2.1.6.
Ausschlussgründe
Der Zahlungsunfähigkeit vergleichbare Lage gemäß nationaler Rechtsvorschriften: Gem. §§ 123, 124 GWB ist durch den Bewerber, die Bewerbergemeinschaft anzugeben, ob entsprechende Ausschlussgründe vorliegen. Hierzu ist die entsprechende Eigenerklärung gem. des Dokuments "Erklaerung_zum_Nichtvorliegen_schwerer_Verfehlungen.pdf" vollständig ausgefüllt und, wahrheitsgemäß auszufüllen und den Bewerbungsunterlagen beizufügen. Bei Vorliegen von Ausschlussgründen und einer evtl. vorliegenden Heilung dieser gem. § 125 GWB, entscheidet der Auftraggeber in Erwägung seines Ermessens bzgl. des Ausschlusses.
Konkurs: Gem. §§ 123, 124 GWB ist durch den Bewerber, die Bewerbergemeinschaft anzugeben, ob entsprechende Ausschlussgründe vorliegen. Hierzu ist die entsprechende Eigenerklärung gem. des Dokuments "Erklaerung_zum_Nichtvorliegen_schwerer_Verfehlungen.pdf" vollständig ausgefüllt und, wahrheitsgemäß auszufüllen und den Bewerbungsunterlagen beizufügen. Bei Vorliegen von Ausschlussgründen und einer evtl. vorliegenden Heilung dieser gem. § 125 GWB, entscheidet der Auftraggeber in Erwägung seines Ermessens bzgl. des Ausschlusses.
Korruption: Gem. §§ 123, 124 GWB ist durch den Bewerber, die Bewerbergemeinschaft anzugeben, ob entsprechende Ausschlussgründe vorliegen. Hierzu ist die entsprechende Eigenerklärung gem. des Dokuments "Erklaerung_zum_Nichtvorliegen_schwerer_Verfehlungen.pdf" vollständig ausgefüllt und, wahrheitsgemäß auszufüllen und den Bewerbungsunterlagen beizufügen. Bei Vorliegen von Ausschlussgründen und einer evtl. vorliegenden Heilung dieser gem. § 125 GWB, entscheidet der Auftraggeber in Erwägung seines Ermessens bzgl. des Ausschlusses.
Beteiligung an einer kriminellen Vereinigung: Gem. §§ 123, 124 GWB ist durch den Bewerber, die Bewerbergemeinschaft anzugeben, ob entsprechende Ausschlussgründe vorliegen. Hierzu ist die entsprechende Eigenerklärung gem. des Dokuments "Erklaerung_zum_Nichtvorliegen_schwerer_Verfehlungen.pdf" vollständig ausgefüllt und, wahrheitsgemäß auszufüllen und den Bewerbungsunterlagen beizufügen. Bei Vorliegen von Ausschlussgründen und einer evtl. vorliegenden Heilung dieser gem. § 125 GWB, entscheidet der Auftraggeber in Erwägung seines Ermessens bzgl. des Ausschlusses.
Vereinbarungen mit anderen Wirtschaftsteilnehmern zur Verzerrung des Wettbewerbs: Gem. §§ 123, 124 GWB ist durch den Bewerber, die Bewerbergemeinschaft anzugeben, ob entsprechende Ausschlussgründe vorliegen. Hierzu ist die entsprechende Eigenerklärung gem. des Dokuments "Erklaerung_zum_Nichtvorliegen_schwerer_Verfehlungen.pdf" vollständig ausgefüllt und, wahrheitsgemäß auszufüllen und den Bewerbungsunterlagen beizufügen. Bei Vorliegen von Ausschlussgründen und einer evtl. vorliegenden Heilung dieser gem. § 125 GWB, entscheidet der Auftraggeber in Erwägung seines Ermessens bzgl. des Ausschlusses.
Verstoß gegen umweltrechtliche Verpflichtungen: Gem. §§ 123, 124 GWB ist durch den Bewerber, die Bewerbergemeinschaft anzugeben, ob entsprechende Ausschlussgründe vorliegen. Hierzu ist die entsprechende Eigenerklärung gem. des Dokuments "Erklaerung_zum_Nichtvorliegen_schwerer_Verfehlungen.pdf" vollständig ausgefüllt und, wahrheitsgemäß auszufüllen und den Bewerbungsunterlagen beizufügen. Bei Vorliegen von Ausschlussgründen und einer evtl. vorliegenden Heilung dieser gem. § 125 GWB, entscheidet der Auftraggeber in Erwägung seines Ermessens bzgl. des Ausschlusses.
