119794-2023 - ErgebnisDeutschland-Rathenow: Maschinen, Material und Zubehör für Büro und Computer, außer Möbeln und Softwarepaketen
OJ S 41/2023 27/02/2023
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Lieferungen
Rechtsgrundlage:
Richtlinie 2014/24/EU

Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber

I.1.
Name und Adressen
Offizielle Bezeichnung: Stadt Rathenow
Postanschrift: Berliner Straße 15
Ort: Rathenow
NUTS-Code: DE408 Havelland
Postleitzahl: 14712
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n): Vergabestelle
E-Mail: vergabestelle@stadt-rathenow.de
Telefon: +49 3385-596340
Fax: +49 3385-596103340
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.rathenow.de/startseite/
I.4.
Art des öffentlichen Auftraggebers
Regional- oder Kommunalbehörde
I.5.
Haupttätigkeit(en)
Allgemeine öffentliche Verwaltung

Abschnitt II: Gegenstand

II.1.
Umfang der Beschaffung
II.1.1.
Bezeichnung des Auftrags
Erweiterung und Sanierung der Grundschule "Otto Seeger", Pfarrer-Fröhlich-Straße 9 in 14712 Rathenow - Ausstattung mit WLAN - Lieferung, Montage und Einrichtung
Referenznummer der Bekanntmachung: 5/2023
II.1.2.
CPV-Code Hauptteil
30000000 Maschinen, Material und Zubehör für Büro und Computer, außer Möbeln und Softwarepaketen
II.1.3.
Art des Auftrags
Lieferauftrag
II.1.4.
Kurze Beschreibung
Die Stadt Rathenow erweitert und saniert derzeit die 1,5 zügige Otto-Seeger-Grundschule Rathenow/West in 14712 Rathenow.
Dazu wurden zwei der noch im Bestand vorhandenen Gebäudeteile komplett abgebrochen und durch einen Neubau ersetzt. Der östliche Gebäudeteil wird saniert. Als Ausweichunterkunft der Schule dient für die Dauer der Baumaßnahme eine Mietcontaineranlage.
Angesichts der unbestrittenen Notwendigkeit, auch im Lehrbetrieb auf mobilen Geräten produktiv zu sein, sucht die Otto-Seeger-Grundschule eine Möglichkeit zur kosteneffektiven Einrichtung und Unterstützung von WiFi-Netzwerken, die die beste Konnektivität und das beste Nutzererlebnis gewährleisten.
II.1.6.
Angaben zu den Losen
Aufteilung des Auftrags in Lose: nein
II.1.7.
Gesamtwert der Beschaffung
Wert ohne MwSt.: 57 222,70 EUR
II.2.
Beschreibung
II.2.2.
Weitere(r) CPV-Code(s)
72000000 IT-Dienste: Beratung, Software-Entwicklung, Internet und Hilfestellung
II.2.3.
Erfüllungsort
NUTS-Code: DE408 Havelland
Hauptort der Ausführung: Grundschule "Otto-Seeger" Pfarrer-Fröhlich-Str. 9 14712 Rathenow
II.2.4.
Beschreibung der Beschaffung
Gerade im schulischen Umfeld sind die Anforderungen bezüglich WLAN-AP und Clientdichte hoch. Es wird von bis zu 30 WLAN-Client Geräten pro Klassenraum ausgegangen.
Deshalb hat sich die Otto-Seeger-Grundschule entschlossen ein professionelles WLAN-System auszuschreiben, dass ohne Controller und Public Cloud Anbindung alle im Anschluss und in den Vergabeunterlagen genannten Kriterien erfüllt.
Als Basis für die geplante WiFi Umgebung ist eine LAN-Infrastruktur auf der Basis von Geräten desselben Herstellers aufzubauen. Auch die LAN-Lösung muss einen lokalen Betrieb sowie die spätere eventuelle Nutzung von Cloud Management Diensten ermöglichen.
Beide Systeme (LAN & WiFi) müssen sich mit derselben Management Lösung wahlweise lokal oder über die Cloud verwalten lassen.
Zu allen angebotenen Geräten sind die aktuellen Hersteller Datenblätter beizufügen.
Nicht erfüllte Mindestanforderungen führen zum Ausschluss der Angebote von der Vergabe.
II.2.5.
Zuschlagskriterien
Preis
II.2.11.
Angaben zu Optionen
Optionen: nein
II.2.13.
Angaben zu Mitteln der Europäischen Union
Der Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm, das aus Mitteln der EU finanziert wird: nein
II.2.14.
Zusätzliche Angaben

