Für den Auftraggeber waren der Ausbruch der Corona-Pandemie sowie der gesamte Verlauf der Pandemie nicht vorhersehbar.
Der Pandemieausbruch und -verlauf und die damit verbundenen Handlungsempfehlungen machen die gegenständliche Beschaffung erforderlich. Die Veranstaltungen, für die mit der gegenständlichen Ausschreibung Agenturleistungen beschafft wurden, werden grundsätzlich als Vor-Ort- / Präsenz-Veranstaltungen durchgeführt mit Teilnehmern aus verschiedenen europäischen Ländern. Eine Durchführung solcher Veranstaltungen als Vor-Ort- / Präsenz-Veranstaltungen ist in der Pandemielage selbst mit einem aufwändigen Hygienekonzept nicht möglich. Zur Eindämmung der Infektionslage ist die Minimierung der zwischenmenschlichen Kontakte auf ein absolutes Minimum zwingend erforderlich.
Der Auftraggeber hatte im Jahr 2020 zu Beginn der Pandemie darauf vertraut, dass die Situation sich im Jahr 2021 normalisiert oder zumindest deutlich entspannt haben würde. Durch den neuerlichen Anstieg der Infektionszahlen seit Herbst 2020 sowie die mittlerweile aufgetretenen - teilweise noch deutlich infektiöseren - Mutationen hat sich nunmehr jedoch das Erfordernis der Umstellung auf digitale / hybride Veranstaltungsmodelle ergeben. Nur so kann die Durchführung der Veranstaltungen sowie die Einhaltung der Pandemie-Bestimmungen gewährleistet werden. Vgl. insofern § 14 Abs. 4 Nr. 3 VgV.