121449-2023 - Vorankündigung – DirektvergabeDeutschland-Lüdenscheid: Geschwindigkeitskontrollkameras
OJ S 41/2023 27/02/2023
Freiwillige Ex-ante-Transparenzbekanntmachung
Lieferungen
Rechtsgrundlage:
Richtlinie 2014/24/EU

Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber/Auftraggeber

I.1.
Name und Adressen
Offizielle Bezeichnung: Stadt Lüdenscheid
Postanschrift: 58507 Lüdenscheid, Rathausplatz 2
Ort: Lüdenscheid
NUTS-Code: DEA58 Märkischer Kreis
Postleitzahl: 58507
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n): Stadt Lüdenscheid - Zentraler Vergabeservice
E-Mail: vergabeservice@luedenscheid.de
Telefon: +49 2351171366
Fax: +49 2351171720
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.luedenscheid.de
I.4.
Art des öffentlichen Auftraggebers
Regional- oder Kommunalbehörde
I.5.
Haupttätigkeit(en)
Allgemeine öffentliche Verwaltung

Abschnitt II: Gegenstand

II.1.
Umfang der Beschaffung
II.1.1.
Bezeichnung des Auftrags
Lieferung von zwei semistationären Messsystemen zur Geschwindigkeitskontrolle
II.1.2.
CPV-Code Hauptteil
34971000 Geschwindigkeitskontrollkameras
II.1.3.
Art des Auftrags
Lieferauftrag
II.1.4.
Kurze Beschreibung
Anmietung von Geschwindigkeitsüberwachungsanlagen für den 24/7 Betrieb
II.1.6.
Angaben zu den Losen
Aufteilung des Auftrags in Lose: nein
II.1.7.
Gesamtwert der Beschaffung
Wert ohne MwSt.: 904 680,00 EUR
II.2.
Beschreibung
II.2.3.
Erfüllungsort
NUTS-Code: DEA58 Märkischer Kreis
Hauptort der Ausführung: Lüdenscheid, dort mit wechselnden Aufstellorten
II.2.4.
Beschreibung der Beschaffung
Anmietung und Anlieferung von zwei Enforcement Trailer Messsystems POLISCAN
FM1 mit ENFORCEMENT TRAILER Messsystem
VITRONIC POLISCAN FM1, LIDAR Messverfahren
Jeder Trailer besteht aus:
1 x Mess- und Dokumentationseinheit mit hochauflösenden Digitalkameras mit
2x6 Megapixel und 12-bit Auflösung
Geschw.-Messbereich 10 – 300 km/h Erfassungsbereich 75 – 15m
3,2 Zoll bedienbares Farb-Display
2 x Bandpass / Polfilter
2 x Objektive (Auswahl ist standortbezogen wählbar)
1 x Xenon Rotblitzeinrichtung
1 x Standortspeicher
1 x Alarm- und Meldemodul
Zulässige Betriebstemperatur: - 60 Grad bis + 70 Grad
Wartung und Eichung des Systems
II.2.5.
Zuschlagskriterien
Preis
II.2.11.
Angaben zu Optionen
Optionen: nein
II.2.13.
Angaben zu Mitteln der Europäischen Union
Der Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm, das aus Mitteln der EU finanziert wird: nein
II.2.14.
Zusätzliche Angaben

Abschnitt IV: Verfahren

IV.1.
Beschreibung
IV.1.1.
Verfahrensart
Verhandlungsverfahren ohne vorherige Bekanntmachung
Erläuterung:
Aufgrund der Sperrung der Talbrücke Rahmede, Autobahn A45, in NRW werden die innerörtlichen Straßen außergewöhnlich durch den Schwerlastverkehr, aber auch durch den Personenverkehr belastet. Daher sind zwingend Verkehrsteuerungsmaßnahmen erforderlich.
Für die gerichtsfeste Messung müssen Messverfahren über eine Zulassung der Physikalisch-technischen Bundesanstalt (PTB) verfügen. Ohne eine PTB-Zulassung dürfen die Geräte in der BRD nicht für amtliche Messungen eingesetzt werden. Andere Zulassungen existieren nicht.
Das beauftragte Unternehmen verfügt in dem auszuschreibenden Segment der Geschwindigkeitsüberwachung mittels Laserscan im 24/7 Betrieb über ein Alleinstellungsmerkmal.
Es gibt einen weiteren Anbieter auf dem Markt, dessen System jedoch nicht die Möglichkeit eröffnet, permanente 24/7 Messungen durch zu führen.
IV.1.3.
Angaben zur Rahmenvereinbarung
IV.1.8.
Angaben zum Beschaffungsübereinkommen (GPA)
Der Auftrag fällt unter das Beschaffungsübereinkommen: ja
IV.2.
Verwaltungsangaben

