VerfahrensartVerhandlungsverfahren ohne vorherige BekanntmachungErläuterung:
Der Auftrag kann nur von einem bestimmten Unternehmen erbracht werden, weil aus technischen Gründen kein Wettbewerb vorhanden ist. Der öffentliche Auftraggeber ist auf Basis einer im Vorfeld durchgeführten Marktanalyse zu dem Ergebnis gekommen, dass das Operationssystem Da Vinci Xi der Firma Intuitive Surgical das einzige derzeit am Markt befindliche System ist, dass den Anforderungen des Klinikums gerecht werden kann. Das System Da Vinci Xi ist als einziges Operationssystem auch interdisziplinär (insbesondere in der Urologie und Chirurgie) einsetzbar. Des Weiteren sind folgende Spezifikationen des Systems für den geplanten Einsatz interdisziplinär vollumfänglich und einzigartig am Markt geeignet und abgedeckt.
— umfassendes Sortiment an Instrumenten verfügbar, so dass ein vollwertiger interdisziplinärer Einsatz, u. a. auf Grund der bis zu 7 Freiheitsgraden (in alle Richtungen abwinkelbar, 540 Grad Rotation), möglich ist,
— Table-motion feature,
— speziell geschulte Mediziner können mit den Instrumentenarmen des Roboters auf engstem Raum unter vergrößerter, dreidimensionaler Sicht ohne zusätzliche optische Hilfsmittel, wie z. B. eine 3D-Brille, millimetergenau operieren,
— speziell geschulter, deutschsprachiger Außendienst, der im klinischen Alltag die Unterstützung der Operateure und des OP-Personals koordiniert und übernimmt,
— sowohl zuverlässige technische als auch organisatorische Unterstützung ist gewährleistet durch Kundendienst und Servicetechniker, insbesondere in der schnellen, effizienten Wartung sowie in der Instandhaltung des Systems,
— das daVinci-System als das einzige Roboter-basierte System am Markt über die sogenannte „Single-Port Technologie“ mit computergesteuerter rechts-links Erkennung,
— patientenseitigen Wagen mit anpassbaren aktiven Armen, um die Kamera und 3 Instrumente so zu bewegen, dass sie den Handbewegungen des Bedieners an der Operationskonsole entsprechen.
Der Auftragnehmer Intuitive Surgical ist der einzige Anbieter für das System Da Vinci Xi auf dem europäischen Markt. Folglich ist dieser als einziges Unternehmen in der Lage, den Auftrag nach Spezifikationen des Auftraggebers auszuführen. Der Lieferauftrag kann daher aus technischen Gründen nur vom Auftragnehmer erbracht werden, so dass eine Direktvergabe nach § 14 Abs. 4 Nr. 2 lit.b) VGV gerechtfertigt ist.