Geldwäsche oder Terrorismusfinanzierung: Gem. §§ 123, 124 GWB ist durch den Bewerber, die Bewerbergemeinschaft anzugeben, ob entsprechende Ausschlussgründe vorliegen. Hierzu ist die entsprechende Eigenerklärung gem. des Dokuments "Erklaerung_zum_Nichtvorliegen_schwerer_Verfehlungen.pdf" vollständig ausgefüllt und, wahrheitsgemäß auszufüllen und den Bewerbungsunterlagen beizufügen. Bei Vorliegen von Ausschlussgründen und einer evtl. vorliegenden Heilung dieser gem. § 125 GWB, entscheidet der Auftraggeber in Erwägung seines Ermessens bzgl. des Ausschlusses.
Geldwäsche oder Terrorismusfinanzierung: Gem. §§ 123, 124 GWB ist durch den Bewerber, die Bewerbergemeinschaft anzugeben, ob entsprechende Ausschlussgründe vorliegen. Hierzu ist die entsprechende Eigenerklärung gem. des Dokuments "Erklaerung_zum_Nichtvorliegen_schwerer_Verfehlungen.pdf" vollständig ausgefüllt und, wahrheitsgemäß auszufüllen und den Bewerbungsunterlagen beizufügen. Bei Vorliegen von Ausschlussgründen und einer evtl. vorliegenden Heilung dieser gem. § 125 GWB, entscheidet der Auftraggeber in Erwägung seines Ermessens bzgl. des Ausschlusses.
Betrugsbekämpfung: Gem. §§ 123, 124 GWB ist durch den Bewerber, die Bewerbergemeinschaft anzugeben, ob entsprechende Ausschlussgründe vorliegen. Hierzu ist die entsprechende Eigenerklärung gem. des Dokuments "Erklaerung_zum_Nichtvorliegen_schwerer_Verfehlungen.pdf" vollständig ausgefüllt und, wahrheitsgemäß auszufüllen und den Bewerbungsunterlagen beizufügen. Bei Vorliegen von Ausschlussgründen und einer evtl. vorliegenden Heilung dieser gem. § 125 GWB, entscheidet der Auftraggeber in Erwägung seines Ermessens bzgl. des Ausschlusses.
Kinderarbeit und andere Formen des Menschenhandels: Gem. §§ 123, 124 GWB ist durch den Bewerber, die Bewerbergemeinschaft anzugeben, ob entsprechende Ausschlussgründe vorliegen. Hierzu ist die entsprechende Eigenerklärung gem. des Dokuments "Erklaerung_zum_Nichtvorliegen_schwerer_Verfehlungen.pdf" vollständig ausgefüllt und, wahrheitsgemäß auszufüllen und den Bewerbungsunterlagen beizufügen. Bei Vorliegen von Ausschlussgründen und einer evtl. vorliegenden Heilung dieser gem. § 125 GWB, entscheidet der Auftraggeber in Erwägung seines Ermessens bzgl. des Ausschlusses.
Zahlungsunfähigkeit: Gem. §§ 123, 124 GWB ist durch den Bewerber, die Bewerbergemeinschaft anzugeben, ob entsprechende Ausschlussgründe vorliegen. Hierzu ist die entsprechende Eigenerklärung gem. des Dokuments "Erklaerung_zum_Nichtvorliegen_schwerer_Verfehlungen.pdf" vollständig ausgefüllt und, wahrheitsgemäß auszufüllen und den Bewerbungsunterlagen beizufügen. Bei Vorliegen von Ausschlussgründen und einer evtl. vorliegenden Heilung dieser gem. § 125 GWB, entscheidet der Auftraggeber in Erwägung seines Ermessens bzgl. des Ausschlusses.
Verstoß gegen arbeitsrechtliche Verpflichtungen: Gem. §§ 123, 124 GWB ist durch den Bewerber, die Bewerbergemeinschaft anzugeben, ob entsprechende Ausschlussgründe vorliegen. Hierzu ist die entsprechende Eigenerklärung gem. des Dokuments "Erklaerung_zum_Nichtvorliegen_schwerer_Verfehlungen.pdf" vollständig ausgefüllt und, wahrheitsgemäß auszufüllen und den Bewerbungsunterlagen beizufügen. Bei Vorliegen von Ausschlussgründen und einer evtl. vorliegenden Heilung dieser gem. § 125 GWB, entscheidet der Auftraggeber in Erwägung seines Ermessens bzgl. des Ausschlusses.
