Beschreibung der Beschaffung
Die Universität zu Köln (UzK) betreibt auf Ihrer Liegenschaft in 12 Gebäuden ca. 570 Laborabzüge, in 15 Gebäuden ca. 460 Sicherheitsschränke, in 14 Gebäuden ca. 504 Sicherheitsnotduschen davon ca. 225 Augenduschen und ca. 275 Körpernotduschen.
Davon in 2 Gebäuden der UzK befinden sich ca. 347 Laborabzüge, in 4 Gebäuden befinden sich ca. 328 Sicherheitsschränke und in 4 Gebäuden befinden sich ca. 403 Sicherheitsnotduschen.
Siehe auch Anlagen der UzK:
· Bestandslisten und Arbeitskarte der Laborabzüge (LAZ),
· Bestandslisten und Arbeitskarte der Sicherheitsschränke (SIS),
· Bestandslisten und Arbeitskarte der Augenduschen und Körpernotduschen (SND).
Die Bestandslisten enthalten u. a. die Angaben zu den einzelnen technischen Anlagen und deren Standort.
Leistungsumfang
Die Grundlage des Leistungsumfangs sind das Leistungsverzeichnis, mit seinen Anlagen, mit nachfolgenden Leistungsbeschreibungen und Leistungspositionen zu den Tätigkeiten sowie die Beispiel-Szenarien.
Der ausgeschriebene Leistungsumgang beinhalten die Arbeiten zum Erhalt der Anlagen- funktion, Instandhaltung, Inspektion, Einmessung von den technischen Anlagen gemäß o. g. Bestandslisten und Arbeitskarten der UzK, hier an den vorh. Laborabzügen, Sicherheitsschränken und Sicherheitsnotduschen der UzK. Des Weiteren enthält der ausgeschriebene Leistungsumgang die Arbeiten für die Instandsetzung von vorh. Laborabzügen und Sicherheitsschränken der UzK.
Die Zuverlässigkeit und sicherer Betrieb einiger dieser technischen Anlagen ist von besonderer zentraler und ausschlaggebender Bedeutung für die Fortführung der Forschung und Lehre, der Nutzer, an der UzK. Diese technischen Anlagen müssen bei einer Störung, bzw. Havariefall schnellstmöglich von Auftragnehmer (AN) wieder in ordnungsgemäßen Betrieb instandgesetzt werden.
Alle Vertragsleistungen sind von AN so zu koordinieren, dass eine Behinderung des Nutzers durch zu spät erbrachten Dienstleistungen oder Instandhaltungs- und Instandsetzungsleistungen ausgeschlossen wird.
Die Anlagen, gemäß o. g. Bestandslisten, sind von AN ganzjährig (24 h/d, 7 d/Woche, 365 d/a) falls erforderlich Instand zu halten, ggf. im Bedarfsfall Instand zu setzen.
Die jeweiligen erforderlichen Betriebsmittel sind in entsprechend ausreichend bedarfsgerechten Mengen durch den AN vorzuhalten.
Die Nachbestellung der entsprechenden erforderlichen Materialien erfolgt selbstständig und eigenverantwortlich durch den AN, sofern es nicht von der UzK gestellt wird. Die von der UzK gestellten Materialien und Betriebsmittel sollen, bzw. müssen genutzt werden. Das Material, welches aus Sicht der UzK vorhanden sein muss, wird auch durch die UzK selbstständig wiederbeschafft.