angegeben werden.
5.1.15.
Techniken
Rahmenvereinbarung
Keine Rahmenvereinbarung
Informationen über das dynamische Beschaffungssystem
Kein dynamisches Beschaffungssystem
5.1.16.
Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung
ÜberprüfungsstelleVergabekammer des Bundes im Bundeskartellamt
Informationen über die Überprüfungsfristen: Der Antrag ist nach § 160 Abs. 3 GWB unzulässig, soweit 1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt, 2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt. § 135 GWB Abs. 1 GWB lautet: Ein öffentlicher Auftrag ist von Anfang an unwirksam, wenn der öffentliche Auftraggeber 1) gegen § 134 verstoßen hat oder 2) den Auftrag ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union vergeben hat, ohne dass dies aufgrund Gesetzes gestattet ist, und dieser Verstoß in einem Nachprüfungsverfahren festgestellt worden ist. § 135 Abs. 2 GWB lautet: Die Unwirksamkeit nach Absatz 1 kann nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags, jedoch nicht später als sechs Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union. § 135 Abs. 3 GWB lautet: Die Unwirksamkeit nach Absatz 1 Nummer 2 tritt nicht ein, wenn 1) der öffentliche Auftraggeber der Ansicht ist, dass die Auftragsvergabe ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union zulässig ist, 2) der öffentliche Auftraggeber eine Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union veröffentlicht hat, mit der er die Absicht bekundet, den Vertrag abzuschließen, und 3) der Vertrag nicht vor Ablauf einer Frist von mindestens zehn Kalendertagen, gerechnet ab dem Tag nach der Veröffentlichung dieser Bekanntmachung, abgeschlossen wurde. Die Bekanntmachung nach Satz 1 Nummer 2 muss den Namen und die Kontaktdaten des öffentlichen Auftraggebers, die Beschreibung des Vertragsgegenstands, die Begründung der Entscheidung des Auftraggebers, den Auftrag ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union zu vergeben, und den Namen und die Kontaktdaten des Unternehmens, das den Zuschlag erhalten soll, umfassen.
Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstelltForschungszentrum Jülich GmbH
Organisation, die einen Offline-Zugang zu den Vergabeunterlagen bereitstelltForschungszentrum Jülich GmbH
Organisation, die weitere Informationen für die Nachprüfungsverfahren bereitstelltVergabekammer des Bundes im Bundeskartellamt
Organisation, aus deren Mitteln der Auftrag bezahlt wirdForschungszentrum Jülich GmbH
Organisation, die die Zahlung ausführtForschungszentrum Jülich GmbH
Organisation, die den Auftrag unterzeichnetForschungszentrum Jülich GmbH
6. Ergebnisse
Wert aller in dieser Bekanntmachung vergebenen Verträge252 500,00 EUR
Direktvergabe
Begründung der DirektvergabeDer Auftrag kann aus Gründen des Schutzes anderer Ausschließlichkeitsrechte, darunter auch Rechte des geistigen Eigentums, die sich von den in Artikel 5 Absatz 10 der Richtlinie 2014/23/EU definierten Rechten unterscheiden, nur von einem bestimmten Wirtschaftsteilnehmer ausgeführt werden
Sonstige BegründungDer öffentliche Auftraggeber darf den Auftrag im Wege eines Verhandlungsverfahrens ohne Teilnahmewettbewerb nach § 14 Abs. 4 Nr. 2 VgV vergeben. Es handelt sich hier um die Erweiterung Eines bestehenden Systems des Herstellers dessen Kabel als einziges den geforderten technischen Anforderungen entspricht. Vernünftige Alternativen oder Ersatzlösungen bestehen nicht, da die Erweiterung nur durch den Hersteller erfolgen kann. Die Voraussetzungen des § 14 Abs. 6 VgV liegen daher vor.
8. Organisationen
8.1.
ORG-0000
Offizielle BezeichnungForschungszentrum Jülich GmbH
RegistrierungsnummerDE 122624631 USt-ID
PostanschriftWilhelm-Johnen-Str.
StadtJülich
Postleitzahl52428
Land, Gliederung (NUTS)Düren (DEA26)
LandDeutschland
KontaktpersonM-EI
E-Mailh.emmerich@fz-juelich.de
Telefon+492461 612374
Internetadressehttps://www.fz-juelich.de/de
Rollen dieser Organisation
Beschaffer
Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstellt
Organisation, die einen Offline-Zugang zu den Vergabeunterlagen bereitstellt
Organisation, die den Auftrag unterzeichnet
Organisation, aus deren Mitteln der Auftrag bezahlt wird
Organisation, die die Zahlung ausführt
8.1.
ORG-0001
Offizielle BezeichnungVergabekammer des Bundes im Bundeskartellamt
Registrierungsnummert:022894990
PostanschriftBundeskanzlerplatz 1
StadtBonn
Postleitzahl53113
Land, Gliederung (NUTS)Bonn, Kreisfreie Stadt (DEA22)
LandDeutschland
E-Mailvk@bundeskartellamt.bund.de
Telefon0228 9499-0
Internetadressehttps://www.bundeskartellamt.de/SharedDocs/Kontaktdaten/DE/Vergabekammern.html
Rollen dieser Organisation
Überprüfungsstelle
Organisation, die weitere Informationen für die Nachprüfungsverfahren bereitstellt
8.1.
ORG-0002
Offizielle BezeichnungRosenberger GmbH & Co. KG
Größe des WirtschaftsteilnehmersMittleres Unternehmen
RegistrierungsnummerDE 131549661
StadtFridolfing
Postleitzahl83413
Land, Gliederung (NUTS)Traunstein (DE21M)
LandDeutschland
E-Mailinfo@rosenberger.com
Telefon+49 8684 18-0
Rollen dieser Organisation
Bieter
8.1.
ORG-0003
Offizielle BezeichnungDatenservice Öffentlicher Einkauf (in Verantwortung des Beschaffungsamts des BMI)
Registrierungsnummer0204:994-DOEVD-83
StadtBonn
Postleitzahl53119
Land, Gliederung (NUTS)Bonn, Kreisfreie Stadt (DEA22)
LandDeutschland
E-Mailnoreply.esender_hub@bescha.bund.de
Telefon+49228996100
Rollen dieser Organisation
TED eSender
Informationen zur Bekanntmachung
Kennung/Fassung der Bekanntmachungae729c26-9b1f-4ef6-a291-e14938006b1f  -  01
FormulartypVorankündigung – Direktvergabe
Art der BekanntmachungFreiwillige Ex-ante-Transparenzbekanntmachung
Unterart der Bekanntmachung25
Datum der Übermittlung der Bekanntmachung20/02/2025 00:00:00 (UTC+01:00) Mitteleuropäische Zeit, Westeuropäische Sommerzeit
Sprachen, in denen diese Bekanntmachung offiziell verfügbar istDeutsch
Veröffentlichungsnummer der Bekanntmachung117294-2025
ABl. S – Nummer der Ausgabe37/2025
Datum der Veröffentlichung21/02/2025