12229-2021 - ErgebnisDeutschland-Celle: Archivierung
OJ S 7/2021 12/01/2021
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Dienstleistungen
Rechtsgrundlage:
Richtlinie 2014/24/EU

Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber

I.1.
Name und Adressen
Offizielle Bezeichnung: Stiftung bürgerlichen Rechts Allgemeines Krankenhaus Celle
Postanschrift: Siemenspl. 4
Ort: Celle
NUTS-Code: DE931 Celle
Postleitzahl: 29223
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n): MMV PartmbB – RA Schumm über DTVP
E-Mail: vergabe@mmv-recht.de
Fax: +49 523-1721403
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.akh-celle.de
Adresse des Beschafferprofils: https://www.akh-celle.de
I.2.
Informationen zur gemeinsamen Beschaffung
Der Auftrag wird von einer zentralen Beschaffungsstelle vergeben
I.4.
Art des öffentlichen Auftraggebers
Andere: Stiftung des bürgerlichen Rechts
I.5.
Haupttätigkeit(en)
Gesundheit

Abschnitt II: Gegenstand

II.1.
Umfang der Beschaffung
II.1.1.
Bezeichnung des Auftrags
Ex-Post: Digitalisierung stationärer Fallakten der Krankenhäuser AKH Celle und Klinikum Peine
Referenznummer der Bekanntmachung: 03-2019EU AKH Celle (Ex-Post)
II.1.2.
CPV-Code Hauptteil
79995100 Archivierung
II.1.3.
Art des Auftrags
Dienstleistungen
II.1.4.
Kurze Beschreibung
Mit der Ausschreibung suchten das Allgemeine Krankenhaus Celle und das Klinikum Peine gGmbH einen externen Dienstleister, welcher die vollständige und revisionssichere Digitalisierung der stationären Fallakten als Dienstleistung für die beiden vorgenannten Krankenhäuser ausführt.
II.1.6.
Angaben zu den Losen
Aufteilung des Auftrags in Lose: ja
II.1.7.
Gesamtwert der Beschaffung
Wert ohne MwSt.: 0,01 EUR
II.2.
Beschreibung
II.2.1.
Bezeichnung des Auftrags
Stiftung bürgerlichen Rechts Allgemeines Krankenhaus Celle
Los-Nr.: 1
II.2.2.
Weitere(r) CPV-Code(s)
72000000 IT-Dienste: Beratung, Software-Entwicklung, Internet und Hilfestellung, 72252000 Datenarchivierung
II.2.3.
Erfüllungsort
NUTS-Code: DE931 Celle
Hauptort der Ausführung: AKH – Allgemeines Krankenhaus Celle Siemenspl. 4 29223 Celle
II.2.4.
Beschreibung der Beschaffung
Mit der Ausschreibung suchten das Allgemeine Krankenhaus Celle und das Klinikum Peine gGmbH einen externen Dienstleister, welcher die vollständige und revisionssichere Digitalisierung der stationären Fallakten als Dienstleistung für die beiden vorgenannten Krankenhäuser ausführt.
Die Einzelheiten der ausgeschriebenen Leistung waren der Leistungsbeschreibung in Anlage 1 zu den Vergabeunterlagen zu entnehmen.
II.2.5.
Zuschlagskriterien
Qualitätskriterium - Name: Datenschutzkonzept / Gewichtung: 100
Qualitätskriterium - Name: Erfüllung Leistungsbeschreibung / Gewichtung: 200
Qualitätskriterium - Name: Musterakte / Gewichtung: 200
Kostenkriterium - Name: Total Cost of Ownership / Gewichtung: 500
II.2.11.
Angaben zu Optionen
Optionen: ja
Beschreibung der Optionen:
Sofen optionale Leistungen Gegenstand der Beschaffung waren, wurden diese im Rahmen der Verhandlungen sichtbar und spätestens mit Aufforderung zur Angebotsabgabe des finalen Angebotes für alle Bieter gleichermaßen festgelegt.
II.2.13.
Angaben zu Mitteln der Europäischen Union
Der Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm, das aus Mitteln der EU finanziert wird: nein
II.2.14.
Zusätzliche Angaben
Bieter hatten beim Auftraggeber im Fall der Angebotsaufforderung eine beispielhafte Akte anzufordern, um eine Testausführung nach den Anforderungen der Leistungsbeschreibung durchzuführen. Diese Testausführung war mit dem Angebot abzugeben und wurde zur Bewertung hinzugezogen. Nach Beendigung des Vergabeverfahrens war die Beispielakte vom Bieter zu vernichten. (siehe Wertungsschema).
II.2.
Beschreibung
II.2.1.
Bezeichnung des Auftrags
Klinikum Peine gGmbH
Los-Nr.: 2
II.2.2.
Weitere(r) CPV-Code(s)
71900000 Labordienste, 85145000 Dienstleistungen von medizinischen Laboratorien
II.2.3.
Erfüllungsort
NUTS-Code: DE931 Celle
Hauptort der Ausführung: AKH – Allgemeines Krankenhaus Celle Siemenspl. 4 29223 Celle
II.2.4.
Beschreibung der Beschaffung
