118956-2024 - Ergebnis
Deutschland – Überwachung oder Eindämmung von Oberflächengewässerverschmutzungen – WRRL-Monitoring der biologischen Qualitätskomponente Makrophyten und Phytobenthos für das Jahr 2024
OJ S 41/2024 27/02/2024
Bekanntmachung vergebener Aufträge oder Zuschlagsbekanntmachung – Standardregelung
Dienstleistungen
1. Beschaffer
1.1.
Beschaffer
Offizielle BezeichnungLogistik Zentrum Niedersachsen Landesbetrieb - Außenstelle Hannover
E-Mailoksana.oehlmann@lzn.de
Rechtsform des ErwerbersVon einer regionalen Gebietskörperschaft kontrollierte Einrichtung des öffentlichen Rechts
Tätigkeit des öffentlichen AuftraggebersAllgemeine öffentliche Verwaltung
2. Verfahren
2.1.
Verfahren
TitelWRRL-Monitoring der biologischen Qualitätskomponente Makrophyten und Phytobenthos für das Jahr 2024
BeschreibungDer NLWKN führt im Auftrag des Niedersächsischen Ministeriums für Umwelt, Energie und Klimaschutz an niedersächsischen Oberflächengewässern landesweite regelmäßige Untersuchungen der biologischen Qualitätskomponenten Makrophyten und Phytobenthos nach EG-Wasserrahmenrichtlinie (EG-WRRL) durch. Für den vorliegenden Auftrag sollen im Jahr 2024 Teilkomponenten Makrophyten, Diatomeen und Phytobenthos ohne Diatomeen an ausgewählten Gewässern untersucht werden. Nähere Einzelheiten zu Art und Umfang des Auftrags sind der Leistungsbeschreibung - Fachlicher Teil (Teil B) inklusive Anlage B1: "Bio_Zentrale Vergabe_LstgMPH-PB_2024" zu entnehmen.
Kennung des Verfahrensc44d4e0e-7301-4c15-af89-974c782e15e5
Interne Kennung0134-DLG/2023-03.222
VerfahrensartOffenes Verfahren
2.1.1.
Zweck
Art des AuftragsDienstleistungen
Haupteinstufung (cpv): 90733100 Überwachung oder Eindämmung von Oberflächengewässerverschmutzungen
Zusätzliche Einstufung (cpv): 90720000 Umweltschutz, 90733000 Dienstleistungen im Zusammenhang mit Wasserverschmutzung
2.1.2.
Erfüllungsort
Land, Gliederung (NUTS)Region Hannover (DE929)
LandDeutschland
Ort im betreffenden Land
2.1.4.
Allgemeine Informationen
Zusätzliche InformationenBekanntmachungs-ID: CXQ6YYHDPG3
Rechtsgrundlage
Richtlinie 2014/24/EU
vgv -
5. Los
5.1.
LosLOT-0002
TitelAUR MPH (Dienstgebiet der Betriebsstelle Aurich)
BeschreibungDie durchzuführenden Leistungen/Anforderungen lauten im Einzelnen: 1. Erhebung bzw. Entnahme und Bestimmung von Makrophyten und Phytobenthos-Proben in 2024: o Parallele Bestimmung der chemisch-physikalischen Vor-Ortparameter (pH-Wert, elektrische Leitfähigkeit, Wassertemperatur, Sauerstoffgehalt) o Führen eines NLWKN-Feldprotokolls (wird zur Verfügung gestellt) und eines Probe-nahmeprotokolls gemäß WRRL (siehe unter: Gewässerbewertung gemäß WRRL (gewaesser-bewertung.de)) 2. Auswertung der Makrophyten- und Phytobenthos-Untersuchungen für die Fließgewässer nach PHYLIB bzw. für die Marschengewässer nach BEMA/BMT 3. Bericht: Die Auswertungen der Makrophyten- und Phytobenthos-Untersuchungen werden je Los in Form eines Berichtes zusammengefasst 4. Datenlieferung und -übergabe: Bericht im MS-Word- & PDF-Format, Daten in MS-Excel-Tabellenformat, Daten zu den biologischen Untersuchungen im BOG-Format (Dateivorla-gen werden zur Verfügung gestellt).
Interne Kennung1
5.1.1.
Zweck
Art des AuftragsDienstleistungen
Haupteinstufung (cpv): 90733100 Überwachung oder Eindämmung von Oberflächengewässerverschmutzungen
Zusätzliche Einstufung (cpv): 90733000 Dienstleistungen im Zusammenhang mit Wasserverschmutzung, 90720000 Umweltschutz
5.1.2.
Erfüllungsort
Land, Gliederung (NUTS)Region Hannover (DE929)
LandDeutschland
Ort im betreffenden Land
5.1.6.
Allgemeine Informationen
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
Die Beschaffung fällt unter das Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesennein
5.1.7.
Strategische Auftragsvergabe
Ziel der strategischen AuftragsvergabeKeine strategische Beschaffung
5.1.10.
Zuschlagskriterien
Kriterium
ArtPreis
BezeichnungPreis
BeschreibungDie Punktevergabe zu diesem Zuschlagskriterium erfolgt auf Grundlage der angebotenen Angebotssumme (netto) gem. Angebotsvordruck.
Kategorie des Festwert-ZuschlagskriteriumsFester Wert (insgesamt)
Zuschlagskriterium — Zahl40
Kriterium
ArtQualität
BezeichnungPojektspezifische Qualifikation
BeschreibungIm Gegensatz zum Eignungskriterium "technische und berufliche Leistungsfähigkeit des Unternehmens" bezieht sich die projektspezifische Qualifikation speziell auf die mit den jeweiligen Aufgaben betrauten Bearbeiter, d.h. Mitarbeiter, Mitbieter (bei Bietergemeinschaften), Unterauftragnehmer.
Kategorie des Gewicht-ZuschlagskriteriumsGewichtung (Punkte, genau)
Zuschlagskriterium — Zahl40
Kriterium
ArtQualität
BezeichnungManagementn & Logistik
BeschreibungDer Bieter hat mit seinem Angebot ein Konzept über die Vorgehensweise hinsichtlich des "Management & Logistik" - Aufwandes einzureichen, in welchem er Angaben zu den Probenah-men/Auswertungen/Berichterstellung machen muss.
Kategorie des Gewicht-ZuschlagskriteriumsGewichtung (Punkte, genau)
Zuschlagskriterium — Zahl20
5.1.15.
Techniken
Rahmenvereinbarung
Keine Rahmenvereinbarung
Informationen über das dynamische Beschaffungssystem
Kein dynamisches Beschaffungssystem
5.1.16.
Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung
ÜberprüfungsstelleVergabekammer Niedersachsen beim Nds. Ministerium für Wirtschaft, Verkehr, Bauen und Digitalisierung
Informationen über die Überprüfungsfristen: Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen: Die Vergabestelle weist ausdrücklich auf die für interessierte Unternehmen sowie Bewerber/Bieter und Bewerber-/Bietergemeinschaften bestehenden Rügeobliegenheiten und die Präklusionsregelungen gemäß § 160 Abs. 3 GWB hinsichtlich der Behauptung von Verstößen gegen die Bestimmungen über das Vergabeverfahren hin. § 160 Abs. 3 GWB lautet: "Der Antrag ist unzulässig, soweit: 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt, 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt." Die Vergabestelle weist zudem ausdrücklich auf § 134 Abs. 1 und 2 GWB hin. § 134 Abs. 1 und 2 GWB lauten: (1) Öffentliche Auftraggeber haben die Bieter, deren Angebote nicht berücksichtigt werden sollen, über den Namen des Unternehmens, dessen Angebot angenommen werden soll, über die Gründe der vorgesehenen Nichtberücksichtigung ihres Angebots und über den frühesten Zeitpunkt des Vertragsschlusses unverzüglich in Textform zu informieren. Dies gilt auch für Bewerber, denen keine Information über die Ablehnung ihrer Bewerbung zur Verfügung gestellt wurde, bevor die Mitteilung über die Zuschlagsentscheidung an die betroffenen Bieter ergangen ist. (2) Ein Vertrag darf erst 15 Kalendertage nach Absendung der Information nach Absatz 1 geschlossen werden. Wird die Information auf elektronischem Weg oder per Fax versendet, verkürzt sich die Frist auf zehn Kalendertage. Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den Auftraggeber; auf den Tag des Zugangs beim betroffenen Bieter und Bewerber kommt es nicht an." § 135 Absatz 1 Nummer 2 GWB lautet: (1) Ein öffentlicher Auftrag ist von Anfang an unwirksam, wenn der öffentliche Auftraggeber [...] (2) den Auftrag ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union vergeben hat, ohne dass dies aufgrund Gesetzes gestattet ist, und dieser Verstoß in einem Nachprüfungsverfahren festgestellt worden ist."
Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstelltLogistik Zentrum Niedersachsen Landesbetrieb - Außenstelle Hannover
TED eSenderBeschaffungsamt des BMI
5.1.
LosLOT-0003
TitelAUR DIA-Best. (Dienstgebiet der Betriebsstelle Aurich)
BeschreibungDie durchzuführenden Leistungen/Anforderungen lauten im Einzelnen: 1. Erhebung bzw. Entnahme und Bestimmung von Makrophyten und Phytobenthos-Proben in 2024: o Parallele Bestimmung der chemisch-physikalischen Vor-Ortparameter (pH-Wert, elektrische Leitfähigkeit, Wassertemperatur, Sauerstoffgehalt) o Führen eines NLWKN-Feldprotokolls (wird zur Verfügung gestellt) und eines Probe-nahmeprotokolls gemäß WRRL (siehe unter: Gewässerbewertung gemäß WRRL (gewaesser-bewertung.de)) 2. Auswertung der Makrophyten- und Phytobenthos-Untersuchungen für die Fließgewässer nach PHYLIB bzw. für die Marschengewässer nach BEMA/BMT 3. Bericht: Die Auswertungen der Makrophyten- und Phytobenthos-Untersuchungen werden je Los in Form eines Berichtes zusammengefasst 4. Datenlieferung und -übergabe: Bericht im MS-Word- & PDF-Format, Daten in MS-Excel-Tabellenformat, Daten zu den biologischen Untersuchungen im BOG-Format (Dateivorla-gen werden zur Verfügung gestellt).
Interne Kennung2
5.1.1.
Zweck
Art des AuftragsDienstleistungen
Haupteinstufung (cpv): 90733100 Überwachung oder Eindämmung von Oberflächengewässerverschmutzungen
Zusätzliche Einstufung (cpv): 90733000 Dienstleistungen im Zusammenhang mit Wasserverschmutzung, 90720000 Umweltschutz
5.1.2.
Erfüllungsort
Land, Gliederung (NUTS)Region Hannover (DE929)
LandDeutschland
Ort im betreffenden Land
5.1.6.
Allgemeine Informationen
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
Die Beschaffung fällt unter das Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesennein
5.1.7.
Strategische Auftragsvergabe
Ziel der strategischen AuftragsvergabeKeine strategische Beschaffung
5.1.10.
Zuschlagskriterien
Kriterium
ArtPreis
BezeichnungPreis
BeschreibungDie Punktevergabe zu diesem Zuschlagskriterium erfolgt auf Grundlage der angebotenen Angebotssumme (netto) gem. Angebotsvordruck.
Kategorie des Festwert-ZuschlagskriteriumsFester Wert (insgesamt)
Zuschlagskriterium — Zahl40
Kriterium
ArtQualität
BezeichnungPojektspezifische Qualifikation
BeschreibungIm Gegensatz zum Eignungskriterium "technische und berufliche Leistungsfähigkeit des Unternehmens" bezieht sich die projektspezifische Qualifikation speziell auf die mit den jeweiligen Aufgaben betrauten Bearbeiter, d.h. Mitarbeiter, Mitbieter (bei Bietergemeinschaften), Unterauftragnehmer.
Kategorie des Gewicht-ZuschlagskriteriumsGewichtung (Punkte, genau)
Zuschlagskriterium — Zahl40
Kriterium
ArtQualität
BezeichnungManagementn & Logistik
BeschreibungDer Bieter hat mit seinem Angebot ein Konzept über die Vorgehensweise hinsichtlich des "Management & Logistik" - Aufwandes einzureichen, in welchem er Angaben zu den Probenah-men/Auswertungen/Berichterstellung machen muss.
Kategorie des Gewicht-ZuschlagskriteriumsGewichtung (Punkte, genau)
Zuschlagskriterium — Zahl20
5.1.15.
Techniken
Rahmenvereinbarung
Keine Rahmenvereinbarung
Informationen über das dynamische Beschaffungssystem
Kein dynamisches Beschaffungssystem
5.1.16.
Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung
ÜberprüfungsstelleVergabekammer Niedersachsen beim Nds. Ministerium für Wirtschaft, Verkehr, Bauen und Digitalisierung
Informationen über die Überprüfungsfristen: Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen: Die Vergabestelle weist ausdrücklich auf die für interessierte Unternehmen sowie Bewerber/Bieter und Bewerber-/Bietergemeinschaften bestehenden Rügeobliegenheiten und die Präklusionsregelungen gemäß § 160 Abs. 3 GWB hinsichtlich der Behauptung von Verstößen gegen die Bestimmungen über das Vergabeverfahren hin. § 160 Abs. 3 GWB lautet: "Der Antrag ist unzulässig, soweit: 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt, 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt." Die Vergabestelle weist zudem ausdrücklich auf § 134 Abs. 1 und 2 GWB hin. § 134 Abs. 1 und 2 GWB lauten: (1) Öffentliche Auftraggeber haben die Bieter, deren Angebote nicht berücksichtigt werden sollen, über den Namen des Unternehmens, dessen Angebot angenommen werden soll, über die Gründe der vorgesehenen Nichtberücksichtigung ihres Angebots und über den frühesten Zeitpunkt des Vertragsschlusses unverzüglich in Textform zu informieren. Dies gilt auch für Bewerber, denen keine Information über die Ablehnung ihrer Bewerbung zur Verfügung gestellt wurde, bevor die Mitteilung über die Zuschlagsentscheidung an die betroffenen Bieter ergangen ist. (2) Ein Vertrag darf erst 15 Kalendertage nach Absendung der Information nach Absatz 1 geschlossen werden. Wird die Information auf elektronischem Weg oder per Fax versendet, verkürzt sich die Frist auf zehn Kalendertage. Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den Auftraggeber; auf den Tag des Zugangs beim betroffenen Bieter und Bewerber kommt es nicht an." § 135 Absatz 1 Nummer 2 GWB lautet: (1) Ein öffentlicher Auftrag ist von Anfang an unwirksam, wenn der öffentliche Auftraggeber [...] (2) den Auftrag ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union vergeben hat, ohne dass dies aufgrund Gesetzes gestattet ist, und dieser Verstoß in einem Nachprüfungsverfahren festgestellt worden ist."
Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstelltLogistik Zentrum Niedersachsen Landesbetrieb - Außenstelle Hannover
TED eSenderBeschaffungsamt des BMI
5.1.
LosLOT-0004
TitelBRA MPH + DIA-PN (Dienstgebiet der Betriebsstelle Brake-Oldenburg)
BeschreibungDie durchzuführenden Leistungen/Anforderungen lauten im Einzelnen: 1. Erhebung bzw. Entnahme und Bestimmung von Makrophyten und Phytobenthos-Proben in 2024: o Parallele Bestimmung der chemisch-physikalischen Vor-Ortparameter (pH-Wert, elektrische Leitfähigkeit, Wassertemperatur, Sauerstoffgehalt) o Führen eines NLWKN-Feldprotokolls (wird zur Verfügung gestellt) und eines Probe-nahmeprotokolls gemäß WRRL (siehe unter: Gewässerbewertung gemäß WRRL (gewaesser-bewertung.de)) 2. Auswertung der Makrophyten- und Phytobenthos-Untersuchungen für die Fließgewässer nach PHYLIB bzw. für die Marschengewässer nach BEMA/BMT 3. Bericht: Die Auswertungen der Makrophyten- und Phytobenthos-Untersuchungen werden je Los in Form eines Berichtes zusammengefasst 4. Datenlieferung und -übergabe: Bericht im MS-Word- & PDF-Format, Daten in MS-Excel-Tabellenformat, Daten zu den biologischen Untersuchungen im BOG-Format (Dateivorla-gen werden zur Verfügung gestellt).
Interne Kennung3
5.1.1.
Zweck
Art des AuftragsDienstleistungen
Haupteinstufung (cpv): 90733100 Überwachung oder Eindämmung von Oberflächengewässerverschmutzungen
Zusätzliche Einstufung (cpv): 90733000 Dienstleistungen im Zusammenhang mit Wasserverschmutzung, 90720000 Umweltschutz
5.1.2.
Erfüllungsort
Land, Gliederung (NUTS)Region Hannover (DE929)
LandDeutschland
Ort im betreffenden Land
5.1.6.
Allgemeine Informationen
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
Die Beschaffung fällt unter das Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesennein
5.1.7.
Strategische Auftragsvergabe
Ziel der strategischen AuftragsvergabeKeine strategische Beschaffung
5.1.10.
Zuschlagskriterien
Kriterium
ArtPreis
BezeichnungPreis
BeschreibungDie Punktevergabe zu diesem Zuschlagskriterium erfolgt auf Grundlage der angebotenen Angebotssumme (netto) gem. Angebotsvordruck.
Kategorie des Festwert-ZuschlagskriteriumsFester Wert (insgesamt)
Zuschlagskriterium — Zahl40
Kriterium
ArtQualität
BezeichnungPojektspezifische Qualifikation
BeschreibungIm Gegensatz zum Eignungskriterium "technische und berufliche Leistungsfähigkeit des Unternehmens" bezieht sich die projektspezifische Qualifikation speziell auf die mit den jeweiligen Aufgaben betrauten Bearbeiter, d.h. Mitarbeiter, Mitbieter (bei Bietergemeinschaften), Unterauftragnehmer.
Kategorie des Gewicht-ZuschlagskriteriumsGewichtung (Punkte, genau)
Zuschlagskriterium — Zahl40
Kriterium
ArtQualität
BezeichnungManagementn & Logistik
BeschreibungDer Bieter hat mit seinem Angebot ein Konzept über die Vorgehensweise hinsichtlich des "Management & Logistik" - Aufwandes einzureichen, in welchem er Angaben zu den Probenah-men/Auswertungen/Berichterstellung machen muss.
Kategorie des Gewicht-ZuschlagskriteriumsGewichtung (Punkte, genau)
Zuschlagskriterium — Zahl20
5.1.15.
Techniken
Rahmenvereinbarung
Keine Rahmenvereinbarung
Informationen über das dynamische Beschaffungssystem
Kein dynamisches Beschaffungssystem
5.1.16.
Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung
ÜberprüfungsstelleVergabekammer Niedersachsen beim Nds. Ministerium für Wirtschaft, Verkehr, Bauen und Digitalisierung
Informationen über die Überprüfungsfristen: Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen: Die Vergabestelle weist ausdrücklich auf die für interessierte Unternehmen sowie Bewerber/Bieter und Bewerber-/Bietergemeinschaften bestehenden Rügeobliegenheiten und die Präklusionsregelungen gemäß § 160 Abs. 3 GWB hinsichtlich der Behauptung von Verstößen gegen die Bestimmungen über das Vergabeverfahren hin. § 160 Abs. 3 GWB lautet: "Der Antrag ist unzulässig, soweit: 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt, 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt." Die Vergabestelle weist zudem ausdrücklich auf § 134 Abs. 1 und 2 GWB hin. § 134 Abs. 1 und 2 GWB lauten: (1) Öffentliche Auftraggeber haben die Bieter, deren Angebote nicht berücksichtigt werden sollen, über den Namen des Unternehmens, dessen Angebot angenommen werden soll, über die Gründe der vorgesehenen Nichtberücksichtigung ihres Angebots und über den frühesten Zeitpunkt des Vertragsschlusses unverzüglich in Textform zu informieren. Dies gilt auch für Bewerber, denen keine Information über die Ablehnung ihrer Bewerbung zur Verfügung gestellt wurde, bevor die Mitteilung über die Zuschlagsentscheidung an die betroffenen Bieter ergangen ist. (2) Ein Vertrag darf erst 15 Kalendertage nach Absendung der Information nach Absatz 1 geschlossen werden. Wird die Information auf elektronischem Weg oder per Fax versendet, verkürzt sich die Frist auf zehn Kalendertage. Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den Auftraggeber; auf den Tag des Zugangs beim betroffenen Bieter und Bewerber kommt es nicht an." § 135 Absatz 1 Nummer 2 GWB lautet: (1) Ein öffentlicher Auftrag ist von Anfang an unwirksam, wenn der öffentliche Auftraggeber [...] (2) den Auftrag ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union vergeben hat, ohne dass dies aufgrund Gesetzes gestattet ist, und dieser Verstoß in einem Nachprüfungsverfahren festgestellt worden ist."
Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstelltLogistik Zentrum Niedersachsen Landesbetrieb - Außenstelle Hannover
TED eSenderBeschaffungsamt des BMI
5.1.
LosLOT-0005
TitelBRA DIA-Best. (Dienstgebiet der Betriebsstelle Brake-Oldenburg)
BeschreibungDie durchzuführenden Leistungen/Anforderungen lauten im Einzelnen: 1. Erhebung bzw. Entnahme und Bestimmung von Makrophyten und Phytobenthos-Proben in 2024: o Parallele Bestimmung der chemisch-physikalischen Vor-Ortparameter (pH-Wert, elektrische Leitfähigkeit, Wassertemperatur, Sauerstoffgehalt) o Führen eines NLWKN-Feldprotokolls (wird zur Verfügung gestellt) und eines Probe-nahmeprotokolls gemäß WRRL (siehe unter: Gewässerbewertung gemäß WRRL (gewaesser-bewertung.de)) 2. Auswertung der Makrophyten- und Phytobenthos-Untersuchungen für die Fließgewässer nach PHYLIB bzw. für die Marschengewässer nach BEMA/BMT 3. Bericht: Die Auswertungen der Makrophyten- und Phytobenthos-Untersuchungen werden je Los in Form eines Berichtes zusammengefasst 4. Datenlieferung und -übergabe: Bericht im MS-Word- & PDF-Format, Daten in MS-Excel-Tabellenformat, Daten zu den biologischen Untersuchungen im BOG-Format (Dateivorla-gen werden zur Verfügung gestellt).
Interne Kennung4
5.1.1.
Zweck
Art des AuftragsDienstleistungen
Haupteinstufung (cpv): 90733100 Überwachung oder Eindämmung von Oberflächengewässerverschmutzungen
Zusätzliche Einstufung (cpv): 90733000 Dienstleistungen im Zusammenhang mit Wasserverschmutzung, 90720000 Umweltschutz
5.1.2.
Erfüllungsort
Land, Gliederung (NUTS)Region Hannover (DE929)
LandDeutschland
Ort im betreffenden Land
5.1.6.
Allgemeine Informationen
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
Die Beschaffung fällt unter das Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesennein
5.1.7.
Strategische Auftragsvergabe
Ziel der strategischen AuftragsvergabeKeine strategische Beschaffung
5.1.10.
Zuschlagskriterien
Kriterium
ArtPreis
BezeichnungPreis
BeschreibungDie Punktevergabe zu diesem Zuschlagskriterium erfolgt auf Grundlage der angebotenen Angebotssumme (netto) gem. Angebotsvordruck.
Kategorie des Festwert-ZuschlagskriteriumsFester Wert (insgesamt)
Zuschlagskriterium — Zahl40
Kriterium
ArtQualität
BezeichnungPojektspezifische Qualifikation
BeschreibungIm Gegensatz zum Eignungskriterium "technische und berufliche Leistungsfähigkeit des Unternehmens" bezieht sich die projektspezifische Qualifikation speziell auf die mit den jeweiligen Aufgaben betrauten Bearbeiter, d.h. Mitarbeiter, Mitbieter (bei Bietergemeinschaften), Unterauftragnehmer.
Kategorie des Gewicht-ZuschlagskriteriumsGewichtung (Punkte, genau)
Zuschlagskriterium — Zahl40
Kriterium
ArtQualität
BezeichnungManagementn & Logistik
BeschreibungDer Bieter hat mit seinem Angebot ein Konzept über die Vorgehensweise hinsichtlich des "Management & Logistik" - Aufwandes einzureichen, in welchem er Angaben zu den Probenah-men/Auswertungen/Berichterstellung machen muss.
Kategorie des Gewicht-ZuschlagskriteriumsGewichtung (Punkte, genau)
Zuschlagskriterium — Zahl20
5.1.15.
Techniken
Rahmenvereinbarung
Keine Rahmenvereinbarung
Informationen über das dynamische Beschaffungssystem
Kein dynamisches Beschaffungssystem
5.1.16.
Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung
ÜberprüfungsstelleVergabekammer Niedersachsen beim Nds. Ministerium für Wirtschaft, Verkehr, Bauen und Digitalisierung
Informationen über die Überprüfungsfristen: Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen: Die Vergabestelle weist ausdrücklich auf die für interessierte Unternehmen sowie Bewerber/Bieter und Bewerber-/Bietergemeinschaften bestehenden Rügeobliegenheiten und die Präklusionsregelungen gemäß § 160 Abs. 3 GWB hinsichtlich der Behauptung von Verstößen gegen die Bestimmungen über das Vergabeverfahren hin. § 160 Abs. 3 GWB lautet: "Der Antrag ist unzulässig, soweit: 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt, 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt." Die Vergabestelle weist zudem ausdrücklich auf § 134 Abs. 1 und 2 GWB hin. § 134 Abs. 1 und 2 GWB lauten: (1) Öffentliche Auftraggeber haben die Bieter, deren Angebote nicht berücksichtigt werden sollen, über den Namen des Unternehmens, dessen Angebot angenommen werden soll, über die Gründe der vorgesehenen Nichtberücksichtigung ihres Angebots und über den frühesten Zeitpunkt des Vertragsschlusses unverzüglich in Textform zu informieren. Dies gilt auch für Bewerber, denen keine Information über die Ablehnung ihrer Bewerbung zur Verfügung gestellt wurde, bevor die Mitteilung über die Zuschlagsentscheidung an die betroffenen Bieter ergangen ist. (2) Ein Vertrag darf erst 15 Kalendertage nach Absendung der Information nach Absatz 1 geschlossen werden. Wird die Information auf elektronischem Weg oder per Fax versendet, verkürzt sich die Frist auf zehn Kalendertage. Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den Auftraggeber; auf den Tag des Zugangs beim betroffenen Bieter und Bewerber kommt es nicht an." § 135 Absatz 1 Nummer 2 GWB lautet: (1) Ein öffentlicher Auftrag ist von Anfang an unwirksam, wenn der öffentliche Auftraggeber [...] (2) den Auftrag ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union vergeben hat, ohne dass dies aufgrund Gesetzes gestattet ist, und dieser Verstoß in einem Nachprüfungsverfahren festgestellt worden ist."
Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstelltLogistik Zentrum Niedersachsen Landesbetrieb - Außenstelle Hannover
TED eSenderBeschaffungsamt des BMI
5.1.
LosLOT-0006
TitelCLP MPH + DIA-PN (Dienstgebiet der Betriebsstelle Cloppenburg)
BeschreibungDie durchzuführenden Leistungen/Anforderungen lauten im Einzelnen: 1. Erhebung bzw. Entnahme und Bestimmung von Makrophyten und Phytobenthos-Proben in 2024: o Parallele Bestimmung der chemisch-physikalischen Vor-Ortparameter (pH-Wert, elektrische Leitfähigkeit, Wassertemperatur, Sauerstoffgehalt) o Führen eines NLWKN-Feldprotokolls (wird zur Verfügung gestellt) und eines Probe-nahmeprotokolls gemäß WRRL (siehe unter: Gewässerbewertung gemäß WRRL (gewaesser-bewertung.de)) 2. Auswertung der Makrophyten- und Phytobenthos-Untersuchungen für die Fließgewässer nach PHYLIB bzw. für die Marschengewässer nach BEMA/BMT 3. Bericht: Die Auswertungen der Makrophyten- und Phytobenthos-Untersuchungen werden je Los in Form eines Berichtes zusammengefasst 4. Datenlieferung und -übergabe: Bericht im MS-Word- & PDF-Format, Daten in MS-Excel-Tabellenformat, Daten zu den biologischen Untersuchungen im BOG-Format (Dateivorla-gen werden zur Verfügung gestellt).
Interne Kennung5
5.1.1.
Zweck
Art des AuftragsDienstleistungen
Haupteinstufung (cpv): 90733100 Überwachung oder Eindämmung von Oberflächengewässerverschmutzungen
Zusätzliche Einstufung (cpv): 90733000 Dienstleistungen im Zusammenhang mit Wasserverschmutzung, 90720000 Umweltschutz
5.1.2.
Erfüllungsort
Land, Gliederung (NUTS)Region Hannover (DE929)
LandDeutschland
Ort im betreffenden Land
5.1.6.
Allgemeine Informationen
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
Die Beschaffung fällt unter das Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesennein
5.1.7.
Strategische Auftragsvergabe
Ziel der strategischen AuftragsvergabeKeine strategische Beschaffung
5.1.10.
Zuschlagskriterien
Kriterium
ArtPreis
BezeichnungPreis
BeschreibungDie Punktevergabe zu diesem Zuschlagskriterium erfolgt auf Grundlage der angebotenen Angebotssumme (netto) gem. Angebotsvordruck.
Kategorie des Festwert-ZuschlagskriteriumsFester Wert (insgesamt)
Zuschlagskriterium — Zahl40
Kriterium
ArtQualität
BezeichnungPojektspezifische Qualifikation
BeschreibungIm Gegensatz zum Eignungskriterium "technische und berufliche Leistungsfähigkeit des Unternehmens" bezieht sich die projektspezifische Qualifikation speziell auf die mit den jeweiligen Aufgaben betrauten Bearbeiter, d.h. Mitarbeiter, Mitbieter (bei Bietergemeinschaften), Unterauftragnehmer.
Kategorie des Gewicht-ZuschlagskriteriumsGewichtung (Punkte, genau)
Zuschlagskriterium — Zahl40
Kriterium
ArtQualität
BezeichnungManagementn & Logistik
BeschreibungDer Bieter hat mit seinem Angebot ein Konzept über die Vorgehensweise hinsichtlich des "Management & Logistik" - Aufwandes einzureichen, in welchem er Angaben zu den Probenah-men/Auswertungen/Berichterstellung machen muss.
Kategorie des Gewicht-ZuschlagskriteriumsGewichtung (Punkte, genau)
Zuschlagskriterium — Zahl20
5.1.15.
Techniken
Rahmenvereinbarung
Keine Rahmenvereinbarung
Informationen über das dynamische Beschaffungssystem
Kein dynamisches Beschaffungssystem
5.1.16.
Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung
ÜberprüfungsstelleVergabekammer Niedersachsen beim Nds. Ministerium für Wirtschaft, Verkehr, Bauen und Digitalisierung
Informationen über die Überprüfungsfristen: Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen: Die Vergabestelle weist ausdrücklich auf die für interessierte Unternehmen sowie Bewerber/Bieter und Bewerber-/Bietergemeinschaften bestehenden Rügeobliegenheiten und die Präklusionsregelungen gemäß § 160 Abs. 3 GWB hinsichtlich der Behauptung von Verstößen gegen die Bestimmungen über das Vergabeverfahren hin. § 160 Abs. 3 GWB lautet: "Der Antrag ist unzulässig, soweit: 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt, 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt." Die Vergabestelle weist zudem ausdrücklich auf § 134 Abs. 1 und 2 GWB hin. § 134 Abs. 1 und 2 GWB lauten: (1) Öffentliche Auftraggeber haben die Bieter, deren Angebote nicht berücksichtigt werden sollen, über den Namen des Unternehmens, dessen Angebot angenommen werden soll, über die Gründe der vorgesehenen Nichtberücksichtigung ihres Angebots und über den frühesten Zeitpunkt des Vertragsschlusses unverzüglich in Textform zu informieren. Dies gilt auch für Bewerber, denen keine Information über die Ablehnung ihrer Bewerbung zur Verfügung gestellt wurde, bevor die Mitteilung über die Zuschlagsentscheidung an die betroffenen Bieter ergangen ist. (2) Ein Vertrag darf erst 15 Kalendertage nach Absendung der Information nach Absatz 1 geschlossen werden. Wird die Information auf elektronischem Weg oder per Fax versendet, verkürzt sich die Frist auf zehn Kalendertage. Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den Auftraggeber; auf den Tag des Zugangs beim betroffenen Bieter und Bewerber kommt es nicht an." § 135 Absatz 1 Nummer 2 GWB lautet: (1) Ein öffentlicher Auftrag ist von Anfang an unwirksam, wenn der öffentliche Auftraggeber [...] (2) den Auftrag ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union vergeben hat, ohne dass dies aufgrund Gesetzes gestattet ist, und dieser Verstoß in einem Nachprüfungsverfahren festgestellt worden ist."
Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstelltLogistik Zentrum Niedersachsen Landesbetrieb - Außenstelle Hannover
TED eSenderBeschaffungsamt des BMI
5.1.
LosLOT-0007
TitelCLP DIA-Best. (Dienstgebiet der Betriebsstelle Cloppenburg)
BeschreibungDie durchzuführenden Leistungen/Anforderungen lauten im Einzelnen: 1. Erhebung bzw. Entnahme und Bestimmung von Makrophyten und Phytobenthos-Proben in 2024: o Parallele Bestimmung der chemisch-physikalischen Vor-Ortparameter (pH-Wert, elektrische Leitfähigkeit, Wassertemperatur, Sauerstoffgehalt) o Führen eines NLWKN-Feldprotokolls (wird zur Verfügung gestellt) und eines Probe-nahmeprotokolls gemäß WRRL (siehe unter: Gewässerbewertung gemäß WRRL (gewaesser-bewertung.de)) 2. Auswertung der Makrophyten- und Phytobenthos-Untersuchungen für die Fließgewässer nach PHYLIB bzw. für die Marschengewässer nach BEMA/BMT 3. Bericht: Die Auswertungen der Makrophyten- und Phytobenthos-Untersuchungen werden je Los in Form eines Berichtes zusammengefasst 4. Datenlieferung und -übergabe: Bericht im MS-Word- & PDF-Format, Daten in MS-Excel-Tabellenformat, Daten zu den biologischen Untersuchungen im BOG-Format (Dateivorla-gen werden zur Verfügung gestellt).
Interne Kennung6
5.1.1.
Zweck
Art des AuftragsDienstleistungen
Haupteinstufung (cpv): 90733100 Überwachung oder Eindämmung von Oberflächengewässerverschmutzungen
Zusätzliche Einstufung (cpv): 90733000 Dienstleistungen im Zusammenhang mit Wasserverschmutzung, 90720000 Umweltschutz
5.1.2.
Erfüllungsort
Land, Gliederung (NUTS)Region Hannover (DE929)
LandDeutschland
Ort im betreffenden Land
5.1.6.
Allgemeine Informationen
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
Die Beschaffung fällt unter das Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesennein
5.1.7.
Strategische Auftragsvergabe
Ziel der strategischen AuftragsvergabeKeine strategische Beschaffung
5.1.10.
Zuschlagskriterien
Kriterium
ArtPreis
BezeichnungPreis
BeschreibungDie Punktevergabe zu diesem Zuschlagskriterium erfolgt auf Grundlage der angebotenen Angebotssumme (netto) gem. Angebotsvordruck.
Kategorie des Festwert-ZuschlagskriteriumsFester Wert (insgesamt)
Zuschlagskriterium — Zahl40
Kriterium
ArtQualität
BezeichnungPojektspezifische Qualifikation
BeschreibungIm Gegensatz zum Eignungskriterium "technische und berufliche Leistungsfähigkeit des Unternehmens" bezieht sich die projektspezifische Qualifikation speziell auf die mit den jeweiligen Aufgaben betrauten Bearbeiter, d.h. Mitarbeiter, Mitbieter (bei Bietergemeinschaften), Unterauftragnehmer.
Kategorie des Gewicht-ZuschlagskriteriumsGewichtung (Punkte, genau)
Zuschlagskriterium — Zahl40
Kriterium
ArtQualität
BezeichnungManagementn & Logistik
BeschreibungDer Bieter hat mit seinem Angebot ein Konzept über die Vorgehensweise hinsichtlich des "Management & Logistik" - Aufwandes einzureichen, in welchem er Angaben zu den Probenah-men/Auswertungen/Berichterstellung machen muss.
Kategorie des Gewicht-ZuschlagskriteriumsGewichtung (Punkte, genau)
Zuschlagskriterium — Zahl20
5.1.15.
Techniken
Rahmenvereinbarung
Keine Rahmenvereinbarung
Informationen über das dynamische Beschaffungssystem
Kein dynamisches Beschaffungssystem
5.1.16.
Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung
ÜberprüfungsstelleVergabekammer Niedersachsen beim Nds. Ministerium für Wirtschaft, Verkehr, Bauen und Digitalisierung
Informationen über die Überprüfungsfristen: Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen: Die Vergabestelle weist ausdrücklich auf die für interessierte Unternehmen sowie Bewerber/Bieter und Bewerber-/Bietergemeinschaften bestehenden Rügeobliegenheiten und die Präklusionsregelungen gemäß § 160 Abs. 3 GWB hinsichtlich der Behauptung von Verstößen gegen die Bestimmungen über das Vergabeverfahren hin. § 160 Abs. 3 GWB lautet: "Der Antrag ist unzulässig, soweit: 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt, 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt." Die Vergabestelle weist zudem ausdrücklich auf § 134 Abs. 1 und 2 GWB hin. § 134 Abs. 1 und 2 GWB lauten: (1) Öffentliche Auftraggeber haben die Bieter, deren Angebote nicht berücksichtigt werden sollen, über den Namen des Unternehmens, dessen Angebot angenommen werden soll, über die Gründe der vorgesehenen Nichtberücksichtigung ihres Angebots und über den frühesten Zeitpunkt des Vertragsschlusses unverzüglich in Textform zu informieren. Dies gilt auch für Bewerber, denen keine Information über die Ablehnung ihrer Bewerbung zur Verfügung gestellt wurde, bevor die Mitteilung über die Zuschlagsentscheidung an die betroffenen Bieter ergangen ist. (2) Ein Vertrag darf erst 15 Kalendertage nach Absendung der Information nach Absatz 1 geschlossen werden. Wird die Information auf elektronischem Weg oder per Fax versendet, verkürzt sich die Frist auf zehn Kalendertage. Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den Auftraggeber; auf den Tag des Zugangs beim betroffenen Bieter und Bewerber kommt es nicht an." § 135 Absatz 1 Nummer 2 GWB lautet: (1) Ein öffentlicher Auftrag ist von Anfang an unwirksam, wenn der öffentliche Auftraggeber [...] (2) den Auftrag ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union vergeben hat, ohne dass dies aufgrund Gesetzes gestattet ist, und dieser Verstoß in einem Nachprüfungsverfahren festgestellt worden ist."
Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstelltLogistik Zentrum Niedersachsen Landesbetrieb - Außenstelle Hannover
TED eSenderBeschaffungsamt des BMI
5.1.
LosLOT-0008
TitelH-HI MPH + DIA + PoD 1 (Dienstgebiet der Betriebsstelle Hannover-Hildesheim)
BeschreibungDie durchzuführenden Leistungen/Anforderungen lauten im Einzelnen: 1. Erhebung bzw. Entnahme und Bestimmung von Makrophyten und Phytobenthos-Proben in 2024: o Parallele Bestimmung der chemisch-physikalischen Vor-Ortparameter (pH-Wert, elektrische Leitfähigkeit, Wassertemperatur, Sauerstoffgehalt) o Führen eines NLWKN-Feldprotokolls (wird zur Verfügung gestellt) und eines Probe-nahmeprotokolls gemäß WRRL (siehe unter: Gewässerbewertung gemäß WRRL (gewaesser-bewertung.de)) 2. Auswertung der Makrophyten- und Phytobenthos-Untersuchungen für die Fließgewässer nach PHYLIB bzw. für die Marschengewässer nach BEMA/BMT 3. Bericht: Die Auswertungen der Makrophyten- und Phytobenthos-Untersuchungen werden je Los in Form eines Berichtes zusammengefasst 4. Datenlieferung und -übergabe: Bericht im MS-Word- & PDF-Format, Daten in MS-Excel-Tabellenformat, Daten zu den biologischen Untersuchungen im BOG-Format (Dateivorla-gen werden zur Verfügung gestellt).
Interne Kennung7
5.1.1.
Zweck
Art des AuftragsDienstleistungen
Haupteinstufung (cpv): 90733100 Überwachung oder Eindämmung von Oberflächengewässerverschmutzungen
Zusätzliche Einstufung (cpv): 90733000 Dienstleistungen im Zusammenhang mit Wasserverschmutzung, 90720000 Umweltschutz
5.1.2.
Erfüllungsort
Land, Gliederung (NUTS)Region Hannover (DE929)
LandDeutschland
Ort im betreffenden Land
5.1.6.
Allgemeine Informationen
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
Die Beschaffung fällt unter das Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesennein
5.1.7.
Strategische Auftragsvergabe
Ziel der strategischen AuftragsvergabeKeine strategische Beschaffung
5.1.10.
Zuschlagskriterien
Kriterium
ArtPreis
BezeichnungPreis
BeschreibungDie Punktevergabe zu diesem Zuschlagskriterium erfolgt auf Grundlage der angebotenen Angebotssumme (netto) gem. Angebotsvordruck.
Kategorie des Festwert-ZuschlagskriteriumsFester Wert (insgesamt)
Zuschlagskriterium — Zahl40
Kriterium
ArtQualität
BezeichnungPojektspezifische Qualifikation
BeschreibungIm Gegensatz zum Eignungskriterium "technische und berufliche Leistungsfähigkeit des Unternehmens" bezieht sich die projektspezifische Qualifikation speziell auf die mit den jeweiligen Aufgaben betrauten Bearbeiter, d.h. Mitarbeiter, Mitbieter (bei Bietergemeinschaften), Unterauftragnehmer.
Kategorie des Gewicht-ZuschlagskriteriumsGewichtung (Punkte, genau)
Zuschlagskriterium — Zahl40
Kriterium
ArtQualität
BezeichnungManagementn & Logistik
BeschreibungDer Bieter hat mit seinem Angebot ein Konzept über die Vorgehensweise hinsichtlich des "Management & Logistik" - Aufwandes einzureichen, in welchem er Angaben zu den Probenah-men/Auswertungen/Berichterstellung machen muss.
Kategorie des Gewicht-ZuschlagskriteriumsGewichtung (Punkte, genau)
Zuschlagskriterium — Zahl20
5.1.15.
Techniken
Rahmenvereinbarung
Keine Rahmenvereinbarung
Informationen über das dynamische Beschaffungssystem
Kein dynamisches Beschaffungssystem
5.1.16.
Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung
ÜberprüfungsstelleVergabekammer Niedersachsen beim Nds. Ministerium für Wirtschaft, Verkehr, Bauen und Digitalisierung
Informationen über die Überprüfungsfristen: Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen: Die Vergabestelle weist ausdrücklich auf die für interessierte Unternehmen sowie Bewerber/Bieter und Bewerber-/Bietergemeinschaften bestehenden Rügeobliegenheiten und die Präklusionsregelungen gemäß § 160 Abs. 3 GWB hinsichtlich der Behauptung von Verstößen gegen die Bestimmungen über das Vergabeverfahren hin. § 160 Abs. 3 GWB lautet: "Der Antrag ist unzulässig, soweit: 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt, 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt." Die Vergabestelle weist zudem ausdrücklich auf § 134 Abs. 1 und 2 GWB hin. § 134 Abs. 1 und 2 GWB lauten: (1) Öffentliche Auftraggeber haben die Bieter, deren Angebote nicht berücksichtigt werden sollen, über den Namen des Unternehmens, dessen Angebot angenommen werden soll, über die Gründe der vorgesehenen Nichtberücksichtigung ihres Angebots und über den frühesten Zeitpunkt des Vertragsschlusses unverzüglich in Textform zu informieren. Dies gilt auch für Bewerber, denen keine Information über die Ablehnung ihrer Bewerbung zur Verfügung gestellt wurde, bevor die Mitteilung über die Zuschlagsentscheidung an die betroffenen Bieter ergangen ist. (2) Ein Vertrag darf erst 15 Kalendertage nach Absendung der Information nach Absatz 1 geschlossen werden. Wird die Information auf elektronischem Weg oder per Fax versendet, verkürzt sich die Frist auf zehn Kalendertage. Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den Auftraggeber; auf den Tag des Zugangs beim betroffenen Bieter und Bewerber kommt es nicht an." § 135 Absatz 1 Nummer 2 GWB lautet: (1) Ein öffentlicher Auftrag ist von Anfang an unwirksam, wenn der öffentliche Auftraggeber [...] (2) den Auftrag ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union vergeben hat, ohne dass dies aufgrund Gesetzes gestattet ist, und dieser Verstoß in einem Nachprüfungsverfahren festgestellt worden ist."
Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstelltLogistik Zentrum Niedersachsen Landesbetrieb - Außenstelle Hannover
TED eSenderBeschaffungsamt des BMI
5.1.
LosLOT-0009
TitelH-HI MPH + DIA + PoD 2 (Dienstgebiet der Betriebsstelle Hannover-Hildesheim)
BeschreibungDie durchzuführenden Leistungen/Anforderungen lauten im Einzelnen: 1. Erhebung bzw. Entnahme und Bestimmung von Makrophyten und Phytobenthos-Proben in 2024: o Parallele Bestimmung der chemisch-physikalischen Vor-Ortparameter (pH-Wert, elektrische Leitfähigkeit, Wassertemperatur, Sauerstoffgehalt) o Führen eines NLWKN-Feldprotokolls (wird zur Verfügung gestellt) und eines Probe-nahmeprotokolls gemäß WRRL (siehe unter: Gewässerbewertung gemäß WRRL (gewaesser-bewertung.de)) 2. Auswertung der Makrophyten- und Phytobenthos-Untersuchungen für die Fließgewässer nach PHYLIB bzw. für die Marschengewässer nach BEMA/BMT 3. Bericht: Die Auswertungen der Makrophyten- und Phytobenthos-Untersuchungen werden je Los in Form eines Berichtes zusammengefasst 4. Datenlieferung und -übergabe: Bericht im MS-Word- & PDF-Format, Daten in MS-Excel-Tabellenformat, Daten zu den biologischen Untersuchungen im BOG-Format (Dateivorla-gen werden zur Verfügung gestellt).
Interne Kennung8
5.1.1.
Zweck
Art des AuftragsDienstleistungen
Haupteinstufung (cpv): 90733100 Überwachung oder Eindämmung von Oberflächengewässerverschmutzungen
Zusätzliche Einstufung (cpv): 90733000 Dienstleistungen im Zusammenhang mit Wasserverschmutzung, 90720000 Umweltschutz
5.1.2.
Erfüllungsort
Land, Gliederung (NUTS)Region Hannover (DE929)
LandDeutschland
Ort im betreffenden Land
5.1.6.
Allgemeine Informationen
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
Die Beschaffung fällt unter das Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesennein
5.1.7.
Strategische Auftragsvergabe
Ziel der strategischen AuftragsvergabeKeine strategische Beschaffung
5.1.10.
Zuschlagskriterien
Kriterium
ArtPreis
BezeichnungPreis
BeschreibungDie Punktevergabe zu diesem Zuschlagskriterium erfolgt auf Grundlage der angebotenen Angebotssumme (netto) gem. Angebotsvordruck.
Kategorie des Festwert-ZuschlagskriteriumsFester Wert (insgesamt)
Zuschlagskriterium — Zahl40
Kriterium
ArtQualität
BezeichnungPojektspezifische Qualifikation
BeschreibungIm Gegensatz zum Eignungskriterium "technische und berufliche Leistungsfähigkeit des Unternehmens" bezieht sich die projektspezifische Qualifikation speziell auf die mit den jeweiligen Aufgaben betrauten Bearbeiter, d.h. Mitarbeiter, Mitbieter (bei Bietergemeinschaften), Unterauftragnehmer.
Kategorie des Gewicht-ZuschlagskriteriumsGewichtung (Punkte, genau)
Zuschlagskriterium — Zahl40
Kriterium
ArtQualität
BezeichnungManagementn & Logistik
BeschreibungDer Bieter hat mit seinem Angebot ein Konzept über die Vorgehensweise hinsichtlich des "Management & Logistik" - Aufwandes einzureichen, in welchem er Angaben zu den Probenah-men/Auswertungen/Berichterstellung machen muss.
Kategorie des Gewicht-ZuschlagskriteriumsGewichtung (Punkte, genau)
Zuschlagskriterium — Zahl20
5.1.15.
Techniken
Rahmenvereinbarung
Keine Rahmenvereinbarung
Informationen über das dynamische Beschaffungssystem
Kein dynamisches Beschaffungssystem
5.1.16.
Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung
ÜberprüfungsstelleVergabekammer Niedersachsen beim Nds. Ministerium für Wirtschaft, Verkehr, Bauen und Digitalisierung
Informationen über die Überprüfungsfristen: Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen: Die Vergabestelle weist ausdrücklich auf die für interessierte Unternehmen sowie Bewerber/Bieter und Bewerber-/Bietergemeinschaften bestehenden Rügeobliegenheiten und die Präklusionsregelungen gemäß § 160 Abs. 3 GWB hinsichtlich der Behauptung von Verstößen gegen die Bestimmungen über das Vergabeverfahren hin. § 160 Abs. 3 GWB lautet: "Der Antrag ist unzulässig, soweit: 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt, 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt." Die Vergabestelle weist zudem ausdrücklich auf § 134 Abs. 1 und 2 GWB hin. § 134 Abs. 1 und 2 GWB lauten: (1) Öffentliche Auftraggeber haben die Bieter, deren Angebote nicht berücksichtigt werden sollen, über den Namen des Unternehmens, dessen Angebot angenommen werden soll, über die Gründe der vorgesehenen Nichtberücksichtigung ihres Angebots und über den frühesten Zeitpunkt des Vertragsschlusses unverzüglich in Textform zu informieren. Dies gilt auch für Bewerber, denen keine Information über die Ablehnung ihrer Bewerbung zur Verfügung gestellt wurde, bevor die Mitteilung über die Zuschlagsentscheidung an die betroffenen Bieter ergangen ist. (2) Ein Vertrag darf erst 15 Kalendertage nach Absendung der Information nach Absatz 1 geschlossen werden. Wird die Information auf elektronischem Weg oder per Fax versendet, verkürzt sich die Frist auf zehn Kalendertage. Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den Auftraggeber; auf den Tag des Zugangs beim betroffenen Bieter und Bewerber kommt es nicht an." § 135 Absatz 1 Nummer 2 GWB lautet: (1) Ein öffentlicher Auftrag ist von Anfang an unwirksam, wenn der öffentliche Auftraggeber [...] (2) den Auftrag ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union vergeben hat, ohne dass dies aufgrund Gesetzes gestattet ist, und dieser Verstoß in einem Nachprüfungsverfahren festgestellt worden ist."
Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstelltLogistik Zentrum Niedersachsen Landesbetrieb - Außenstelle Hannover
TED eSenderBeschaffungsamt des BMI
5.1.
LosLOT-0010
TitelLG MPH + DIA (Dienstgebiet der Betriebsstelle Lüneburg)
BeschreibungDie durchzuführenden Leistungen/Anforderungen lauten im Einzelnen: 1. Erhebung bzw. Entnahme und Bestimmung von Makrophyten und Phytobenthos-Proben in 2024: o Parallele Bestimmung der chemisch-physikalischen Vor-Ortparameter (pH-Wert, elektrische Leitfähigkeit, Wassertemperatur, Sauerstoffgehalt) o Führen eines NLWKN-Feldprotokolls (wird zur Verfügung gestellt) und eines Probe-nahmeprotokolls gemäß WRRL (siehe unter: Gewässerbewertung gemäß WRRL (gewaesser-bewertung.de)) 2. Auswertung der Makrophyten- und Phytobenthos-Untersuchungen für die Fließgewässer nach PHYLIB bzw. für die Marschengewässer nach BEMA/BMT 3. Bericht: Die Auswertungen der Makrophyten- und Phytobenthos-Untersuchungen werden je Los in Form eines Berichtes zusammengefasst 4. Datenlieferung und -übergabe: Bericht im MS-Word- & PDF-Format, Daten in MS-Excel-Tabellenformat, Daten zu den biologischen Untersuchungen im BOG-Format (Dateivorla-gen werden zur Verfügung gestellt).
Interne Kennung9
5.1.1.
Zweck
Art des AuftragsDienstleistungen
Haupteinstufung (cpv): 90733100 Überwachung oder Eindämmung von Oberflächengewässerverschmutzungen
Zusätzliche Einstufung (cpv): 90733000 Dienstleistungen im Zusammenhang mit Wasserverschmutzung, 90720000 Umweltschutz
5.1.2.
Erfüllungsort
Land, Gliederung (NUTS)Region Hannover (DE929)
LandDeutschland
Ort im betreffenden Land
5.1.6.
Allgemeine Informationen
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
Die Beschaffung fällt unter das Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesennein
5.1.7.
Strategische Auftragsvergabe
Ziel der strategischen AuftragsvergabeKeine strategische Beschaffung
5.1.10.
Zuschlagskriterien
Kriterium
ArtPreis
BezeichnungPreis
BeschreibungDie Punktevergabe zu diesem Zuschlagskriterium erfolgt auf Grundlage der angebotenen Angebotssumme (netto) gem. Angebotsvordruck.
Kategorie des Festwert-ZuschlagskriteriumsFester Wert (insgesamt)
Zuschlagskriterium — Zahl40
Kriterium
ArtQualität
BezeichnungPojektspezifische Qualifikation
BeschreibungIm Gegensatz zum Eignungskriterium "technische und berufliche Leistungsfähigkeit des Unternehmens" bezieht sich die projektspezifische Qualifikation speziell auf die mit den jeweiligen Aufgaben betrauten Bearbeiter, d.h. Mitarbeiter, Mitbieter (bei Bietergemeinschaften), Unterauftragnehmer.
Kategorie des Gewicht-ZuschlagskriteriumsGewichtung (Punkte, genau)
Zuschlagskriterium — Zahl40
Kriterium
ArtQualität
BezeichnungManagementn & Logistik
BeschreibungDer Bieter hat mit seinem Angebot ein Konzept über die Vorgehensweise hinsichtlich des "Management & Logistik" - Aufwandes einzureichen, in welchem er Angaben zu den Probenah-men/Auswertungen/Berichterstellung machen muss.
Kategorie des Gewicht-ZuschlagskriteriumsGewichtung (Punkte, genau)
Zuschlagskriterium — Zahl20
5.1.15.
Techniken
Rahmenvereinbarung
Keine Rahmenvereinbarung
Informationen über das dynamische Beschaffungssystem
Kein dynamisches Beschaffungssystem
5.1.16.
Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung
ÜberprüfungsstelleVergabekammer Niedersachsen beim Nds. Ministerium für Wirtschaft, Verkehr, Bauen und Digitalisierung
Informationen über die Überprüfungsfristen: Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen: Die Vergabestelle weist ausdrücklich auf die für interessierte Unternehmen sowie Bewerber/Bieter und Bewerber-/Bietergemeinschaften bestehenden Rügeobliegenheiten und die Präklusionsregelungen gemäß § 160 Abs. 3 GWB hinsichtlich der Behauptung von Verstößen gegen die Bestimmungen über das Vergabeverfahren hin. § 160 Abs. 3 GWB lautet: "Der Antrag ist unzulässig, soweit: 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt, 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt." Die Vergabestelle weist zudem ausdrücklich auf § 134 Abs. 1 und 2 GWB hin. § 134 Abs. 1 und 2 GWB lauten: (1) Öffentliche Auftraggeber haben die Bieter, deren Angebote nicht berücksichtigt werden sollen, über den Namen des Unternehmens, dessen Angebot angenommen werden soll, über die Gründe der vorgesehenen Nichtberücksichtigung ihres Angebots und über den frühesten Zeitpunkt des Vertragsschlusses unverzüglich in Textform zu informieren. Dies gilt auch für Bewerber, denen keine Information über die Ablehnung ihrer Bewerbung zur Verfügung gestellt wurde, bevor die Mitteilung über die Zuschlagsentscheidung an die betroffenen Bieter ergangen ist. (2) Ein Vertrag darf erst 15 Kalendertage nach Absendung der Information nach Absatz 1 geschlossen werden. Wird die Information auf elektronischem Weg oder per Fax versendet, verkürzt sich die Frist auf zehn Kalendertage. Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den Auftraggeber; auf den Tag des Zugangs beim betroffenen Bieter und Bewerber kommt es nicht an." § 135 Absatz 1 Nummer 2 GWB lautet: (1) Ein öffentlicher Auftrag ist von Anfang an unwirksam, wenn der öffentliche Auftraggeber [...] (2) den Auftrag ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union vergeben hat, ohne dass dies aufgrund Gesetzes gestattet ist, und dieser Verstoß in einem Nachprüfungsverfahren festgestellt worden ist."
Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstelltLogistik Zentrum Niedersachsen Landesbetrieb - Außenstelle Hannover
TED eSenderBeschaffungsamt des BMI
5.1.
