122408-2025 - Vorankündigung – Direktvergabe
Deutschland – Softwarepaket und Informationssysteme – Digital Twin und Compiler
OJ S 38/2025 24/02/2025
Freiwillige Ex-ante-Transparenzbekanntmachung
Lieferleistungen
1. Beschaffer
1.1.
Beschaffer
Offizielle BezeichnungForschungszentrum Jülich GmbH
E-Maila.kestermann@fz-juelich.de
Rechtsform des ErwerbersÖffentliches Unternehmen
2. Verfahren
2.1.
Verfahren
TitelDigital Twin und Compiler
BeschreibungDigital Twin und Compiler. Die Laufzeit ist für 12 Monate fix, es bestehen Verlängerungsoptionen zu den gleichen Konditionen um weitere 12 und weitere 6 Monate (mögliche Gesamtlaufzeit 2,5 Jahre).
Kennung des Verfahrens64b4cbe0-05b1-4fc7-bd0a-28a0cabca308
Interne KennungI60/42368037
VerfahrensartVerhandlungsverfahren ohne Aufruf zum Wettbewerb
2.1.1.
Zweck
Art des AuftragsLieferleistungen
Haupteinstufung (cpv): 48000000 Softwarepaket und Informationssysteme
2.1.2.
Erfüllungsort
PostanschriftWilhelm-Johnen-Str.  
StadtJülich
Postleitzahl52428
Land, Gliederung (NUTS)Düren (DEA26)
LandDeutschland
2.1.4.
Allgemeine Informationen
Rechtsgrundlage
Richtlinie 2014/24/EU
vgv - Verhandlungsverfahren ohne Teilnahmewettbewerb nach § 14 Abs. 4 Nummer 2 Buchstabe c VgV
5. Los
5.1.
LosLOT-0000
TitelDigital Twin und Compiler
BeschreibungDigital Twin und Compiler. Die Laufzeit ist für 12 Monate fix, es bestehen Verlängerungsoptionen zu den gleichen Konditionen um weitere 12 und weitere 6 Monate (mögliche Gesamtlaufzeit 2,5 Jahre).
Interne KennungI10/42368146
5.1.1.
Zweck
Art des AuftragsLieferleistungen
Haupteinstufung (cpv): 48000000 Softwarepaket und Informationssysteme
Optionen
Beschreibung der OptionenDie Laufzeit ist für 12 Monate fix, es bestehen Verlängerungsoptionen zu den gleichen Konditionen um weitere 12 und weitere 6 Monate (mögliche Gesamtlaufzeit 2,5 Jahre).
5.1.2.
Erfüllungsort
PostanschriftWilhelm-Johnen-Str.  
StadtJülich
Postleitzahl52428
Land, Gliederung (NUTS)Düren (DEA26)
LandDeutschland
5.1.3.
Geschätzte Dauer
Datum des Beginns01/03/2025
Enddatum der Laufzeit28/02/2026
5.1.4.
Verlängerung
Maximale Verlängerungen2
5.1.6.
Allgemeine Informationen
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
Die Beschaffung fällt unter das Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesenja
5.1.7.
Strategische Auftragsvergabe
Ziel der strategischen AuftragsvergabeInnovative Beschaffung
Beschreibungm vorliegenden Projekt geht es um ein gemeinsames Vorhaben von Wissenschaft und Wirtschaft aus NRW mit dem Ziel, den ersten gatterbasierter Quantencomputer (GBQC), der im Forschungszentrum Jülich GmbH (FZJ) in den Anwendungsbetrieb gehen soll, in die Supercomputer-Infrastruktur des Jülich Supercomputer Centre (JSC) zu integrieren und die daraus entwickelten Hybridrechner zu betreiben.
Innovationsfördernde AuftragsvergabeDie erbrachten Bauleistungen, Dienstleistungen oder gelieferten Güter beinhalten Produktinnovationen.
5.1.10.
Zuschlagskriterien
Kriterium
ArtPreis
BeschreibungEs handelt sich um eine Direktvergabe. Ein Kriterium muss aus technischen Gründen angegeben werden.
