Zusätzliche Angaben
Die Vergabeunterlagen werden elektronisch auf
www.dtvp.de bereitgestellt und können dort nach einer kostenlosen Registrierung heruntergeladen werden.
Die Vergabestelle akzeptiert folgende Arten der Angebotsabgabe:
b) Elektronisch in Textform
Hinweis – b) Elektronisch in Textform
Die Übermittlung der Angebote in elektronischer Form erfolgt fristgerecht über den Vergabemarktplatz DTVP (Deutsches Vergabeportal).
Die von der GSI bereitgestellten Formblätter und sonstigen auszufüllenden Dokumente können:
— entweder in der Rubrik „auszufüllende Dokumente“ online im Bietertool ausgefüllt werden oder
— zusammen mit den weiteren vom Bieter separat zu erstellenden Bestandteilen des Teilnahmeantrags bzw. Angebots (Konzepte oder Erläuterungen etc.) lokal ausgefüllt bzw. erstellt und sodann sämtlich in der Rubrik „Eigene Dokumente“ hochgeladen werden.
Die Bieter sollen jedoch nicht die Formblätter online ausfüllen und nochmals separat hochladen, da hierbei Übertragungsfehler geschehen können und der Aufwand auf beiden Seiten erhöht wird.
Zur Wahrung der Textform gemäß § 126b BGB bei Angebotsabgabe müssen die Bieter nachfolgende Angaben machen:
— Bei natürlichen Personen ist der vollständige Name (Vor- und Nachname) zu nennen (Name der erklärenden Person im Angebotsformblatt),
— Bei juristischen Personen, Handelsgesellschaften und Gesellschaften sind der Firmenname zu nennen und die Rechtsform. Darüber hinaus ist der vollstän
Dige Name des Mitarbeiters/der Mitarbeiterin zu nennen, der/die für die Firma das Angebot abgibt (Name der erklärenden Person im Angebotsformblatt). Das Einfügen eines Firmenlogos reicht nicht aus.
Bei Bietergemeinschaften ist als erklärende Person im Sinne von § 126b BGB der Mitarbeiter/die Mitarbeiterin des federführenden Mitglieds im Angebotsformblatt zu benennen, der/die für die Bietergemeinschaft das Angebot abgibt; im Übrigen ist das Formblatt „Erklärung Bietergemeinschaft“ einzureichen.
Zu beachten ist, dass bei elektronischer Einreichung die Textform des § 126b BGB im Vergaberecht nur eingehalten ist, wenn die Angebote über die Vergabeplattform verschlüsselt übermittelt werden (vgl. die Information zur eVergabe). Die Einreichung des Angebots per E-Mail genügt nicht.
Wertung: Preis 100 %
Dabei unterteilt sich die Gewichtung des Preises wie folgt:
— 70 % Preis des Hauptauftrages,
— 30 % Wertungspreis der Option.
Der Wertungspreis der Option wird gebildet aus dem Mittelwert aller angegebenen Gesamt-Preisoptionen.
Der Bewerber /Bieter wird aufgefordert, die Teile seines Angebots, die ein Betriebs- oder Geschäftsgeheimnis beinhalten, deutlich zu kennzeichnen. Geschieht dies nicht, kann die Vergabekammer im Falle eines Nachprüfungsverfahrens gegebenenfalls von einer Zustimmung auf Einsicht in seine Unterlagen ausgehen (§165 Abs. 3 GWB). Die GSI ist als Vergabestelle bei der Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens dazu verpflichtet, die Vergabeakten der Vergabekammer sofort zur Verfügung zu stellen (§ 163 Abs. 2 Satz 3 GWB).
Bieter haben einen Anspruch auf Einhaltung der bieterschützenden Bestimmungen über das Vergabeverfahren gegenüber dem Auftraggeber (§ 97 Abs. 6 GWB). Sieht sich ein am Auftrag interessierter Bieter durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften in seinen Rechten verletzt, ist der Verstoß innerhalb von 10 Kalendertagen bei der GSI zu rügen (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 1 GWB).
Verstöße, die aufgrund der Bekanntmachung oder der Vergabeunterlagen erkennbar sind, müssen spätestens bis zu der in der Bekanntmachung genannten Frist zur Abgabe der Angebote gegenüber der GSI geltend gemacht werden (§ 160 Abs)
Bekanntmachungs-ID: CXP4YY4D8LG