Abschnitt V: Auftragsvergabe/Konzessionsvergabe

V.2.
Auftragsvergabe/Konzessionsvergabe
V.2.1.
Tag der Zuschlagsentscheidung
21/02/2023
V.2.2.
Angaben zu den Angeboten
Der Auftrag wurde an einen Zusammenschluss aus Wirtschaftsteilnehmern vergeben: nein
V.2.3.
Name und Anschrift des Auftragnehmers/Konzessionärs
Offizielle Bezeichnung: Vetro Vitronic Group, Vetro Verkehrselektronik GmbH
Ort: Wismar
NUTS-Code: DE80M Nordwestmecklenburg
Postleitzahl: 23966
Land: Deutschland
Internet-Adresse: www.vetro-gmbh.de
Der Auftragnehmer/Konzessionär wird ein KMU sein: ja
V.2.4.
Angaben zum Wert des Auftrags/Loses/der Konzession
Ursprünglich veranschlagter Gesamtwert des Auftrags/Loses/der Konzession: 452 340,00 EURGesamtwert des Auftrags/des Loses/der Konzession: 904 680,00 EUR
V.2.5.
Angaben zur Vergabe von Unteraufträgen

Abschnitt VI: Weitere Angaben

VI.3.
Zusätzliche Angaben
Der Tag der Zuschlagsentscheidung unter V.2.1. bezieht sich nicht auf den Abschluss des Vertrages, der erst nach Ablauf dieser Ex-Ante-Bekanntmachung erfolgen soll.
VI.4.
Rechtsbehelfsverfahren/Nachprüfungsverfahren
VI.4.1.
Zuständige Stelle für Rechtsbehelfs-/Nachprüfungsverfahren
Offizielle Bezeichnung: Vergabekammer Westfalen
Postanschrift: Albrecht-Thaer-Straße 9
Ort: Münster
Postleitzahl: 59821
Land: Deutschland
E-Mail: vergabekammer@bezreg-muenster.nrw.de
Fax: +49 251-4112165
Internet-Adresse: http://www.bezreg-muenster.nrw.de
VI.4.3.
Einlegung von Rechtsbehelfen
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:
Ein Nachprüfungsantrag ist nach § 160 Abs. 3 S. 1 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB)unzulässig, soweit
1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Abs. 2 GWB bleibt unberührt,
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber
dem Auftraggeber gerügt werden,
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Gemäß § 160 Abs. 3 S. 2 GWB gilt § 160 Abs. 3 S. 1 GWB nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Abs. 1 Nr. 2 GWB. § 134 Abs. 1 S. 2 GWB bleibt unberührt.
Nach § 135 Abs. 3 GWB tritt die Unwirksamkeit nach § 135 Abs. 1 Nr. 2 GWB nicht ein, wenn:
1. der öffentliche Auftraggeber der Ansicht ist, dass die Auftragsvergabe ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union zulässig ist,
2. der öffentliche Auftraggeber eine Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union veröffentlicht hat, mit der er die Absicht bekundet, den Vertrag abzuschließen, und
3. der Vertrag nicht vor Ablauf einer Frist von mindestens 10 Kalendertagen, gerechnet ab dem Tag nach der Veröffentlichung dieser Bekanntmachung, abgeschlossen wurde.
Die Bekanntmachung nach § 135 Abs. 3 S. 1 Nr. 2 GWB muss den Namen und die Kontaktdaten des öffentlichen Auftraggebers, die Beschreibung des Vertragsgegenstands, die Begründung der Entscheidung des Auftraggebers, den Auftrag ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union zu vergeben, und den Namen und die Kontaktdaten des Unternehmens, das den Zuschlag erhalten soll, umfassen.
VI.4.4.
Stelle, die Auskünfte über die Einlegung von Rechtsbehelfen erteilt
Offizielle Bezeichnung: Vergabekammer Westfalen, wiv VI.4.1.
Ort: Münster
Land: Deutschland
Internet-Adresse: http://www.bezreg-muenster.nrw.de
VI.5.
Tag der Absendung dieser Bekanntmachung
22/02/2023