Falsche Angaben, verweigerte Informationen, die nicht in der Lage sind, die erforderlichen Unterlagen vorzulegen, und haben vertrauliche Informationen über dieses Verfahren erhalten.: Gem. §§ 123, 124 GWB ist durch den Bewerber, die Bewerbergemeinschaft anzugeben, ob entsprechende Ausschlussgründe vorliegen. Hierzu ist die entsprechende Eigenerklärung gem. des Dokuments "Erklaerung_zum_Nichtvorliegen_schwerer_Verfehlungen.pdf" vollständig ausgefüllt und, wahrheitsgemäß auszufüllen und den Bewerbungsunterlagen beizufügen. Bei Vorliegen von Ausschlussgründen und einer evtl. vorliegenden Heilung dieser gem. § 125 GWB, entscheidet der Auftraggeber in Erwägung seines Ermessens bzgl. des Ausschlusses.
Rein innerstaatliche Ausschlussgründe: Gem. §§ 123, 124 GWB ist durch den Bewerber, die Bewerbergemeinschaft anzugeben, ob entsprechende Ausschlussgründe vorliegen. Hierzu ist die entsprechende Eigenerklärung gem. des Dokuments "Erklaerung_zum_Nichtvorliegen_schwerer_Verfehlungen.pdf" vollständig ausgefüllt und, wahrheitsgemäß auszufüllen und den Bewerbungsunterlagen beizufügen. Bei Vorliegen von Ausschlussgründen und einer evtl. vorliegenden Heilung dieser gem. § 125 GWB, entscheidet der Auftraggeber in Erwägung seines Ermessens bzgl. des Ausschlusses.
Interessenkonflikt aufgrund seiner Teilnahme an dem Vergabeverfahren: Gem. §§ 123, 124 GWB ist durch den Bewerber, die Bewerbergemeinschaft anzugeben, ob entsprechende Ausschlussgründe vorliegen. Hierzu ist die entsprechende Eigenerklärung gem. des Dokuments "Erklaerung_zum_Nichtvorliegen_schwerer_Verfehlungen.pdf" vollständig ausgefüllt und, wahrheitsgemäß auszufüllen und den Bewerbungsunterlagen beizufügen. Bei Vorliegen von Ausschlussgründen und einer evtl. vorliegenden Heilung dieser gem. § 125 GWB, entscheidet der Auftraggeber in Erwägung seines Ermessens bzgl. des Ausschlusses.
Direkte oder indirekte Beteiligung an der Vorbereitung des Vergabeverfahrens: Gem. §§ 123, 124 GWB ist durch den Bewerber, die Bewerbergemeinschaft anzugeben, ob entsprechende Ausschlussgründe vorliegen. Hierzu ist die entsprechende Eigenerklärung gem. des Dokuments "Erklaerung_zum_Nichtvorliegen_schwerer_Verfehlungen.pdf" vollständig ausgefüllt und, wahrheitsgemäß auszufüllen und den Bewerbungsunterlagen beizufügen. Bei Vorliegen von Ausschlussgründen und einer evtl. vorliegenden Heilung dieser gem. § 125 GWB, entscheidet der Auftraggeber in Erwägung seines Ermessens bzgl. des Ausschlusses.
Schwere Verfehlung im Rahmen der beruflichen Tätigkeit: Gem. §§ 123, 124 GWB ist durch den Bewerber, die Bewerbergemeinschaft anzugeben, ob entsprechende Ausschlussgründe vorliegen. Hierzu ist die entsprechende Eigenerklärung gem. des Dokuments "Erklaerung_zum_Nichtvorliegen_schwerer_Verfehlungen.pdf" vollständig ausgefüllt und, wahrheitsgemäß auszufüllen und den Bewerbungsunterlagen beizufügen. Bei Vorliegen von Ausschlussgründen und einer evtl. vorliegenden Heilung dieser gem. § 125 GWB, entscheidet der Auftraggeber in Erwägung seines Ermessens bzgl. des Ausschlusses.
Vorzeitige Beendigung, Schadensersatz oder andere vergleichbare Sanktionen: Gem. §§ 123, 124 GWB ist durch den Bewerber, die Bewerbergemeinschaft anzugeben, ob entsprechende Ausschlussgründe vorliegen. Hierzu ist die entsprechende Eigenerklärung gem. des Dokuments "Erklaerung_zum_Nichtvorliegen_schwerer_Verfehlungen.pdf" vollständig ausgefüllt und, wahrheitsgemäß auszufüllen und den Bewerbungsunterlagen beizufügen. Bei Vorliegen von Ausschlussgründen und einer evtl. vorliegenden Heilung dieser gem. § 125 GWB, entscheidet der Auftraggeber in Erwägung seines Ermessens bzgl. des Ausschlusses.