Die Kliniken der AKH-Gruppe (Standorte AKH Celle und Klinikum Peine) und des Heidekreis-Klinikums (Standorte Soltau und Walsrode) planten die Neu-Konzeption ihrer Labororganisation für die Krankenversorgung an den Standorten in Celle, Peine, Soltau und Walsrode. Dies betraf hier und auch im Folgenden, sofern nicht explizit ausgewiesen, die Bereiche Klinische Chemie, Immonologie, Immunhämatologie, Gerinnung, Virologie, patientenbezogene Hygiene und Mikrobiologie.
Da die beteiligten Gesellschaften allesamt in kommunaler Trägerschaft sind, war die Durchführung eines öffentlichen Vergabeverfahrens notwendig. Im Verhandlungsverfahren wurden das AKH Celle, das Klinikum Peine und das Heidekreis-Klinikum mit seinen beiden Standorten jeweils als eigenständige Lose behandelt.
Die labortechnische Versorgung der AKH-Gruppe wurde durch einen Externen Partner innerhalb der Räumlichkeiten der AKH-Gruppe und angeschlossenen externen Fachlaboren des Partners gewährleistet. Es bestand weiterhin ein gewisses Maß an Versand an Speziallabore. Dieses Modell sollte im Rahmen der Neu-Konzeption zwar grundsätzlich beibehalten werden, allerdings möchten die AKH-Gruppe im Rahmen eines Verhandlungsverfahren mögliche sinnvolle Alternativlösungen im Vergleich zum Status Quo der Labororganisation analysieren und bewerten. Für die Versorgung der Patienten war der Ort der Leistungserbringung nachrangig, sofern sämtliche geforderte Turn-around-Times eingehalten werden.
Die Laborversorgung des Heidekreis-Klinikums in Soltau und Walsrode wurde im Eigenbetrieb gewährleistet. Es bestand am Standort in Walsrode ein Präsenzlabor und der Standort in Soltau wurde über eine umfangreiche POCT-Landschaft labortechnisch versorgt. Im Rahmen des Verfahrens geht das Heidekreis-Klinikum initial davon aus, aufgrund einer Verlagerung von operativen Fachbereichen von Walsrode nach Soltau, auch in Soltau wieder ein Präsenzlabor etablieren zu müssen.
Die Bieter wurden im Verfahren aufgefordert, sich nach den grundlegenden Prämissen der Leistungsbeschreibung und sämtlicher im Vergabeverfahren hinzugefügter Anlagen (Parameterstatistiken, Geräteaufstellung, Personalstatistiken, Logistik, EDV, Probeneingangsprofile, Räumlichkeiten etc.) auszurichten, ohne dabei sinnvolle Alternativlösungen unbeachtet zu lassen.
Der oder die Kooperationspartner sollten die Labororganisation der AKH-Gruppe und des Heidekreis-Klinikums in vollständiger Eigenverantwortung betreiben und somit die alltägliche Versorgung aller für die Krankenversorgung notwendigen Leistungsparameter gewährleisten. In Summe handelte es sich um ein Leistungsspektrum von rd. 200 000 000 GoÄ-Punkten.
Vor dem Hintergrund der Qualitätsvorgaben im medizinischen Bereich, der aktuellen Marktentwicklungen im Bereich der deutschen Labormedizin und der gesamten Wirtschaftlichkeitsbetrachtung war eine Weiterführung einer externen Kooperation derzeit gewünscht, wobei die Art ergebnisoffen ist.
Die Einzelheiten der Leistung waren der Leistungsbeschreibung zu entnehmen.
II.2.5.
Zuschlagskriterien
Qualitätskriterium - Name: Datenschutzkonzept / Gewichtung: 100
Qualitätskriterium - Name: Erfüllung Leistungsbeschreibung / Gewichtung: 200
Qualitätskriterium - Name: Musterakte / Gewichtung: 200
Kostenkriterium - Name: Total Cost of Ownership / Gewichtung: 500
II.2.11.
Angaben zu Optionen
Optionen: ja
Beschreibung der Optionen:
Sofen optionale Leistungen Gegenstand der Beschaffung waren, wurden diese im Rahmen der Verhandlungen sichtbar und spätestens mit Aufforderung zur Angebotsabgabe des finalen Angebotes für alle Bieter gleichermaßen festgelegt.
II.2.13.
Angaben zu Mitteln der Europäischen Union
Der Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm, das aus Mitteln der EU finanziert wird: nein
II.2.14.
Zusätzliche Angaben
Bieter hatten beim Auftraggeber im Fall der Angebotsaufforderung eine beispielhafte Akte anzufordern, um eine Testausführung nach den Anforderungen der Leistungsbeschreibung durchzuführen. Diese Testausführung war mit dem Angebot abzugeben und wurde zur Bewertung hinzugezogen. Nach Beendigung des Vergabeverfahrens war die Beispielakte vom Bieter zu vernichten. (siehe Wertungsschema).