LosLOT-0011
TitelLG PoD (Dienstgebiet der Betriebsstelle Lüneburg)
BeschreibungDie durchzuführenden Leistungen/Anforderungen lauten im Einzelnen: 1. Erhebung bzw. Entnahme und Bestimmung von Makrophyten und Phytobenthos-Proben in 2024: o Parallele Bestimmung der chemisch-physikalischen Vor-Ortparameter (pH-Wert, elektrische Leitfähigkeit, Wassertemperatur, Sauerstoffgehalt) o Führen eines NLWKN-Feldprotokolls (wird zur Verfügung gestellt) und eines Probe-nahmeprotokolls gemäß WRRL (siehe unter: Gewässerbewertung gemäß WRRL (gewaesser-bewertung.de)) 2. Auswertung der Makrophyten- und Phytobenthos-Untersuchungen für die Fließgewässer nach PHYLIB bzw. für die Marschengewässer nach BEMA/BMT 3. Bericht: Die Auswertungen der Makrophyten- und Phytobenthos-Untersuchungen werden je Los in Form eines Berichtes zusammengefasst 4. Datenlieferung und -übergabe: Bericht im MS-Word- & PDF-Format, Daten in MS-Excel-Tabellenformat, Daten zu den biologischen Untersuchungen im BOG-Format (Dateivorla-gen werden zur Verfügung gestellt).
Interne Kennung10
5.1.1.
Zweck
Art des AuftragsDienstleistungen
Haupteinstufung (cpv): 90733100 Überwachung oder Eindämmung von Oberflächengewässerverschmutzungen
Zusätzliche Einstufung (cpv): 90733000 Dienstleistungen im Zusammenhang mit Wasserverschmutzung, 90720000 Umweltschutz
5.1.2.
Erfüllungsort
Land, Gliederung (NUTS)Region Hannover (DE929)
LandDeutschland
Ort im betreffenden Land
5.1.6.
Allgemeine Informationen
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
Die Beschaffung fällt unter das Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesennein
5.1.7.
Strategische Auftragsvergabe
Ziel der strategischen AuftragsvergabeKeine strategische Beschaffung
5.1.10.
Zuschlagskriterien
Kriterium
ArtPreis
BezeichnungPreis
BeschreibungDie Punktevergabe zu diesem Zuschlagskriterium erfolgt auf Grundlage der angebotenen Angebotssumme (netto) gem. Angebotsvordruck.
Kategorie des Festwert-ZuschlagskriteriumsFester Wert (insgesamt)
Zuschlagskriterium — Zahl40
Kriterium
ArtQualität
BezeichnungPojektspezifische Qualifikation
BeschreibungIm Gegensatz zum Eignungskriterium "technische und berufliche Leistungsfähigkeit des Unternehmens" bezieht sich die projektspezifische Qualifikation speziell auf die mit den jeweiligen Aufgaben betrauten Bearbeiter, d.h. Mitarbeiter, Mitbieter (bei Bietergemeinschaften), Unterauftragnehmer.
Kategorie des Gewicht-ZuschlagskriteriumsGewichtung (Punkte, genau)
Zuschlagskriterium — Zahl40
Kriterium
ArtQualität
BezeichnungManagementn & Logistik
BeschreibungDer Bieter hat mit seinem Angebot ein Konzept über die Vorgehensweise hinsichtlich des "Management & Logistik" - Aufwandes einzureichen, in welchem er Angaben zu den Probenah-men/Auswertungen/Berichterstellung machen muss.
Kategorie des Gewicht-ZuschlagskriteriumsGewichtung (Punkte, genau)
Zuschlagskriterium — Zahl20
5.1.15.
Techniken
Rahmenvereinbarung
Keine Rahmenvereinbarung
Informationen über das dynamische Beschaffungssystem
Kein dynamisches Beschaffungssystem
5.1.16.
Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung
ÜberprüfungsstelleVergabekammer Niedersachsen beim Nds. Ministerium für Wirtschaft, Verkehr, Bauen und Digitalisierung
Informationen über die Überprüfungsfristen: Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen: Die Vergabestelle weist ausdrücklich auf die für interessierte Unternehmen sowie Bewerber/Bieter und Bewerber-/Bietergemeinschaften bestehenden Rügeobliegenheiten und die Präklusionsregelungen gemäß § 160 Abs. 3 GWB hinsichtlich der Behauptung von Verstößen gegen die Bestimmungen über das Vergabeverfahren hin. § 160 Abs. 3 GWB lautet: "Der Antrag ist unzulässig, soweit: 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt, 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt." Die Vergabestelle weist zudem ausdrücklich auf § 134 Abs. 1 und 2 GWB hin. § 134 Abs. 1 und 2 GWB lauten: (1) Öffentliche Auftraggeber haben die Bieter, deren Angebote nicht berücksichtigt werden sollen, über den Namen des Unternehmens, dessen Angebot angenommen werden soll, über die Gründe der vorgesehenen Nichtberücksichtigung ihres Angebots und über den frühesten Zeitpunkt des Vertragsschlusses unverzüglich in Textform zu informieren. Dies gilt auch für Bewerber, denen keine Information über die Ablehnung ihrer Bewerbung zur Verfügung gestellt wurde, bevor die Mitteilung über die Zuschlagsentscheidung an die betroffenen Bieter ergangen ist. (2) Ein Vertrag darf erst 15 Kalendertage nach Absendung der Information nach Absatz 1 geschlossen werden. Wird die Information auf elektronischem Weg oder per Fax versendet, verkürzt sich die Frist auf zehn Kalendertage. Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den Auftraggeber; auf den Tag des Zugangs beim betroffenen Bieter und Bewerber kommt es nicht an." § 135 Absatz 1 Nummer 2 GWB lautet: (1) Ein öffentlicher Auftrag ist von Anfang an unwirksam, wenn der öffentliche Auftraggeber [...] (2) den Auftrag ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union vergeben hat, ohne dass dies aufgrund Gesetzes gestattet ist, und dieser Verstoß in einem Nachprüfungsverfahren festgestellt worden ist."
Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstelltLogistik Zentrum Niedersachsen Landesbetrieb - Außenstelle Hannover
TED eSenderBeschaffungsamt des BMI
5.1.
LosLOT-0012
TitelMEP MPH Nord (Dienstgebiet der Betriebsstelle Meppen)
BeschreibungDie durchzuführenden Leistungen/Anforderungen lauten im Einzelnen: 1. Erhebung bzw. Entnahme und Bestimmung von Makrophyten und Phytobenthos-Proben in 2024: o Parallele Bestimmung der chemisch-physikalischen Vor-Ortparameter (pH-Wert, elektrische Leitfähigkeit, Wassertemperatur, Sauerstoffgehalt) o Führen eines NLWKN-Feldprotokolls (wird zur Verfügung gestellt) und eines Probe-nahmeprotokolls gemäß WRRL (siehe unter: Gewässerbewertung gemäß WRRL (gewaesser-bewertung.de)) 2. Auswertung der Makrophyten- und Phytobenthos-Untersuchungen für die Fließgewässer nach PHYLIB bzw. für die Marschengewässer nach BEMA/BMT 3. Bericht: Die Auswertungen der Makrophyten- und Phytobenthos-Untersuchungen werden je Los in Form eines Berichtes zusammengefasst 4. Datenlieferung und -übergabe: Bericht im MS-Word- & PDF-Format, Daten in MS-Excel-Tabellenformat, Daten zu den biologischen Untersuchungen im BOG-Format (Dateivorla-gen werden zur Verfügung gestellt).
Interne Kennung11
5.1.1.
Zweck
Art des AuftragsDienstleistungen
Haupteinstufung (cpv): 90733100 Überwachung oder Eindämmung von Oberflächengewässerverschmutzungen
Zusätzliche Einstufung (cpv): 90733000 Dienstleistungen im Zusammenhang mit Wasserverschmutzung, 90720000 Umweltschutz
5.1.2.
Erfüllungsort
Land, Gliederung (NUTS)Region Hannover (DE929)
LandDeutschland
Ort im betreffenden Land
5.1.6.
Allgemeine Informationen
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
Die Beschaffung fällt unter das Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesennein
5.1.7.
Strategische Auftragsvergabe
Ziel der strategischen AuftragsvergabeKeine strategische Beschaffung
5.1.10.
Zuschlagskriterien
Kriterium
ArtPreis
BezeichnungPreis
BeschreibungDie Punktevergabe zu diesem Zuschlagskriterium erfolgt auf Grundlage der angebotenen Angebotssumme (netto) gem. Angebotsvordruck.
Kategorie des Festwert-ZuschlagskriteriumsFester Wert (insgesamt)
Zuschlagskriterium — Zahl40
Kriterium
ArtQualität
BezeichnungPojektspezifische Qualifikation
BeschreibungIm Gegensatz zum Eignungskriterium "technische und berufliche Leistungsfähigkeit des Unternehmens" bezieht sich die projektspezifische Qualifikation speziell auf die mit den jeweiligen Aufgaben betrauten Bearbeiter, d.h. Mitarbeiter, Mitbieter (bei Bietergemeinschaften), Unterauftragnehmer.
Kategorie des Gewicht-ZuschlagskriteriumsGewichtung (Punkte, genau)
Zuschlagskriterium — Zahl40
Kriterium
ArtQualität
BezeichnungManagementn & Logistik
BeschreibungDer Bieter hat mit seinem Angebot ein Konzept über die Vorgehensweise hinsichtlich des "Management & Logistik" - Aufwandes einzureichen, in welchem er Angaben zu den Probenah-men/Auswertungen/Berichterstellung machen muss.
Kategorie des Gewicht-ZuschlagskriteriumsGewichtung (Punkte, genau)
Zuschlagskriterium — Zahl20
5.1.15.
Techniken
Rahmenvereinbarung
Keine Rahmenvereinbarung
Informationen über das dynamische Beschaffungssystem
Kein dynamisches Beschaffungssystem
5.1.16.
Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung
ÜberprüfungsstelleVergabekammer Niedersachsen beim Nds. Ministerium für Wirtschaft, Verkehr, Bauen und Digitalisierung
Informationen über die Überprüfungsfristen: Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen: Die Vergabestelle weist ausdrücklich auf die für interessierte Unternehmen sowie Bewerber/Bieter und Bewerber-/Bietergemeinschaften bestehenden Rügeobliegenheiten und die Präklusionsregelungen gemäß § 160 Abs. 3 GWB hinsichtlich der Behauptung von Verstößen gegen die Bestimmungen über das Vergabeverfahren hin. § 160 Abs. 3 GWB lautet: "Der Antrag ist unzulässig, soweit: 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt, 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt." Die Vergabestelle weist zudem ausdrücklich auf § 134 Abs. 1 und 2 GWB hin. § 134 Abs. 1 und 2 GWB lauten: (1) Öffentliche Auftraggeber haben die Bieter, deren Angebote nicht berücksichtigt werden sollen, über den Namen des Unternehmens, dessen Angebot angenommen werden soll, über die Gründe der vorgesehenen Nichtberücksichtigung ihres Angebots und über den frühesten Zeitpunkt des Vertragsschlusses unverzüglich in Textform zu informieren. Dies gilt auch für Bewerber, denen keine Information über die Ablehnung ihrer Bewerbung zur Verfügung gestellt wurde, bevor die Mitteilung über die Zuschlagsentscheidung an die betroffenen Bieter ergangen ist. (2) Ein Vertrag darf erst 15 Kalendertage nach Absendung der Information nach Absatz 1 geschlossen werden. Wird die Information auf elektronischem Weg oder per Fax versendet, verkürzt sich die Frist auf zehn Kalendertage. Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den Auftraggeber; auf den Tag des Zugangs beim betroffenen Bieter und Bewerber kommt es nicht an." § 135 Absatz 1 Nummer 2 GWB lautet: (1) Ein öffentlicher Auftrag ist von Anfang an unwirksam, wenn der öffentliche Auftraggeber [...] (2) den Auftrag ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union vergeben hat, ohne dass dies aufgrund Gesetzes gestattet ist, und dieser Verstoß in einem Nachprüfungsverfahren festgestellt worden ist."
Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstelltLogistik Zentrum Niedersachsen Landesbetrieb - Außenstelle Hannover
TED eSenderBeschaffungsamt des BMI
5.1.
LosLOT-0013
TitelMEP MPH Süd (Dienstgebiet der Betriebsstelle Meppen)
BeschreibungDie durchzuführenden Leistungen/Anforderungen lauten im Einzelnen: 1. Erhebung bzw. Entnahme und Bestimmung von Makrophyten und Phytobenthos-Proben in 2024: o Parallele Bestimmung der chemisch-physikalischen Vor-Ortparameter (pH-Wert, elektrische Leitfähigkeit, Wassertemperatur, Sauerstoffgehalt) o Führen eines NLWKN-Feldprotokolls (wird zur Verfügung gestellt) und eines Probe-nahmeprotokolls gemäß WRRL (siehe unter: Gewässerbewertung gemäß WRRL (gewaesser-bewertung.de)) 2. Auswertung der Makrophyten- und Phytobenthos-Untersuchungen für die Fließgewässer nach PHYLIB bzw. für die Marschengewässer nach BEMA/BMT 3. Bericht: Die Auswertungen der Makrophyten- und Phytobenthos-Untersuchungen werden je Los in Form eines Berichtes zusammengefasst 4. Datenlieferung und -übergabe: Bericht im MS-Word- & PDF-Format, Daten in MS-Excel-Tabellenformat, Daten zu den biologischen Untersuchungen im BOG-Format (Dateivorla-gen werden zur Verfügung gestellt).
Interne Kennung12
5.1.1.
Zweck
Art des AuftragsDienstleistungen
Haupteinstufung (cpv): 90733100 Überwachung oder Eindämmung von Oberflächengewässerverschmutzungen
Zusätzliche Einstufung (cpv): 90733000 Dienstleistungen im Zusammenhang mit Wasserverschmutzung, 90720000 Umweltschutz
5.1.2.
Erfüllungsort
Land, Gliederung (NUTS)Region Hannover (DE929)
LandDeutschland
Ort im betreffenden Land
5.1.6.
Allgemeine Informationen
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
Die Beschaffung fällt unter das Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesennein
5.1.7.
Strategische Auftragsvergabe
Ziel der strategischen AuftragsvergabeKeine strategische Beschaffung
5.1.10.
Zuschlagskriterien
Kriterium
ArtPreis
BezeichnungPreis
BeschreibungDie Punktevergabe zu diesem Zuschlagskriterium erfolgt auf Grundlage der angebotenen Angebotssumme (netto) gem. Angebotsvordruck.
Kategorie des Festwert-ZuschlagskriteriumsFester Wert (insgesamt)
Zuschlagskriterium — Zahl40
Kriterium
ArtQualität
BezeichnungPojektspezifische Qualifikation
BeschreibungIm Gegensatz zum Eignungskriterium "technische und berufliche Leistungsfähigkeit des Unternehmens" bezieht sich die projektspezifische Qualifikation speziell auf die mit den jeweiligen Aufgaben betrauten Bearbeiter, d.h. Mitarbeiter, Mitbieter (bei Bietergemeinschaften), Unterauftragnehmer.
Kategorie des Gewicht-ZuschlagskriteriumsGewichtung (Punkte, genau)
Zuschlagskriterium — Zahl40
Kriterium
ArtQualität
BezeichnungManagementn & Logistik
BeschreibungDer Bieter hat mit seinem Angebot ein Konzept über die Vorgehensweise hinsichtlich des "Management & Logistik" - Aufwandes einzureichen, in welchem er Angaben zu den Probenah-men/Auswertungen/Berichterstellung machen muss.
Kategorie des Gewicht-ZuschlagskriteriumsGewichtung (Punkte, genau)
Zuschlagskriterium — Zahl20
5.1.15.
Techniken
Rahmenvereinbarung
Keine Rahmenvereinbarung
Informationen über das dynamische Beschaffungssystem
Kein dynamisches Beschaffungssystem
5.1.16.
Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung
ÜberprüfungsstelleVergabekammer Niedersachsen beim Nds. Ministerium für Wirtschaft, Verkehr, Bauen und Digitalisierung
Informationen über die Überprüfungsfristen: Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen: Die Vergabestelle weist ausdrücklich auf die für interessierte Unternehmen sowie Bewerber/Bieter und Bewerber-/Bietergemeinschaften bestehenden Rügeobliegenheiten und die Präklusionsregelungen gemäß § 160 Abs. 3 GWB hinsichtlich der Behauptung von Verstößen gegen die Bestimmungen über das Vergabeverfahren hin. § 160 Abs. 3 GWB lautet: "Der Antrag ist unzulässig, soweit: 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt, 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt." Die Vergabestelle weist zudem ausdrücklich auf § 134 Abs. 1 und 2 GWB hin. § 134 Abs. 1 und 2 GWB lauten: (1) Öffentliche Auftraggeber haben die Bieter, deren Angebote nicht berücksichtigt werden sollen, über den Namen des Unternehmens, dessen Angebot angenommen werden soll, über die Gründe der vorgesehenen Nichtberücksichtigung ihres Angebots und über den frühesten Zeitpunkt des Vertragsschlusses unverzüglich in Textform zu informieren. Dies gilt auch für Bewerber, denen keine Information über die Ablehnung ihrer Bewerbung zur Verfügung gestellt wurde, bevor die Mitteilung über die Zuschlagsentscheidung an die betroffenen Bieter ergangen ist. (2) Ein Vertrag darf erst 15 Kalendertage nach Absendung der Information nach Absatz 1 geschlossen werden. Wird die Information auf elektronischem Weg oder per Fax versendet, verkürzt sich die Frist auf zehn Kalendertage. Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den Auftraggeber; auf den Tag des Zugangs beim betroffenen Bieter und Bewerber kommt es nicht an." § 135 Absatz 1 Nummer 2 GWB lautet: (1) Ein öffentlicher Auftrag ist von Anfang an unwirksam, wenn der öffentliche Auftraggeber [...] (2) den Auftrag ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union vergeben hat, ohne dass dies aufgrund Gesetzes gestattet ist, und dieser Verstoß in einem Nachprüfungsverfahren festgestellt worden ist."
Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstelltLogistik Zentrum Niedersachsen Landesbetrieb - Außenstelle Hannover
TED eSenderBeschaffungsamt des BMI
5.1.
LosLOT-0014
TitelMEP DIA-Best. (Dienstgebiet der Betriebsstelle Meppen)
BeschreibungDie durchzuführenden Leistungen/Anforderungen lauten im Einzelnen: 1. Erhebung bzw. Entnahme und Bestimmung von Makrophyten und Phytobenthos-Proben in 2024: o Parallele Bestimmung der chemisch-physikalischen Vor-Ortparameter (pH-Wert, elektrische Leitfähigkeit, Wassertemperatur, Sauerstoffgehalt) o Führen eines NLWKN-Feldprotokolls (wird zur Verfügung gestellt) und eines Probe-nahmeprotokolls gemäß WRRL (siehe unter: Gewässerbewertung gemäß WRRL (gewaesser-bewertung.de)) 2. Auswertung der Makrophyten- und Phytobenthos-Untersuchungen für die Fließgewässer nach PHYLIB bzw. für die Marschengewässer nach BEMA/BMT 3. Bericht: Die Auswertungen der Makrophyten- und Phytobenthos-Untersuchungen werden je Los in Form eines Berichtes zusammengefasst 4. Datenlieferung und -übergabe: Bericht im MS-Word- & PDF-Format, Daten in MS-Excel-Tabellenformat, Daten zu den biologischen Untersuchungen im BOG-Format (Dateivorla-gen werden zur Verfügung gestellt).
Interne Kennung13
5.1.1.