Verstoß gegen sozialrechtliche Verpflichtungen: Gem. §§ 123, 124 GWB ist durch den Bewerber, die Bewerbergemeinschaft anzugeben, ob entsprechende Ausschlussgründe vorliegen. Hierzu ist die entsprechende Eigenerklärung gem. des Dokuments "Erklaerung_zum_Nichtvorliegen_schwerer_Verfehlungen.pdf" vollständig ausgefüllt und, wahrheitsgemäß auszufüllen und den Bewerbungsunterlagen beizufügen. Bei Vorliegen von Ausschlussgründen und einer evtl. vorliegenden Heilung dieser gem. § 125 GWB, entscheidet der Auftraggeber in Erwägung seines Ermessens bzgl. des Ausschlusses.
Zahlung der Sozialversicherungsbeiträge: Gem. §§ 123, 124 GWB ist durch den Bewerber, die Bewerbergemeinschaft anzugeben, ob entsprechende Ausschlussgründe vorliegen. Hierzu ist die entsprechende Eigenerklärung gem. des Dokuments "Erklaerung_zum_Nichtvorliegen_schwerer_Verfehlungen.pdf" vollständig ausgefüllt und, wahrheitsgemäß auszufüllen und den Bewerbungsunterlagen beizufügen. Bei Vorliegen von Ausschlussgründen und einer evtl. vorliegenden Heilung dieser gem. § 125 GWB, entscheidet der Auftraggeber in Erwägung seines Ermessens bzgl. des Ausschlusses.
Zahlung der Sozialversicherungsbeiträge: Gem. §§ 123, 124 GWB ist durch den Bewerber, die Bewerbergemeinschaft anzugeben, ob entsprechende Ausschlussgründe vorliegen. Hierzu ist die entsprechende Eigenerklärung gem. des Dokuments "Erklaerung_zum_Nichtvorliegen_schwerer_Verfehlungen.pdf" vollständig ausgefüllt und, wahrheitsgemäß auszufüllen und den Bewerbungsunterlagen beizufügen. Bei Vorliegen von Ausschlussgründen und einer evtl. vorliegenden Heilung dieser gem. § 125 GWB, entscheidet der Auftraggeber in Erwägung seines Ermessens bzgl. des Ausschlusses.
Einstellung der gewerblichen Tätigkeit: Gem. §§ 123, 124 GWB ist durch den Bewerber, die Bewerbergemeinschaft anzugeben, ob entsprechende Ausschlussgründe vorliegen. Hierzu ist die entsprechende Eigenerklärung gem. des Dokuments "Erklaerung_zum_Nichtvorliegen_schwerer_Verfehlungen.pdf" vollständig ausgefüllt und, wahrheitsgemäß auszufüllen und den Bewerbungsunterlagen beizufügen. Bei Vorliegen von Ausschlussgründen und einer evtl. vorliegenden Heilung dieser gem. § 125 GWB, entscheidet der Auftraggeber in Erwägung seines Ermessens bzgl. des Ausschlusses.
Entrichtung von Steuern: Gem. §§ 123, 124 GWB ist durch den Bewerber, die Bewerbergemeinschaft anzugeben, ob entsprechende Ausschlussgründe vorliegen. Hierzu ist die entsprechende Eigenerklärung gem. des Dokuments "Erklaerung_zum_Nichtvorliegen_schwerer_Verfehlungen.pdf" vollständig ausgefüllt und, wahrheitsgemäß auszufüllen und den Bewerbungsunterlagen beizufügen. Bei Vorliegen von Ausschlussgründen und einer evtl. vorliegenden Heilung dieser gem. § 125 GWB, entscheidet der Auftraggeber in Erwägung seines Ermessens bzgl. des Ausschlusses.
Terroristische Straftaten oder Straftaten im Zusammenhang mit terroristischen Aktivitäten: Gem. §§ 123, 124 GWB ist durch den Bewerber, die Bewerbergemeinschaft anzugeben, ob entsprechende Ausschlussgründe vorliegen. Hierzu ist die entsprechende Eigenerklärung gem. des Dokuments "Erklaerung_zum_Nichtvorliegen_schwerer_Verfehlungen.pdf" vollständig ausgefüllt und, wahrheitsgemäß auszufüllen und den Bewerbungsunterlagen beizufügen. Bei Vorliegen von Ausschlussgründen und einer evtl. vorliegenden Heilung dieser gem. § 125 GWB, entscheidet der Auftraggeber in Erwägung seines Ermessens bzgl. des Ausschlusses.