120756-2026 - Vorankündigung – Direktvergabe
Deutschland – Software-Entwicklung – Vertragsverlängerung Ticketing-Backend für die Jelbi-App
OJ S 36/2026 20/02/2026
Freiwillige Ex-ante-Transparenzbekanntmachung
Dienstleistungen
1. Beschaffer
1.1.
Beschaffer
Offizielle BezeichnungBerliner Verkehrsbetriebe, Bereich Einkauf/Materialwirtschaft
E-MailEinkauf.itd1@bvg.de
Rechtsform des ErwerbersÖffentliches Unternehmen
Tätigkeit des AuftraggebersStädtische Eisenbahn-, Straßenbahn-, Oberleitungsbus- oder Busdienste
2. Verfahren
2.1.
Verfahren
TitelVertragsverlängerung Ticketing-Backend für die Jelbi-App
BeschreibungDas Ticketing-Backend des aktuellen Vertragspartners ist für die Ausgabe, Verbuchung und Abrechnung der Handytickets für die Jelbi-App zuständig. Dies beinhaltet auch die Ausgabe des Deutschlandtickets und Deutschlandtickets Job zur Anzeige in der Jelbi-App.
Kennung des Verfahrensc1d7848b-ce46-4313-a3b2-afac3524a5a7
Interne KennungBEK-2025-0044
VerfahrensartVerhandlungsverfahren ohne Aufruf zum Wettbewerb
2.1.1.
Zweck
Art des AuftragsDienstleistungen
Haupteinstufung (cpv): 72262000 Software-Entwicklung
Zusätzliche Einstufung (cpv): 72200000 Softwareprogrammierung und -beratung
2.1.2.
Erfüllungsort
StadtBerlin
Postleitzahl10179
Land, Gliederung (NUTS)Berlin (DE300)
LandDeutschland
2.1.4.
Allgemeine Informationen
Rechtsgrundlage
Richtlinie 2014/25/EU
sektvo -
5. Los
5.1.
LosLOT-0000
TitelVertragsverlängerung Ticketing-Backend für die Jelbi-App
BeschreibungDas Ticketing-Backend des aktuellen Vertragspartners ist für die Ausgabe, Verbuchung und Abrechnung der Handytickets für die Jelbi-App zuständig. Dies beinhaltet auch die Ausgabe des Deutschlandtickets und Deutschlandtickets Job zur Anzeige in der Jelbi-App.
Interne KennungLOT-0000
5.1.1.
Zweck
Art des AuftragsDienstleistungen
Haupteinstufung (cpv): 72262000 Software-Entwicklung
Zusätzliche Einstufung (cpv): 72200000 Softwareprogrammierung und -beratung
Optionen
Beschreibung der OptionenVerlängerungsoption für 12 Monate: 01.07.2027 - 30.06.2028
5.1.3.
Geschätzte Dauer
Datum des Beginns01/01/2026
Enddatum der Laufzeit30/06/2027
5.1.4.
Verlängerung
Maximale Verlängerungen1
Weitere Informationen zur VerlängerungVerlängerungsoption für 12 Monate: 01.07.2027 - 30.06.2028
5.1.6.
Allgemeine Informationen
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
Die Beschaffung fällt unter das Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesenja
5.1.7.
Strategische Auftragsvergabe
Ziel der strategischen AuftragsvergabeKeine strategische Beschaffung
5.1.15.
Techniken
Rahmenvereinbarung
Keine Rahmenvereinbarung
Informationen über das dynamische Beschaffungssystem
Kein dynamisches Beschaffungssystem
5.1.16.
Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung
ÜberprüfungsstelleVergabekammer des Landes Berlin
Informationen über die Überprüfungsfristen: Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen: (1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein, nach § 160 GWB. (2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an den öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht. (3) Der Antrag ist unzulässig, soweit 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt, 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. 2 Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Venrags nach § 135 Absatz 1Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt. Nach § 135 GWB: (1) Ein öffentlicher Auftrag ist von Anfang an unwirksam, wenn der öffentliche Auftraggeber 1. gegen § 134 verstoßen hat oder 2. den Auftrag ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union vergeben hat, ohne dass dies aufgrund Gesetzes gestattet ist, und dieser Verstoß in einem Nachprüfungsverfahren festgestellt worden ist. (2) Die Unwirksamkeit nach Absatz 1 kann nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch denöffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags, jedoch nicht später als sechs Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. 2Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 5 /5 Kalendertagenach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der EuropäischenUnion. (3) Die Unwirksamkeit nach Absatz 1 Nummer 2 tritt nicht ein, wenn 1. der öffentliche Auftraggeber der Ansicht ist, dass die Auftragsvergabe ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union zulässig ist, 2. der öffentliche Auftraggeber eine Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union veröffentlicht hat, mit der er die Absicht bekundet, den Vertrag abzuschließen, und 3. der Vertrag nicht vor Ablauf einer Frist von mindestens zehn Kalendertagen, gerechnet ab dem Tag nach der Veröffentlichung dieser Bekanntmachung, abgeschlossen wurde. Die Bekanntmachung nach Satz 1 Nummer 2 muss den Namen und die Kontaktdaten des öffentlichen Auftraggebers, die Beschreibung des Vertragsgegenstands, die Begründung der Entscheidung des Auftraggebers, den Auftrag ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union zu vergeben, und den Namen und die Kontaktdaten des Unternehmens, das den Zuschlag erhalten soll, umfassen.
Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstelltBerliner Verkehrsbetriebe, Bereich Einkauf/Materialwirtschaft
6. Ergebnisse
Direktvergabe
Begründung der DirektvergabeBedarf an zusätzlichen Bauleistungen oder Dienstleistungen durch den ursprünglichen Auftragnehmer
Sonstige BegründungDas Ticketing-Backend der Fa. Systemtechnik GmbH (STS) ist seit 2019 für die Ausgabe, Verbuchung und Abrechnung der Handytickets für die Jelbi-App zuständig. Dies beinhaltet auch die Ausgabe des Deutschlandtickets und Deutschlandtickets Job zur Anzeige in der Jelbi-App. Die Leistungen für die Backend-Funktionen und das Hosting wurden im Jahr 2020 europaweit ausgeschrieben und im Jahr 2021 an die Fa. Eos.uptrade vergeben. Ursprünglich war es vorgesehen, neben der neuen Fahrinfo-App und Ticket-App auch die Jelbi-App auf das neue Ticketing-Backend (TBE) der Fa. eos.Uptrade zu migrieren. Aufgrund wiederholter erheblicher Verzögerungen im Projektplan des TBE, konkurrierender Prioritäten zur Jelbi-Migration im Projektplan, eines sich konkretisierenden Zeitplans zur Ablösung der Jelbi- durch die MAX-App sowie anhaltender budgetärer Restriktionen, wurde im Frühjahr 2025 basierend auf einer Kosten-/Nutzen-Betrachtung beschlossen, die Jelbi-Migration auf das TBE der Fa. Eos.uptrade nicht fortzuführen. Stattdessen soll das vorhandene STS-Backend bis zur vollständigen Ablösung der Jelbi- durch die MAX-App inkl. eines angemessenen Übergangszeitraumes bis mindestens 30.06.2027 weiterbetrieben werden. Eine Verlängerung der Leistungen bei der Fa. Systemtechnik ist notwendig, da weder wirtschaftlich, zeitlich noch bzgl. der technischen Rahmenbedingungen (Lizenzrechte an der Software liegen bei Systemtechnik) ein anderer Anbieter dies leisten kann in Anlehnung an UVgO §8 (4) 5, 10 und 12. Zur Sicherstellung eines angemessenen Übergangzeitraumes, welcher das Abfahren erworbener Tickets sowie die nachgelagerte Bearbeitung von Erstattungsfällen ermöglicht, kann nach Einstellung des Ticketverkaufs in der Jelbi-App die Leistung optional (ohne Abnahmeverpflichtung) für weitere 12 Monate (bis 30.06.2028) verlängert werden. Begründung für die freihändige Vergabe: - Ein neues Backend wurde zwar im Rahmen der o. g. Ausschreibung beauftragt. Allerdings besteht aufgrund der o.g. Rahmenbedingungen keine realistische und wirtschaftlich begründbare Möglichkeit, das bestehende STS-Backend bis zur Ablösung der Jelbi- durch die MAX-App durch das TBE der Fa. Eos.uptrade zu ersetzen. - Die Neubeschaffung eines alternativen Ticketing-Backend-Dienstleisters würde eine unverhältnismäßige wirtschaftliche Belastung darstellen. Ein neuer Dienstleister müsste zunächst die gesamte Backend-Funktionalität umsetzen. Die damit verbundenen Entwicklungskosten, Integrations- und Testaufwände stehen in keinem angemessenen Verhältnis zur verbleibenden Nutzungsdauer der Jelbi-App. - Zudem müsste sich ein anderer Anbieter für ein "Übergangs-Backend" zunächst in das Projekt und alle Rahmenbedingungen einarbeiten. Dazu zählen insbesondere die Anbindung an das BVG-PT-System, die Umsetzung des VDV-Kernapplikationsstandards sowie die Umsetzung der Anforderungen aus dem VBB-Tarif. Der Aufwand hierfür ist erheblich. - Die Fa. STS hat den VBB-Tarif bereits implementiert, womit die Zeit- und Kostenaufwände auch hierfür gegen einen kurzfristigen Austausch sprechen. - Zusätzlich müssten alle Kundendaten migriert werden. Auch hier entsteht ein Ressourcenaufwand von mehreren Monaten, welcher einen für die verbleibende Übergangszeit wirtschaftlich nicht verhältnismäßigen Aufwand darstellt. - Des