Beschreibung der Beschaffung
Gegenstand sind die Objekt- und Fachplanungsleistungen im Sinne einer Generalplanertätigkeit des AN. Es werden Generalplanungsleistungen für den Neubau der oben beschriebenen Wohngebäude benötigt. Gegenstand dieser Ausschreibung sind mithin sämtliche im Hinblick auf die Verwirklichung des Vorhabens erforderlichen und zweckmäßigen Leistungen, innerhalb der Leistungsphase 1 bis 4 (Objektplanung für Gebäude und Innenräume; Objektplanung von Freianalagen, Fachplanung für Tragswerksplanung; Fachplanung für Technische Ausrüstung; Beratungsleistung der Bauphysik für Wärmeschutz und Energiebilanz; Leistungen für Brandschutz).
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Für das Grundstück existiert kein qualifizierter Bebauungsplan, die Bebauung richtet sich grundsätzlich nach der Maßgabe von § 34 BauGB. Im Flächennutzungsplan der Landeshauptstadt München ist das Grundstück als Reines Wohngebiet (WR) dargestellt. Die AG hat das Bestreben, erweitertes Baurecht in Abstimmung mit der Stadt München zu erlangen. Auf dieser Grundlage wurde eine Bauvoranfrage mit 3 Varianten bei der Stadt München eingereicht, gemäß Bauvorbescheid.
Es wurden drei Wohngebäude mit 52 Wohneinheiten im Erdgeschoss und in den Obergeschossen sowie einem Untergeschoss und einer Tiefgarage entwickelt. Seitens der Stadt München wurde der Variante 1a mit einer Geschossigkeit von drei Vollgeschossen, zuzüglich eines ausgebauten Dachgeschoss mit Satteldach sowie zwei erdgeschossigen Anbauten, als Gemeinschaftsräume, zugestimmt. Die Bruttogrundfläche (BGF) des zu planenden Baukörpers beträgt ca. 5020 m² incl. Dachgeschoss (100 % BGF) oberirdisch, wovon 120 m² für die Gemeinschaftsräume im Erdgeschoss zur Verfügung stehen.
Das Untergeschoss und die Tiefgarage weist eine BGF von ca. 1.920 m² auf und die Tiefgarage soll möglichst als Mittelgarage geplant werden. Neben ausreichenden Stellplätzen gemäß Stellplatzsatzung der Landeshauptstadt München sind hier auch die Abstellräume für die Mieter/-innen, Flächen für die Gebäudetechnik sowie Fahrrad- und Kinderwagenabstellplätze unterzubringen. Gemäß Mobilitätskonzept ist eine Minderung der Anzahl der Stellplätze anzustreben.
Seitens der Auftraggeberin soll an dieser Stelle Raum für Singles und Familienwohnen geschaffen und somit Ein- bis Vier-Zimmer-Wohnungen mittleren Ausstattungsstandards vorgesehen werden. Die Auftraggeberin rechnet derzeit mit einer realisierbaren Anzahl von ca. 52 Wohneinheiten. Hierbei sind grundsätzlich funktionale Grundrisse anzustreben.
Sämtliche Stellplätze in der Tiefgarage sind mit Ladestationen für Elektrofahrzeuge auszustatten, Parksysteme sollen nicht zum Einsatz kommen.