Abschnitt IV: Verfahren

IV.1.
Beschreibung
IV.1.1.
Verfahrensart
Verhandlungsverfahren
IV.1.3.
Angaben zur Rahmenvereinbarung oder zum dynamischen Beschaffungssystem
Die Bekanntmachung betrifft den Abschluss einer Rahmenvereinbarung
IV.1.8.
Angaben zum Beschaffungsübereinkommen (GPA)
Der Auftrag fällt unter das Beschaffungsübereinkommen: nein
IV.2.
Verwaltungsangaben
IV.2.1.
Frühere Bekanntmachung zu diesem Verfahren
Bekanntmachungsnummer im ABl.: 2019/S 238-584125
IV.2.8.
Angaben zur Beendigung des dynamischen Beschaffungssystems
IV.2.9.
Angaben zur Beendigung des Aufrufs zum Wettbewerb in Form einer Vorinformation

Abschnitt V: Auftragsvergabe

Los-Nr.: 1+2
Bezeichnung des Auftrags:
Stiftung bürgerlichen Rechts Allgemeines Krankenhaus Celle und Klinikum Peine gGmbH
Ein Auftrag/Los wurde vergeben: ja
V.2.
Auftragsvergabe
V.2.1.
Tag des Vertragsabschlusses
18/09/2020
V.2.2.
Angaben zu den Angeboten
Anzahl der eingegangenen Angebote: 2
Anzahl der elektronisch eingegangenen Angebote: 2
Der Auftrag wurde an einen Zusammenschluss aus Wirtschaftsteilnehmern vergeben: nein
V.2.3.
Name und Anschrift des Wirtschaftsteilnehmers, zu dessen Gunsten der Zuschlag erteilt wurde
Offizielle Bezeichnung: DMI GmbH & Co. KG
Postanschrift: Otto-Hahn-Straße 11-13
Ort: Münster
NUTS-Code: DEA3 Münster
Postleitzahl: 48161
Land: Deutschland
Der Auftragnehmer ist ein KMU: ja
V.2.4.
Angaben zum Wert des Auftrags/Loses
Ursprünglich veranschlagter Gesamtwert des Auftrags/des Loses: 0,01 EUR
Gesamtwert des Auftrags/Loses: 0,01 EUR
V.2.5.
Angaben zur Vergabe von Unteraufträgen

