123674-2021 - ErgebnisDeutschland-Koblenz: Maschinen zum Reinigen, Füllen, Verpacken oder Einpacken von Flaschen oder anderen Behältnissen
OJ S 50/2021 12/03/2021
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Lieferungen
Rechtsgrundlage:
Richtlinie 2014/24/EU

Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber

I.1.
Name und Adressen
Offizielle Bezeichnung: Bundesamt für Ausrüstung, Informationstechnik und Nutzung der Bundeswehr
Postanschrift: Ferdinand-Sauerbruch-Straße 1
Ort: Koblenz
NUTS-Code: DEB1 Koblenz
Postleitzahl: 56073
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n): BAAINBw U2.5
E-Mail: BAAINBwU2.5@bundeswehr.org
Fax: +49 26140018204
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.evergabe-online.de/
I.2.
Informationen zur gemeinsamen Beschaffung
Der Auftrag wird von einer zentralen Beschaffungsstelle vergeben
I.4.
Art des öffentlichen Auftraggebers
Ministerium oder sonstige zentral- oder bundesstaatliche Behörde einschließlich regionaler oder lokaler Unterabteilungen
I.5.
Haupttätigkeit(en)
Verteidigung

Abschnitt II: Gegenstand

II.1.
Umfang der Beschaffung
II.1.1.
Bezeichnung des Auftrags
Anlagen zur Herstellung von Autoinjektoren
Referenznummer der Bekanntmachung: Q U2EC LC054 4A713 und Q U2EC LC055 4A713
II.1.2.
CPV-Code Hauptteil
42921000 Maschinen zum Reinigen, Füllen, Verpacken oder Einpacken von Flaschen oder anderen Behältnissen
II.1.3.
Art des Auftrags
Lieferauftrag
II.1.4.
Kurze Beschreibung
Los 1: Im Projekt „Autoinjektoren-Herstellung“:
— Füll-Automat für Fertigspritzen,
— Herstellung und Lieferung eines Füll-Automaten für Fertigspritzen inkl. Zubehör sowie weiterer Peripherieleistungen.
Der gesamte Liefer- und (Dienst-)leistungsumfang ergibt sich aus der Leistungsbeschreibung BAAINBw U7.3 Los 1 (Füll-Automat für Fertigspritzen).
Los 2: Im Projekt „Autoinjektoren-Herstellung“:
— Optische Kontrolle und CCI-Testung,
— Herstellung und Lieferung einer optischen Kontollanlage und CCI-Testung sowie weiterer Peripherieleistungen.
Der gesamte Liefer- und (Dienst-)leistungsumfang ergibt sich aus der Leistungsbeschreibung BAAINBw U7.3 Los 2 (Optische Kontrolle und CCI-Testung).
II.1.6.
Angaben zu den Losen
Aufteilung des Auftrags in Lose: ja
II.2.
Beschreibung
II.2.1.
Bezeichnung des Auftrags
LOS 1
Los-Nr.: 1
II.2.2.
Weitere(r) CPV-Code(s)
42921000 Maschinen zum Reinigen, Füllen, Verpacken oder Einpacken von Flaschen oder anderen Behältnissen
II.2.3.
Erfüllungsort
NUTS-Code: DE144 Ulm, Stadtkreis
Hauptort der Ausführung: Ulm
II.2.4.
Beschreibung der Beschaffung
Los 1: Im Projekt „Autoinjektoren-Herstellung“:
— Füll-Automat für Fertigspritzen,
— Herstellung und Lieferung eines Füll-Automaten für Fertigspritzen inkl. Zubehör sowie weiterer Peripherieleistungen. Der gesamte Liefer- und (Dienst-)leistungsumfang ergibt sich aus der Leistungsbeschreibung BAAINBw U7.3 Los 1 (Füll-Automat für Fertigspritzen).
II.2.5.
Zuschlagskriterien
Preis
II.2.11.
Angaben zu Optionen
Optionen: nein
II.2.13.
Angaben zu Mitteln der Europäischen Union
Der Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm, das aus Mitteln der EU finanziert wird: nein
II.2.14.
Zusätzliche Angaben
II.2.
Beschreibung
II.2.1.
Bezeichnung des Auftrags
LOS 2
Los-Nr.: 2
II.2.2.
Weitere(r) CPV-Code(s)
38500000 Apparate und Geräte zum Prüfen und Testen
II.2.3.
Erfüllungsort
NUTS-Code: DE144 Ulm, Stadtkreis
Hauptort der Ausführung: Siehe Verzeichnis der Empfängeranschriften
II.2.4.
Beschreibung der Beschaffung
Los 2: Im Projekt „Autoinjektoren-Herstellung“:
— Optische Kontrolle und CCI-Testung,
— Herstellung und Lieferung einer optischen Kontollanlage und CCI-Testung sowie weiterer Peripherieleistungen. Der gesamte Liefer- und (Dienst-)leistungsumfang ergibt sich aus der Leistungsbeschreibung BAAINBw U7.3 Los 2 (Optische Kontrolle und CCI-Testung).
II.2.5.
Zuschlagskriterien
Preis
II.2.11.
Angaben zu Optionen
Optionen: nein
II.2.13.
Angaben zu Mitteln der Europäischen Union
Der Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm, das aus Mitteln der EU finanziert wird: nein
II.2.14.
Zusätzliche Angaben