Zweck
Art des AuftragsDienstleistungen
Haupteinstufung (cpv): 90733100 Überwachung oder Eindämmung von Oberflächengewässerverschmutzungen
Zusätzliche Einstufung (cpv): 90733000 Dienstleistungen im Zusammenhang mit Wasserverschmutzung, 90720000 Umweltschutz
5.1.2.
Erfüllungsort
Land, Gliederung (NUTS)Region Hannover (DE929)
LandDeutschland
Ort im betreffenden Land
5.1.6.
Allgemeine Informationen
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
Die Beschaffung fällt unter das Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesennein
5.1.7.
Strategische Auftragsvergabe
Ziel der strategischen AuftragsvergabeKeine strategische Beschaffung
5.1.10.
Zuschlagskriterien
Kriterium
ArtPreis
BezeichnungPreis
BeschreibungDie Punktevergabe zu diesem Zuschlagskriterium erfolgt auf Grundlage der angebotenen Angebotssumme (netto) gem. Angebotsvordruck.
Kategorie des Festwert-ZuschlagskriteriumsFester Wert (insgesamt)
Zuschlagskriterium — Zahl40
Kriterium
ArtQualität
BezeichnungPojektspezifische Qualifikation
BeschreibungIm Gegensatz zum Eignungskriterium "technische und berufliche Leistungsfähigkeit des Unternehmens" bezieht sich die projektspezifische Qualifikation speziell auf die mit den jeweiligen Aufgaben betrauten Bearbeiter, d.h. Mitarbeiter, Mitbieter (bei Bietergemeinschaften), Unterauftragnehmer.
Kategorie des Gewicht-ZuschlagskriteriumsGewichtung (Punkte, genau)
Zuschlagskriterium — Zahl40
Kriterium
ArtQualität
BezeichnungManagementn & Logistik
BeschreibungDer Bieter hat mit seinem Angebot ein Konzept über die Vorgehensweise hinsichtlich des "Management & Logistik" - Aufwandes einzureichen, in welchem er Angaben zu den Probenah-men/Auswertungen/Berichterstellung machen muss.
Kategorie des Gewicht-ZuschlagskriteriumsGewichtung (Punkte, genau)
Zuschlagskriterium — Zahl20
5.1.15.
Techniken
Rahmenvereinbarung
Keine Rahmenvereinbarung
Informationen über das dynamische Beschaffungssystem
Kein dynamisches Beschaffungssystem
5.1.16.
Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung
ÜberprüfungsstelleVergabekammer Niedersachsen beim Nds. Ministerium für Wirtschaft, Verkehr, Bauen und Digitalisierung
Informationen über die Überprüfungsfristen: Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen: Die Vergabestelle weist ausdrücklich auf die für interessierte Unternehmen sowie Bewerber/Bieter und Bewerber-/Bietergemeinschaften bestehenden Rügeobliegenheiten und die Präklusionsregelungen gemäß § 160 Abs. 3 GWB hinsichtlich der Behauptung von Verstößen gegen die Bestimmungen über das Vergabeverfahren hin. § 160 Abs. 3 GWB lautet: "Der Antrag ist unzulässig, soweit: 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt, 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt." Die Vergabestelle weist zudem ausdrücklich auf § 134 Abs. 1 und 2 GWB hin. § 134 Abs. 1 und 2 GWB lauten: (1) Öffentliche Auftraggeber haben die Bieter, deren Angebote nicht berücksichtigt werden sollen, über den Namen des Unternehmens, dessen Angebot angenommen werden soll, über die Gründe der vorgesehenen Nichtberücksichtigung ihres Angebots und über den frühesten Zeitpunkt des Vertragsschlusses unverzüglich in Textform zu informieren. Dies gilt auch für Bewerber, denen keine Information über die Ablehnung ihrer Bewerbung zur Verfügung gestellt wurde, bevor die Mitteilung über die Zuschlagsentscheidung an die betroffenen Bieter ergangen ist. (2) Ein Vertrag darf erst 15 Kalendertage nach Absendung der Information nach Absatz 1 geschlossen werden. Wird die Information auf elektronischem Weg oder per Fax versendet, verkürzt sich die Frist auf zehn Kalendertage. Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den Auftraggeber; auf den Tag des Zugangs beim betroffenen Bieter und Bewerber kommt es nicht an." § 135 Absatz 1 Nummer 2 GWB lautet: (1) Ein öffentlicher Auftrag ist von Anfang an unwirksam, wenn der öffentliche Auftraggeber [...] (2) den Auftrag ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union vergeben hat, ohne dass dies aufgrund Gesetzes gestattet ist, und dieser Verstoß in einem Nachprüfungsverfahren festgestellt worden ist."
Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstelltLogistik Zentrum Niedersachsen Landesbetrieb - Außenstelle Hannover
TED eSenderBeschaffungsamt des BMI
5.1.
LosLOT-0015
TitelSTD MPH (Dienstgebiet der Betriebsstelle Stade)
BeschreibungDie durchzuführenden Leistungen/Anforderungen lauten im Einzelnen: 1. Erhebung bzw. Entnahme und Bestimmung von Makrophyten und Phytobenthos-Proben in 2024: o Parallele Bestimmung der chemisch-physikalischen Vor-Ortparameter (pH-Wert, elektrische Leitfähigkeit, Wassertemperatur, Sauerstoffgehalt) o Führen eines NLWKN-Feldprotokolls (wird zur Verfügung gestellt) und eines Probe-nahmeprotokolls gemäß WRRL (siehe unter: Gewässerbewertung gemäß WRRL (gewaesser-bewertung.de)) 2. Auswertung der Makrophyten- und Phytobenthos-Untersuchungen für die Fließgewässer nach PHYLIB bzw. für die Marschengewässer nach BEMA/BMT 3. Bericht: Die Auswertungen der Makrophyten- und Phytobenthos-Untersuchungen werden je Los in Form eines Berichtes zusammengefasst 4. Datenlieferung und -übergabe: Bericht im MS-Word- & PDF-Format, Daten in MS-Excel-Tabellenformat, Daten zu den biologischen Untersuchungen im BOG-Format (Dateivorla-gen werden zur Verfügung gestellt).
Interne Kennung14
5.1.1.
Zweck
Art des AuftragsDienstleistungen
Haupteinstufung (cpv): 90733100 Überwachung oder Eindämmung von Oberflächengewässerverschmutzungen
Zusätzliche Einstufung (cpv): 90733000 Dienstleistungen im Zusammenhang mit Wasserverschmutzung, 90720000 Umweltschutz
5.1.2.
Erfüllungsort
Land, Gliederung (NUTS)Region Hannover (DE929)
LandDeutschland
Ort im betreffenden Land
5.1.6.
Allgemeine Informationen
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
Die Beschaffung fällt unter das Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesennein
5.1.7.
Strategische Auftragsvergabe
Ziel der strategischen AuftragsvergabeKeine strategische Beschaffung
5.1.10.
Zuschlagskriterien
Kriterium
ArtPreis
BezeichnungPreis
BeschreibungDie Punktevergabe zu diesem Zuschlagskriterium erfolgt auf Grundlage der angebotenen Angebotssumme (netto) gem. Angebotsvordruck.
Kategorie des Festwert-ZuschlagskriteriumsFester Wert (insgesamt)
Zuschlagskriterium — Zahl40
Kriterium
ArtQualität
BezeichnungPojektspezifische Qualifikation
BeschreibungIm Gegensatz zum Eignungskriterium "technische und berufliche Leistungsfähigkeit des Unternehmens" bezieht sich die projektspezifische Qualifikation speziell auf die mit den jeweiligen Aufgaben betrauten Bearbeiter, d.h. Mitarbeiter, Mitbieter (bei Bietergemeinschaften), Unterauftragnehmer.
Kategorie des Gewicht-ZuschlagskriteriumsGewichtung (Punkte, genau)
Zuschlagskriterium — Zahl40
Kriterium
ArtQualität
BezeichnungManagementn & Logistik
BeschreibungDer Bieter hat mit seinem Angebot ein Konzept über die Vorgehensweise hinsichtlich des "Management & Logistik" - Aufwandes einzureichen, in welchem er Angaben zu den Probenah-men/Auswertungen/Berichterstellung machen muss.
Kategorie des Gewicht-ZuschlagskriteriumsGewichtung (Punkte, genau)
Zuschlagskriterium — Zahl20
5.1.15.
Techniken
Rahmenvereinbarung
Keine Rahmenvereinbarung
Informationen über das dynamische Beschaffungssystem
Kein dynamisches Beschaffungssystem
5.1.16.
Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung
ÜberprüfungsstelleVergabekammer Niedersachsen beim Nds. Ministerium für Wirtschaft, Verkehr, Bauen und Digitalisierung
Informationen über die Überprüfungsfristen: Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen: Die Vergabestelle weist ausdrücklich auf die für interessierte Unternehmen sowie Bewerber/Bieter und Bewerber-/Bietergemeinschaften bestehenden Rügeobliegenheiten und die Präklusionsregelungen gemäß § 160 Abs. 3 GWB hinsichtlich der Behauptung von Verstößen gegen die Bestimmungen über das Vergabeverfahren hin. § 160 Abs. 3 GWB lautet: "Der Antrag ist unzulässig, soweit: 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt, 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt." Die Vergabestelle weist zudem ausdrücklich auf § 134 Abs. 1 und 2 GWB hin. § 134 Abs. 1 und 2 GWB lauten: (1) Öffentliche Auftraggeber haben die Bieter, deren Angebote nicht berücksichtigt werden sollen, über den Namen des Unternehmens, dessen Angebot angenommen werden soll, über die Gründe der vorgesehenen Nichtberücksichtigung ihres Angebots und über den frühesten Zeitpunkt des Vertragsschlusses unverzüglich in Textform zu informieren. Dies gilt auch für Bewerber, denen keine Information über die Ablehnung ihrer Bewerbung zur Verfügung gestellt wurde, bevor die Mitteilung über die Zuschlagsentscheidung an die betroffenen Bieter ergangen ist. (2) Ein Vertrag darf erst 15 Kalendertage nach Absendung der Information nach Absatz 1 geschlossen werden. Wird die Information auf elektronischem Weg oder per Fax versendet, verkürzt sich die Frist auf zehn Kalendertage. Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den Auftraggeber; auf den Tag des Zugangs beim betroffenen Bieter und Bewerber kommt es nicht an." § 135 Absatz 1 Nummer 2 GWB lautet: (1) Ein öffentlicher Auftrag ist von Anfang an unwirksam, wenn der öffentliche Auftraggeber [...] (2) den Auftrag ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union vergeben hat, ohne dass dies aufgrund Gesetzes gestattet ist, und dieser Verstoß in einem Nachprüfungsverfahren festgestellt worden ist."
Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstelltLogistik Zentrum Niedersachsen Landesbetrieb - Außenstelle Hannover
TED eSenderBeschaffungsamt des BMI
5.1.
LosLOT-0016
TitelSTD DIA-Best. (Dienstgebiet der Betriebsstelle Stade)
BeschreibungDie durchzuführenden Leistungen/Anforderungen lauten im Einzelnen: 1. Erhebung bzw. Entnahme und Bestimmung von Makrophyten und Phytobenthos-Proben in 2024: o Parallele Bestimmung der chemisch-physikalischen Vor-Ortparameter (pH-Wert, elektrische Leitfähigkeit, Wassertemperatur, Sauerstoffgehalt) o Führen eines NLWKN-Feldprotokolls (wird zur Verfügung gestellt) und eines Probe-nahmeprotokolls gemäß WRRL (siehe unter: Gewässerbewertung gemäß WRRL (gewaesser-bewertung.de)) 2. Auswertung der Makrophyten- und Phytobenthos-Untersuchungen für die Fließgewässer nach PHYLIB bzw. für die Marschengewässer nach BEMA/BMT 3. Bericht: Die Auswertungen der Makrophyten- und Phytobenthos-Untersuchungen werden je Los in Form eines Berichtes zusammengefasst 4. Datenlieferung und -übergabe: Bericht im MS-Word- & PDF-Format, Daten in MS-Excel-Tabellenformat, Daten zu den biologischen Untersuchungen im BOG-Format (Dateivorla-gen werden zur Verfügung gestellt).
Interne Kennung15
5.1.1.
Zweck
Art des AuftragsDienstleistungen
Haupteinstufung (cpv): 90733100 Überwachung oder Eindämmung von Oberflächengewässerverschmutzungen
Zusätzliche Einstufung (cpv): 90733000 Dienstleistungen im Zusammenhang mit Wasserverschmutzung, 90720000 Umweltschutz
5.1.2.
Erfüllungsort
Land, Gliederung (NUTS)Region Hannover (DE929)
LandDeutschland
Ort im betreffenden Land
5.1.6.
Allgemeine Informationen
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
Die Beschaffung fällt unter das Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesennein
5.1.7.
Strategische Auftragsvergabe
Ziel der strategischen AuftragsvergabeKeine strategische Beschaffung
5.1.10.
Zuschlagskriterien
Kriterium
ArtPreis
BezeichnungPreis
BeschreibungDie Punktevergabe zu diesem Zuschlagskriterium erfolgt auf Grundlage der angebotenen Angebotssumme (netto) gem. Angebotsvordruck.
Kategorie des Festwert-ZuschlagskriteriumsFester Wert (insgesamt)
Zuschlagskriterium — Zahl40
Kriterium
ArtQualität
BezeichnungPojektspezifische Qualifikation
BeschreibungIm Gegensatz zum Eignungskriterium "technische und berufliche Leistungsfähigkeit des Unternehmens" bezieht sich die projektspezifische Qualifikation speziell auf die mit den jeweiligen Aufgaben betrauten Bearbeiter, d.h. Mitarbeiter, Mitbieter (bei Bietergemeinschaften), Unterauftragnehmer.
Kategorie des Gewicht-ZuschlagskriteriumsGewichtung (Punkte, genau)
Zuschlagskriterium — Zahl40
Kriterium
ArtQualität
BezeichnungManagementn & Logistik
BeschreibungDer Bieter hat mit seinem Angebot ein Konzept über die Vorgehensweise hinsichtlich des "Management & Logistik" - Aufwandes einzureichen, in welchem er Angaben zu den Probenah-men/Auswertungen/Berichterstellung machen muss.
Kategorie des Gewicht-ZuschlagskriteriumsGewichtung (Punkte, genau)
Zuschlagskriterium — Zahl20
5.1.15.
Techniken
Rahmenvereinbarung
Keine Rahmenvereinbarung
Informationen über das dynamische Beschaffungssystem
Kein dynamisches Beschaffungssystem
5.1.16.
Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung
ÜberprüfungsstelleVergabekammer Niedersachsen beim Nds. Ministerium für Wirtschaft, Verkehr, Bauen und Digitalisierung
Informationen über die Überprüfungsfristen: Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen: Die Vergabestelle weist ausdrücklich auf die für interessierte Unternehmen sowie Bewerber/Bieter und Bewerber-/Bietergemeinschaften bestehenden Rügeobliegenheiten und die Präklusionsregelungen gemäß § 160 Abs. 3 GWB hinsichtlich der Behauptung von Verstößen gegen die Bestimmungen über das Vergabeverfahren hin. § 160 Abs. 3 GWB lautet: "Der Antrag ist unzulässig, soweit: 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt, 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt." Die Vergabestelle weist zudem ausdrücklich auf § 134 Abs. 1 und 2 GWB hin. § 134 Abs. 1 und 2 GWB lauten: (1) Öffentliche Auftraggeber haben die Bieter, deren Angebote nicht berücksichtigt werden sollen, über den Namen des Unternehmens, dessen Angebot angenommen werden soll, über die Gründe der vorgesehenen Nichtberücksichtigung ihres Angebots und über den frühesten Zeitpunkt des Vertragsschlusses unverzüglich in Textform zu informieren. Dies gilt auch für Bewerber, denen keine Information über die Ablehnung ihrer Bewerbung zur Verfügung gestellt wurde, bevor die Mitteilung über die Zuschlagsentscheidung an die betroffenen Bieter ergangen ist. (2) Ein Vertrag darf erst 15 Kalendertage nach Absendung der Information nach Absatz 1 geschlossen werden. Wird die Information auf elektronischem Weg oder per Fax versendet, verkürzt sich die Frist auf zehn Kalendertage. Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den Auftraggeber; auf den Tag des Zugangs beim betroffenen Bieter und Bewerber kommt es nicht an." § 135 Absatz 1 Nummer 2 GWB lautet: (1) Ein öffentlicher Auftrag ist von Anfang an unwirksam, wenn der öffentliche Auftraggeber [...] (2) den Auftrag ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union vergeben hat, ohne dass dies aufgrund Gesetzes gestattet ist, und dieser Verstoß in einem Nachprüfungsverfahren festgestellt worden ist."
Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstelltLogistik Zentrum Niedersachsen Landesbetrieb - Außenstelle Hannover
TED eSenderBeschaffungsamt des BMI
5.1.
LosLOT-0017
TitelSTD PoD (Dienstgebiet der Betriebsstelle Stade)
BeschreibungDie durchzuführenden Leistungen/Anforderungen lauten im Einzelnen: 1. Erhebung bzw. Entnahme und Bestimmung von Makrophyten und Phytobenthos-Proben in 2024: o Parallele Bestimmung der chemisch-physikalischen Vor-Ortparameter (pH-Wert, elektrische Leitfähigkeit, Wassertemperatur, Sauerstoffgehalt) o Führen eines NLWKN-Feldprotokolls (wird zur Verfügung gestellt) und eines Probe-nahmeprotokolls gemäß WRRL (siehe unter: Gewässerbewertung gemäß WRRL (gewaesser-bewertung.de)) 2. Auswertung der Makrophyten- und Phytobenthos-Untersuchungen für die Fließgewässer nach PHYLIB bzw. für die Marschengewässer nach BEMA/BMT 3. Bericht: Die Auswertungen der Makrophyten- und Phytobenthos-Untersuchungen werden je Los in Form eines Berichtes zusammengefasst 4. Datenlieferung und -übergabe: Bericht im MS-Word- & PDF-Format, Daten in MS-Excel-Tabellenformat, Daten zu den biologischen Untersuchungen im BOG-Format (Dateivorla-gen werden zur Verfügung gestellt).
Interne Kennung16
5.1.1.
Zweck
Art des AuftragsDienstleistungen
Haupteinstufung (cpv): 90733100 Überwachung oder Eindämmung von Oberflächengewässerverschmutzungen
Zusätzliche Einstufung (cpv): 90733000 Dienstleistungen im Zusammenhang mit Wasserverschmutzung, 90720000 Umweltschutz
5.1.2.
Erfüllungsort
Land, Gliederung (NUTS)Region Hannover (DE929)
LandDeutschland
Ort im betreffenden Land
5.1.6.
Allgemeine Informationen
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
Die Beschaffung fällt unter das Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesennein
5.1.7.
Strategische Auftragsvergabe
Ziel der strategischen AuftragsvergabeKeine strategische Beschaffung
5.1.10.
Zuschlagskriterien
Kriterium
ArtPreis
BezeichnungPreis
BeschreibungDie Punktevergabe zu diesem Zuschlagskriterium erfolgt auf Grundlage der angebotenen Angebotssumme (netto) gem. Angebotsvordruck.