Beschreibung der anzuwendenden Methode, wenn die Gewichtung nicht durch Kriterien ausgedrückt werden kannEs handelt sich um eine Direktvergabe. Ein Kriterium muss aus technischen Gründen angegeben werden.
Begründung, warum die Gewichtung der Zuschlagskriterien nicht angegeben wurdeEs handelt sich um eine Direktvergabe. Ein Kriterium muss aus technischen Gründen angegeben werden.
5.1.15.
Techniken
Rahmenvereinbarung
Keine Rahmenvereinbarung
Informationen über das dynamische Beschaffungssystem
Kein dynamisches Beschaffungssystem
5.1.16.
Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung
ÜberprüfungsstelleVergabekammer des Bundes im Bundeskartellamt
Informationen über die Überprüfungsfristen: Der Antrag ist nach § 160 Abs. 3 GWB unzulässig, soweit 1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt, 2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt. § 135 GWB Abs. 1 GWB lautet: Ein öffentlicher Auftrag ist von Anfang an unwirksam, wenn der öffentliche Auftraggeber 1) gegen § 134 verstoßen hat oder 2) den Auftrag ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union vergeben hat, ohne dass dies aufgrund Gesetzes gestattet ist, und dieser Verstoß in einem Nachprüfungsverfahren festgestellt worden ist. § 135 Abs. 2 GWB lautet: Die Unwirksamkeit nach Absatz 1 kann nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags, jedoch nicht später als sechs Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union. § 135 Abs. 3 GWB lautet: Die Unwirksamkeit nach Absatz 1 Nummer 2 tritt nicht ein, wenn 1) der öffentliche Auftraggeber der Ansicht ist, dass die Auftragsvergabe ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union zulässig ist, 2) der öffentliche Auftraggeber eine Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union veröffentlicht hat, mit der er die Absicht bekundet, den Vertrag abzuschließen, und 3) der Vertrag nicht vor Ablauf einer Frist von mindestens zehn Kalendertagen, gerechnet ab dem Tag nach der Veröffentlichung dieser Bekanntmachung, abgeschlossen wurde. Die Bekanntmachung nach Satz 1 Nummer 2 muss den Namen und die Kontaktdaten des öffentlichen Auftraggebers, die Beschreibung des Vertragsgegenstands, die Begründung der Entscheidung des Auftraggebers, den Auftrag ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union zu vergeben, und den Namen und die Kontaktdaten des Unternehmens, das den Zuschlag erhalten soll, umfassen.
Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstelltForschungszentrum Jülich GmbH
Organisation, die einen Offline-Zugang zu den Vergabeunterlagen bereitstelltForschungszentrum Jülich GmbH
Organisation, die weitere Informationen für die Nachprüfungsverfahren bereitstelltVergabekammer des Bundes im Bundeskartellamt
Organisation, aus deren Mitteln der Auftrag bezahlt wirdForschungszentrum Jülich GmbH
Organisation, die die Zahlung ausführtForschungszentrum Jülich GmbH
Organisation, die den Auftrag unterzeichnetForschungszentrum Jülich GmbH
6. Ergebnisse
Wert aller in dieser Bekanntmachung vergebenen Verträge1 000 000,00 EUR
Direktvergabe
Begründung der DirektvergabeDer Auftrag kann nur von einem bestimmten Wirtschaftsteilnehmer ausgeführt werden, da aus technischen Gründen kein Wettbewerb vorhanden ist
Sonstige BegründungDer öffentliche Auftraggeber darf den Auftrag im Wege eines Verhandlungsverfahrens ohne Teilnahmewettbewerb nach § 14 Abs. 4 Nr. 2 VgV vergeben. Der Digital Twin die weltweit einzige Simulationssoftware mit erweiterten Noise-Modellen speziell für die eleQtron MAGIC-Architektur. Der Compiler ist derzeit der effizienteste Compiler für digitales Quantencomputing auf der MAGIC-Architektur. Compiler und Digital Twin sind perfekt füreinander optimiert. Die Software wird für Ionenfallen-Quantencomputer mit der einzigartigen, von eleQtron entwickelten und patentierten MAGIC-Technologie entwickelt. Die von eleQtron entwickelte und patentierte MAGIC-Technologie, kurz für „MAgnetic Gradient Induced Coupling“, ermöglicht es, Qubits besser abzuschirmen und zu kontrollieren als die Konkurrenten, was die Skalierbarkeit von Quantencomputern erhöht. Die Ionen-Qubits werden nicht mit Lasern, sondern mit Hochfrequenzwellen gesteuert. Die zu beschaffende Software erfüllt als einzige die besonderen technischen Anforderungen zu Kompatibilität an das bestellte patentierten System von eleQtron. Vernünftige Alternativen oder Ersatzlösungen bestehen nicht, da die Erweiterung nur durch den Hersteller erfolgen kann. Die Voraussetzungen des § 14 Abs. 6 VgV liegen daher vor.
