VerfahrensartOffenes VerfahrenBeschleunigtes VerfahrenBegründung:
Eine Dringlichkeit lässt sich in diesem Falle damit begründen, dass der bestehende Stromliefervertrag zum 31.12.2022 ausläuft und die vorausgegangene Bündelausschreibung durch KUBUS aufgrund der angespannten Marktlage kein wirtschaftliches Ergebnis für den Bezirk Mittelfranken erzielen konnte. Die Mitteilung darüber erlangte uns am 07.10.2022. Um weiterhin die Betriebsfähigkeit vom Bezirk Mittelfranken sowie seinen Einrichtung aufrechtzuerhalten, ohne dabei von der Ersatzversorgung beim jeweiligen Grundversorger Gebrauch machen zu müssen, ist die Durchführung eines neuen Vergabeverfahrens zwingend erforderlich.
Dabei ist die Einhaltung der Regelmindestfrist von 30 Tagen unter Beachtung von innerbehördlichen Abläufen, insbesondere der Sitzungen des Bezirksausschusses für die Entscheidung über die Zuschlagserteilung, nicht möglich. Der Verkürzung der Regelmindestfrist ist damit zwingend erforderlich, um ein Offenes Verfahren bis Ende des Jahres durchführen und auch abschließen zu können