Kategorie des Festwert-ZuschlagskriteriumsFester Wert (insgesamt)
Zuschlagskriterium — Zahl40
Kriterium
ArtQualität
BezeichnungPojektspezifische Qualifikation
BeschreibungIm Gegensatz zum Eignungskriterium "technische und berufliche Leistungsfähigkeit des Unternehmens" bezieht sich die projektspezifische Qualifikation speziell auf die mit den jeweiligen Aufgaben betrauten Bearbeiter, d.h. Mitarbeiter, Mitbieter (bei Bietergemeinschaften), Unterauftragnehmer.
Kategorie des Gewicht-ZuschlagskriteriumsGewichtung (Punkte, genau)
Zuschlagskriterium — Zahl40
Kriterium
ArtQualität
BezeichnungManagementn & Logistik
BeschreibungDer Bieter hat mit seinem Angebot ein Konzept über die Vorgehensweise hinsichtlich des "Management & Logistik" - Aufwandes einzureichen, in welchem er Angaben zu den Probenah-men/Auswertungen/Berichterstellung machen muss.
Kategorie des Gewicht-ZuschlagskriteriumsGewichtung (Punkte, genau)
Zuschlagskriterium — Zahl20
5.1.15.
Techniken
Rahmenvereinbarung
Keine Rahmenvereinbarung
Informationen über das dynamische Beschaffungssystem
Kein dynamisches Beschaffungssystem
5.1.16.
Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung
ÜberprüfungsstelleVergabekammer Niedersachsen beim Nds. Ministerium für Wirtschaft, Verkehr, Bauen und Digitalisierung
Informationen über die Überprüfungsfristen: Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen: Die Vergabestelle weist ausdrücklich auf die für interessierte Unternehmen sowie Bewerber/Bieter und Bewerber-/Bietergemeinschaften bestehenden Rügeobliegenheiten und die Präklusionsregelungen gemäß § 160 Abs. 3 GWB hinsichtlich der Behauptung von Verstößen gegen die Bestimmungen über das Vergabeverfahren hin. § 160 Abs. 3 GWB lautet: "Der Antrag ist unzulässig, soweit: 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt, 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt." Die Vergabestelle weist zudem ausdrücklich auf § 134 Abs. 1 und 2 GWB hin. § 134 Abs. 1 und 2 GWB lauten: (1) Öffentliche Auftraggeber haben die Bieter, deren Angebote nicht berücksichtigt werden sollen, über den Namen des Unternehmens, dessen Angebot angenommen werden soll, über die Gründe der vorgesehenen Nichtberücksichtigung ihres Angebots und über den frühesten Zeitpunkt des Vertragsschlusses unverzüglich in Textform zu informieren. Dies gilt auch für Bewerber, denen keine Information über die Ablehnung ihrer Bewerbung zur Verfügung gestellt wurde, bevor die Mitteilung über die Zuschlagsentscheidung an die betroffenen Bieter ergangen ist. (2) Ein Vertrag darf erst 15 Kalendertage nach Absendung der Information nach Absatz 1 geschlossen werden. Wird die Information auf elektronischem Weg oder per Fax versendet, verkürzt sich die Frist auf zehn Kalendertage. Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den Auftraggeber; auf den Tag des Zugangs beim betroffenen Bieter und Bewerber kommt es nicht an." § 135 Absatz 1 Nummer 2 GWB lautet: (1) Ein öffentlicher Auftrag ist von Anfang an unwirksam, wenn der öffentliche Auftraggeber [...] (2) den Auftrag ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union vergeben hat, ohne dass dies aufgrund Gesetzes gestattet ist, und dieser Verstoß in einem Nachprüfungsverfahren festgestellt worden ist."
Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstelltLogistik Zentrum Niedersachsen Landesbetrieb - Außenstelle Hannover
TED eSenderBeschaffungsamt des BMI
5.1.
LosLOT-0018
TitelS-BS MPH + DIA + PoD (Dienstgebiet der Betriebsstelle Süd - Braunschweig)
BeschreibungDie durchzuführenden Leistungen/Anforderungen lauten im Einzelnen: 1. Erhebung bzw. Entnahme und Bestimmung von Makrophyten und Phytobenthos-Proben in 2024: o Parallele Bestimmung der chemisch-physikalischen Vor-Ortparameter (pH-Wert, elektrische Leitfähigkeit, Wassertemperatur, Sauerstoffgehalt) o Führen eines NLWKN-Feldprotokolls (wird zur Verfügung gestellt) und eines Probe-nahmeprotokolls gemäß WRRL (siehe unter: Gewässerbewertung gemäß WRRL (gewaesser-bewertung.de)) 2. Auswertung der Makrophyten- und Phytobenthos-Untersuchungen für die Fließgewässer nach PHYLIB bzw. für die Marschengewässer nach BEMA/BMT 3. Bericht: Die Auswertungen der Makrophyten- und Phytobenthos-Untersuchungen werden je Los in Form eines Berichtes zusammengefasst 4. Datenlieferung und -übergabe: Bericht im MS-Word- & PDF-Format, Daten in MS-Excel-Tabellenformat, Daten zu den biologischen Untersuchungen im BOG-Format (Dateivorla-gen werden zur Verfügung gestellt).
Interne Kennung17
5.1.1.
Zweck
Art des AuftragsDienstleistungen
Haupteinstufung (cpv): 90733100 Überwachung oder Eindämmung von Oberflächengewässerverschmutzungen
Zusätzliche Einstufung (cpv): 90733000 Dienstleistungen im Zusammenhang mit Wasserverschmutzung, 90720000 Umweltschutz
5.1.2.
Erfüllungsort
Land, Gliederung (NUTS)Region Hannover (DE929)
LandDeutschland
Ort im betreffenden Land
5.1.6.
Allgemeine Informationen
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
Die Beschaffung fällt unter das Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesennein
5.1.7.
Strategische Auftragsvergabe
Ziel der strategischen AuftragsvergabeKeine strategische Beschaffung
5.1.10.
Zuschlagskriterien
Kriterium
ArtPreis
BezeichnungPreis
BeschreibungDie Punktevergabe zu diesem Zuschlagskriterium erfolgt auf Grundlage der angebotenen Angebotssumme (netto) gem. Angebotsvordruck.
Kategorie des Festwert-ZuschlagskriteriumsFester Wert (insgesamt)
Zuschlagskriterium — Zahl40
Kriterium
ArtQualität
BezeichnungPojektspezifische Qualifikation
BeschreibungIm Gegensatz zum Eignungskriterium "technische und berufliche Leistungsfähigkeit des Unternehmens" bezieht sich die projektspezifische Qualifikation speziell auf die mit den jeweiligen Aufgaben betrauten Bearbeiter, d.h. Mitarbeiter, Mitbieter (bei Bietergemeinschaften), Unterauftragnehmer.
Kategorie des Gewicht-ZuschlagskriteriumsGewichtung (Punkte, genau)
Zuschlagskriterium — Zahl40
Kriterium
ArtQualität
BezeichnungManagementn & Logistik
BeschreibungDer Bieter hat mit seinem Angebot ein Konzept über die Vorgehensweise hinsichtlich des "Management & Logistik" - Aufwandes einzureichen, in welchem er Angaben zu den Probenah-men/Auswertungen/Berichterstellung machen muss.
Kategorie des Gewicht-ZuschlagskriteriumsGewichtung (Punkte, genau)
Zuschlagskriterium — Zahl20
5.1.15.
Techniken
Rahmenvereinbarung
Keine Rahmenvereinbarung
Informationen über das dynamische Beschaffungssystem
Kein dynamisches Beschaffungssystem
5.1.16.
Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung
ÜberprüfungsstelleVergabekammer Niedersachsen beim Nds. Ministerium für Wirtschaft, Verkehr, Bauen und Digitalisierung
Informationen über die Überprüfungsfristen: Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen: Die Vergabestelle weist ausdrücklich auf die für interessierte Unternehmen sowie Bewerber/Bieter und Bewerber-/Bietergemeinschaften bestehenden Rügeobliegenheiten und die Präklusionsregelungen gemäß § 160 Abs. 3 GWB hinsichtlich der Behauptung von Verstößen gegen die Bestimmungen über das Vergabeverfahren hin. § 160 Abs. 3 GWB lautet: "Der Antrag ist unzulässig, soweit: 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt, 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt." Die Vergabestelle weist zudem ausdrücklich auf § 134 Abs. 1 und 2 GWB hin. § 134 Abs. 1 und 2 GWB lauten: (1) Öffentliche Auftraggeber haben die Bieter, deren Angebote nicht berücksichtigt werden sollen, über den Namen des Unternehmens, dessen Angebot angenommen werden soll, über die Gründe der vorgesehenen Nichtberücksichtigung ihres Angebots und über den frühesten Zeitpunkt des Vertragsschlusses unverzüglich in Textform zu informieren. Dies gilt auch für Bewerber, denen keine Information über die Ablehnung ihrer Bewerbung zur Verfügung gestellt wurde, bevor die Mitteilung über die Zuschlagsentscheidung an die betroffenen Bieter ergangen ist. (2) Ein Vertrag darf erst 15 Kalendertage nach Absendung der Information nach Absatz 1 geschlossen werden. Wird die Information auf elektronischem Weg oder per Fax versendet, verkürzt sich die Frist auf zehn Kalendertage. Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den Auftraggeber; auf den Tag des Zugangs beim betroffenen Bieter und Bewerber kommt es nicht an." § 135 Absatz 1 Nummer 2 GWB lautet: (1) Ein öffentlicher Auftrag ist von Anfang an unwirksam, wenn der öffentliche Auftraggeber [...] (2) den Auftrag ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union vergeben hat, ohne dass dies aufgrund Gesetzes gestattet ist, und dieser Verstoß in einem Nachprüfungsverfahren festgestellt worden ist."
Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstelltLogistik Zentrum Niedersachsen Landesbetrieb - Außenstelle Hannover
TED eSenderBeschaffungsamt des BMI
5.1.
LosLOT-0019
TitelS-GÖ MPH + DIA + PoD (Dienstgebiet der Betriebsstelle Süd - Göttingen)
BeschreibungDie durchzuführenden Leistungen/Anforderungen lauten im Einzelnen: 1. Erhebung bzw. Entnahme und Bestimmung von Makrophyten und Phytobenthos-Proben in 2024: o Parallele Bestimmung der chemisch-physikalischen Vor-Ortparameter (pH-Wert, elektrische Leitfähigkeit, Wassertemperatur, Sauerstoffgehalt) o Führen eines NLWKN-Feldprotokolls (wird zur Verfügung gestellt) und eines Probe-nahmeprotokolls gemäß WRRL (siehe unter: Gewässerbewertung gemäß WRRL (gewaesser-bewertung.de)) 2. Auswertung der Makrophyten- und Phytobenthos-Untersuchungen für die Fließgewässer nach PHYLIB bzw. für die Marschengewässer nach BEMA/BMT 3. Bericht: Die Auswertungen der Makrophyten- und Phytobenthos-Untersuchungen werden je Los in Form eines Berichtes zusammengefasst 4. Datenlieferung und -übergabe: Bericht im MS-Word- & PDF-Format, Daten in MS-Excel-Tabellenformat, Daten zu den biologischen Untersuchungen im BOG-Format (Dateivorla-gen werden zur Verfügung gestellt).
Interne Kennung18
5.1.1.
Zweck
Art des AuftragsDienstleistungen
Haupteinstufung (cpv): 90733100 Überwachung oder Eindämmung von Oberflächengewässerverschmutzungen
Zusätzliche Einstufung (cpv): 90733000 Dienstleistungen im Zusammenhang mit Wasserverschmutzung, 90720000 Umweltschutz
5.1.2.
Erfüllungsort
Land, Gliederung (NUTS)Region Hannover (DE929)
LandDeutschland
Ort im betreffenden Land
5.1.6.
Allgemeine Informationen
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
Die Beschaffung fällt unter das Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesennein
5.1.7.
Strategische Auftragsvergabe
Ziel der strategischen AuftragsvergabeKeine strategische Beschaffung
5.1.10.
Zuschlagskriterien
Kriterium
ArtPreis
BezeichnungPreis
BeschreibungDie Punktevergabe zu diesem Zuschlagskriterium erfolgt auf Grundlage der angebotenen Angebotssumme (netto) gem. Angebotsvordruck.
Kategorie des Festwert-ZuschlagskriteriumsFester Wert (insgesamt)
Zuschlagskriterium — Zahl40
Kriterium
ArtQualität
BezeichnungPojektspezifische Qualifikation
BeschreibungIm Gegensatz zum Eignungskriterium "technische und berufliche Leistungsfähigkeit des Unternehmens" bezieht sich die projektspezifische Qualifikation speziell auf die mit den jeweiligen Aufgaben betrauten Bearbeiter, d.h. Mitarbeiter, Mitbieter (bei Bietergemeinschaften), Unterauftragnehmer.
Kategorie des Gewicht-ZuschlagskriteriumsGewichtung (Punkte, genau)
Zuschlagskriterium — Zahl40
Kriterium
ArtQualität
BezeichnungManagementn & Logistik
BeschreibungDer Bieter hat mit seinem Angebot ein Konzept über die Vorgehensweise hinsichtlich des "Management & Logistik" - Aufwandes einzureichen, in welchem er Angaben zu den Probenah-men/Auswertungen/Berichterstellung machen muss.
Kategorie des Gewicht-ZuschlagskriteriumsGewichtung (Punkte, genau)
Zuschlagskriterium — Zahl20
5.1.15.
Techniken
Rahmenvereinbarung
Keine Rahmenvereinbarung
Informationen über das dynamische Beschaffungssystem
Kein dynamisches Beschaffungssystem
5.1.16.
Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung
ÜberprüfungsstelleVergabekammer Niedersachsen beim Nds. Ministerium für Wirtschaft, Verkehr, Bauen und Digitalisierung
Informationen über die Überprüfungsfristen: Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen: Die Vergabestelle weist ausdrücklich auf die für interessierte Unternehmen sowie Bewerber/Bieter und Bewerber-/Bietergemeinschaften bestehenden Rügeobliegenheiten und die Präklusionsregelungen gemäß § 160 Abs. 3 GWB hinsichtlich der Behauptung von Verstößen gegen die Bestimmungen über das Vergabeverfahren hin. § 160 Abs. 3 GWB lautet: "Der Antrag ist unzulässig, soweit: 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt, 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt." Die Vergabestelle weist zudem ausdrücklich auf § 134 Abs. 1 und 2 GWB hin. § 134 Abs. 1 und 2 GWB lauten: (1) Öffentliche Auftraggeber haben die Bieter, deren Angebote nicht berücksichtigt werden sollen, über den Namen des Unternehmens, dessen Angebot angenommen werden soll, über die Gründe der vorgesehenen Nichtberücksichtigung ihres Angebots und über den frühesten Zeitpunkt des Vertragsschlusses unverzüglich in Textform zu informieren. Dies gilt auch für Bewerber, denen keine Information über die Ablehnung ihrer Bewerbung zur Verfügung gestellt wurde, bevor die Mitteilung über die Zuschlagsentscheidung an die betroffenen Bieter ergangen ist. (2) Ein Vertrag darf erst 15 Kalendertage nach Absendung der Information nach Absatz 1 geschlossen werden. Wird die Information auf elektronischem Weg oder per Fax versendet, verkürzt sich die Frist auf zehn Kalendertage. Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den Auftraggeber; auf den Tag des Zugangs beim betroffenen Bieter und Bewerber kommt es nicht an." § 135 Absatz 1 Nummer 2 GWB lautet: (1) Ein öffentlicher Auftrag ist von Anfang an unwirksam, wenn der öffentliche Auftraggeber [...] (2) den Auftrag ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union vergeben hat, ohne dass dies aufgrund Gesetzes gestattet ist, und dieser Verstoß in einem Nachprüfungsverfahren festgestellt worden ist."
Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstelltLogistik Zentrum Niedersachsen Landesbetrieb - Außenstelle Hannover
TED eSenderBeschaffungsamt des BMI
5.1.
LosLOT-0020
TitelSU MPH + DIA-PN (Dienstgebiet der Betriebsstelle Sulingen)
BeschreibungDie durchzuführenden Leistungen/Anforderungen lauten im Einzelnen: 1. Erhebung bzw. Entnahme und Bestimmung von Makrophyten und Phytobenthos-Proben in 2024: o Parallele Bestimmung der chemisch-physikalischen Vor-Ortparameter (pH-Wert, elektrische Leitfähigkeit, Wassertemperatur, Sauerstoffgehalt) o Führen eines NLWKN-Feldprotokolls (wird zur Verfügung gestellt) und eines Probe-nahmeprotokolls gemäß WRRL (siehe unter: Gewässerbewertung gemäß WRRL (gewaesser-bewertung.de)) 2. Auswertung der Makrophyten- und Phytobenthos-Untersuchungen für die Fließgewässer nach PHYLIB bzw. für die Marschengewässer nach BEMA/BMT 3. Bericht: Die Auswertungen der Makrophyten- und Phytobenthos-Untersuchungen werden je Los in Form eines Berichtes zusammengefasst 4. Datenlieferung und -übergabe: Bericht im MS-Word- & PDF-Format, Daten in MS-Excel-Tabellenformat, Daten zu den biologischen Untersuchungen im BOG-Format (Dateivorla-gen werden zur Verfügung gestellt).
Interne Kennung19
5.1.1.
Zweck
Art des AuftragsDienstleistungen
Haupteinstufung (cpv): 90733100 Überwachung oder Eindämmung von Oberflächengewässerverschmutzungen
Zusätzliche Einstufung (cpv): 90733000 Dienstleistungen im Zusammenhang mit Wasserverschmutzung, 90720000 Umweltschutz
5.1.2.
Erfüllungsort
Land, Gliederung (NUTS)Region Hannover (DE929)
LandDeutschland
Ort im betreffenden Land
5.1.6.
Allgemeine Informationen
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
Die Beschaffung fällt unter das Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesennein
5.1.7.
Strategische Auftragsvergabe
Ziel der strategischen AuftragsvergabeKeine strategische Beschaffung
5.1.10.
Zuschlagskriterien
Kriterium
ArtPreis
BezeichnungPreis
BeschreibungDie Punktevergabe zu diesem Zuschlagskriterium erfolgt auf Grundlage der angebotenen Angebotssumme (netto) gem. Angebotsvordruck.
Kategorie des Festwert-ZuschlagskriteriumsFester Wert (insgesamt)
Zuschlagskriterium — Zahl40
Kriterium
ArtQualität
BezeichnungPojektspezifische Qualifikation
BeschreibungIm Gegensatz zum Eignungskriterium "technische und berufliche Leistungsfähigkeit des Unternehmens" bezieht sich die projektspezifische Qualifikation speziell auf die mit den jeweiligen Aufgaben betrauten Bearbeiter, d.h. Mitarbeiter, Mitbieter (bei Bietergemeinschaften), Unterauftragnehmer.
Kategorie des Gewicht-ZuschlagskriteriumsGewichtung (Punkte, genau)
Zuschlagskriterium — Zahl40
Kriterium
ArtQualität
BezeichnungManagementn & Logistik
BeschreibungDer Bieter hat mit seinem Angebot ein Konzept über die Vorgehensweise hinsichtlich des "Management & Logistik" - Aufwandes einzureichen, in welchem er Angaben zu den Probenah-men/Auswertungen/Berichterstellung machen muss.
