Kurze Beschreibung
Die Innenreinigung in dem oben genannten Justizgebäude umfasst die textilen und nichttextilen Fußbodenbeläge, sanitären Anlagen sowie Gegenstände der Raumausstattung und Raumeinrichtung.
In der Glasreinigung ist auch das Reinigen von Stock und Rahmen beinhaltet. Die vertraglich durchzuführende Reinigung der Gebäude gliedert sich daher in Innenreinigung, Glasreinigung und Regiereinigung.
Zu reinigende Bodenfläche Bismarckstraße: 3.886,27 m².
Zu reinigende Glasfläche Bismarckstraße: 1.151,28 m².
Zu reinigende Bodenfläche Rathausstraße: 1.052,26 m².
Zu reinigende Glasfläche Rathausstraße: 144,84 m².
Zu reinigende Bodenfläche Kufsteiner Straße: 1.542,59 m².
Zu reinigende Glasfläche Kufsteiner Straße: 322,37 m².
Zu reinigende Bodenfläche Bad Aibling: 1.273,45 m².
Zu reinigende Glasfläche Bad Aibling: 400,97 m².
Zu reinigende Bodenfläche Aventinstraße: 1.554,16 m².
Zu reinigende Glasfläche Aventinstraße: 290,47 m².
Zu reinigende Bodenfläche Hechtseestraße: 592,96 m².
Zu reinigende Glasfläche Hechtseestraße: 154,42 m².