124527-2022 - Vorankündigung – DirektvergabeDeutschland-Bonn: Softwarepaket und Informationssysteme
OJ S 48/2022 09/03/2022
Freiwillige Ex-ante-Transparenzbekanntmachung
Lieferungen
Rechtsgrundlage:
Richtlinie 2014/24/EU

Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber/Auftraggeber

I.1.
Name und Adressen
Offizielle Bezeichnung: Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht
Postanschrift: Graurheindorfer Straße 108
Ort: Bonn
NUTS-Code: DEA22 Bonn, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 53117
Land: Deutschland
E-Mail: vergabe@bafin.de
Telefon: +49 2284108-1842
Fax: +49 2284108-63580
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.bafin.de
Adresse des Beschafferprofils: https://www.bafin.de/dok/7845914
I.4.
Art des öffentlichen Auftraggebers
Ministerium oder sonstige zentral- oder bundesstaatliche Behörde einschließlich regionaler oder lokaler Unterabteilungen
I.5.
Haupttätigkeit(en)
Wirtschaft und Finanzen

Abschnitt II: Gegenstand

II.1.
Umfang der Beschaffung
II.1.1.
Bezeichnung des Auftrags
Softwaresystem zum Management von Complianceanforderungen
II.1.2.
CPV-Code Hauptteil
48000000 Softwarepaket und Informationssysteme
II.1.3.
Art des Auftrags
Lieferauftrag
II.1.4.
Kurze Beschreibung
Der Auftraggeber beabsichtigt die Lizenzierung und Einrichtung eines Softwaresystems zur elektronischen Unterstützung der Meldung, Überwachung und Kontrolle von Compliance-Anforderungen.
II.1.6.
Angaben zu den Losen
Aufteilung des Auftrags in Lose: nein
II.1.7.
Gesamtwert der Beschaffung
Wert ohne MwSt.: 872 000,00 EUR
II.2.
Beschreibung
II.2.2.
Weitere(r) CPV-Code(s)
48170000 Konformitätssoftwarepaket, 72260000 Dienstleistungen in Verbindung mit Software, 72265000 Software-Konfiguration
II.2.3.
Erfüllungsort
NUTS-Code: DE712 Frankfurt am Main, Kreisfreie Stadt
NUTS-Code: DEA22 Bonn, Kreisfreie Stadt
Hauptort der Ausführung: Bonn
II.2.4.
Beschreibung der Beschaffung
Die zu beschaffende Software soll durch Konfigurationen an die Anforderungen der Auftraggeberin angepasst werden können. Im Wesentlichen soll die Software die Meldung, Prüfung und Überwachung privater Finanzgeschäfte (die nach § 11 a FinDAG meldepflichtig sind) gewährleisten und Unterstützungsprozesse für vergleichbare Compliance-Themen, wie z.B. die Meldung von Geschenken und Nebentätigkeiten, zwingend abbilden können. Ferner ist es zwingend, dass die Software das Thema barrierefreie Nutzung in den Leistungsprozessen bereits berücksichtigt. Des Weiteren sollen Dienstleistungen beauftragt werden, um die Software zu installieren, diese anhand der Bedürfnisse der Auftraggeberin zu konfigurieren, zu testen, Mitarbeiterschulungen durchzuführen und behördenweit produktiv zu setzen. Kundenservice und technischer Support sind zwingend in deutscher Sprache zu den üblichen Arbeitszeiten (Ortszeit) zu leisten. Es handelt sich nicht um ein Entwicklungsprojekt.
II.2.5.
Zuschlagskriterien
Preis
II.2.11.
Angaben zu Optionen
Optionen: nein
II.2.13.
Angaben zu Mitteln der Europäischen Union
Der Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm, das aus Mitteln der EU finanziert wird: nein
II.2.14.
Zusätzliche Angaben