8. Organisationen
8.1.
ORG-0000
Offizielle BezeichnungForschungszentrum Jülich GmbH
RegistrierungsnummerDE 122624631 USt-ID
PostanschriftWilhelm-Johnen-Str.
StadtJülich
Postleitzahl52428
Land, Gliederung (NUTS)Düren (DEA26)
LandDeutschland
KontaktpersonM-EI
E-Maila.kestermann@fz-juelich.de
Telefon+492461 613041
Internetadressehttps://www.fz-juelich.de/de
Profil des Erwerbershttps://www.fz-juelich.de/de
Rollen dieser Organisation
Beschaffer
Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstellt
Organisation, die einen Offline-Zugang zu den Vergabeunterlagen bereitstellt
Organisation, die den Auftrag unterzeichnet
Organisation, aus deren Mitteln der Auftrag bezahlt wird
Organisation, die die Zahlung ausführt
8.1.
ORG-0001
Offizielle BezeichnungVergabekammer des Bundes im Bundeskartellamt
Registrierungsnummert:022894990
PostanschriftBundeskanzlerplatz 1
StadtBonn
Postleitzahl53113
Land, Gliederung (NUTS)Bonn, Kreisfreie Stadt (DEA22)
LandDeutschland
E-Mailvk@bundeskartellamt.bund.de
Telefon0228 9499-0
Internetadressehttps://www.bundeskartellamt.de/SharedDocs/Kontaktdaten/DE/Vergabekammern.html
Rollen dieser Organisation
Überprüfungsstelle
Organisation, die weitere Informationen für die Nachprüfungsverfahren bereitstellt
8.1.
ORG-0002
Offizielle BezeichnungParity Quantum Computing Germany GmbH
Größe des WirtschaftsteilnehmersKleines Unternehmen
RegistrierungsnummerDE343533241
PostanschriftSchauenburgerstr. 6
StadtHamburg
Postleitzahl20095
Land, Gliederung (NUTS)Hamburg (DE600)
LandDeutschland
E-Mailinfo@parityqc.com
Internetadressehttps://parityqc.com
Rollen dieser Organisation
Bieter
8.1.
ORG-0003
Offizielle BezeichnungDatenservice Öffentlicher Einkauf (in Verantwortung des Beschaffungsamts des BMI)
Registrierungsnummer0204:994-DOEVD-83
StadtBonn
Postleitzahl53119
Land, Gliederung (NUTS)Bonn, Kreisfreie Stadt (DEA22)
LandDeutschland
E-Mailnoreply.esender_hub@bescha.bund.de
Telefon+49228996100
Rollen dieser Organisation
TED eSender
Informationen zur Bekanntmachung
Kennung/Fassung der Bekanntmachung2d8ff795-88ed-423e-978f-552662a837a2  -  01
FormulartypVorankündigung – Direktvergabe
Art der BekanntmachungFreiwillige Ex-ante-Transparenzbekanntmachung
Unterart der Bekanntmachung25
Datum der Übermittlung der Bekanntmachung21/02/2025 00:00:00 (UTC+01:00) Mitteleuropäische Zeit, Westeuropäische Sommerzeit
Sprachen, in denen diese Bekanntmachung offiziell verfügbar istDeutsch
Veröffentlichungsnummer der Bekanntmachung122408-2025
ABl. S – Nummer der Ausgabe38/2025
Datum der Veröffentlichung24/02/2025