Kategorie des Gewicht-ZuschlagskriteriumsGewichtung (Punkte, genau)
Zuschlagskriterium — Zahl20
5.1.15.
Techniken
Rahmenvereinbarung
Keine Rahmenvereinbarung
Informationen über das dynamische Beschaffungssystem
Kein dynamisches Beschaffungssystem
5.1.16.
Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung
ÜberprüfungsstelleVergabekammer Niedersachsen beim Nds. Ministerium für Wirtschaft, Verkehr, Bauen und Digitalisierung
Informationen über die Überprüfungsfristen: Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen: Die Vergabestelle weist ausdrücklich auf die für interessierte Unternehmen sowie Bewerber/Bieter und Bewerber-/Bietergemeinschaften bestehenden Rügeobliegenheiten und die Präklusionsregelungen gemäß § 160 Abs. 3 GWB hinsichtlich der Behauptung von Verstößen gegen die Bestimmungen über das Vergabeverfahren hin. § 160 Abs. 3 GWB lautet: "Der Antrag ist unzulässig, soweit: 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt, 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt." Die Vergabestelle weist zudem ausdrücklich auf § 134 Abs. 1 und 2 GWB hin. § 134 Abs. 1 und 2 GWB lauten: (1) Öffentliche Auftraggeber haben die Bieter, deren Angebote nicht berücksichtigt werden sollen, über den Namen des Unternehmens, dessen Angebot angenommen werden soll, über die Gründe der vorgesehenen Nichtberücksichtigung ihres Angebots und über den frühesten Zeitpunkt des Vertragsschlusses unverzüglich in Textform zu informieren. Dies gilt auch für Bewerber, denen keine Information über die Ablehnung ihrer Bewerbung zur Verfügung gestellt wurde, bevor die Mitteilung über die Zuschlagsentscheidung an die betroffenen Bieter ergangen ist. (2) Ein Vertrag darf erst 15 Kalendertage nach Absendung der Information nach Absatz 1 geschlossen werden. Wird die Information auf elektronischem Weg oder per Fax versendet, verkürzt sich die Frist auf zehn Kalendertage. Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den Auftraggeber; auf den Tag des Zugangs beim betroffenen Bieter und Bewerber kommt es nicht an." § 135 Absatz 1 Nummer 2 GWB lautet: (1) Ein öffentlicher Auftrag ist von Anfang an unwirksam, wenn der öffentliche Auftraggeber [...] (2) den Auftrag ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union vergeben hat, ohne dass dies aufgrund Gesetzes gestattet ist, und dieser Verstoß in einem Nachprüfungsverfahren festgestellt worden ist."
Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstelltLogistik Zentrum Niedersachsen Landesbetrieb - Außenstelle Hannover
TED eSenderBeschaffungsamt des BMI
5.1.
LosLOT-0021
TitelSU DIA-Best. (Dienstgebiet der Betriebsstelle Sulingen)
BeschreibungDie durchzuführenden Leistungen/Anforderungen lauten im Einzelnen: 1. Erhebung bzw. Entnahme und Bestimmung von Makrophyten und Phytobenthos-Proben in 2024: o Parallele Bestimmung der chemisch-physikalischen Vor-Ortparameter (pH-Wert, elektrische Leitfähigkeit, Wassertemperatur, Sauerstoffgehalt) o Führen eines NLWKN-Feldprotokolls (wird zur Verfügung gestellt) und eines Probe-nahmeprotokolls gemäß WRRL (siehe unter: Gewässerbewertung gemäß WRRL (gewaesser-bewertung.de)) 2. Auswertung der Makrophyten- und Phytobenthos-Untersuchungen für die Fließgewässer nach PHYLIB bzw. für die Marschengewässer nach BEMA/BMT 3. Bericht: Die Auswertungen der Makrophyten- und Phytobenthos-Untersuchungen werden je Los in Form eines Berichtes zusammengefasst 4. Datenlieferung und -übergabe: Bericht im MS-Word- & PDF-Format, Daten in MS-Excel-Tabellenformat, Daten zu den biologischen Untersuchungen im BOG-Format (Dateivorla-gen werden zur Verfügung gestellt).
Interne Kennung20
5.1.1.
Zweck
Art des AuftragsDienstleistungen
Haupteinstufung (cpv): 90733100 Überwachung oder Eindämmung von Oberflächengewässerverschmutzungen
Zusätzliche Einstufung (cpv): 90733000 Dienstleistungen im Zusammenhang mit Wasserverschmutzung, 90720000 Umweltschutz
5.1.2.
Erfüllungsort
Land, Gliederung (NUTS)Region Hannover (DE929)
LandDeutschland
Ort im betreffenden Land
5.1.6.
Allgemeine Informationen
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
Die Beschaffung fällt unter das Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesennein
5.1.7.
Strategische Auftragsvergabe
Ziel der strategischen AuftragsvergabeKeine strategische Beschaffung
5.1.10.
Zuschlagskriterien
Kriterium
ArtPreis
BezeichnungPreis
BeschreibungDie Punktevergabe zu diesem Zuschlagskriterium erfolgt auf Grundlage der angebotenen Angebotssumme (netto) gem. Angebotsvordruck.
Kategorie des Festwert-ZuschlagskriteriumsFester Wert (insgesamt)
Zuschlagskriterium — Zahl40
Kriterium
ArtQualität
BezeichnungPojektspezifische Qualifikation
BeschreibungIm Gegensatz zum Eignungskriterium "technische und berufliche Leistungsfähigkeit des Unternehmens" bezieht sich die projektspezifische Qualifikation speziell auf die mit den jeweiligen Aufgaben betrauten Bearbeiter, d.h. Mitarbeiter, Mitbieter (bei Bietergemeinschaften), Unterauftragnehmer.
Kategorie des Gewicht-ZuschlagskriteriumsGewichtung (Punkte, genau)
Zuschlagskriterium — Zahl40
Kriterium
ArtQualität
BezeichnungManagementn & Logistik
BeschreibungDer Bieter hat mit seinem Angebot ein Konzept über die Vorgehensweise hinsichtlich des "Management & Logistik" - Aufwandes einzureichen, in welchem er Angaben zu den Probenah-men/Auswertungen/Berichterstellung machen muss.
Kategorie des Gewicht-ZuschlagskriteriumsGewichtung (Punkte, genau)
Zuschlagskriterium — Zahl20
5.1.15.
Techniken
Rahmenvereinbarung
Keine Rahmenvereinbarung
Informationen über das dynamische Beschaffungssystem
Kein dynamisches Beschaffungssystem
5.1.16.
Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung
ÜberprüfungsstelleVergabekammer Niedersachsen beim Nds. Ministerium für Wirtschaft, Verkehr, Bauen und Digitalisierung
Informationen über die Überprüfungsfristen: Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen: Die Vergabestelle weist ausdrücklich auf die für interessierte Unternehmen sowie Bewerber/Bieter und Bewerber-/Bietergemeinschaften bestehenden Rügeobliegenheiten und die Präklusionsregelungen gemäß § 160 Abs. 3 GWB hinsichtlich der Behauptung von Verstößen gegen die Bestimmungen über das Vergabeverfahren hin. § 160 Abs. 3 GWB lautet: "Der Antrag ist unzulässig, soweit: 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt, 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt." Die Vergabestelle weist zudem ausdrücklich auf § 134 Abs. 1 und 2 GWB hin. § 134 Abs. 1 und 2 GWB lauten: (1) Öffentliche Auftraggeber haben die Bieter, deren Angebote nicht berücksichtigt werden sollen, über den Namen des Unternehmens, dessen Angebot angenommen werden soll, über die Gründe der vorgesehenen Nichtberücksichtigung ihres Angebots und über den frühesten Zeitpunkt des Vertragsschlusses unverzüglich in Textform zu informieren. Dies gilt auch für Bewerber, denen keine Information über die Ablehnung ihrer Bewerbung zur Verfügung gestellt wurde, bevor die Mitteilung über die Zuschlagsentscheidung an die betroffenen Bieter ergangen ist. (2) Ein Vertrag darf erst 15 Kalendertage nach Absendung der Information nach Absatz 1 geschlossen werden. Wird die Information auf elektronischem Weg oder per Fax versendet, verkürzt sich die Frist auf zehn Kalendertage. Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den Auftraggeber; auf den Tag des Zugangs beim betroffenen Bieter und Bewerber kommt es nicht an." § 135 Absatz 1 Nummer 2 GWB lautet: (1) Ein öffentlicher Auftrag ist von Anfang an unwirksam, wenn der öffentliche Auftraggeber [...] (2) den Auftrag ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union vergeben hat, ohne dass dies aufgrund Gesetzes gestattet ist, und dieser Verstoß in einem Nachprüfungsverfahren festgestellt worden ist."
Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstelltLogistik Zentrum Niedersachsen Landesbetrieb - Außenstelle Hannover
TED eSenderBeschaffungsamt des BMI
5.1.
LosLOT-0022
TitelVER MPH + DIA-PN (Dienstgebiet der Betriebsstelle Verden)
BeschreibungDie durchzuführenden Leistungen/Anforderungen lauten im Einzelnen: 1. Erhebung bzw. Entnahme und Bestimmung von Makrophyten und Phytobenthos-Proben in 2024: o Parallele Bestimmung der chemisch-physikalischen Vor-Ortparameter (pH-Wert, elektrische Leitfähigkeit, Wassertemperatur, Sauerstoffgehalt) o Führen eines NLWKN-Feldprotokolls (wird zur Verfügung gestellt) und eines Probe-nahmeprotokolls gemäß WRRL (siehe unter: Gewässerbewertung gemäß WRRL (gewaesser-bewertung.de)) 2. Auswertung der Makrophyten- und Phytobenthos-Untersuchungen für die Fließgewässer nach PHYLIB bzw. für die Marschengewässer nach BEMA/BMT 3. Bericht: Die Auswertungen der Makrophyten- und Phytobenthos-Untersuchungen werden je Los in Form eines Berichtes zusammengefasst 4. Datenlieferung und -übergabe: Bericht im MS-Word- & PDF-Format, Daten in MS-Excel-Tabellenformat, Daten zu den biologischen Untersuchungen im BOG-Format (Dateivorla-gen werden zur Verfügung gestellt).
Interne Kennung21
5.1.1.
Zweck
Art des AuftragsDienstleistungen
Haupteinstufung (cpv): 90733100 Überwachung oder Eindämmung von Oberflächengewässerverschmutzungen
Zusätzliche Einstufung (cpv): 90733000 Dienstleistungen im Zusammenhang mit Wasserverschmutzung, 90720000 Umweltschutz
5.1.2.
Erfüllungsort
Land, Gliederung (NUTS)Region Hannover (DE929)
LandDeutschland
Ort im betreffenden Land
5.1.6.
Allgemeine Informationen
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
Die Beschaffung fällt unter das Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesennein
5.1.7.
Strategische Auftragsvergabe
Ziel der strategischen AuftragsvergabeKeine strategische Beschaffung
5.1.10.
Zuschlagskriterien
Kriterium
ArtPreis
BezeichnungPreis
BeschreibungDie Punktevergabe zu diesem Zuschlagskriterium erfolgt auf Grundlage der angebotenen Angebotssumme (netto) gem. Angebotsvordruck.
Kategorie des Festwert-ZuschlagskriteriumsFester Wert (insgesamt)
Zuschlagskriterium — Zahl40
Kriterium
ArtQualität
BezeichnungPojektspezifische Qualifikation
BeschreibungIm Gegensatz zum Eignungskriterium "technische und berufliche Leistungsfähigkeit des Unternehmens" bezieht sich die projektspezifische Qualifikation speziell auf die mit den jeweiligen Aufgaben betrauten Bearbeiter, d.h. Mitarbeiter, Mitbieter (bei Bietergemeinschaften), Unterauftragnehmer.
Kategorie des Gewicht-ZuschlagskriteriumsGewichtung (Punkte, genau)
Zuschlagskriterium — Zahl40
Kriterium
ArtQualität
BezeichnungManagementn & Logistik
BeschreibungDer Bieter hat mit seinem Angebot ein Konzept über die Vorgehensweise hinsichtlich des "Management & Logistik" - Aufwandes einzureichen, in welchem er Angaben zu den Probenah-men/Auswertungen/Berichterstellung machen muss.
Kategorie des Gewicht-ZuschlagskriteriumsGewichtung (Punkte, genau)
Zuschlagskriterium — Zahl20
5.1.15.
Techniken
Rahmenvereinbarung
Keine Rahmenvereinbarung
Informationen über das dynamische Beschaffungssystem
Kein dynamisches Beschaffungssystem
5.1.16.
Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung
ÜberprüfungsstelleVergabekammer Niedersachsen beim Nds. Ministerium für Wirtschaft, Verkehr, Bauen und Digitalisierung
Informationen über die Überprüfungsfristen: Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen: Die Vergabestelle weist ausdrücklich auf die für interessierte Unternehmen sowie Bewerber/Bieter und Bewerber-/Bietergemeinschaften bestehenden Rügeobliegenheiten und die Präklusionsregelungen gemäß § 160 Abs. 3 GWB hinsichtlich der Behauptung von Verstößen gegen die Bestimmungen über das Vergabeverfahren hin. § 160 Abs. 3 GWB lautet: "Der Antrag ist unzulässig, soweit: 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt, 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt." Die Vergabestelle weist zudem ausdrücklich auf § 134 Abs. 1 und 2 GWB hin. § 134 Abs. 1 und 2 GWB lauten: (1) Öffentliche Auftraggeber haben die Bieter, deren Angebote nicht berücksichtigt werden sollen, über den Namen des Unternehmens, dessen Angebot angenommen werden soll, über die Gründe der vorgesehenen Nichtberücksichtigung ihres Angebots und über den frühesten Zeitpunkt des Vertragsschlusses unverzüglich in Textform zu informieren. Dies gilt auch für Bewerber, denen keine Information über die Ablehnung ihrer Bewerbung zur Verfügung gestellt wurde, bevor die Mitteilung über die Zuschlagsentscheidung an die betroffenen Bieter ergangen ist. (2) Ein Vertrag darf erst 15 Kalendertage nach Absendung der Information nach Absatz 1 geschlossen werden. Wird die Information auf elektronischem Weg oder per Fax versendet, verkürzt sich die Frist auf zehn Kalendertage. Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den Auftraggeber; auf den Tag des Zugangs beim betroffenen Bieter und Bewerber kommt es nicht an." § 135 Absatz 1 Nummer 2 GWB lautet: (1) Ein öffentlicher Auftrag ist von Anfang an unwirksam, wenn der öffentliche Auftraggeber [...] (2) den Auftrag ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union vergeben hat, ohne dass dies aufgrund Gesetzes gestattet ist, und dieser Verstoß in einem Nachprüfungsverfahren festgestellt worden ist."
Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstelltLogistik Zentrum Niedersachsen Landesbetrieb - Außenstelle Hannover
TED eSenderBeschaffungsamt des BMI
5.1.
LosLOT-0023
TitelVER DIA-Best. (Dienstgebiet der Betriebsstelle Verden)
BeschreibungDie durchzuführenden Leistungen/Anforderungen lauten im Einzelnen: 1. Erhebung bzw. Entnahme und Bestimmung von Makrophyten und Phytobenthos-Proben in 2024: o Parallele Bestimmung der chemisch-physikalischen Vor-Ortparameter (pH-Wert, elektrische Leitfähigkeit, Wassertemperatur, Sauerstoffgehalt) o Führen eines NLWKN-Feldprotokolls (wird zur Verfügung gestellt) und eines Probe-nahmeprotokolls gemäß WRRL (siehe unter: Gewässerbewertung gemäß WRRL (gewaesser-bewertung.de)) 2. Auswertung der Makrophyten- und Phytobenthos-Untersuchungen für die Fließgewässer nach PHYLIB bzw. für die Marschengewässer nach BEMA/BMT 3. Bericht: Die Auswertungen der Makrophyten- und Phytobenthos-Untersuchungen werden je Los in Form eines Berichtes zusammengefasst 4. Datenlieferung und -übergabe: Bericht im MS-Word- & PDF-Format, Daten in MS-Excel-Tabellenformat, Daten zu den biologischen Untersuchungen im BOG-Format (Dateivorla-gen werden zur Verfügung gestellt).
Interne Kennung22
5.1.1.
Zweck
Art des AuftragsDienstleistungen
Haupteinstufung (cpv): 90733100 Überwachung oder Eindämmung von Oberflächengewässerverschmutzungen
Zusätzliche Einstufung (cpv): 90733000 Dienstleistungen im Zusammenhang mit Wasserverschmutzung, 90720000 Umweltschutz
5.1.2.
Erfüllungsort
Land, Gliederung (NUTS)Region Hannover (DE929)
LandDeutschland
Ort im betreffenden Land
5.1.6.
Allgemeine Informationen
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
Die Beschaffung fällt unter das Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesennein
5.1.7.
Strategische Auftragsvergabe
Ziel der strategischen AuftragsvergabeKeine strategische Beschaffung
5.1.10.
Zuschlagskriterien
Kriterium
ArtPreis
BezeichnungPreis
BeschreibungDie Punktevergabe zu diesem Zuschlagskriterium erfolgt auf Grundlage der angebotenen Angebotssumme (netto) gem. Angebotsvordruck.
Kategorie des Festwert-ZuschlagskriteriumsFester Wert (insgesamt)
Zuschlagskriterium — Zahl40
Kriterium
ArtQualität
BezeichnungPojektspezifische Qualifikation
BeschreibungIm Gegensatz zum Eignungskriterium "technische und berufliche Leistungsfähigkeit des Unternehmens" bezieht sich die projektspezifische Qualifikation speziell auf die mit den jeweiligen Aufgaben betrauten Bearbeiter, d.h. Mitarbeiter, Mitbieter (bei Bietergemeinschaften), Unterauftragnehmer.
Kategorie des Gewicht-ZuschlagskriteriumsGewichtung (Punkte, genau)
Zuschlagskriterium — Zahl40
Kriterium
ArtQualität
BezeichnungManagementn & Logistik
BeschreibungDer Bieter hat mit seinem Angebot ein Konzept über die Vorgehensweise hinsichtlich des "Management & Logistik" - Aufwandes einzureichen, in welchem er Angaben zu den Probenah-men/Auswertungen/Berichterstellung machen muss.
Kategorie des Gewicht-ZuschlagskriteriumsGewichtung (Punkte, genau)
Zuschlagskriterium — Zahl20
5.1.15.
Techniken
Rahmenvereinbarung
Keine Rahmenvereinbarung
Informationen über das dynamische Beschaffungssystem
Kein dynamisches Beschaffungssystem
5.1.16.
Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung
ÜberprüfungsstelleVergabekammer Niedersachsen beim Nds. Ministerium für Wirtschaft, Verkehr, Bauen und Digitalisierung
Informationen über die Überprüfungsfristen: Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen: Die Vergabestelle weist ausdrücklich auf die für interessierte Unternehmen sowie Bewerber/Bieter und Bewerber-/Bietergemeinschaften bestehenden Rügeobliegenheiten und die Präklusionsregelungen gemäß § 160 Abs. 3 GWB hinsichtlich der Behauptung von Verstößen gegen die Bestimmungen über das Vergabeverfahren hin. § 160 Abs. 3 GWB lautet: "Der Antrag ist unzulässig, soweit: 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt, 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt." Die Vergabestelle weist zudem ausdrücklich auf § 134 Abs. 1 und 2 GWB hin. § 134 Abs. 1 und 2 GWB lauten: (1) Öffentliche Auftraggeber haben die Bieter, deren Angebote nicht berücksichtigt werden sollen, über den Namen des Unternehmens, dessen Angebot angenommen werden soll, über die Gründe der vorgesehenen Nichtberücksichtigung ihres Angebots und über den frühesten Zeitpunkt des Vertragsschlusses unverzüglich in Textform zu informieren. Dies gilt auch für Bewerber, denen keine Information über die Ablehnung ihrer Bewerbung zur Verfügung gestellt wurde, bevor die Mitteilung über die Zuschlagsentscheidung an die betroffenen Bieter ergangen ist. (2) Ein Vertrag darf erst 15 Kalendertage nach Absendung der Information nach Absatz 1 geschlossen werden. Wird die Information auf elektronischem Weg oder per Fax versendet, verkürzt sich die Frist auf zehn Kalendertage. Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den Auftraggeber; auf den Tag des Zugangs beim betroffenen Bieter und Bewerber kommt es nicht an." § 135 Absatz 1 Nummer 2 GWB lautet: (1) Ein öffentlicher Auftrag ist von Anfang an unwirksam, wenn der öffentliche Auftraggeber [...] (2) den Auftrag ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union vergeben hat, ohne dass dies aufgrund Gesetzes gestattet ist, und dieser Verstoß in einem Nachprüfungsverfahren festgestellt worden ist."
Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstelltLogistik Zentrum Niedersachsen Landesbetrieb - Außenstelle Hannover
TED eSenderBeschaffungsamt des BMI
5.1.
LosLOT-0024
TitelVER PoD (Dienstgebiet der Betriebsstelle Verden)
BeschreibungDie durchzuführenden Leistungen/Anforderungen lauten im Einzelnen: 1. Erhebung bzw. Entnahme und Bestimmung von Makrophyten und Phytobenthos-Proben in 2024: o Parallele Bestimmung der chemisch-physikalischen Vor-Ortparameter (pH-Wert, elektrische Leitfähigkeit, Wassertemperatur, Sauerstoffgehalt) o Führen eines NLWKN-Feldprotokolls (wird zur Verfügung gestellt) und eines Probe-nahmeprotokolls gemäß WRRL (siehe unter: Gewässerbewertung gemäß WRRL (gewaesser-bewertung.de)) 2. Auswertung der Makrophyten- und Phytobenthos-Untersuchungen für die Fließgewässer nach PHYLIB bzw. für die Marschengewässer nach BEMA/BMT 3. Bericht: Die Auswertungen der Makrophyten- und Phytobenthos-Untersuchungen werden je Los in Form eines Berichtes zusammengefasst 4. Datenlieferung und -übergabe: Bericht im MS-Word- & PDF-Format, Daten in MS-Excel-Tabellenformat, Daten zu den biologischen Untersuchungen im BOG-Format (Dateivorla-gen werden zur Verfügung gestellt).
Interne Kennung23
5.1.1.
Zweck
Art des AuftragsDienstleistungen
Haupteinstufung (cpv): 90733100 Überwachung oder Eindämmung von Oberflächengewässerverschmutzungen
Zusätzliche Einstufung (cpv): 90733000 Dienstleistungen im Zusammenhang mit Wasserverschmutzung, 90720000 Umweltschutz
5.1.2.
Erfüllungsort
Land, Gliederung (NUTS)Region Hannover (DE929)
LandDeutschland
Ort im betreffenden Land
5.1.6.
Allgemeine Informationen
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
Die Beschaffung fällt unter das Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesennein
5.1.7.
Strategische Auftragsvergabe
Ziel der strategischen AuftragsvergabeKeine strategische Beschaffung
5.1.10.
Zuschlagskriterien
Kriterium
ArtPreis
BezeichnungPreis
BeschreibungDie Punktevergabe zu diesem Zuschlagskriterium erfolgt auf Grundlage der angebotenen Angebotssumme (netto) gem. Angebotsvordruck.
Kategorie des Festwert-ZuschlagskriteriumsFester Wert (insgesamt)
Zuschlagskriterium — Zahl40
Kriterium
ArtQualität
BezeichnungPojektspezifische Qualifikation
BeschreibungIm Gegensatz zum Eignungskriterium "technische und berufliche Leistungsfähigkeit des Unternehmens" bezieht sich die projektspezifische Qualifikation speziell auf die mit den jeweiligen Aufgaben betrauten Bearbeiter, d.h. Mitarbeiter, Mitbieter (bei Bietergemeinschaften), Unterauftragnehmer.
Kategorie des Gewicht-ZuschlagskriteriumsGewichtung (Punkte, genau)
Zuschlagskriterium — Zahl40
Kriterium
ArtQualität
BezeichnungManagementn & Logistik
BeschreibungDer Bieter hat mit seinem Angebot ein Konzept über die Vorgehensweise hinsichtlich des "Management & Logistik" - Aufwandes einzureichen, in welchem er Angaben zu den Probenah-men/Auswertungen/Berichterstellung machen muss.
Kategorie des Gewicht-ZuschlagskriteriumsGewichtung (Punkte, genau)
Zuschlagskriterium — Zahl20
5.1.15.
Techniken
Rahmenvereinbarung
Keine Rahmenvereinbarung
Informationen über das dynamische Beschaffungssystem
Kein dynamisches Beschaffungssystem
5.1.16.
Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung
ÜberprüfungsstelleVergabekammer Niedersachsen beim Nds. Ministerium für Wirtschaft, Verkehr, Bauen und Digitalisierung
Informationen über die Überprüfungsfristen: Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen: Die Vergabestelle weist ausdrücklich auf die für interessierte Unternehmen sowie Bewerber/Bieter und Bewerber-/Bietergemeinschaften bestehenden Rügeobliegenheiten und die Präklusionsregelungen gemäß § 160 Abs. 3 GWB hinsichtlich der Behauptung von Verstößen gegen die Bestimmungen über das Vergabeverfahren hin. § 160 Abs. 3 GWB lautet: "Der Antrag ist unzulässig, soweit: 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt, 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt." Die Vergabestelle weist zudem ausdrücklich auf § 134 Abs. 1 und 2 GWB hin. § 134 Abs. 1 und 2 GWB lauten: (1) Öffentliche Auftraggeber haben die Bieter, deren Angebote nicht berücksichtigt werden sollen, über den Namen des Unternehmens, dessen Angebot angenommen werden soll, über die Gründe der vorgesehenen Nichtberücksichtigung ihres Angebots und über den frühesten Zeitpunkt des Vertragsschlusses unverzüglich in Textform zu informieren. Dies gilt auch für Bewerber, denen keine Information über die Ablehnung ihrer Bewerbung zur Verfügung gestellt wurde, bevor die Mitteilung über die Zuschlagsentscheidung an die betroffenen Bieter ergangen ist. (2) Ein Vertrag darf erst 15 Kalendertage nach Absendung der Information nach Absatz 1 geschlossen werden. Wird die Information auf elektronischem Weg oder per Fax versendet, verkürzt sich die Frist auf zehn Kalendertage. Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den Auftraggeber; auf den Tag des Zugangs beim betroffenen Bieter und Bewerber kommt es nicht an." § 135 Absatz 1 Nummer 2 GWB lautet: (1) Ein öffentlicher Auftrag ist von Anfang an unwirksam, wenn der öffentliche Auftraggeber [...] (2) den Auftrag ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union vergeben hat, ohne dass dies aufgrund Gesetzes gestattet ist, und dieser Verstoß in einem Nachprüfungsverfahren festgestellt worden ist."
Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstelltLogistik Zentrum Niedersachsen Landesbetrieb - Außenstelle Hannover
TED eSenderBeschaffungsamt des BMI
6. Ergebnisse
6.1.
Ergebnis, Los-– KennungLOT-0002
Status der PreisträgerauswahlEs wurde mindestens ein Gewinner ermittelt.
6.1.4.
Statistische Informationen
Eingegangene Angebote oder Teilnahmeanträge
Art der eingegangenen EinreichungenAngebote
Anzahl der eingegangenen Angebote oder Teilnahmeanträge2
6.1.
Ergebnis, Los-– KennungLOT-0003
Status der PreisträgerauswahlEs wurde kein Wettbewerbsgewinner ermittelt, und der Wettbewerb ist abgeschlossen.
Grund, warum kein Gewinner ausgewählt wurdeSonstiges
6.1.4.
Statistische Informationen
Eingegangene Angebote oder Teilnahmeanträge
Art der eingegangenen EinreichungenAngebote
Anzahl der eingegangenen Angebote oder Teilnahmeanträge1
6.1.
Ergebnis, Los-– KennungLOT-0004
Status der PreisträgerauswahlEs wurde mindestens ein Gewinner ermittelt.
6.1.4.
Statistische Informationen
Eingegangene Angebote oder Teilnahmeanträge
Art der eingegangenen EinreichungenAngebote
Anzahl der eingegangenen Angebote oder Teilnahmeanträge2
6.1.
Ergebnis, Los-– KennungLOT-0005
Status der PreisträgerauswahlEs wurde mindestens ein Gewinner ermittelt.
6.1.4.
Statistische Informationen
Eingegangene Angebote oder Teilnahmeanträge
Art der eingegangenen EinreichungenAngebote
Anzahl der eingegangenen Angebote oder Teilnahmeanträge2
6.1.
Ergebnis, Los-– KennungLOT-0006
Status der PreisträgerauswahlEs wurde mindestens ein Gewinner ermittelt.
6.1.4.
Statistische Informationen
Eingegangene Angebote oder Teilnahmeanträge
Art der eingegangenen EinreichungenAngebote
Anzahl der eingegangenen Angebote oder Teilnahmeanträge2
6.1.
Ergebnis, Los-– KennungLOT-0007
Status der PreisträgerauswahlEs wurde mindestens ein Gewinner ermittelt.
6.1.4.
Statistische Informationen
Eingegangene Angebote oder Teilnahmeanträge
Art der eingegangenen EinreichungenAngebote
Anzahl der eingegangenen Angebote oder Teilnahmeanträge2
6.1.
Ergebnis, Los-– KennungLOT-0008
Status der PreisträgerauswahlEs wurde mindestens ein Gewinner ermittelt.
6.1.4.
Statistische Informationen
Eingegangene Angebote oder Teilnahmeanträge
Art der eingegangenen EinreichungenAngebote
Anzahl der eingegangenen Angebote oder Teilnahmeanträge2
6.1.
Ergebnis, Los-– KennungLOT-0009
Status der PreisträgerauswahlEs wurde mindestens ein Gewinner ermittelt.
6.1.4.
Statistische Informationen
Eingegangene Angebote oder Teilnahmeanträge
Art der eingegangenen EinreichungenAngebote
Anzahl der eingegangenen Angebote oder Teilnahmeanträge2
6.1.
Ergebnis, Los-– KennungLOT-0010
Status der PreisträgerauswahlEs wurde mindestens ein Gewinner ermittelt.
6.1.4.
Statistische Informationen
Eingegangene Angebote oder Teilnahmeanträge
Art der eingegangenen EinreichungenAngebote
Anzahl der eingegangenen Angebote oder Teilnahmeanträge2
6.1.
Ergebnis, Los-– KennungLOT-0011
Status der PreisträgerauswahlEs wurde mindestens ein Gewinner ermittelt.
6.1.4.
Statistische Informationen
Eingegangene Angebote oder Teilnahmeanträge
Art der eingegangenen EinreichungenAngebote
Anzahl der eingegangenen Angebote oder Teilnahmeanträge2
6.1.
Ergebnis, Los-– KennungLOT-0012
Status der PreisträgerauswahlEs wurde mindestens ein Gewinner ermittelt.
6.1.4.
Statistische Informationen
Eingegangene Angebote oder Teilnahmeanträge
Art der eingegangenen EinreichungenAngebote
Anzahl der eingegangenen Angebote oder Teilnahmeanträge2
6.1.
Ergebnis, Los-– KennungLOT-0013
Status der PreisträgerauswahlEs wurde kein Wettbewerbsgewinner ermittelt, und der Wettbewerb ist abgeschlossen.
Grund, warum kein Gewinner ausgewählt wurdeSonstiges
6.1.4.
Statistische Informationen
Eingegangene Angebote oder Teilnahmeanträge
Art der eingegangenen EinreichungenAngebote
Anzahl der eingegangenen Angebote oder Teilnahmeanträge1
6.1.
Ergebnis, Los-– KennungLOT-0014
Status der PreisträgerauswahlEs wurde mindestens ein Gewinner ermittelt.
6.1.4.
Statistische Informationen
Eingegangene Angebote oder Teilnahmeanträge
Art der eingegangenen EinreichungenAngebote
Anzahl der eingegangenen Angebote oder Teilnahmeanträge2
6.1.
Ergebnis, Los-– KennungLOT-0015
Status der PreisträgerauswahlEs wurde kein Wettbewerbsgewinner ermittelt, und der Wettbewerb ist abgeschlossen.
Grund, warum kein Gewinner ausgewählt wurdeSonstiges
6.1.4.
Statistische Informationen
Eingegangene Angebote oder Teilnahmeanträge
Art der eingegangenen EinreichungenAngebote
Anzahl der eingegangenen Angebote oder Teilnahmeanträge1
6.1.
Ergebnis, Los-– KennungLOT-0016
Status der PreisträgerauswahlEs wurde kein Wettbewerbsgewinner ermittelt, und der Wettbewerb ist abgeschlossen.
Grund, warum kein Gewinner ausgewählt wurdeSonstiges
6.1.4.
Statistische Informationen
Eingegangene Angebote oder Teilnahmeanträge
Art der eingegangenen EinreichungenAngebote
Anzahl der eingegangenen Angebote oder Teilnahmeanträge1
6.1.
Ergebnis, Los-– KennungLOT-0017
Status der PreisträgerauswahlEs wurde mindestens ein Gewinner ermittelt.
6.1.4.
Statistische Informationen
Eingegangene Angebote oder Teilnahmeanträge
Art der eingegangenen EinreichungenAngebote
Anzahl der eingegangenen Angebote oder Teilnahmeanträge2
6.1.
Ergebnis, Los-– KennungLOT-0018
Status der PreisträgerauswahlEs wurde mindestens ein Gewinner ermittelt.
6.1.4.
Statistische Informationen
Eingegangene Angebote oder Teilnahmeanträge
Art der eingegangenen EinreichungenAngebote
Anzahl der eingegangenen Angebote oder Teilnahmeanträge3
6.1.
Ergebnis, Los-– KennungLOT-0019
Status der PreisträgerauswahlEs wurde mindestens ein Gewinner ermittelt.
6.1.4.
Statistische Informationen
Eingegangene Angebote oder Teilnahmeanträge
Art der eingegangenen EinreichungenAngebote
Anzahl der eingegangenen Angebote oder Teilnahmeanträge2
6.1.
Ergebnis, Los-– KennungLOT-0020
Status der PreisträgerauswahlEs wurde mindestens ein Gewinner ermittelt.
6.1.4.
Statistische Informationen
Eingegangene Angebote oder Teilnahmeanträge
Art der eingegangenen EinreichungenAngebote
Anzahl der eingegangenen Angebote oder Teilnahmeanträge2
6.1.
Ergebnis, Los-– KennungLOT-0021
Status der PreisträgerauswahlEs wurde mindestens ein Gewinner ermittelt.
6.1.4.
Statistische Informationen
Eingegangene Angebote oder Teilnahmeanträge
Art der eingegangenen EinreichungenAngebote
Anzahl der eingegangenen Angebote oder Teilnahmeanträge2
6.1.
Ergebnis, Los-– KennungLOT-0022
Status der PreisträgerauswahlEs wurde mindestens ein Gewinner ermittelt.
6.1.4.
Statistische Informationen
Eingegangene Angebote oder Teilnahmeanträge
Art der eingegangenen EinreichungenAngebote
Anzahl der eingegangenen Angebote oder Teilnahmeanträge2
6.1.
Ergebnis, Los-– KennungLOT-0023
Status der PreisträgerauswahlEs wurde kein Wettbewerbsgewinner ermittelt, und der Wettbewerb ist abgeschlossen.
Grund, warum kein Gewinner ausgewählt wurdeSonstiges
6.1.4.
Statistische Informationen
Eingegangene Angebote oder Teilnahmeanträge
Art der eingegangenen EinreichungenAngebote
Anzahl der eingegangenen Angebote oder Teilnahmeanträge1
6.1.
Ergebnis, Los-– KennungLOT-0024
Status der PreisträgerauswahlEs wurde mindestens ein Gewinner ermittelt.
6.1.4.
Statistische Informationen
Eingegangene Angebote oder Teilnahmeanträge
Art der eingegangenen EinreichungenAngebote
Anzahl der eingegangenen Angebote oder Teilnahmeanträge2
8. Organisationen
8.1.
ORG-0001
Offizielle BezeichnungLogistik Zentrum Niedersachsen Landesbetrieb - Außenstelle Hannover
Registrierungsnummer03-7075700000-96
PostanschriftPodbielskistraße 166
StadtHannover
Postleitzahl30177
Land, Gliederung (NUTS)Region Hannover (DE929)
LandDeutschland
E-Mailoksana.oehlmann@lzn.de
Telefon+49 51189848102
Fax+49 51189848199
Rollen dieser Organisation
Beschaffer
Zentrale Beschaffungsstelle, die öffentliche Aufträge oder Rahmenvereinbarungen im Zusammenhang mit für andere Beschaffer bestimmten Bauleistungen, Lieferungen oder Dienstleistungen vergibt/abschließt
Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstellt
8.1.
ORG-0002
Offizielle BezeichnungVergabekammer Niedersachsen beim Nds. Ministerium für Wirtschaft, Verkehr, Bauen und Digitalisierung
Registrierungsnummert:04131153308
PostanschriftAuf der Hude 2
StadtLüneburg
Postleitzahl21339
Land, Gliederung (NUTS)Lüneburg, Landkreis (DE935)
LandDeutschland
E-Mailvergabekammer@mw.niedersachsen.de
Telefon+49 4131153308
Fax+49 4131152943
Rollen dieser Organisation
Überprüfungsstelle
8.1.
ORG-0003
Offizielle BezeichnungBeschaffungsamt des BMI
Registrierungsnummer994-DOEVD-83
StadtBonn
Postleitzahl53119
Land, Gliederung (NUTS)Bonn, Kreisfreie Stadt (DEA22)
LandDeutschland
E-Mailesender_hub@bescha.bund.de
Telefon+49228996100
Rollen dieser Organisation
TED eSender
Informationen zur Bekanntmachung
Kennung/Fassung der Bekanntmachung82a26a9a-de82-4df4-8d99-1acb6e0c0497  -  01
FormulartypErgebnis
Art der BekanntmachungBekanntmachung vergebener Aufträge oder Zuschlagsbekanntmachung – Standardregelung
Unterart der Bekanntmachung29
Datum der Übermittlung der Bekanntmachung23/02/2024 15:19:08 (UTC+01:00) Mitteleuropäische Zeit, Westeuropäische Sommerzeit
Sprachen, in denen diese Bekanntmachung offiziell verfügbar istDeutsch
Veröffentlichungsnummer der Bekanntmachung118956-2024
ABl. S – Nummer der Ausgabe41/2024
Datum der Veröffentlichung27/02/2024