Das Verhandlungsverfahren zur Vergabe der Leistungen (EU-Bekanntmachung
2021/S 129-342975) ist durch ein Vergabenachprüfungsverfahren unterbrochen worden. Die Vergabekammer hat die Frist zur Entscheidung über den Nachprüfungsantrag kurzfristig so weit verlängert, dass mit einer Entscheidung, vor allem aber mit einem rechtzeitigen Leistungsbeginn im Rahmen des ausgeschriebenen Folgevertrages nicht mehr sicher vor Ende der Laufzeit der bestehenden Versorgungsverträge gerechnet werden kann. Fristen für ein Vergabeverfahren mit mehreren Wettbewerbern können nicht mehr eingehalten werden. Es besteht daher Dringlichkeit, die Verpflegungsleistungen des Krankenhauses für einen Übergangszeitraum, der bis sich bis zum derzeit zeitlich nicht sicher abschätzbaren Abschluss des Vergabeverfahrens einschließlich des Vergabenachprüfungsverfahrens erstrecken wird, durch die Verlängerung bestehender Verträge zu sichern.