Abschnitt IV: Verfahren

IV.1.
Beschreibung
IV.1.1.
Verfahrensart
Offenes Verfahren
IV.1.3.
Angaben zur Rahmenvereinbarung oder zum dynamischen Beschaffungssystem
IV.1.8.
Angaben zum Beschaffungsübereinkommen (GPA)
Der Auftrag fällt unter das Beschaffungsübereinkommen: ja
IV.2.
Verwaltungsangaben
IV.2.1.
Frühere Bekanntmachung zu diesem Verfahren
Bekanntmachungsnummer im ABl.: 2020/S 223-548082
IV.2.8.
Angaben zur Beendigung des dynamischen Beschaffungssystems
IV.2.9.
Angaben zur Beendigung des Aufrufs zum Wettbewerb in Form einer Vorinformation
Der öffentliche Auftraggeber vergibt keine weiteren Aufträge auf der Grundlage der vorstehenden Vorinformation

Abschnitt V: Auftragsvergabe

Los-Nr.: 1
Bezeichnung des Auftrags:
LOS 1
Ein Auftrag/Los wurde vergeben: nein
V.1.
Information über die Nichtvergabe
Der Auftrag/Das Los wird nicht vergeben
Es sind keine Angebote oder Teilnahmeanträge eingegangen oder es wurden alle abgelehnt

Abschnitt V: Auftragsvergabe

Los-Nr.: 2
Bezeichnung des Auftrags:
LOS 2
Ein Auftrag/Los wurde vergeben: nein
V.1.
Information über die Nichtvergabe
Der Auftrag/Das Los wird nicht vergeben
Es sind keine Angebote oder Teilnahmeanträge eingegangen oder es wurden alle abgelehnt

Abschnitt VI: Weitere Angaben

VI.3.
Zusätzliche Angaben
VI.4.
Rechtsbehelfsverfahren/Nachprüfungsverfahren
VI.4.1.
Zuständige Stelle für Rechtsbehelfs-/Nachprüfungsverfahren
Offizielle Bezeichnung: Bundeskartellamt
Postanschrift: Villemomblerstraße 76
Ort: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land: Deutschland
E-Mail: vk@bundeskartellamt.bund.de
Telefon: +49 22894990
Fax: +49 2289499163
VI.4.3.
Einlegung von Rechtsbehelfen
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:
§ 160 GWB Einleitung, Antrag
(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein.
(2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 GWB durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht.
(3) Der Antrag ist unzulässig, soweit
1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 GWB bleibt unberührt,
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2 GWB. § 134 Absatz 1 Satz 2 GWB bleibt unberührt.
§ 134 GWB Informations- und Wartepflicht
§ 135 Unwirksamkeit
VI.5.
Tag der Absendung dieser Bekanntmachung
08/03/2021