123889-2021 - ErgebnisDeutschland-Pfedelbach: Schulmahlzeiten
OJ S 50/2021 12/03/2021
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Lieferungen
Rechtsgrundlage:
Richtlinie 2014/24/EU

Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber

I.1.
Name und Adressen
Offizielle Bezeichnung: Gemeinde Pfedelbach
Postanschrift: Hauptstr. 17
Ort: Pfedelbach
NUTS-Code: DE119 Hohenlohekreis
Postleitzahl: 74629
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n): Vonderach, Petra
E-Mail: p.vonderach@pvp-projekte.com
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.pfedelbach.de
I.4.
Art des öffentlichen Auftraggebers
Regional- oder Kommunalbehörde
I.5.
Haupttätigkeit(en)
Allgemeine öffentliche Verwaltung

Abschnitt II: Gegenstand

II.1.
Umfang der Beschaffung
II.1.1.
Bezeichnung des Auftrags
Bewirtschaftung Mensa am Schulzentrum Pfedelbach inkl. Belieferung Kitas
Referenznummer der Bekanntmachung: 2020005145
II.1.2.
CPV-Code Hauptteil
15894210 Schulmahlzeiten
II.1.3.
Art des Auftrags
Lieferauftrag
II.1.4.
Kurze Beschreibung
Bewirtschaftung der Mensa am Schulzentrum Pfedelbach (temperaturentkoppeltes Produktionssystem) inkl. Belieferung von 3 Kindertageseinrichtungen (Anlieferung verzehrfertiger Speisen) der Gemeinde Pfedelbach (74629) mit Leistungsbeginn zum 1.4.2021.
II.1.6.
Angaben zu den Losen
Aufteilung des Auftrags in Lose: nein
II.2.
Beschreibung
II.2.2.
Weitere(r) CPV-Code(s)
15894300 Zubereitete Mahlzeiten
II.2.3.
Erfüllungsort
NUTS-Code: DE119 Hohenlohekreis
II.2.4.
Beschreibung der Beschaffung
Bewirtschaftung der Mensa am Schulzentrum Pfedelbach (temperaturentkoppeltes Produktionssystem) inkl. Belieferung von 3 Kindertageseinrichtungen (Anlieferung verzehrfertiger Speisen) der Gemeinde Pfedelbach (74629) mit Leistungsbeginn zum 1.4.2021.
II.2.5.
Zuschlagskriterien
Preis
II.2.11.
Angaben zu Optionen
Optionen: ja
Beschreibung der Optionen:
Der Vertrag kommt mit Zuschlag zustande und endet am 31.7.2023. Wenn die Auftraggeberin nicht 6 Monate vor Vertragsende (31.7.2023 und 31.7.2024) schriftlich kündigt verlängert sich der Vertrag um jeweils 1 weiteres Jahr (Verlängerungsoption), bis maximal zum 31.7.2025. Die Kündigung muss schriftlich erfolgen. Zur Wirksamkeit der Kündigung kommt es auf den Zugang der schriftlichen Kündigung bei der Auftragnehmerin an.
Pachtbeginn ist der 1.4.2021; Leistungsbeginn ist der 1.4.2021. Im Hinblick auf die aktuellen Handlungsempfehlungen und Allgemeinverfügungen der Behörden zur Eindämmung der Corona-Pandemie kann sich der Pacht- bzw. der Leistungsbeginn verschieben.
II.2.13.
Angaben zu Mitteln der Europäischen Union
Der Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm, das aus Mitteln der EU finanziert wird: nein
II.2.14.
Zusätzliche Angaben

Abschnitt IV: Verfahren

IV.1.
Beschreibung
IV.1.1.
Verfahrensart
Offenes Verfahren
IV.1.3.
Angaben zur Rahmenvereinbarung oder zum dynamischen Beschaffungssystem
Die Bekanntmachung betrifft den Abschluss einer Rahmenvereinbarung
IV.1.8.
Angaben zum Beschaffungsübereinkommen (GPA)
Der Auftrag fällt unter das Beschaffungsübereinkommen: ja
IV.2.
Verwaltungsangaben
IV.2.1.
Frühere Bekanntmachung zu diesem Verfahren
Bekanntmachungsnummer im ABl.: 2020/S 230-566170
IV.2.8.
Angaben zur Beendigung des dynamischen Beschaffungssystems
IV.2.9.
Angaben zur Beendigung des Aufrufs zum Wettbewerb in Form einer Vorinformation

Abschnitt V: Auftragsvergabe

Bezeichnung des Auftrags:
Bewirtschaftung Mensa am Schulzentrum Pfedelbach inkl. Belieferung Kitas
Ein Auftrag/Los wurde vergeben: nein
V.1.
Information über die Nichtvergabe
Der Auftrag/Das Los wird nicht vergeben
Sonstige Gründe (Einstellung des Verfahrens)

Abschnitt VI: Weitere Angaben

VI.3.
Zusätzliche Angaben
Aufhebung gem. § 63 (1)1 VgV, nachdem kein wertbares Angebot vorliegt.
VI.4.
Rechtsbehelfsverfahren/Nachprüfungsverfahren
VI.4.1.
Zuständige Stelle für Rechtsbehelfs-/Nachprüfungsverfahren
Offizielle Bezeichnung: Vergabekammer Baden Württemberg
Postanschrift: Durlacher Allee 100
Ort: Karlsruhe
Postleitzahl: 76137
Land: Deutschland
E-Mail: poststelle@rpk.bwl.de
Telefon: +49 7219260
Fax: +49 7219263985
VI.4.3.
Einlegung von Rechtsbehelfen
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:
Ein Vergabenachprüfungsantrag ist unzulässig, soweit
1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 GWB bleibt unberührt,
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 GWB bleibt unberührt.
VI.4.4.
Stelle, die Auskünfte über die Einlegung von Rechtsbehelfen erteilt
Offizielle Bezeichnung: Vergabekammer Baden Württemberg
Ort: Karlsruhe
Land: Deutschland
VI.5.
Tag der Absendung dieser Bekanntmachung
08/03/2021