Kurze Beschreibung
Die Berufsgenossenschaft Handel und Warenlogistik (BGHW) schreibt die Prüfung der ortsveränderlichen und ortsfesten elektrischen Anlagen/Betriebsmittel nach DGUV Vorschrift 3 „Elektrische Anlagen und Betriebsmittel“ für folgende Verwaltungsstandorte aus.
Prüfung der ortsveränderlichen Betriebsmittel und ortsfesten elektrischen Anlagen und Betriebsmittel nach DGUV Vorschrift 3 „Elektrische Anlagen und Betriebsmittel“ an den Standorten Mannheim, Bonn, Gera, Berlin, Hamburg, Bremen, Mainz, München und Essen.
Die Prüfung der ortsfesten Anlagen am Standort Essen ist NICHT vorgesehen.
Ortsveränderliche elektrische Betriebsmittel:
Darunter fallen alle elektronischen Betriebsmittel, die während des Betriebes bewegt werden oder leicht von einem Platz zum anderen gebracht werden können, während sie an den Versorgungsstromkreis angeschlossen sind, z. B. PC,s, Bildschirme, Drucker, Diktiergeräte, Kaffeemaschinen, Wasserkocher etc. (siehe auch DIN VDE 0100 Teil 200 Abschnitte 2.7.4 und 2.7.5).
Ortsfeste elektrische Betriebsmittel/Anlagen:
Hierunter fallen alle Geräte und Anlagen, die fest (ohne Stecker) mit dem Stromnetz verbunden sind, u. a. auch sämtliche Elektroinstallationen (z. B. Steckdosen), Schutzeinrichtungen wie Fehlerschutzschalter, Personenschutzautomaten, Schutzeinrichtungen in der Verteilung etc.
Der Auftragnehmer/ die Auftragnehmerin prüft die ortsveränderlichen Geräte alle zwei Jahre (= zwei Prüfungen innerhalb der Vertragslaufzeit). Die Prüfung der ortsfesten Betriebsmittel und Anlagen erfolgt alle vier Jahre (= eine Prüfung innerhalb der Vertragslaufzeit).