Abschnitt IV: Verfahren

IV.1.
Beschreibung
IV.1.1.
Verfahrensart
Offenes Verfahren
IV.1.3.
Angaben zur Rahmenvereinbarung oder zum dynamischen Beschaffungssystem
IV.1.8.
Angaben zum Beschaffungsübereinkommen (GPA)
Der Auftrag fällt unter das Beschaffungsübereinkommen: nein
IV.2.
Verwaltungsangaben
IV.2.1.
Frühere Bekanntmachung zu diesem Verfahren
Bekanntmachungsnummer im ABl.: 2023/S 005-007485
IV.2.8.
Angaben zur Beendigung des dynamischen Beschaffungssystems
IV.2.9.
Angaben zur Beendigung des Aufrufs zum Wettbewerb in Form einer Vorinformation

Abschnitt V: Auftragsvergabe

Auftrags-Nr.: 1
Los-Nr.: 1
Bezeichnung des Auftrags:
Ausstattung mit WLAN - GS Otto Seeger
Ein Auftrag/Los wurde vergeben: ja
V.2.
Auftragsvergabe
V.2.1.
Tag des Vertragsabschlusses
22/02/2023
V.2.2.
Angaben zu den Angeboten
Anzahl der eingegangenen Angebote: 2
Anzahl der eingegangenen Angebote von KMU: 2
Anzahl der eingegangenen Angebote von Bietern aus anderen EU-Mitgliedstaaten: 0
Anzahl der eingegangenen Angebote von Bietern aus Nicht-EU-Mitgliedstaaten: 0
Anzahl der elektronisch eingegangenen Angebote: 2
Der Auftrag wurde an einen Zusammenschluss aus Wirtschaftsteilnehmern vergeben: nein
V.2.3.
Name und Anschrift des Wirtschaftsteilnehmers, zu dessen Gunsten der Zuschlag erteilt wurde
Offizielle Bezeichnung: netgo Ost GmbH
Postanschrift: Piesporter Str. 37
Ort: Berlin
NUTS-Code: DE300 Berlin
Postleitzahl: 13088
Land: Deutschland
Der Auftragnehmer ist ein KMU: ja
V.2.4.
Angaben zum Wert des Auftrags/Loses
Gesamtwert des Auftrags/Loses: 57 222,70 EUR
V.2.5.
Angaben zur Vergabe von Unteraufträgen

Abschnitt VI: Weitere Angaben

VI.3.
Zusätzliche Angaben
Siehe Vergabeunterlagen "Hinweise zur elektronischen Rechnungsstellung an die Stadt Rathenow"
Bekanntmachungs-ID: CXP9Y6X6HVF
VI.4.
Rechtsbehelfsverfahren/Nachprüfungsverfahren
VI.4.1.
Zuständige Stelle für Rechtsbehelfs-/Nachprüfungsverfahren
Offizielle Bezeichnung: Vergabekammer des Landes Brandenburg beim Ministerium für Wirtschaft und Energie
Postanschrift: Heinrich-Mann-Allee 107
Ort: Potsdam
Postleitzahl: 14473
Land: Deutschland
Telefon: +49 331 / 886-1610
Fax: +49 331 / 866-1652
VI.4.3.
Einlegung von Rechtsbehelfen
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:
§ 160 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) lautete:
(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein;
(2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse am Auftrag hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Abs. 6 GWB durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht.
(3) Der Antrag ist zulässig, soweit:
1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichung des Nachprüfungsantrags erkennt und gegenüber gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt wurden,
3. Verstößt gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Freistellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Abs. 1 Satz 2 bleibt unberührt.
VI.5.
Tag der Absendung dieser Bekanntmachung
22/02/2023