Es besteht für die betreffenden Leistungen ein Qualifizierungssystem PQ FBÜ Oberbau (siehe 2021/S
209-548769 vom 27.10.2021). Bei diesem Vergabevorgang sind allein die Leistung und Qualifikationen
erforderlich, die konkret in dieser PQ abgefragt werden. Beim Abfallmanagement handelt es sich um eine
untergeordnete Nebenleistung. Diese wird durch das gleiche Personal erbracht, dass über die geforderte
Qualifikation verfügt. Es sind darüber hinaus keine weiteren Leistungen enthalten, wie SiGeKo etc.
Somit kann daher -in diesem Fall- auf den Teilnahmewettbewerb gemäß SektVO § 48 (9) verzichtet werden. (§
48 (9) Ist eine Bekanntmachung über das Bestehen eines Qualifizierungssystems gemäß § 37 erfolgt, werden
die Aufträge im Wege eines nicht offenen Verfahrens oder eines Verhandlungsverfahrens unter den gemäß
diesem System qualifizierten und im Verzeichnis nach Absatz 8 geführten Bewerber vergeben.