Abschnitt IV: Verfahren

IV.1.
Beschreibung
IV.1.1.
Verfahrensart
Verhandlungsverfahren ohne vorherige Bekanntmachung
Erläuterung:
Die Zulässigkeit der Vergabe im Verhandlungsverfahren ohne Teilnehmerwettbewerb ergibt sich gem. § 14 Abs. 4 Nr. 2 b) VgV, weil zum gegenwärtigen Zeitpunkt aus technischen Gründen kein Wettbewerb vorhanden ist. In Vorbereitung der Beschaffung wurden die in Betracht kommenden Anbieter von Compliance-Softwarelösungen auf ihre Leistungsfähigkeit in einem RfI-Prozess untersucht und anhand des vorab erstellten Kriterienkataloges bewertet. Diese Prüfung des Marktumfeldes ergab, dass mehrere Softwarelösungen einen ähnlich großen Funktionsumfang liefern, jedoch nur drei Anbieter in der Lage sind, zeitlich unmittelbar technischen Support in deutscher Sprache zu leisten. Es hat sich zudem gezeigt, dass darüber hinaus nur der Anbieter b-next derzeit das Thema barrierefreie Nutzung in den Leistungsprozessen der Compliance-Software berücksichtigt, indem die Software entsprechende Browser-Funktionen unterstützt und das Layout der Schriftgröße durch den Anwender individuell angepasst werden kann. b-next ist damit der einzige Anbieter, der mit seinem Leistungspaket die in der Leistungsbeschreibung festgelegten Muss-Anforderungen des Bedarfsträgers erfüllt.
IV.1.3.
Angaben zur Rahmenvereinbarung
IV.1.8.
Angaben zum Beschaffungsübereinkommen (GPA)
Der Auftrag fällt unter das Beschaffungsübereinkommen: ja
IV.2.
Verwaltungsangaben

Abschnitt V: Auftragsvergabe/Konzessionsvergabe

V.2.
Auftragsvergabe/Konzessionsvergabe
V.2.1.
Tag der Zuschlagsentscheidung
03/03/2022
V.2.2.
Angaben zu den Angeboten
Der Auftrag wurde an einen Zusammenschluss aus Wirtschaftsteilnehmern vergeben: nein
V.2.3.
Name und Anschrift des Auftragnehmers/Konzessionärs
Offizielle Bezeichnung: b-next engineering GmbH
Postanschrift: Bielefelder Straße 12
Ort: Herford
NUTS-Code: DEA43 Herford
Postleitzahl: 32501
Land: Deutschland
E-Mail: info@b-next.com
Internet-Adresse: www.b-next.com
Der Auftragnehmer/Konzessionär wird ein KMU sein: nein
V.2.4.
Angaben zum Wert des Auftrags/Loses/der Konzession
Ursprünglich veranschlagter Gesamtwert des Auftrags/Loses/der Konzession: 752 000,00 EURGesamtwert des Auftrags/des Loses/der Konzession: 752 000,00 EUR
V.2.5.
Angaben zur Vergabe von Unteraufträgen

Abschnitt VI: Weitere Angaben

VI.3.
Zusätzliche Angaben
VI.4.
Rechtsbehelfsverfahren/Nachprüfungsverfahren
VI.4.1.
Zuständige Stelle für Rechtsbehelfs-/Nachprüfungsverfahren
Offizielle Bezeichnung: Vergabekammer des Bundes
Postanschrift: Villemombler Straße 76
Ort: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land: Deutschland
E-Mail: vk@bundeskartellamt.bund.de
Telefon: +49 2289499-0
Fax: +49 2289499-163
Internet-Adresse: http://www.bundeskartellamt.de
VI.4.3.
Einlegung von Rechtsbehelfen
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:
Die Unwirksamkeit nach § 135 GWB Absatz 1 Nummer 2 tritt nicht ein, wenn
1.
der öffentliche Auftraggeber der Ansicht ist, dass die Auftragsvergabe ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union zulässig ist,
2.
der öffentliche Auftraggeber eine Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union veröffentlicht hat, mit der er die Absicht bekundet, den Vertrag abzuschließen, und
3.
der Vertrag nicht vor Ablauf einer Frist von mindestens zehn Kalendertagen, gerechnet ab dem Tag nach der Veröffentlichung dieser Bekanntmachung, abgeschlossen wurde.
Die Bekanntmachung nach Satz 1 Nummer 2 muss den Namen und die Kontaktdaten des öffentlichen Auftraggebers, die Beschreibung des Vertragsgegenstands, die Begründung der Entscheidung des Auftraggebers, den Auftrag ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union zu vergeben, und den Namen und die Kontaktdaten des Unternehmens, das den Zuschlag erhalten soll, umfassen.
VI.4.4.
Stelle, die Auskünfte über die Einlegung von Rechtsbehelfen erteilt
Offizielle Bezeichnung: Bundeanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht
Postanschrift: Graurheindorfer Straße 108
Ort: Bonn
Postleitzahl: 53117
Land: Deutschland
E-Mail: vergabe@bafin.de
Telefon: +49 2284108-0
Fax: +49 2284108-63580
Internet-Adresse: http://www.bafin.de
VI.5.
Tag der Absendung dieser Bekanntmachung
04/03/2022