Weiteren entstünden unverhältnismäßige technische Risiken durch die Neuimplementierung sowie potenzielle Betriebsunterbrechungen während der Umstellungsphase. Diese Risiken könnten die Funktionsfähigkeit der Mobilitätsplattform gefährden und somit die Erfüllung des Verkehrsvertrags beeinträchtigen. Unbeschadet von §132 Absatz 1 ist die Änderung eines öffentlichen Auftrags ohne Durchführung eines neuen Vergabeverfahrenszulässig, wenn zusätzliche Liefer-. Bau- oder Dienstleistungen erforderlich geworden sind, die nicht in den ursprünglichen Vergabeunterlagen vorgesehen waren, und ein Wechsel des Auftragnehmers aus wirtschaftlichen oder technischen Gründen nicht erfolgen kann und mit erheblichen Schwierigkeiten oder beträchtlichen Zusatzkosten für den öffentlichen Auftraggeber verbunden wäre. Aufgrund der o. g. Rahmenbedingungen kommt für den Übergangszeitraum von Januar 2026 bis mindestens Juni 2027 aus wirtschaftlichen Gründen nur eine Verlängerung des bestehenden Backends und der bestehenden App in Frage. Aus diesen Gründen soll der aktuelle Vertragspartner im Rahmen einer Auftragsanpassung gem. GWB §132 Absatz 2, Punkt 2 a) und b) mit den Leistungen beauftragt werden.
6.1.
Ergebnis, Los-– KennungLOT-0000
6.1.2.
Informationen über die Gewinner
Wettbewerbsgewinner
Offizielle BezeichnungSYSTEMTECHNIK GmbH
Angebot
Kennung des AngebotsTEN-0001
Kennung des Loses oder der Gruppe von LosenLOT-0000
Vergabe von UnteraufträgenNein
Informationen zum Auftrag
Kennung des AuftragsCON-0001
8. Organisationen
8.1.
ORG-7001
Offizielle BezeichnungBerliner Verkehrsbetriebe, Bereich Einkauf/Materialwirtschaft
Registrierungsnummer0204:11-2000016000-38
PostanschriftHolzmarktstraße 15-17
StadtBerlin
Postleitzahl10179
Land, Gliederung (NUTS)Berlin (DE300)
LandDeutschland
E-MailEinkauf.itd1@bvg.de
Telefon+4930 256 28962
Rollen dieser Organisation
Beschaffer
Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstellt
8.1.
ORG-7004
Offizielle BezeichnungVergabekammer des Landes Berlin
Registrierungsnummer11-1300000V00-74
PostanschriftMartin-Luther-Str. 105
StadtBerlin
Postleitzahl10825
Land, Gliederung (NUTS)Berlin (DE300)
LandDeutschland
E-Mailvergabekammer@senweb.berlin.de
Telefon+49 30-9013-8316
Fax+49 30-9013-7613
Rollen dieser Organisation
Überprüfungsstelle
8.1.
ORG-0001
Offizielle BezeichnungSYSTEMTECHNIK GmbH
Größe des WirtschaftsteilnehmersGroßunternehmen
RegistrierungsnummerDE311143045
StadtSömmerda
Postleitzahl99610
Land, Gliederung (NUTS)Sömmerda (DEG0D)
LandDeutschland
E-Mailinfo@systemtechnik-online.de
Telefon+49(0)3634 37 02 0
Rollen dieser Organisation
Bieter
Wirtschaftlicher Eigentümer
Gewinner dieser LoseLOT-0000
8.1.
ORG-7005
Offizielle BezeichnungDatenservice Öffentlicher Einkauf (in Verantwortung des Beschaffungsamts des BMI)
Registrierungsnummer0204:994-DOEVD-83
StadtBonn
Postleitzahl53119
Land, Gliederung (NUTS)Bonn, Kreisfreie Stadt (DEA22)
LandDeutschland
E-Mailnoreply.esender_hub@bescha.bund.de
Telefon+49228996100
Rollen dieser Organisation
TED eSender
Informationen zur Bekanntmachung
Kennung/Fassung der Bekanntmachungfb18c7bf-4cd0-4111-9a1b-13b21bea718f  -  01
FormulartypVorankündigung – Direktvergabe
Art der BekanntmachungFreiwillige Ex-ante-Transparenzbekanntmachung
Unterart der Bekanntmachung26
Datum der Übermittlung der Bekanntmachung19/02/2026 11:57:29 (UTC+01:00) Mitteleuropäische Zeit, Westeuropäische Sommerzeit
Sprachen, in denen diese Bekanntmachung offiziell verfügbar istDeutsch
Veröffentlichungsnummer der Bekanntmachung120756-2026
ABl. S – Nummer der Ausgabe36/2026
Datum der Veröffentlichung20/02/2026