Abschnitt VI: Weitere Angaben

VI.3.
Zusätzliche Angaben
A) Rügeerfordernis:
Es wird darauf hingewiesen, dass bei Beanstandungen im Hinblick auf das hiesige Vergabeverfahren die Bewerber Verstöße gegen Vergabevorschriften, die sie erkannt haben, gegenüber der Vergabestelle der innerhalb von 10 Kalendertagen zu rügen haben und weiterhin Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in diesen Teilnahmeunterlagen für diesen Teilnahmewettbewerb oder den Vergabeunterlagen zur Abforderung sogenannter Erster Lösungsvorschläge erkennbar sind, von den Bewerbern spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder Abgabe erster Lösungsvorschläge gegenüber der Vergabestelle der Klinikum Lippe GmbH zu rügen sind (vgl. § 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 1, 2 und Nr. 3 GWB), damit die Bewerber für den Fall, dass der Rüge nicht abgeholfen wird, ein Nachprüfungsverfahren vor der Vergabekammer anstreben können. Sofern die Vergabestelle einer Rüge nicht abhilft, kann der betreffende Bewerber nur innerhalb von längstens 15 Kalendertagen nach Eingang des Antwortschreibens an den Rügenden diesbezüglich ein Nachprüfungsverfahren vor der Vergabekammer einleiten (vgl. § 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 4 GWB).
B) Gesamtwert der Beschaffung
Der Gesamtwert der Beschaffung unter II.1.7) und der Gesamtwert des Auftrages unter V.2.4) werden zur Wahrung der Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse des vorgesehenen Auftragnehmers nicht bekannt gegeben. Daher fiktiv der Wert 0,01 EUR.
Bekanntmachungs-ID: CXP4YEMDGML
VI.4.
Rechtsbehelfsverfahren/Nachprüfungsverfahren
VI.4.1.
Zuständige Stelle für Rechtsbehelfs-/Nachprüfungsverfahren
Offizielle Bezeichnung: Vergabekammer Niedersachsen beim Nds. Ministerium für Wirtschaft, Arbeit, Verkehr und Digitalisierung
Postanschrift: Auf der Hude 2
Ort: Lüneburg
Postleitzahl: 21339
Land: Deutschland
E-Mail: vergabekammer@mw.niedersachsen.de
Fax: +49 4131152943
VI.4.2.
Zuständige Stelle für Schlichtungsverfahren
Offizielle Bezeichnung: Vergabekammer Niedersachsen beim Nds. Ministerium für Wirtschaft, Arbeit, Verkehr und Digitalisierung
Postanschrift: Auf der Hude 2
Ort: Lüneburg
Postleitzahl: 21339
Land: Deutschland
E-Mail: vergabekammer@mw.niedersachsen.de
Fax: +49 4131152943
VI.4.3.
Einlegung von Rechtsbehelfen
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:
1. Ein Nachprüfungsantrag zur Vergabekammer ist nach § 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 4 GWB unzulässig, soweit mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen,vergangen sind.
2. Insbesondere § 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 1, Nr. 2 und 3 GWB sowie § 134 Abs. 2 GWB sind zu beachten.
3. Die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit des Vertragsschlusses nach § 135 GWB endet spätestens 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union, vgl. § 135 Abs. 2 Satz 2 GWB.
VI.4.4.
Stelle, die Auskünfte über die Einlegung von Rechtsbehelfen erteilt
Offizielle Bezeichnung: Vergabekammer Niedersachsen beim Nds. Ministerium für Wirtschaft, Arbeit, Verkehr und Digitalisierung
Postanschrift: Auf der Hude 2
Ort: Lüneburg
Postleitzahl: 21339
Land: Deutschland
E-Mail: vergabekammer@mw.niedersachsen.de
Fax: +49 4131152943
VI.5.
Tag der Absendung dieser Bekanntmachung
07/01/2021